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Wirtschaftsfonds Deutschland

Der Wirtschaftsfonds Deutschland war ein von 2009 bis 2010 bestehendes Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung, um deutsche Unternehmen bei der …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Umfang
  2. 2. Entscheidungsstruktur
  3. 3. Lenkungsausschuss und parlamentarische Kontrolle
  4. 4. Vergebene Hilfen im Jahr 2009

Zweck und Umfang

Der Wirtschaftsfonds Deutschland war von 2009 bis 2010 ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung. Als Teil des Konjunkturpakets II sollte er deutschen Unternehmen helfen, Finanzierungsprobleme infolge der Finanzkrise ab 2007 zu bewältigen. Das Gesamtvolumen betrug 115 Mrd. Euro einschließlich des vom Bund garantierten, mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramms von 15 Mrd. Euro; ohne dieses Sonderprogramm waren es 100 Mrd. Euro.

Zum Fonds gehörten das bis Ende 2010 fortgeführte und flexibler gestaltete KfW-Sonderprogramm für den Mittelstand, ein ebenfalls bis Ende 2010 befristetes KfW-Kreditprogramm von 25 Mrd. Euro für größere Unternehmen sowie mögliche Bürgschaften von 75 Mrd. Euro. Außerdem sollte das vorhandene inländische Bürgschaftssystem für kleine, mittlere und große Unternehmen stärker genutzt und erweitert werden.

Die Maßnahmen galten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen wurden. Anträge konnten nur Unternehmen mit einem tragfähigen Konzept stellen. Im Juli 2010 forderten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft eine Verlängerung einzelner Maßnahmen. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte eine solche Verlängerung Anfang Juli in einer Regierungserklärung ausdrücklich abgelehnt.

Entscheidungsstruktur

Anträge auf KfW-Kredite und Großbürgschaften des Bundes wurden einer besonderen Prüfung unterzogen, wenn sie festgelegte Schwellenwerte überschritten oder von grundsätzlicher Bedeutung waren. Dabei wirkten zwei Gremien zusammen: Der Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung gab Empfehlungen ab, während der Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung abschließend entschied.

Der Lenkungsrat sollte aus Persönlichkeiten mit besonderen Erfahrungen in Wirtschafts- und Finanzfragen bestehen. Er wurde bei Krediten von mehr als 150 Mio. Euro sowie bei Bürgschaften von mehr als 300 Mio. Euro Bundesobligo befasst. Bundesobligo bezeichnet hier den Anteil der Verpflichtung, für den der Bund einstand. Die konstituierende Sitzung des Lenkungsrats fand am 19. März 2009 statt.

Lenkungsausschuss und parlamentarische Kontrolle

Dem Lenkungsausschuss gehörten auf Staatssekretärsebene jeweils ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums sowie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes an. Den Vorsitz führte das Bundeswirtschaftsministerium. Seine konstituierende Sitzung fand am 2. März 2009 statt.

Der Ausschuss behandelte Kredite von mehr als 150 Mio. Euro und Bürgschaften von mehr als 300 Mio. Euro Bundesobligo und traf die endgültige Entscheidung. Betrug die zu übernehmende Eventualverpflichtung, also eine mögliche künftige Zahlungsverpflichtung, 300 Mio. Euro oder mehr, musste der Fall vorher dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt werden.

Vergebene Hilfen im Jahr 2009

Im Jahr 2009 vergab der Wirtschaftsfonds Staatshilfen von insgesamt 9,7 Mrd. Euro an etwa 9100 Unternehmen. Davon entfielen 5,7 Mrd. Euro auf Kredite der KfW Bankengruppe und etwa 4 Mrd. Euro auf Bürgschaften.

Mittelständische Unternehmen erhielten rund 2350 Kredite mit einem Gesamtvolumen von 2,9 Mrd. Euro. An große Unternehmen wurden Kredite von insgesamt 2,8 Mrd. Euro vergeben. Neu waren die Globaldarlehen der KfW, über die Banken Unternehmen mit Krediten versorgten. Verträge mit der HypoVereinsbank und der Deutschen Bank stellten dafür zusammen 1,5 Mrd. Euro bereit.

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