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Direkte Demokratie – Mehr Macht beim Volk oder Herrschaft des Pöbels? Teil 1
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 115 Zeilen
- Volksheit Bundeswe Volksheit Bundeswe Volks
- Bundeswe Diese Töne stammen von einer Demonstration des Vereins mehr Demokratie, die sich unter anderem für
- einen bundesweiten Volksentscheid aussprechen. Direkte Demokratie, ist das gut? Mehr Macht beim Volk oder doch mehr Macht beim ahnungslosen Pöbel? Was genau
- ist eigentlich direkte Demokratie? Das kann nämlich recht unterschiedlich aussehen. Gibt's das in Deutschland? Und wie machen das andere Länder? Ich bin
- Vincent Schindler, Politikwissenschaftler und gehe diesem Thema auf den Grund. Stellen Sie nicht solche Fragen.
- Nein, das ist eine Scheißfrage auf Deutsch [musik] gesagt. Ja, Fragen zu stellen. Das machen sie gut. Und stellst mir zwei so scheißfragen
- und hört endlich mal auf [musik] in jeder Suppe ein Salz zu finden. Also da darauf habe ich jetzt wirklich gar keine Antwort.
- Was für eine Scheißfrage der Politikpodcast. Das Wort Demokratie leitet sich vom Altgriechischen ab und besteht aus den
- Worteilen Demos, das Volk und Kratos, die Herrschaft. Demokratie ist also die Herrschaft des Volkes. Der Politikwissenschaftler Giovanni Schtori
- fügt noch einen kleinen Zusatz bei und bezeichnet es als Macht des Volkes über das Volk. Wie das Volk herrscht, ist aber
- unterschiedlich ausgestaltet. Üblicherweise machen das bei uns Volksvertreter, also z.B. für die Abgeordneten Parlamenten oder die
- Regierung eines Landes. In manchen Ländern können aber die Menschen auch direkt über Gesetze abstimmen. Das nennt man dann direkte Demokratie.
- Es gibt unterschiedliche Formen der direkten Demokratie. Ist nur die Abstimmung direkt oder darf bereits die Initiative zur Abstimmung vom Volk
- ausgehen? Wie hoch sind die Hürden zur Zulassung und zum Erfolg einer Abstimmung? Welche Themen, welche Bereiche dürfen direkt abgestimmt
- werden? Diese unterschiedlichen Formen werde ich in den drei Folgen an verschiedenen Beispielen zeigen. Die Idee der direkten Demokratie in
- staatlichen Gebilden ist schon sehr alt. Aus heutiger Sicht wird gern gesagt, das antike Griechenland hätte die direkte Demokratie gehabt. So ganz stimmt das
- aber nicht. Es war ein zeitlich und räumlich begrenztes Phänomen etwa im 5. Jahrhundert vor Christus im Stadtstat Athen.
- Wichtig dabei auch zur Einordnung, Athen hatte damals etwa 40.000 1000 Einwohner. Von der Dimension her wäre es jetzt heute also nur eine mittelgroße Stadt in
- Deutschland, etwa wie Ansbach oder Merseburg. Als Beginn der at ttischen Demokratie gelten die kleistenischen Reformen von
- 508 vor Christus, die später von Perikles weiter ausgebaut wurden. Eine zentrale Institution war dort die Eclesia, eine Volksversammlung.
- Dort konnte jeder Bürger teilnehmen, der seinen zweijährigen Militärdienst abgeleistet hat. Jeder, na ja, also zumindest jeder, der
- als vollwütige Bürger angesehen wurde. Frauen, Sklaven und mit Türken waren nicht zugelassen. Letztere, das waren keine vollwertigen Bürger von Athenen,
- weil sie jetzt z.B. aus dem anderen Stadtstadt stammen und dort bereits Bürgerrechte hatten. Ein großer Teil der Bevölkerung durfte also gar nicht
- wählen, aber das Grundprinzip, dass alle diejenigen, die man als Staatsbürger ansah, mitentscheiden dürfen und dies nicht auf eine professionelle Elite
- begrenzt war, das war neu und prägte die direkte Demokratie bis heute. Pericles [schnauben] führte dann sogar eine Aufwandsentschädigung für Abgeordnete
- ein, damit auch ärmere Menschen es sich leisten konnten, Zeit für die politische Tätigkeit zu nehmen. Dadurch konnte die Legitimität der Entscheidungen erhöht
- werden, da nun breitere Schichten der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung mit einbezogen wurden. Es gab auch noch einen weiteren Grund, warum eine höhere
- Wahlbeteiligung für die Versammlung hilfreich war. Es gab ein Quorum. Mindestens 6000 Menschen mussten an grundlegenden Beschlüssen teilnehmen.
- Einer dieser grundlegenden Beschlüsse ist als Begriff bis heute bekannt, das Scherbengericht. Dabei ritzten die Teilnehmer Namen von politischen Ungnade
- gefallenen Menschen in Tonscherben. [jubel] Die Person mit den meisten Stimmen wurde für 10 Jahre ins Exil geschickt. Dies
- war ein Mittel, mit dem man versuchte, die Tyrannei eines zumächtigen Herrschers zu verhindern. Jedoch wurde es in der Praxis auch taktisch genutzt,
- um missstliebige Konkurrenz auszuschalten. Neben dem Scherbengericht hatte die Volksversammlung noch weiteren politischen Einfluss. Es war jetzt keine
- rein symbolische Institution. Dort konnte unter anderem über Krieg und Frieden, über Steuerpolitik und die Verleihung von Bürgerrechten entschieden
- werden. Doch nicht nur legislativ, auch judikativ hatten die Bürger direkten Einfluss. Einmal über die Volksversammlung wieder. Dort wurden
- dann z.B. Strafverfahren und Hochverratsprozesse geführt, aber auch über die Dikasterien, die am ehesten so klassischen Gerichten entsprachen, mit
- der Besonderheit, dass die Richter jährlich per Los bestimmt wurden und ebenfalls aus der ganzen Bevölkerung kamen. Das waren also Lein und keine
- professionellen Richter. Das Losverfahren wurde ebenfalls auf die allermeisten politischen Ämter angewendet. Es wurde nur in wenigen
- Fällen wirklich gewählt. Die direkte Demokratie war in Athen also sehr weit ausgebaut und galt auch als eine Blütezeit Griechenlands. In die Zeit
- fällt unter anderem der von Perikles beauftragte Bau der Akropolis. Die Epoche endete aber gewaltsam v Christus durch den Sieg der Makedonier
- gegen die Griechen. Lange Zeit war das Modell der direkten Demokratie dann fast ausgestorben. Das mittelalterliche Europa war geprägt
- durch hierarchische Machtstrukturen, nicht durch große Bürgerbeteiligung. Inzwischen gibt es jedoch ein kleines Comeback, nicht in der umfassenden Art
- und Weise wie in Griechenland, aber zumindest als Ergänzung bestehender Systeme. Die heutige Zeit ist stark geprägt von der Idee des
- Parlamentarismus. Jedes Land der Welt hat ein Parlament, ganz egal, ob sie jetzt sehr demokratisch sind, wie bei uns oder in
- Skandinavien oder der Inbegriff der totalitären Diktatur wie in Nordkorea. Die direkte Demokratie ist also nicht der heiße Scheiß heutzutage. Dafür sind
- die Staaten und Gesellschaften vermutlich auch zu groß und komplex geworden, als dass das Volk sämtliche politische Fragen beantworten könnte. Es
- gibt aber auch heute noch direkt demokratische Elemente oder vielleicht heute sogar wieder mehr als früher. Wie sieht das in Deutschland und der
- Welt aus? Die Bundesebene in Deutschland kennt ja keine direkte Demokratie. Auf Landes- und Kommunalebene ist dieses Element jedoch vorhanden. Der gemeinnige
- Verein mehr Demokratieweagen erstellt regelmäßig ein Volksentscheidranking. Dabei wird bewertet, welches Bundesland am stärksten auf dieses direkt
- demokratische Mittel setzt. Auf Platz 1 steht dabei Bayern. [glocke]
- Welche Möglichkeiten der direkten Demokratie gibt es dort? Bereits mit der Bamberger Verfassung 1919 wurden erstmals Volksbegehren und
- Volksentscheide in die bayerische Verfassung aufgenommen. Aber die Hürden, die waren noch deutlich höher als heute. Damals mussten bei einfachen Gesetzen
- über 50% der Wahlberechtigten zustimmen. Bei verfassungsändernden Gesetzen über zwei Drittel der Stimmen. Außerdem war eine Wahlbeteiligung von 20 %
- erforderlich. Bei verfassungsändernden Plebisiten sogar über 40%. Dazu waren einige Themen ausgenommen, z.B. Gesetze über Finanzen, Steuern und
- Abgaben, Staatsverträge oder Grenzregelungen, aber es konnte der Landtag über einen Volksentscheid aufgelöst werden. In der Praxis wurden
- damals jedoch kaum von Volksbegehren Gebrauch gemacht. Die Verfassung von der Zeit 46 nimmt erneut Volksbegehren und Volksentscheide auf, aber in stärkerer
- Form. Nun darf nur nicht mehr über den Staatshaushalt abgestimmt werden und natürlich auch über Gesetze, die man auf der Bundesebene entscheiden darf. Sonst
- darf man aber wirklich sehr, sehr viel abstimmen. Wie läuft dort jetzt ein Volksbegehren ab? Man benötigt zur Beantragung 25 000 Unterschriften. Wird
- es für zulässig erklärt, wird ein zweiwöchiger Eintragungszeitraum festgelegt. Es müssen 10% der Stimmberechtigten für
- das Begehren sich eintragen. Wenn das stattfindet, wenn das erfolgreich war, dann wird der Gesetzesvorschlag an den Landtag überreicht. [schnauben] Der kann
- das Gesetz dann annehmen oder es findet ein Volksentscheid statt. Bei einfachen Gesetzen reicht dann eine Mehrheit. Bei verfassungsändernden Gesetzen müssen
- außerdem mindestens 25% der gesamten Wahlberechtigten zugestimmt haben. Wichtig, es gibt grundsätzlich kein Qu. Wenn nur wenig Leute zur Wahl gehen,
- reicht eine Mehrheit trotzdem. Der Landtag könnte auch die Rechtmäßigkeit der Initiative bezweifeln. Dann könnten die Unterstützer wiederum gerichtlich
- klären lassen, ob ihr Begehren zulässig ist. Und von der Anfangszeit hat noch was überlebt. Der Landtag kann heute noch in Bayern von der Bevölkerung
- aufgelöst werden. Bisher gab es in Bayern 22 Volksbegehren. Das letzte war 2021. Dies wollte den bayerischen Landtag absetzen und war vor allem aus
- der Querdenkenbewegung unterstützt. Jedoch trugen sich nur knapp 2% der Bevölkerung ein, deutlich zu wenig und damit das erfolgloseste Volksbegehren in
- Bayerns Geschichte. Ganz anders sah es beim Volksbegehren rettet die Bienen aus. Mit 94700 Unterschriften überschritt es deutlich das notwendige
- Quum von 25 000 Stimmen. Dabei zeigt sich auch, dass ein Volksbegehr nicht im luftlehren Raum stattfindet, sondern die Politik unter Handlungsdruck setzt.
- Markus Söder damals. Viele Menschen stehen derzeit vor den Rathäusern, gehen in die Amtsstuben und tragen sich ein für ein Volksbegehren.
- Es geht um mehr Artenschutz. Das ist ein Anliegen, das die bayerische Staatsregierung genauso verfolgt. Das ist das Ziel, unser Land besser zu
- machen für Artenschutz, für Umwelt und Klimaschutz. Deswegen lade ich auch egal wie das Volksbegen jetzt ausgehen sollte ein zu einem runden Tisch und zwar mit
- allen. Alle Beteiligten sich mit Naturschutz beschäftigen, mit Umweltschutz, aber eben auch mit der Landwirtschaft. Der runde Tisch wurde
- eingerichtet. Der Landtag setzte das Begehren anschließend um. Ein Entscheid wurde so nicht nötig. Für die Regierung ist das eine gesichtswarnte Lösung, da
- sie sich nun so präsentieren kann, dass sie die Wünsche des Volkes hört und direkt umsetzt. Wird ein Volksentscheid erfolgreich abgestimmt und die Regierung
- war gegen das Begehren, dann zeichnet dies ein Bild der Regierung, dass sie den Mehrheitswillen der Bevölkerung nicht von selbst umgesetzt hat.
- Es gab übrigens auch noch andere erfolgreiche Volksbegehren, z.B. zum Thema Rauchverboten Gaststätten, Studiengebühren und die Gliederung des
- Schulsystems. Gleichzeitig scheiterten einige Projekte auch z.B. 2014 zur Wahl der Schulform zwischen G8 und G9. Viel Engagement bei Volksbegehren zeigte, die
- ÖDP hört dazu gerne auch in die entsprechende Podcast Folge noch mal rein. Ein erfolgreiches Volksbegehren von 1995 ermöglichte die direkte
- Demokratie auch auf kommunaler Ebene. Die Funktion ist sehr ähnlich und heißt dann Bürgerbegehren und Bürgercheid. Auch dabei gibt's Einschränkungen. Z.B.
- darf dabei nicht über den Haushalt der Kommune abgestimmt werden. Die notwendigen Quen sind gestaffelt nach Einwohnerzahl. Je kleiner eine Kommune
- ist, desto mehr Menschen müssen sich beteiligen und zustimmen. Bei einer kleinen Kommune mit weniger als 10.000 Einwohnern beispielsweise muss das
- Bürgerbegehrend von mindestens 10% der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Der Bürgerscheid muss dann mehrheitlich angenommen werden von mindestens 20% der
- Stimmberechtigten. Setzt eine Gemeinde ein Bürgerbegehrend um, dann findet kein Entscheidstatt. Schaut man noch mal ganz oben in der
- bayerischen Ebene, dann gibt es da auch noch ein Werkzeug der direkten Demokratie, nämlich das obligatorische Verfassungsreferendum.
- Wird in Bayern die Verfassung geändert, dann muss das Volk in einem Referendum zustimmen. Dabei ist kein Quum notwendig und es reicht eine einfache Mehrheit.
- Eine weitere Besonderheit in Bayern ist die Bürgerversammlung. Die gibt's auch in Hessen. Mindestens einmal jährlich muss in Gemeinden eine Bürgerversammlung
- stattfinden. Die Empfehlungen der Bürgerversammlung muss der Gemeinderat behandeln. Eine verpflichtende Umsetzung gibt es nicht. Parallel dazu gibt es
- auch den Bürgerantrag. Mindestens 1% der Wahlberechtigten müssen in einer Kommune den Antrag unterschreiben. Dann muss das zuständige
- Gemeinde den Antrag behandeln. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht aber auch hier nicht. Die Hürde ist aber kleiner, ein Thema auf die Tagesordnung zu
- setzen, als wenn man jetzt gleich ein ganzes Bürgerbegehren machen will. Schauen wir vom großen Geberland zum großen Nehmerland nach Berlin.
- Zurückbleiben, bitte. Ich will jetzt nicht alle Bundesländer im Detail abarbeiten, das wäre schon
- sehr trocken, aber in Berlin gibt's noch einen relativ spannenden konkreten Fall. Einfall hat mich Aufmerksamkeit erregt, der Volksentscheid Deutsche Wohnen und
- Co. enteignen. Dieser wurde 2021 mit klarer Mehrheit angenommen und verpflichtete das Berliner Abgeordneten Haus ein Gesetzesentwurf zu
- verabschieden, der vorsah, dass große Wohnungsunternehmen wie z.B. die Deutsche Wohnen oder Vonovia vergesellschaftet werden sollen.
- Das ist bis heute aber nicht passiert und stellt die Frage auf, was macht man, wenn sich die Politik nicht an ein Referendum hält? Kurz als Hintergrund,
- die Vergesellschaftung oder Enteignung ist natürlich vor allem in linken Kreisen populär. Gerade die CDU findet die Idee aber gar nicht gut und sitzt
- aber in der Regierung. So äußert sich der Berliner CDU Bürgermeister Wegner in einem FAZ Beitrag. Es ist kein Geheimnis, dass ich was das
- Thema Vergesellschaftung angeht stets skeptisch war. Ich bin es immer noch und äh ich halte auch das Thema, wenn wir die Probleme anpacken, die ich am Anfang
- beschrieben habe, halte ich das Thema Vergesellschaftung weiterhin für den falschen Weg. Aber auch die SPD wirkt nicht sonderlich
- überzeugt. Zwar hat sie ein Gesetz vorgelegt, das unterschied sich aber von den eigentlichen Wünschen der Initiative.
- Nach dem Volksentscheid gab es eine juristische Prüfung, die sagte aber, dass die Vergesellschaftung rechtmäßig wäre.
- Ein Referendum wie hier in Berlin, das muss eigentlich umgesetzt werden, das ist kein Ja, schauen wir mal. Ein Problem dabei, ein Thema ist oft
- komplexer, als er in Volksentscheiden abgestimmt werden kann. Beim Entscheid konnte man nur mit ja oder nein abstimmen. Wie genau aber die
- Vergesellschaftung aussehen soll, blieb aber im Volksentscheid offen. Soll man die Wohnungen einfach abkaufen oder sollen sie zwangsereignet werden? Und
- gibt es eine Entschädigung für die Enteignung? Und in welcher Höhe wäre die, was wäre rechtlich möglich und was nicht? Das ist gar nicht so einfach, das
- auf eine Frage im Referendum herunterzubrechen. Das will man nun aber probieren, da der Senat bisher untätig blieb. Die
- Initiative Deutsche Wohnen und Courenteign hat angekündigt, dass man selbst ein Gesetzesentwurf erarbeiten will und dann ein zweites Referendum
- darüber anstrebt. Würde diese angenommen werden, dann hätte man ein konkretes Gesetz, was sofort in Kraft treten würde.
- Was den Berliner Fall so problematisch macht, wenn Menschen direkt demokratische Mittel nutzen, diese dann erfolgreich sind, von der Politik aber
- weiter blockiert werden, ist das ein demokratisches Problem, was zu Frustrationen der Bevölkerung führen kann.
- Das war Teil 1 von 3. Um keine Folge zu verpassen, abonniert doch meinen Kanal auf YouTube, Spotify oder wo auch immer ihr hört. Alternativ habe ich auch einen
- WhatsApp-Kanal, da poste ich immer rein, wenn eine neue Folge erscheint. Beim nächsten Mal schauen wir in die weite Welt. Direkte Demokratie gibt es nämlich
- nicht nur in Deutschland. Daher reisen wir unter anderem in die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Bis dahin, [musik]
- das war was für eine Scheißfrage, der Politik Podcast. Alle Folgen findet ihr in den gängigen Podcast Apps und auf YouTube. Habt ihr selbst eine
- Scheißfrage oder wollt Feedback geben, dann schreibt gerne auf den diversen Social Media Plattformen. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.
- Ja.
Zum Nachlesen
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