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Recht und Politik

Recht und Politik (RuP) ist eine rechtspolitische Fachzeitschrift, in der Aufsätze, Buchbesprechungen und Informationen zur deutschen und europäischen …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Profil und Funktion
  2. 2. Zielsetzung und rechtspolitisches Verständnis
  3. 3. Entwicklung der Themen
  4. 4. Geschichte, Schwerpunkte und Leserschaft

Profil und Funktion

Recht und Politik (RuP) ist eine deutsche rechtspolitische Fachzeitschrift. Sie veröffentlicht Aufsätze, Buchbesprechungen und Informationen zur deutschen und europäischen Rechtspolitik. Rechtspolitik bezeichnet dabei die Auseinandersetzung mit der Gestaltung, Entwicklung und Reform des Rechts und der Justiz. Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich und richtet sich an alle, die sich für Rechtspolitik interessieren.

RuP wurde 1965 gegründet und erscheint seit Januar 2017 im Berliner Verlag Duncker & Humblot. Der Umfang wurde durch den Verlagswechsel stark erweitert. Die Print-ISSN lautet 0344-7871, die Online-ISSN 2366-6757.

Zielsetzung und rechtspolitisches Verständnis

Die ursprüngliche Zielsetzung bestand darin, die rechtspolitische Reformbewegung der 1960er-Jahre publizistisch zu begleiten. Die Juristenausbildung, das öffentliche Richterbild und die Justiz sollten an die Forderungen des Grundgesetzes angepasst und demokratisiert werden. Rechtspolitik wurde deshalb als aktiv zu betreibende und gestaltende Gesellschaftspolitik verstanden. Die Zeitschrift war von Anfang an interdisziplinär ausgerichtet, also auf die Verbindung verschiedener Fachrichtungen. Ihr Titel verweist auf das wechselseitige Spannungsverhältnis zwischen Recht und Politik: Beide Bereiche stehen miteinander in Verbindung und lassen sich nicht vollständig voneinander trennen.

Nachdem viele der in den 1970er und 1980er Jahren geforderten Reformen umgesetzt worden waren und zum selbstverständlichen Bestandteil des Justizalltags wurden, definierte RuP ihre Zielsetzung neu. Danach konzentrierte sie sich auf ausgewählte gesellschafts- und rechtspolitisch relevante Themen.

Entwicklung der Themen

In den 1990er Jahren, nach der Deutschen Wiedervereinigung, standen Rechtsfragen im Mittelpunkt, die aus der Einheit folgten. Dazu gehörten der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und einer demokratischen Justiz in den neuen Ländern sowie die Restitutions-Problematik, also Fragen der Rückgabe oder des Ausgleichs bei früherem Entzug von Eigentum.

Seit der Jahrtausendwende diskutiert die Zeitschrift vor allem aktuelle Themen mit öffentlich-rechtlichem Bezug aus interdisziplinärer Sicht und formuliert juristisch begründete Reformforderungen. Behandelt wurden unter anderem der Einsatz der Bundeswehr im Ausland, Datenschutzrecht, Internetrecht, Parteienrecht, Wahlrecht und die europäische Rechtsentwicklung. Im Herbst 2015 kam die Rubrik „Gender und Rechtspolitik“ hinzu. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Juristinnenbund (DJB) soll sie zur Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen beitragen.

Seit Januar 2017 dokumentiert RuP außerdem rechtspolitisch wichtige Schlussanträge der Generalanwaltschaft beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit berücksichtigt die Zeitschrift die ständig steigende rechtspolitische Bedeutung der Entscheidungen des EuGH für die nationale Ebene.

Geschichte, Schwerpunkte und Leserschaft

Die 1965 in Berlin gegründete Zeitschrift gilt als erste juristische Fachzeitschrift in Deutschland, die rechtspolitische Themen behandelte. Gründer waren Rudolf Wassermann, Gerhard Kunze und Friedrich Piefke. Ursprünglich war RuP eine Publikation der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen. Seit Mitte der 1970er Jahre ist sie überparteilich, bleibt aber dem Ideal eines freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats verpflichtet.

Zu den heutigen Schwerpunkten gehören die Diskussion aktueller Entwicklungen, insbesondere im Staats- und Verfassungsrecht, aus juristischer und politikwissenschaftlicher Sicht. Weitere Schwerpunkte sind die Berichterstattung über Entwicklungen und Vorhaben auf EU-Ebene, die Dokumentation wichtiger Schlussanträge der Generalanwaltschaft beim EuGH, die Würdigung herausragender demokratischer Juristen sowie die Begleitung der Entwicklung der Berliner Justiz und Verwaltung.

Die Hauptadressaten sind Juristen und Politikwissenschaftler in Justiz, Parlamenten und Bundesoberbehörden sowie Lehrende und Studierende. Neben renommierten Wissenschaftlern soll auch der wissenschaftliche Nachwuchs Gelegenheit zu Veröffentlichungen erhalten.

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