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Polizeiliche Zusammenarbeit
Anders als für die PJZS gilt für die PZ allerdings das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, an dem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament …
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Definition und Zweck
Die polizeiliche Zusammenarbeit (PZ) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie ist in den Art. 87 bis 89 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) geregelt.
Gemeinsam mit der Politik zu Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung sowie der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen dient sie dem Aufbau eines „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.
Entstehung und Gesetzgebung
Die polizeiliche Zusammenarbeit ging mit dem Vertrag von Lissabon 2007 aus der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) hervor.
Für die PZ gilt – anders als zuvor für die PJZS – das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU. Dabei sind der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gleichberechtigt an der Gesetzgebung beteiligt.