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3 Fakten zur Geschichte der Demokratie | Terra X
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Transkriptautomatisch erstellt · 56 Zeilen
- Demokratie – zu deutsch: die „Herrschaft des Volkes“. Aber Wie genau herrscht das Volk? Und wer stimmt wie worüber ab? Hier kommen 3 Fakten zur Geschichte der Demokratie: So fing es an - im antiken Athen vor 2.500 Jahren, der ersten Demokratie der Welt.
- Die Bürger im Stadtstaat treffen sich und diskutieren. Über Straßenenbau, Steuern und Krieg. Direkt danach wird abgestimmt. Stimmberechtigt sind nur Männer. Eine Selbstverständlichkeit – bis ins 20. Jahrhundert.
- Vor nur 50 Jahren rebellieren die Frauen in der Schweiz: Sie wollen endlich auch wählen dürfen. Wir Schweizerinnen fordern das volle Stimm- und Wahlrecht auf eidgenössischer und kantonaler Ebene. Anfang 1971 gibt es das noch nicht.
- Ja, man wundert sich. Die Schweiz, die doch sonst immer das Musterbeispiel für ein demokratisches Gemeinwesen ist, hat fast als letztes Land das Frauenwahlrecht auf Bundesebene eingeführt.
- Die Schweiz hat lange mit einer ganz alten Verfassung gelebt. Und in der Verfassung von 1874 war natürlich kein Frauenwahlrecht enthalten. Das war sozusagen für das Jahr 1874 gar nicht unüblich. Um die Verfassung zu ändern,
- hätte es dann aber einer Volksabstimmung bedurft, aber an der durften natürlich nur Männer teilnehmen. Und die stimmen erst 1971 mehrheitlich für das Frauenwahlrecht.
- In den meisten anderen Demokratien haben die Frauen schon viel früher ihr Wahlrecht erkämpft. Bis spätestens zum Ende des 1.Weltkriegs, so auch in Deutschland. Und in den USA: 1920 dürfen sie erstmals den Präsidenten mitwählen.
- Der republikanische Kandidat William Harding umwirbt sie gezielt mit Erfolg. Harding wird Präsident, dank der Frauen, genauer gesagt der weißen Frauen! Erst Martin Luther King und seinen Mitstreitern gelingt es 1965, das Wahlrecht für Schwarze in den Südstaaten der USA durchzusetzen.
- Dort besteht es 100 Jahre nach Abschaffung der Sklaverei meist nur auf dem Papier. Die nötige Eintragung ins Wahlregister verhindern weiße Amtsträger teils mit brutaler Gewalt.
- Schwarze dürfen in den USA schon seit 1868 wählen. Das ist ein Ergebnis des Bürgerkrieges. Da wurde die Verfassung entsprechend geändert. Männliche Schwarze sollte ich natürlich sagen. Effektiv konnten sie aber in vielen Staaten nicht wählen.
- In den Nordstaaten war das anders als in den Südstaaten, weil es in Amerika ja keine Einwohnermelderegister gibt und man sich erst einmal registrieren lassen muss. Und dieser Registrierungsprozess wurde von den Südstaaten an alle möglichen Hürden, nennen wir es einfach mal Schikanen, geknüpft,
- die es Schwarzen sehr schwer gemacht haben, sich als Wähler registrieren zu lassen. Die Eintragung ins Wahlregister ist für Schwarze im Süden immer noch schwierig – was die Wahlergebnisse beeinflusst.
- Kein Wahlrecht haben bis heute ganz junge Menschen. Viele protestieren weltweit für eine nachhaltige Politik: Fridays for future – ihnen geht es um ihre Zukunft. Mit Greta Thunberg als prominenter Leitfigur. Reden dürfen sie und demonstrieren - aber wählen nicht: Das geht in fast allen Ländern erst ab 18.
- Ist Klima, weil es sozusagen eine Langfrist-Wirkung hat, ein Thema, das dazu zwingt, junge Menschen frühzeitig einzubinden. Das ist eine schwierige Debatte, weil sie eigentlich ganz konträr ist zu unserem politischen Auftrag, dass alle Themen gleich behandelt werden.
- Wir haben ja schon an vielen Gebietskörperschaften auf kommunaler Ebene und auch auf Landesebene das Wahlalter von 16. Ein bisschen Wettbewerb im Bund schadet nichts. Schauen wir doch mal, welche Erfahrungen wir machen.
- Die letzte historische Erfahrung mit der Absenkung des Wahlalters gilt als Erfolg: Bei der Bundestagswahl 1972 dürfen zum ersten Mal schon 18jährige wählen. Und sie dürfen seit damals nicht nur wählen, sondern sind insgesamt volljährig –bis dahin war das erst mit 21 der Fall.
- Ebenfalls bis heute Umstritten: Das Wahlrecht für hier lebende Ausländer. Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 dürfen EU-Ausländer an Kommunalwahlen teilnehmen – so etwa 1995 in Berlin.
- Wenige Jahre zuvor hatten die Richter das kommunale Wahlrecht für Ausländer noch als verfassungswidrig abgelehnt. Jetzt lassen sie es durchgehen. Auch für andere Minderheiten weiten die Verfassungshüter das Wahlrecht in der Folge aus.
- Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten zehn, fünfzehn Jahren eine ganze Reihe von Entscheidungen gefällt, die das Wahlrecht ausgedehnt haben, eben auf Menschen erstreckt hat, die unter Betreuung standen.
- Man hatte vorher gesagt Wer unter Betreuung steht, ist nicht in der Lage zu wählen. Dieser Automatismus besteht nicht mehr. Damit dürfen inzwischen auch Menschen, die etwa wegen einer Behinderung unter Betreuung stehen, wählen. Ein unveräußerliches Grundrecht in einer Demokratie.
- Jeder nur 1 Stimme – selbst wenn es der Kanzler ist. Natürlich in geheimer Wahl. So kennt man es. Selbstverständlich ist das nicht. Beispiel: Preußen. Noch vor gut 100 Jahren gilt hier das „Dreiklassenwahlrecht". Die nur männlichen Wähler, haben nicht alle die gleiche Stimme. Damals Absicht.
- Die Aufgabe des Parlamentes ist Steuererhebung und Steuerverwendung. Da hat man gedacht, wenn man das Parlament wählt, dann sollte das Wahlrecht sich am Steueraufkommen orientieren.
- Und das führte dann dazu, dass die Stimmen in drei Klassen aufgeteilt wurden, die wiederum nach den Beiträgen bemessen wurden, die man zum Gesamtsteueraufkommen leistete. Oder kurz gesagt: Reiche hatten ein höheres Stimmgewicht als Arme. In der Arbeiterstadt Essen bedeutet das damals ganz konkret:
- Tausende von Arbeitern wählen nur 1/3 des Stadtrats, genau so viel wie ein einziger Mann: ihr Chef, der superreiche Alfred Krupp. Erst mit der Revolution 1918 wird das Dreiklassenwahlrecht in Preußen abgeschafft.
- Doch auch in modernen Demokratien hat nicht jede Stimme immer das gleiche Gewicht. Bei der Wahl des US-Präsidenten etwa bestimmen die Menschen auf dem Land überproportional mehr Wahlleute als die Städter.
- Vor allem die Republikaner nutzen ihren Einfluss auf dem Land, um die Wahlkreise entsprechend zuzuschneiden. Normalerweise wählen die Wähler die Politiker; bei der Wahlkreisgestaltung aber können sich die Politiker ihre Wähler aussuchen.
- Durch den Zuschnitt von Wahlkreisen kann man sozusagen die Oppositionsanhänger in einen Wahlkreis schieben, und dann gewinnt die Opposition eben nur diesen einen Wahlkreis.
- Und die Regierungsanhänger haben dann auf einmal die Mehrheit in allen anderen Wahlkreisen. Auch das unterliegt juristischen Grenzen. Das ist in bestimmten Toleranzen machbar, in Deutschland aber doch sehr schwer.
- Auch hierzulande hat der Bundestag kürzlich die Neuordnung der Wahlbezirke beschlossen. Doch in Deutschland zieht nicht nur der Sieger eines Wahlkreises ins Parlament.
- Durch die Zweitstimme spiegelt die Anzahl der Abgeordneten das tatsächliche Kräfteverhältnis bei den Wahlen wider. Manipulation wie in den USA geht so nicht. Bundestagswahl 2013 – ein Schock für die FDP: Die Partei fliegt raus aus dem Parlament. Sie scheitert an der 5-Prozent-Hürde.
- Freistehend Theo Koll: „FDP 4,8 %, damit nicht im Bundestag vertreten. Der Bundeswahlleiter hat das vorläufige amtliche Endergebnis verkündet. AfD 4,7 % aus dem Stand, aber eben nicht in den Bundestag geschafft.
- Ebenso wie die AfD. Und andere Kleinparteien. Insgesamt fast 16 Prozent der Stimmen werden faktisch ignoriert. Die Fünf-Prozent-Klausel führt dazu, dass alle Stimmen unter den Tisch fallen,
- die die 5%-Hürde nicht überwinden und bei der Mandatsverteilung nicht berücksichtigt werden. Mandate kriegen nur Parteien, die über 5 Prozent erreicht haben.
- Also viele, die jetzt eine Kleinpartei wählen, glauben, ihre Interessen würden dadurch nicht berücksichtig. Aber stellen wir uns umgekehrt vor, was hätten die Vertreter einer Kleinpartei denn im Bundestag zu sagen, wenn sie nur ein oder zwei Abgeordnete hätten?
- Auf gut Deutsch eigentlich gar nichts. Die könnten gelegentlich eine Fünfminuten-Rede zu einem Thema halten. Die wären in dem Sinn im Parlament machtlos. Noch einschneidender war 1966 der Plan der ersten Großen Koalition von CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger:
- Nämlich die Einführung des Mehrheitswahlrechts. „… soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundgesetzlich verankert werden,
- das für künftige Wahlen zum Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht. Das Ziel: Nur Abgeordnete, die im Wahlkreis die Stimmenmehrheit erhalten, kommen in den Bundestag. Die Stimmen der Minderheit verfallen.
- Die Stimmen der Minderheiten werden nicht repräsentiert durch Mandate, richtig. Und wenn man sich vorstellt, es gäbe drei Parteien und alle haben etwa 30, 30, 35 Prozent,
- dann würde die 35-Prozent-Partei würde alle Mandate bekommen und die 30-Prozent-Parteien würden leer ausgehen. Das wäre der Effekt. Und das ist natürlich nicht gerecht.
- Schlimmstenfalls gewinnen sogar Verlierer die Wahl – wie in den USA: Im Jahr 2000 hat Al Gore landesweit die meisten Stimmen, doch wegen des Mehrheitswahlrechts in vielen Bundesstaaten erhält George W. Bush mehr Wahlleute - und wird Präsident.
- Genauso im Jahr 2016: Die meisten wählen Hillary Clinton, doch Donald Trump wird Präsident. Bayern 1967: CSU-Politiker auf Hausbesuch. Unterschriften sammeln für ein Volksbegehren. In direkter Demokratie will die CSU die "christliche Volksschule" einführen.
- Für die „christliche Gemeinschaftsschule“ sammeln dagegen SPD und FDP Unterschriften, ebenfalls per Volksbegehren. Es ist eigentlich immer ein dreistufiges Verfahren. Jemand hat eine Initiative und muss Unterstützer sammeln.
- Dann wird ein Volksbegehren initiiert und dort muss dann in einem sehr begrenzten Zeitraum meist zwei Wochen ein Quorum erfüllt werden. Also viele Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt werden. Und wenn man die dann hat,
- dann wird eine eine Volks, ein Volksentscheid dann durchgeführt, der etwa über einen Gesetzesvorschlag ergehen kann. Bei Volksbegehren geht es oft um Schulreformen: 1978 in Nordrhein-Westfalen stoppt eine Initiative die geplante „Koop-Schule“ der Landesregierung,
- die für mehr Durchmischung der unterschiedlichen Schulzweige sorgen soll. 2019 in Baden-Württemberg geht es um Naturschutz beim Volksbegehren „Rettet die Bienen“.
- Vor allem Landwirte machen dagegen mobil. Am Ende gibt es – wie bei vielen Volksbegehren – im Landtag einen Kompromiss. Bundesweit für Aufsehen sorgt eine Initiative in Berlin, die zur Enteignung von Wohnungskonzernen aufruft.
- Es gibt die direkte Demokratie in Deutschland. Es gibt sie allerdings nicht auf der Ebene des Bundes. Insofern haben wir ein gespaltenes Verhältnis zur direkten Demokratie. Wir praktizieren sie auf kommunaler Ebene und auf Landesebene.
- Und wir haben sie nie eingeführt auf Bundesebene. Fast 30 Jahre ist es her, dass der Bundestag darüber debattiert hat: Soll man mehr Demokratie wagen?
- Man kann eine Verfassung nicht zu einem Katechismus allem Guten und Schönen machen. Eine Verfassung ist kein Bilderbuch. Eine Verfassung ist kein Wunschkatalog. Aber welche Gründe haben Sie eigentlich oder wir als Politiker und Politikerinnen, unserem Volk und seiner Entscheidungsfähigkeit so zu misstrauen?
- Die Mehrheit im Parlament spricht sich gegen eine Verfassungsänderung aus: Das Misstrauen gegen direkte Volksabstimmungen sitzt zu tief. Seine historische Ursache hat es hier, in Athen. Der Stadtstaat praktiziert direkte Demokratie, und zwar radikal.
- Abgestimmt wird über alles – über Politik, aber auch über Gerichtsurteile. Der bekannteste Prozess ist der gegen den Philosophen Sokrates.
- Aufgrund einer populistischen Anklage verurteilen die Bürger den unbequemen Denker zum Tode. Ein Fehlurteil. Seither lehnen viele Denker/Intellektuelle wie etwa, Platon die direkte Demokratie ab.
- Im alten Athen gab es eben keine Gewaltenteilung. Da wurden die Menschen auf einen Platz gebracht, und dann wurde teilweise auch sehr demagogisch ein Thema zur Abstimmung gestellt.
- Aber da gab es natürlich keine Gewaltenteilung, da gab es kein Minderheitenschutz. Also die athenische Demokratie würden wir heute glaube ich, nicht mehr als Demokratie bezeichnen, sondern als Akklamationsherrschaft.
- Seit Athen hat die Demokratie sich weiter entwickelt. Heute wählen wir in Deutschland Abgeordnete, die Politik professionell betreiben. Ihre Entscheidungen sind gebunden an Gewaltenteilung und die Menschenrechte.
- Sollte unsere Demokratie direkter sein? Schreibt es uns in die Kommentare. Hier geht`s zu unserem Themenschwerpunkt in der ZDF-Mediathek, mit vielen Infos rund um die Bundestagswahl 2021.
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