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Vorarlberger Landtag
In den Landtag einziehen können Parteien, wenn sie entweder in einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat erlangen oder ein Ergebnis von mindestens fünf …
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Grundlagen und Bedeutung
Der Vorarlberger Landtag ist das Parlament des Landes Vorarlberg. Er ist allein für die Gesetzgebung im selbständigen Wirkungsbereich des Landes zuständig, weil auf österreichischer Landesebene das Einkammernsystem gilt: Es gibt also nur ein Landesparlament und keine zweite Kammer. Der Landtag hat 36 Abgeordnete, wie auch die Landtage in Salzburg, Kärnten, Tirol und im Burgenland.
Sein Sitz ist das Landhaus in Bregenz. Dort befinden sich auch die Landesregierung und das Amt der Vorarlberger Landesregierung. Die erste Sitzung fand 1920 statt. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Die letzte Wahl war am 13. Oktober 2024, die nächste Wahl findet spätestens 2029 statt. Der Vorsitz liegt beim Landtagspräsidenten Harald Sonderegger (ÖVP).
Wahl und Beginn der Landtagsperiode
Der Landtag wird nach allgemeinem, gleichem und geheimem Verhältniswahlrecht gewählt. Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Sitze grundsätzlich nach dem Stimmenanteil der Parteien verteilt werden. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Vorarlberg haben.
Parteien können in den Landtag einziehen, wenn sie entweder in einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat erreichen oder landesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Im Übrigen gilt das Verhältniswahlrecht.
Die Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Artikel 16 Absatz 2 der Landesverfassung legt fest: „Die Landtagsperiode beginnt mit dem Tag, an dem sich der neugewählte Landtag zu seiner ersten Sitzung versammelt. Sie endet mit dem Beginn der nächsten Landtagsperiode.“
Nach einer Wahl wird der neue Landtag vom rangältesten Mitglied des Landtagspräsidiums der vorherigen Legislaturperiode einberufen, sofern diese Person auch dem neuen Landtag angehört. Ist kein Mitglied des alten Präsidiums mehr im neuen Landtag vertreten, beruft der älteste neugewählte Abgeordnete den Landtag ein und führt bis zur Wahl eines Präsidiums den Vorsitz. Nach der Wahl des Präsidiums geloben die Abgeordneten: „Ich gelobe, die Verfassung genau zu beachten und die Pflichten eines Abgeordneten gewissenhaft zu erfüllen.“
Zusammensetzung und politische Kräfte
In der aktuellen Legislaturperiode umfasst der Landtag 36 Sitze. Die Landesregierung stützt sich auf 26 Mandate: 15 von der ÖVP und 11 von der FPÖ. Die Opposition hat 10 Mandate: 4 von den Grünen, 3 von der SPÖ und 3 von NEOS.
In den fünf vorherigen Legislaturperioden verteilten sich die Mandate unterschiedlich. Von 2019 bis 2024 hatte die ÖVP 17 Sitze, die SPÖ 4, die FPÖ 5, die Grünen 7 und NEOS 3. Von 2014 bis 2019 hatte die ÖVP 16 Sitze, die SPÖ 3, die FPÖ 9, die Grünen 6 und NEOS 2. In den Perioden davor war die ÖVP ebenfalls die stärkste Kraft: 2009 bis 2014 mit 20 Sitzen, 2004 bis 2009 mit 21 Sitzen und 1999 bis 2004 mit 18 Sitzen.
Mit der Angelobung der NEOS-Abgeordneten Katharina Fuchs am 1. Oktober 2025 wurde erstmals Geschlechterparität im Vorarlberger Landtag erreicht. Damit saßen erstmals 18 Frauen und 18 Männer im 36-köpfigen Landesparlament.
Organisation und Arbeitsweise
Der Landtag gibt sich durch Beschluss eine eigene Geschäftsordnung. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2007. Weitere wichtige Regeln stehen in der Vorarlberger Landesverfassung und im Bundes-Verfassungsgesetz.
Der Landtag wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und zwei Stellvertreter, die Vizepräsidenten. Zusammen bilden sie das Landtagspräsidium. Üblicherweise stellt die stärkste Landtagspartei den Präsidenten. Der Landtagspräsident leitet die Sitzungen, vertritt den Landtag nach außen, sorgt für Ruhe im Sitzungssaal und hat die Personalhoheit über die Beschäftigten der Landtagsdirektion. Mitglieder der Landesregierung dürfen dem Landtagspräsidium nicht angehören. Derzeit ist Harald Sonderegger (ÖVP) Landtagspräsident, Monika Vonier (ÖVP) erste Vizepräsidentin und Sandra Schoch (GRÜNE) zweite Vizepräsidentin.
Die im Landtag vertretenen Parteien schließen sich meist zu Klubs zusammen. Landtagsfraktionen mit mindestens drei Mitgliedern haben das Recht, einen Landtagsklub zu bilden. Jeder Klub wählt einen Obmann und einen Stellvertreter. Auch Abgeordnete ohne Klub können sich einem Klub als ständige Gäste anschließen; sie zählen bei der Berechnung der Klubstärke mit. Die Klubstärke ist auch für finanzielle und materielle Förderungen wichtig.
Zur Vorbehandlung bestimmter Beratungsgegenstände kann der Landtag Ausschüsse einsetzen. Diese bestehen aus Abgeordneten der Parteien. Ein Ausschuss kann nach einer Abstimmung einen Berichterstatter aus seiner Mitte bestimmen, der den Mehrheitsbeschluss im Landtag vorstellt und vertritt. Derzeit gibt es 14 Ausschüsse.
Die Geschäftsstelle des Landtags ist die Landtagsdirektion. Sie bereitet Landtagssitzungen vor, erstellt Protokolle und klärt rechtliche Fragen. An ihrer Spitze steht der Landtagsdirektor beziehungsweise die Landtagsdirektorin, der oder die an die Weisungen des Landtagspräsidenten gebunden ist. Derzeit ist Borghild Goldgruber-Reiner Vorarlberger Landtagsdirektorin.
Beschlüsse und Aufgaben
Beschlüsse im Landtag werden grundsätzlich mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten gefasst, also mit 50 % plus einer Stimme. Es gibt Ausnahmen: Bestimmte Minderheitenrechte, etwa die Befassung des Landesrechnungshofes mit der Prüfung der Rechnungsgebarung des Landes, einer Landesbehörde oder eines Unternehmens, an dem das Land Mehrheitseigentümer ist, benötigen weniger als die Hälfte der Stimmen. Für Landesverfassungsgesetze ist dagegen eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
Neben der Landesgesetzgebung hat der Landtag weitere wichtige Aufgaben. Er wählt den Landeshauptmann, den Landesstatthalter, also den Landeshauptmannstellvertreter, und die übrigen Landesräte. Die Landesregierung ist dem Landtag verantwortlich.
Zu Beginn seiner Legislaturperiode wählt und entsendet der Landtag die drei Bundesräte, die Vorarlberg zustehen. Diese Zahl ergibt sich aus der Zuteilung durch den Bundespräsidenten auf Grundlage der letzten Volkszählung von 2001. Nach der letzten Landtagswahl 2019 waren dies Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP), Heike Eder (ÖVP) und Adi Gross (GRÜNE).
Der Landtag wählt außerdem den Direktor des Landesrechnungshofes und den Landesvolksanwalt für jeweils sechs Jahre. Beide sind Organe des Landtags, ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Landesrechnungshof prüft auf Antrag des Landtags, eines Viertels seiner Mitglieder oder der Landesregierung die finanzielle Gebarung des Landes oder einer Gesellschaft, an der das Land mehrheitlich beteiligt ist.
Politisch war die ÖVP von 1945 bis 2014 mit Ausnahme der Gesetzgebungsperiode 1999 bis 2004 meist mit absoluter Mehrheit im Landtag vertreten. Trotzdem regierte sie bis 2009 in Koalitionen: bis 1974 mit der SPÖ, danach mit der FPÖ. Von 2009 bis 2014 regierte die ÖVP allein. Seit 2014 wurde Vorarlberg von einer schwarz-grünen Koalition aus Vorarlberger Volkspartei und Vorarlberger Grünen regiert.
Vorzeitige Auflösung
Der Landtag kann vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode aufgelöst werden. Das ist entweder durch einen Mehrheitsbeschluss des Landtags selbst möglich oder durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates. In einem solchen Fall wären die Vorarlberger Bundesräte von der Abstimmung im Bundesrat ausgeschlossen.
Wird der Landtag aufgelöst, muss die Landesregierung innerhalb von drei Wochen Neuwahlen ausschreiben.