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Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Anders als für die PJZS gilt für die JZS allerdings das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, an dem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament …

Inhalt2 Abschnitte
  1. 1. Kern und Einordnung
  2. 2. Entstehung und Verfahren

Kern und Einordnung

Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, abgekürzt JZS, ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Auf Englisch heißt sie judicial cooperation in criminal matters (JCCM), auf Französisch coopération judiciaire en matière pénale (CJMP). Sie ist in Art. 82 bis Art. 86 des AEU-Vertrags geregelt.

Die JZS gehört zum übergeordneten Konzept eines „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Zu diesem Bereich zählen auch die Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit.

Entstehung und Verfahren

Die JZS entstand mit dem Vertrag von Lissabon 2007 aus der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, abgekürzt PJZS.

Ein wichtiger Unterschied zur früheren PJZS ist das Gesetzgebungsverfahren: Für die JZS gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Dabei sind der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gleichberechtigt beteiligt.

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