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Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus
Es sieht vor, dass die stimmenstärkste Partei automatisch die Mehrheit der Sitze (50 % plus ein Sitz) im Parlament erhält. Ein Verhältniswahlrecht mit …
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Grundidee und Ziel
Das Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus, auch „minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht“ genannt, ist ein von dem Grazer Politikwissenschaftler Klaus Poier vorgeschlagenes Wahlsystem. Es verbindet Elemente des Mehrheits- und des Verhältniswahlrechts: Die stimmenstärkste Partei erhält automatisch die Mehrheit der Sitze im Parlament, nämlich 50 % plus ein Sitz. Gleichzeitig bleiben kleinere Parteien und politische Minderheiten durch eine proportionale Sitzverteilung vertreten.
Das Modell soll dadurch klare politische Verhältnisse und eine handlungsfähige Regierung ermöglichen, ohne die Pluralität des politischen Systems vollständig einzuschränken. In Österreich wurde seine Einführung seit Ende der 1990er-Jahre diskutiert, besonders nach der Nationalratswahl 2006. Damals führte das Fehlen anderer Mehrheitsmöglichkeiten zu einer Großen Koalition aus SPÖ und ÖVP. Ein ähnliches Wahlrecht galt bis 2013 im italienischen Abgeordnetenhaus: Dort erhielt die stärkste Partei einen Sitzanteil, der 54 Prozent der Stimmen entsprach.
Funktionsweise und politische Wirkung
Die Partei mit der relativen Stimmenmehrheit erhält die Hälfte der Mandate plus ein Mandat. Die übrigen Sitze werden proportional auf die anderen Parteien verteilt, also nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts und beispielsweise mithilfe des D’Hondt-Verfahrens. Zusätzlich kann eine Stimmenhürde für Kleinparteien gelten. Im Artikel werden als Beispiele 4 % der abgegebenen Stimmen in Österreich und 5 % in Deutschland genannt.
Die stärkste Partei besitzt damit eine knappe Parlamentsmehrheit und kann grundsätzlich allein regieren. Lange Koalitionsverhandlungen wären nicht zwingend notwendig. Zugleich könnte sie ihre Mehrheit durch eine Koalition mit einer anderen vertretenen Partei vergrößern. Ein Machtwechsel bliebe bei der nächsten Wahl möglich: Die Wähler könnten die Regierungspartei erneut unterstützen oder einer anderen Partei das Vertrauen geben. Nach Ansicht der Befürworter stärkt dies den Einfluss der Wähler.
Vorgeschlagene Varianten
Klaus Poier verwies darauf, dass die Mehrheitsprämie auch höher ausfallen könnte, etwa als Hälfte der Mandate plus zwei, drei oder vier Sitze. Eine größere Prämie würde die Stabilität einer Einparteienregierung erhöhen, zugleich aber die Repräsentation und die Chancen kleiner Parteien auf eine Regierungsbeteiligung verringern.
Der frühere österreichische Bundesratspräsident Herwig Hösele schlug dagegen vor, der stimmenstärksten Partei nur die Hälfte der Mandate minus 1 zu geben. Dadurch bliebe eine Koalition notwendig, was kleinen Parteien zugutekäme. Die Siegerpartei könnte dennoch aus jeder anderen im Parlament vertretenen Partei als Koalitionspartner auswählen.
Nach einer Idee der steirischen Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder wurde außerdem eine „Nichtwählerprämie“ vorgeschlagen. Dabei würden der Partei mit der relativen Stimmenmehrheit die fiktiven Stimmen der Nichtwähler zugerechnet; die übrigen Mandate würden anschließend proportional verteilt. Nichtwählerstimmen wären dann keine „verlorenen Stimmen“, was den Anreiz zur Wahlteilnahme erhöhen könnte. Bei hoher Stimmenthaltung könnte allerdings eine sehr hohe Mehrheitsprämie entstehen.
Richard Seyfried entwickelte mit seinem „minderheitenfreundlich Mehrheitsbildenden Wahlrecht“ eine weitere Variante. Sie soll der stärksten Partei ein Mandatsergebnis knapp unter der absoluten Mehrheit geben, das dennoch viele Koalitionsmöglichkeiten eröffnet. Neu ist die Alternativstimme, also eine Zweitpräferenz. Dieses in London bereits verwendete „Alternative Vote“ funktioniert ähnlich wie eine Stichwahl zwischen den stimmenstärksten Parteien. Dadurch soll verhindert werden, dass eine Partei, die von der Mehrheit abgelehnt wird, den Bonus erhält. Die Höhe des Bonus richtet sich nach den Erst- und Zweitpräferenzstimmen; die Stimmen der im Stechen siegreichen Partei werden dem Ergebnis noch einmal als halbe Wählerstimmen zugerechnet.
Nach dem Artikel können mit der Alternativstimme Verzerrungen durch taktisches Wählen weitgehend vermieden werden. Die Auswirkungen lassen sich daher anhand früherer Wahlergebnisse zumindest annäherungsweise berechnen, unter anderem für den österreichischen Nationalrat. Das Modell wurde auch für Deutschland als sinnvoll anwendbar dargestellt. Nach einer Berechnung anhand der Bundestagswahl 2005 hätte es dort die Mehrheitsbildung deutlich vereinfacht, ohne automatisch absolute Mehrheiten zu schaffen. Als Problem der Mehrheitsbildung wird unter anderem die Entwicklung zu einem 5- bzw. 6-Parteien-System genannt, etwa bei der Landtagswahl in Hessen 2008.
Vorteile, Nachteile und Kritik
Im traditionellen Mehrheitswahlrecht, etwa in den USA oder England, haben Kleinparteien und neue Gruppierungen nur geringe Chancen auf Mandate. Minderheiten sind dort im Parlament häufig nicht vertreten; Stimmen für Kleinparteien werden oft als „Papierkorbstimmen“ bezeichnet. Die Sitze werden vor allem von zwei Großparteien besetzt.
Das Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus soll diese Nachteile ausgleichen. Die stärkste Partei hätte eine Mehrheit und wäre allein handlungsfähig, während die übrigen Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil an der Sitzverteilung beteiligt würden. Dadurch gingen Stimmen für Kleinparteien nicht vollständig verloren. Eine starke Opposition und die politische Pluralität blieben erhalten. Weil die Mehrheitsprämie im Grundmodell nur die Hälfte der Mandate plus ein Mandat beträgt, wären Koalitionen weiterhin wahrscheinlich. Bei Vorbildern in Frankreich und Italien ist dies wegen einer meist wesentlich höheren Prämie, beispielsweise zwei Dritteln der Mandate für die stärkste Partei, weniger wahrscheinlich.
Der wichtigste Einwand lautet, dass eine Partei mit weniger als 50 % der Wählerstimmen mehr als 50 % der Mandate erhalten und allein regieren könnte. Sie würde dann nur eine Minderheit der Gesamtbevölkerung vertreten. Außerdem könnten Wähler dazu neigen, ihre Stimme nicht mehr kleinen Parteien, sondern ausschließlich Großparteien zu geben, weil kleine Parteien für die Mehrheitsbildung nicht unbedingt benötigt würden. Dem wird entgegengehalten, dass die niedrige Prämie meist keine extreme Überrepräsentation bewirke. Im Extremfall könnten jedoch bei den deutschen Bundestagswahlen 2002 und 2005 einige Tausend Wählerstimmen zweier beinahe gleich starker Parteien darüber entscheiden, welche Partei die absolute Mehrheit erhält.
Das grundsätzliche Problem taktischer Entscheidungen zugunsten größerer Parteien bleibt damit bestehen. Deshalb wurden Alternativmodelle entwickelt. Höseles Modell und besonders Seyfrieds Wahlrechtsentwurf sollen die Benachteiligung kleiner Parteien stärker berücksichtigen und ihnen teilweise sogar bessere Möglichkeiten zur Beteiligung an der Mehrheitsbildung geben.
Nach weiterer Kritik würden sich Regierungsverhältnisse mit diesem Modell nur selten ändern, weil sich in vielen Ländern zwar die Stimmenanteile, nicht aber die Reihenfolge der Parteien verändern. Als Beispiel nennt der Artikel die SPD: Bei deutschen Bundestagswahlen war sie nur dreimal stärkste Kraft, stellte aber sechsmal den späteren Regierungschef. Außerdem könne das Modell die Bedeutung kleinerer Parteien verstärken. Für diese wäre dann eher ein System nötig, das ihre Mandatszahl überproportional erhöht.
Politische Diskussion und rechtliche Voraussetzungen
In Österreich flammt die Diskussion über ein neues Wahlrecht regelmäßig auf. Während bis in die 1990er-Jahre ein Zwei-Parteien-System vorherrschte, nahm danach die Zersplitterung zu. Die Nationalratswahl 2006 ließ nach Darstellung des Artikels nur eine mögliche Koalitionsvariante zwischen zwei Parteien zu: eine Große Koalition aus SPÖ und ÖVP. Eine wackelige Dreierkoalition aus Parteien mit unterschiedlichen Weltanschauungen sowie eine Minderheitsregierung galten als weitere, aber problematische Möglichkeiten; eine Minderheitsregierung wird in Österreich üblicherweise nur als Übergangslösung betrachtet.
Das Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus wurde deshalb als Reformmöglichkeit verstanden, die politische Blockaden lösen soll, ohne den Pluralismus der Parteienlandschaft zu beseitigen. Eine entsprechende Wahlrechtsreform würde in Österreich jedenfalls eine Verfassungsänderung erfordern. Die Österreichische Bundesverfassung schreibt in den Artikeln 23a, 26, 95 und 117 für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Nationalrat sowie zu den Landtagen und Gemeinderäten den Grundsatz der Verhältniswahl vor. Umstritten ist, ob dadurch das demokratische Prinzip als Grundprinzip der Verfassung berührt würde und deshalb eine obligatorische Volksabstimmung notwendig wäre.
Seit dem Sommer 2007 erreichte die Diskussion nach dem Artikel ihren bisherigen Höhepunkt. Für das Modell sprachen sich neben mehreren Journalisten unter anderem Franz Vranitzky, Erhard Busek, Gerd Bacher, Norbert Leser, der österreichische Politikwissenschaftler Wolfgang Mantl sowie zuletzt Vertreter der ÖVP-Perspektivengruppe aus.