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Partizipialattribut
der länger im Gehirn bleibende Gedanke: Das Partizip I „bleibend“ ist hier durch „länger im Gehirn“ erweitert, zusammen bilden sie ein Partizipialattribut.
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Definition und Formen
Ein Partizipialattribut, auch Partizipattribut genannt, ist in der deutschen Sprache eine Partizipialkonstruktion, die einem Substantiv als Attribut zugeordnet wird und es näher beschreibt. Sie besteht aus einem Partizip und gegebenenfalls aus einer Erweiterung. Partizipialattribute können in unterschiedlichen sprachlichen Formen vor oder nach ihrem Bezugswort stehen und häufig mit weiteren Attributen kombiniert werden.
Man unterscheidet Partizip-I-Attribute und Partizip-II-Attribute. Das Partizip I bezeichnet in den Beispielen einen ablaufenden oder andauernden Vorgang, etwa „schwimmend“ oder „bleibend“. Ein Partizip-II-Attribut enthält ein Partizip II, beispielsweise „zusammengenäht“.
Beispiele und Umformung
In „die schwimmende Boje“ ist „schwimmend“ ein Partizip-I-Attribut und beschreibt das Substantiv „Boje“.
In „Das zusammengenähte runde Gefäß dient dem Transport“ ist „zusammengenäht“ ein Partizip-II-Attribut. „Rund“ ist zusätzlich ein Adjektivattribut; beide beschreiben das Substantiv „Gefäß“.
Partizipien können erweitert sein: In „der länger im Gehirn bleibende Gedanke“ wird das Partizip I „bleibend“ durch „länger im Gehirn“ ergänzt. Die gesamte Wortgruppe bildet das Partizipialattribut.
Partizipialattribute lassen sich in attributive Relativsätze umwandeln. Dabei wird „der länger im Gehirn bleibende Gedanke“ zu „der Gedanke, der länger im Gehirn bleibt“.