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Sparschrank

Jeder der nummerierten oder beschrifteten Schlitze führt zu einem eigenen Sparfach für Münz- oder Papiergeld. Sparkästen werden in Gaststätten an einer Wand …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und Zweck
  2. 2. Entwicklung des Gemeinschaftssparens
  3. 3. Aufbau und Sicherheitsmerkmale
  4. 4. Sparclubs, Banken und Ablauf
  5. 5. Rückzug der Banken und aktuelle Verbreitung
  6. 6. Risiken und Schutz vor Verlust

Definition und Zweck

Ein Sparschrank, auch Gemeinschaftssparschrank, Sparkasten oder Sparkästchen genannt, ist eine große, robuste Spardose zur Befestigung an einer Wand. In Österreich wird er auch Sparvereinskasten genannt. Der Schrank besitzt mehrere nummerierte oder beschriftete Einwurfschlitze. Jeder Schlitz führt zu einem eigenen Sparfach, in das Münzen oder gefaltete Banknoten eingeworfen werden können.

Sparschränke hängen heute vor allem in Gaststätten und Kneipen. Sie dienen dem gemeinsamen Sparen einer festen Gruppe, etwa eines Sparclubs, Sparvereins oder einer Spargemeinschaft. Im Mittelpunkt steht meist das gesellige Zusammensein und weniger der reine Vermögensaufbau. Früher wurden die Schränke häufig von Banken und Sparkassen als Kleinspareinrichtungen bereitgestellt; inzwischen müssen die Spargemeinschaften sie normalerweise selbst beschaffen und unterhalten.

Entwicklung des Gemeinschaftssparens

Als Vorläufer gelten Spardosen mit mehreren Einwurfschlitzen für verschiedene Familienmitglieder. Solche Modelle, zum Beispiel eine Buchkassette mit vier Einwürfen, kamen erstmals in den 1890er Jahren auf. Größere Behälter mit zahlreichen Sparfächern wurden später für das Gemeinschaftssparen in Schulen, Clubs und Sparvereinen benötigt. Sparvereine sind in Deutschland ab 1847 belegt; wann sie erstmals gemeinsame Spardosen oder Sparschränke verwendeten, ist nicht bekannt.

Die Firma Nordia, die 2016 noch Sparschränke aus Stahlblech herstellte, beanspruchte die Einführung solcher Schränke ab 1922 für sich. Eine frühere Erwähnung findet sich jedoch in einem 1913 erschienenen Aufsatz von Seidel und Müller. Darin wird ein von Pastor Flügge in Greiz patentierter Sparkasten beschrieben, der das Schulsparen erleichtern sollte. Ohne einen solchen Kasten musste ein Lehrer wöchentlich Geld von den Kindern einsammeln und auf ein Sparbuch einzahlen.

Flügges Blechkästen waren mit 21, 32 oder 40 Fächern erhältlich. Vor den Fächern konnten die Namen der sparenden Kinder auf Querleisten angebracht werden. Jedes Fach besaß ein Einwurfsloch und einen Schlitz. Ein doppelt verschließbarer Deckel sollte die Sicherheit erhöhen: Einen Schlüssel hatte der Lehrer, den anderen eine weitere Person, beispielsweise ein beauftragter Schüler. Je nach Größe kosteten die Kästen 13,50, 18,- oder 20,75 Reichsmark. Ob sie stehend oder hängend aufgestellt wurden, ist bei Seidel und Müller nicht angegeben.

Aufbau und Sicherheitsmerkmale

Üblicherweise ist ein Sparschrank ein rechteckiger Blechkasten mit einer Tiefe von acht bis zehn Zentimetern. Seine Breite und Höhe richten sich nach der Zahl der Sparfächer. Das Modell „Nordia-Sesam“ wurde beispielsweise in Größen von 19,5 × 19,2 Zentimetern mit zwölf Sparfächern bis zu 56,8 × 64,4 Zentimetern mit 132 Fächern angeboten. Neben Metallschränken sind frühe Holzmodelle erhalten, darunter ein Schrank aus Achim aus den 1930er Jahren.

Für jedes Fach gibt es meist einen waagerechten Schlitz. Ein spachtelähnlicher, häufig durch eine Kette gesicherter Schieber kann dabei helfen, Banknoten vollständig in den Schlitz zu drücken. Die Fächer bestehen aus Metall oder Kunststoff. Sie sind durch Nummern, kleine Fenster für Namensschilder oder beide Kennzeichnungsformen markiert. Fehlen Sichtfenster, können gegebenenfalls Etiketten auf den Schrank geklebt werden.

Ältere Metallschränke waren meist braun oder grau lackiert und hatten oft eine Hammerschlag-Oberfläche. Moderne Modelle sind durch Spritz- oder Tauchlackierung in vielen Farben erhältlich. Ein Schild oder Blendgiebel an der Oberseite kann den Namen und das Logo einer Bank, Sparkasse oder eines Sparvereins tragen.

Zum Schutz vor Diebstahl wird der Schrank mehrfach fest in der Wand verdübelt. Zum Leeren lässt sich die Frontplatte meist vollständig aufklappen. Sie ist häufig mit zwei verschiedenen Schlössern gesichert. Dieses Vier-Augen-Prinzip soll gewährleisten, dass der Schrank nur von zwei Personen gleichzeitig geöffnet werden kann, die jeweils einen Schlüssel besitzen.

Sparclubs, Banken und Ablauf

Nach einer Konjunktur des Vereinssparens nach dem Ersten Weltkrieg kam das gemeinschaftliche Sparen während des Zweiten Weltkriegs fast vollständig zum Erliegen. Nach der Währungsreform von 1948 in Westdeutschland begann eine Blütezeit. Viele Sparclubs wurden neu gegründet oder wiederbelebt. Banken und Sparkassen unterstützten sie, um das Sparen zu fördern und weniger vermögende Privatleute als Kunden zu gewinnen. Sie wirkten teilweise an Vereinsgründungen mit und stellten Sparschränke mit werbewirksamen Aufdrucken kostenlos zur Verfügung.

Der Sparschrank galt dabei als „stummer, aber unermüdlicher und kostenloser Werber“. 1950 förderten 143 Sparkassen das Vereinssparen; der Umsatz betrug 14,08 Millionen Deutsche Mark. 1952 waren es 333 Sparkassen mit einem Umsatz von 49,23 Millionen Mark. Versuche, Sparschränke auch ohne Sparverein aufzustellen, wurden wegen des Verwaltungsaufwands und der Kosten für einzelne Konten bald wieder aufgegeben.

Heute verpflichten sich die Mitglieder normalerweise, regelmäßig mindestens einen festgelegten Geldbetrag in ihr persönliches Fach einzuzahlen. Die Einzahlung beim Besuch der Gaststätte und beim gemeinsamen Konsum von Speisen oder Getränken ist zwar nicht vorgeschrieben, aber häufig beabsichtigt. Für versäumte Einzahlungen können beispielsweise Strafzahlungen vorgesehen sein. In regelmäßigen Abständen öffnen ein oder zwei festgelegte Kassierer den Schrank. Sie leeren die Fächer, zählen den Inhalt, verbuchen die Beträge und zahlen sie auf ein Bankkonto ein. Am Ende des Sparjahres werden die Spareinlagen meist in einem festlichen Rahmen ausgezahlt.

Rückzug der Banken und aktuelle Verbreitung

In den 1980er und 1990er Jahren zogen sich Banken und Sparkassen langsam aus der Förderung des Gemeinschaftssparens zurück, weil das Geschäft mit Kleinsparern nicht mehr als rentabel galt. Sie verringerten ihre materielle und persönliche Unterstützung und stellten schließlich auch keine Sparschränke mehr bereit. Seitdem müssen Spargemeinschaften die Organisation, die Beschaffung der Schränke und weitere Hilfsmittel selbst übernehmen.

Sparschränke hängen dennoch weiterhin in vielen Gaststätten und werden genutzt. Nordia aus Meldorf, der nach den Angaben des Artikels größte deutsche Hersteller, produzierte zwischen 1922 und 2009 mehr als 800.000 Kästen. Nach Unternehmensangaben waren davon noch mindestens 250.000 im Einsatz. Die Produktion wurde 2016 eingestellt. Ein weiterer Hersteller aus Köln verkauft nach eigenen Angaben dauerhaft etwa 400 Sparkästen pro Jahr.

Risiken und Schutz vor Verlust

Sparschränke und die Konten der Spargemeinschaften können Ziel von Straftaten werden. Bei Einbrüchen in Gaststätten versuchen Diebe, den Schrank aufzubrechen oder mitzunehmen, um an das Bargeld zu gelangen. Die Behälter sind zwar robust, besitzen aber keine mit einem Tresor vergleichbare Materialstärke; Aufbrüche sind deshalb eine typische Folge solcher Einbrüche. Viele Sparkästen tragen eine Seriennummer, durch die aufgefundenes Diebesgut zugeordnet werden kann. Ein Sparverein oder der Gastwirt kann das Einbruchsrisiko durch eine Versicherung absichern.

Ein weiterer bekannter Fall ist der „durchgebrannte Kassierer“. Damit ist die Unterschlagung von Vereinsgeldern durch Funktionäre gemeint. Es gibt immer wieder Berichte über Kassierer, die auf fünfstellige Geldbeträge zugreifen und sich an den Sparbeständen vergreifen. Das von vielen Vereinen verwendete Vier-Augen-Prinzip soll solche Totalverluste verhindern: Zwei Kassierer werden gemeinsam beauftragt und können nur zusammen handeln.

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