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Pluralis Majestatis

Der Pluralis Majestatis (lat. „Mehrzahl der Hoheit“) wird verwendet, um eine Person, z. B. einen Herrscher, als besonders mächtig oder würdig auszuzeichnen.

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Gebrauch
  2. 2. Soziativer Plural und Einschluss des Sprechers
  3. 3. Majestät, Würde und Ehrerbietung

Bedeutung und Gebrauch

Der Pluralis Majestatis („Mehrzahl der Hoheit“) ist die Verwendung der Mehrzahl für eine einzelne Person, um diese als besonders mächtig oder würdig auszuzeichnen. Er kann sich sowohl auf die Selbstbezeichnung als auch auf die Anrede beziehen. Ausdrücke im Pluralis Majestatis werden immer großgeschrieben.

Herrscher, Päpste bis Paul VI. und andere Autoritäten verwenden oder verwendeten den Plural unter anderem, weil sie für ihre Untertanen oder Untergebenen sprechen beziehungsweise dies zu tun glauben. Als möglicher Ursprung wird die Römische Tetrarchie seit dem Jahr 293 genannt, in der zwei Senior- und zwei Juniorkaiser regierten.

Bei Adeligen und Würdenträgern war und ist die pluralische Selbstbezeichnung bei amtlichen Anlässen üblich, etwa „Wir, Benedictus PP. XVI, im dritten Jahr Unseres Pontifikates …“ oder „We, Elizabeth II., by the Grace of God …“. Auch das deutsche Siezen wird als erhaltene Form verstanden: Das Gegenüber wird grundsätzlich in der Mehrzahl angesprochen, zum Beispiel „Sie haben recht“ statt „du hast recht“.

Soziativer Plural und Einschluss des Sprechers

Hofmann-Szantyr nennen die Bezeichnung einzelner Personen in der Mehrzahl im Lateinischen „soziativen Plural“. Eine Variante ist der Pluralis inclusivus. Dabei schließt der Sprecher entweder sich selbst in eine Handlung des Gegenübers ein oder das Gegenüber in die eigene Handlung.

Als Pluralis auctoris („Autorenplural“) kann dies Nähe herstellen und die Gunst des Gegenübers gewinnen, also captatio benevolentiae bewirken. Caesar schreibt in Bellum Gallicum 2,1,1 etwa ut supra demonstravimus, „wie wir oben gezeigt haben“, obwohl er sich selbst meint. Der Pluralis modestiae („Plural der Bescheidenheit“) stellt die eigene Person zurück. Hofmann-Szantyr betonen jedoch, dass dieser Name oft zu Unrecht für alle hier behandelten Arten verwendet werde.

Wechsel zwischen ego („ich“) und nos („wir“) kommen häufig bei Catull, in Ciceros Briefen, bei Sallust, Tibull, Properz, später bei Martial und häufig bei Tacitus vor. Die genaue Deutung einzelner Fälle ist schwierig: Formelhaft-mechanische stilistische Ausbreitung könne ebenso eine Rolle spielen wie psychologische Motive. Deshalb bleibt die Erklärung als Pluralis affectus („Plural des Affekts“) in Einzelfällen nach Hofmann-Szantyr oft subjektives Rätselraten.

Majestät, Würde und Ehrerbietung

Der Pluralis maiestatis oder Pluralis dignitatis („Plural der Majestät“ beziehungsweise „der Würde“) bezieht sich auf den Redenden selbst. Beispiele sind iudicamus („wir urteilen“), permittimus („wir erlauben“), decernimus („wir entscheiden“) und nostra serenitas („unsere Hoheit“). In offiziellen Kaisererlassen erscheint er seit Gordianus III. (238–244). Theodor Mommsen erklärt seinen Ursprung mit dem fast regelmäßigen Zusammenregieren von zwei oder drei Kaisern. Erst seit Beginn des 5. Jahrhunderts sei er ein reiner Plural der Würde.

Ähnlich verwendeten schon seit Ende des 1. Jahrhunderts römische Bischöfe den Plural, wenn sie als geistliches Oberhaupt im Namen der gesamten Bruderschaft schrieben. Daher konnte in einem Brief ego stehen, wenn der Verfasser persönlich sprach, und nos, wenn er für die Gemeinschaft sprach. Diese Unterscheidung wurde nicht stets konsequent eingehalten. Bei Cyprian stehen Singular und Plural teils ohne erkennbaren Unterschied nebeneinander; ein voll entwickelter reiner Pluralis dignitatis liegt bei ihm noch nicht vor, wohl aber bei Leo dem Großen.

Der Pluralis reverentiae („Plural der Ehrerbietung“) richtet sich an die angesprochene Person und war zunächst vermutlich die Umkehrung des Pluralis maiestatis. Voll ausgebildet erscheint er zuerst in Briefen des Quintus Aurelius Symmachus. Klassisch-lateinische Vorläufer, etwa Ovids vestri ... nominis („eures Namens“) über Augustus in Tristien 2,65, beziehen gedanklich dessen Umgebung ein. Der Pluralis reverentiae blieb anschließend im Brief- und Urkundenstil sowie in der Alltagssprache, mehr oder weniger bis zur Renaissance, gebräuchlich.

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