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Rechtsgefühl
Begrifflich ist dieses elementare Gerechtigkeitsgefühl nicht identisch mit richterlichem Judiz: Darunter versteht man den aus richterlicher Berufserfahrung …
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Grundidee und Bedeutung
Das Rechtsgefühl bezeichnet allgemein ein intuitives Empfinden dafür, was recht, gerecht oder ungerecht ist. Es spielt bei persönlichen Erfahrungen mit Ungerechtigkeit, bei der Anwendung geltenden Rechts und bei der Weiterentwicklung von Rechtsordnungen eine Rolle. Mit dem Begriff werden allerdings mehrere unterschiedliche Erscheinungen bezeichnet, die voneinander getrennt werden müssen.
Frühe Vorstellungen davon finden sich bereits bei Aristoteles. Er sah den Menschen als das Lebewesen an, das einen Sinn für das Gerechte und das Ungerechte besitzt. Im Corpus Juris Justinians wurde das „ius naturale“ als das beschrieben, „quod natura omnia animalia docuit“ und „quod semper aequm ac bonum est“. Als „ius gentium“ galt, „quod ... naturalis ratio inter omnes homines constituit“. Mit dem Rechtsgefühl beschäftigten sich später neben der Rechtswissenschaft auch Literatur, Verhaltensforschung, Psychologie und Sozialwissenschaften.
Vernunft, Werte und Prägung
Nach dem ethischen Formalismus Immanuel Kants kann das Rechtsgefühl als ein vernunftgeleitetes und verallgemeinerungsfähiges Urteil des Gewissens verstanden werden. Es soll die Freiheiten und Interessen verschiedener Menschen so gegeneinander abgrenzen, dass sie „nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen“ können.
Das Rechtsgefühl beruht jedoch nicht ausschließlich auf solchen formalen Grundsätzen. Es umfasst auch Wertungen, denen andere Menschen zustimmen können. Die Voraussetzungen für diese Wertungen sind teilweise naturbedingt und teilweise erworben. Besonders der Zeitgeist und die Traditionen, in die ein Mensch hineingeboren wird, prägen seine Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit.
Elementares Gerechtigkeitsgefühl
Das elementare Rechtsgefühl ist ein Gefühl für Gerechtigkeit und für das, was Recht sein soll. Es kann die Entwicklung des Rechts beeinflussen, vor allem wenn Menschen das überlieferte Recht als ungerecht empfinden und deshalb seine Änderung verlangen.
Dieses Gerechtigkeitsgefühl zeigt sich schon in einfachen Alltagssituationen. Wird ein Kind ohne nachvollziehbaren Grund gegenüber anderen Kindern zurückgesetzt, kann es sich als ungerecht behandelt fühlen. Das Beispiel verdeutlicht, dass ein elementares Empfinden für Gerechtigkeit nicht erst aus juristischer Ausbildung oder Berufserfahrung entsteht.
Richterliches Judiz
Vom elementaren Gerechtigkeitsgefühl ist das richterliche Judiz zu unterscheiden. Judiz bezeichnet den intuitiven Zugriff eines Richters auf die Entscheidung, die in einem konkreten Fall dem geltenden Recht entspricht. Diese Fähigkeit entsteht aus richterlicher Berufserfahrung.
Das geltende positive Recht ist nicht vollständig aus allgemein zustimmungsfähigen Gerechtigkeitsvorstellungen hervorgegangen. Es wurde durch vielfältige Interessen beeinflusst. Deshalb müssen die rechtlich richtige Entscheidung und das persönliche Gerechtigkeitsgefühl nicht immer übereinstimmen. Soweit das geltende Recht jedoch auf konsensfähigen Gerechtigkeitsvorstellungen beruht, stimmt das Judiz eines Richters in der Regel auch mit seinem Gerechtigkeitsgefühl überein.
Selbstbezügliches Rechtsgefühl
Gustav Radbruch verwendete „Rechtsgefühl“ noch in einer anderen Bedeutung. Gemeint ist nicht das neutral abwägende Urteil darüber, was gerecht ist, sondern das „Gefühl eigenen Rechts“. Dieses selbstbezügliche Rechtsgefühl betrifft die persönliche Reaktion auf die Frage, ob man das eigene Recht durchsetzen oder nachgeben soll. Es bewegt sich zwischen einem mehr oder minder rigorosen „Kampf ums (eigene) Recht“ und duldsamer Nachgiebigkeit.
Zu diesem Rechtsgefühl gehören auch Befriedigung über die Verwirklichung und Durchsetzung des Rechts sowie Missstimmung oder Empörung über Unrecht.
Drei Bedeutungen des Begriffs
Erwin Riezler stellte drei Bedeutungen des Wortes „Rechtsgefühl“ nebeneinander:
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Judiz: die „Fähigkeit zu intuitiver Erfassung und richtiger Anwendung dessen, was geltendes Recht ist“.
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Gerechtigkeitsgefühl: ein „Gefühl für das, was Recht sein soll“.
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Selbstbezügliches Rechtsgefühl: die „Befriedigung über die Verwirklichung und Durchsetzung des Rechts und Mißstimmung oder Empörung über das Unrecht“.
Diese Einteilung macht deutlich, dass Rechtsgefühl sowohl die Anwendung bestehenden Rechts als auch die Bewertung dessen betrifft, was gerecht sein sollte, sowie die persönliche Reaktion auf Recht und Unrecht. Nach Fritz Dehnow bezieht es sich „auf das Recht im vollen Umfang des Begriffs“. Dazu zählen abstrakte Rechtsnormen ebenso wie Entscheidungen in einzelnen Fällen und sämtliche Disziplinen des Rechts.