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Ortskirche

In den orthodoxen, anglikanischen und altkatholischen Kirchen wird die Priorität der Ortskirche vertreten. Das heißt, die Ortskirche wird aus sich, nicht erst …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und kirchliche Einordnung
  2. 2. Ekklesiologische Bedeutung und Streitpunkt
  3. 3. Andere kirchliche Traditionen
  4. 4. Prälaturen

Begriff und kirchliche Einordnung

Eine Ortskirche ist die kleinste Einheit einer christlichen Glaubensgemeinschaft, die alle grundlegenden Aufgaben und Vollzüge des Kircheseins wahrnehmen kann. In der katholischen Tradition ist damit gewöhnlich die Diözese gemeint. Eine Diözese wird von einem Diözesanbischof geleitet, der als Ortsordinarius die zuständige kirchliche Leitungsgewalt ausübt.

Zur Ortskirche gehören als Gegenbegriffe die Gesamt-, Welt- oder Universalkirche. Systemtheoretisch kann man die Ortskirche als Verwaltungseinheit auf mittlerer Ebene verstehen: Sie steht zwischen der Gesamtkirche auf der einen Seite und kleineren Einheiten wie Kirchengemeinden, Pfarreien oder anderen lokalen Organisationseinheiten auf der anderen Seite.

Ekklesiologische Bedeutung und Streitpunkt

Ekklesiologie bedeutet die Lehre vom Wesen und Aufbau der Kirche. In dieser Frage ist der Status der Ortskirche umstritten.

In der römisch-katholischen Lehre gilt eine Ortskirche kirchenrechtlich als Teilkirche, lateinisch ecclesia particularis. Nach dem Kodex des kanonischen Rechts (CIC) besitzt sie ihre volle Katholizität nur in Gemeinschaft mit der Universalkirche. Das bedeutet besonders: Sie ist jurisdiktionell, also rechtlich und leitungsbezogen, an den Papst angebunden.

Das Zweite Vatikanische Konzil präzisierte diese Lehre. Es versteht die Universalkirche als aus Ortskirchen zusammengesetzt und sagt über die Ortskirchen: „In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche“ (Lumen gentium 23). Damit wird betont, dass die Ortskirchen nicht bloß untergeordnete Verwaltungsstellen sind, sondern wesentlich zum Bestehen der katholischen Kirche gehören.

Andere kirchliche Traditionen

In den orthodoxen, anglikanischen und altkatholischen Kirchen wird die Priorität der Ortskirche vertreten. Das bedeutet: Die Ortskirche gilt aus sich heraus als Verwirklichung der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche des Glaubensbekenntnisses.

Nach dieser Sicht wird die Ortskirche also nicht erst dadurch Kirche, dass sie in Gemeinschaft mit einer Universalkirche steht. Der Unterschied zur römisch-katholischen Lehre liegt vor allem darin, wie stark die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche beziehungsweise mit einer zentralen Leitungsinstanz für die volle kirchliche Wirklichkeit der Ortskirche notwendig ist.

Prälaturen

In der katholischen Tradition waren Prälaturen ursprünglich territorial gebunden. Eine Prälatur ist ein kirchlicher Zuständigkeitsbereich unter Leitung eines Prälaten.

Im 20. Jahrhundert kamen Personalprälaturen hinzu. Sie sind nicht territorial bestimmt und den Ortskirchen nicht untergeordnet.

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