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Territorialstaat

Bis ins 16. Jahrhundert hinein und zum Teil darüber hinaus waren Territorialstaaten dualistisch geprägt, so dass dem Territorialherren (den Landesfürsten) die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundprinzip
  2. 2. Entstehung und Herrschaftsverdichtung
  3. 3. Landesherr und Landstände
  4. 4. Gesetze und Territorialitätsprinzip
  5. 5. Besondere Merkmale

Begriff und Grundprinzip

Ein Territorialstaat ist seit dem hohen Mittelalter ein Staat, in dem sich der Herrschaftsanspruch des Regierenden, des Territorialfürsten, auf ein bestimmtes Gebiet und dessen Bevölkerung bezieht. Seine Verfassung heißt Territorialverfassung.

Entscheidend ist das Territorium als Grundlage der Herrschaft. Damit unterscheidet sich der Territorialstaat von alten Stammesherzogtümern und vom Personenverbandsstaat: Dort beruht Herrschaft vor allem auf Stammeszugehörigkeit oder Rechten gegenüber einzelnen Personen. Beide Formen konnten jedoch im selben Staatswesen zugleich vorkommen.

Entstehung und Herrschaftsverdichtung

Territorialstaaten entstanden seit dem 12. Jahrhundert, als königliche Hoheitsrechte für ein bestimmtes Gebiet an einen Feudalherrn übertragen wurden. Sie entwickelten sich aus dem Personenverbandsstaat, ohne ihn vollständig zu ersetzen.

Besonders im Heiligen Römischen Reich regierten Landesherren in unterschiedlichen Territorien. Im Spätmittelalter kam es dort zu einer Herrschaftsverdichtung, also zu einer stärkeren Zusammenfassung und Durchsetzung von Herrschaft innerhalb eines Gebiets.

Landesherr und Landstände

Bis ins 16. Jahrhundert und teilweise darüber hinaus waren Territorialstaaten häufig dualistisch geprägt. Das bedeutet: Dem Territorialherrn beziehungsweise Landesfürsten standen die Landstände gegenüber. Beide Seiten verfügten oft über eigene Rechte sowie getrennte Institutionen oder Verwaltungen.

Ziel der Territorialfürsten war es, alle Rechtstitel eines Gebiets ihrer Herrschaft einzuverleiben und damit ihren persönlichen Machtanspruch durchzusetzen. Heinrich der Löwe versuchte dies im Stammesherzogtum Sachsen, scheiterte aber am Widerstand konkurrierender Herrschaften mit gegensätzlichen Rechten im selben Gebiet.

Ein frühes gelungenes Beispiel ist das Erzherzogtum Österreich. Durch das gefälschte Privilegium maius von 1359 konnte es in eine Landesherrschaft umgewandelt werden.

Gesetze und Territorialitätsprinzip

Die Gesetze eines Territorialfürsten galten nur innerhalb seines festgelegten Gebiets. Regeln, die den gesamten Herrschaftsbereich erfassten, galten für alle Einwohner im Staatsgebiet und nicht nur für eingetragene Staatsbürger.

Dies beruht auf dem Territorialitätsprinzip: Alle Personen sind der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen, auf dessen Territorium sie sich befinden. Durch Vereinbarungen zwischen Territorialstaaten können rechtliche Regelungen auch überstaatlich gelten; die Europäische Union wird hierfür als Beispiel genannt.

Besondere Merkmale

Deutsche Territorialstaaten betrieben eine strikte Hausmachtpolitik. Dadurch kam es innerhalb des Reiches zu zahlreichen, oft kriegerischen Konflikten.

Im Ideal sollte der Territorialfürst keine beratenden oder mit eigener Regierungs- und Gesetzgebungsmacht ausgestatteten Institutionen neben sich haben. Die Goldene Bulle von 1356 garantierte außerdem die Primogenitur: Nur der Erstgeborene erhielt das vollständige Erbe und übernahm damit den Machtanspruch des Vorgängers.

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