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Musikinstrument
Elektromechanische Musikinstrumente wie die Elektrogitarre mit elektromechanischer Tonabnahme und analoger Signalverarbeitung eines mechanischen …
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Begriff und Abgrenzung
Ein Musikinstrument ist ein Gegenstand, der angefertigt oder verwendet wird, um Musik zu erzeugen. Grundsätzlich kann jeder Gegenstand, der Töne oder Geräusche hervorbringt, als Musikinstrument dienen. Im Allgemeinen bezeichnet man jedoch nur Gegenstände so, die ausschließlich zu diesem Zweck hergestellt wurden. Die Abgrenzung ist daher manchmal schwierig.
Zur Ordnung der großen Vielfalt gibt es mehrere Klassifikationssysteme. Jedes hat Vor- und Nachteile und kennt mehr oder weniger zahlreiche Ausnahmen. Ein Instrument kann deshalb je nach System unterschiedlich eingeordnet werden.
Klassifikation nach der Tonerzeugung
Nach der Art der Tonerzeugung werden zunächst folgende Gruppen unterschieden:
- Idiophone („Selbstklinger“) erzeugen den Ton durch das Klingen des gesamten Instruments, zum Beispiel Glocke und Triangel.
- Membranophone („Fellklinger“) erzeugen den Ton durch ein schwingendes Fell, zum Beispiel eine Trommel.
- Chordophone („Saitenklinger“) erzeugen den Ton durch Saiten. Dazu gehören Streichinstrumente wie die Geige, Zupfinstrumente wie die Gitarre und Tasteninstrumente wie das Klavier.
- Aerophone („Luftklinger“) erzeugen den Ton durch einen Luftstrom. Dazu gehören Blasinstrumente, darunter Holzblasinstrumente wie die Flöte und Blechblasinstrumente wie die Trompete. Tasten-Aerophone sind beispielsweise die Orgel; Handzuginstrumente wie das Akkordeon gehören ebenfalls in diesen Zusammenhang.
- Elektrophone erzeugen den Ton durch elektrischen Strom.
Im 1914 veröffentlichten Klassifikationsschema von Curt Sachs und Erich von Hornbostel werden Instrumente entsprechend eingeteilt. Sachs ergänzte 1940 die Gruppe der Elektrophone. Innerhalb dieser Schemata sind Mischformen möglich.
Eine physikalisch orientierte Einteilung wurde im 20. Jahrhundert durch das wachsende Verständnis der Vorgänge hinter der Tonerzeugung sowie durch elektrische Instrumente und elektronische Musik notwendig. Sie unterscheidet:
- Mechanische Musikinstrumente: Ihre Vorgänge lassen sich mit der klassischen Mechanik beschreiben, etwa mit Begriffen wie Haftreibung, Gleitreibung, Strömungsmechanik, Masse, Feder und Dämpfung. Beispiele sind Geige, Pauke, Flöte und Xylophon. Die häufige Bezeichnung „akustisch“ oder „natürlich“ ist ungenau: Jedes Instrument benötigt einen akustischen Anteil, damit der Klang durch Schallwellen zu den Ohren gelangt; zugleich sind diese Instrumente menschliche Artefakte und nicht natürlichen Ursprungs.
- Mechanische Musikautomaten: Sie entsprechen mechanischen Musikinstrumenten, besitzen aber eine automatische Spielvorrichtung, etwa ein Orchestrion oder Pianola.
- Elektromechanische Musikinstrumente: Bei ihnen wird mechanische und elektrische Energie ineinander umgewandelt, etwa bei E-Gitarre und Hammondorgel. Eine E-Gitarre gehört trotz ihrer elektromechanischen Tonabnahme eigentlich zu den Chordophonen, weil die eigentliche Schwingung von den Saiten erzeugt wird. Passive Bauelemente wie Spule, Widerstand und Kondensator verstärken die Ausgangsschwingung, sind aber nicht selbst aktiv an der Klangerzeugung beteiligt.
- Elektronische Musikinstrumente: Sie beruhen auf analogen Schaltkreisen. Oszillatoren erzeugen den Klang mithilfe elektronischer Bauelemente wie Vakuumröhre oder Transistor. Weitere Schaltkreise können ihn filtern oder ergänzen, wie beim Trautonium. Ein modularer Synthesizer verbindet viele elektronische Klangerzeuger verschiedener Wellenformen mit analogen Effektgeräten.
- Digitale Musikinstrumente: Sie erzeugen den Klang rechnerisch mit universellen Mikroprozessoren oder speziellen Prozessoren zur digitalen Signalverarbeitung. Erst am Ende wandelt ein Digital-Analog-Wandler das Signal in eine physikalische Schwingung um. Solche Instrumente können als eigene Hardware, etwa digitale Synthesizer, oder als Software, etwa Software-Instrumente und Software-Synthesizer, vorliegen.
Auch bei elektronischen und digitalen Instrumenten muss der erzeugte Klang letztlich als akustische Schwingung hörbar gemacht werden.
Klassifikation nach der Benutzung
Unabhängig von der Art der Tonerzeugung kann man Instrumente danach ordnen, wie der Spieler sie benutzt. Man unterscheidet:
- Blasinstrumente
- Schlaginstrumente
- Streichinstrumente
- Tasteninstrumente
- Zupfinstrumente
Ist zur Klangerzeugung kein Spieler erforderlich, spricht man von einem Musikautomaten, insbesondere von einem mechanischen Musikautomaten.
Material und weitere Einteilungen
In Ostasien wurden Instrumente nach dem Rohmaterial geordnet. Das chinesische System der Acht Klänge (八音, Pinyin bāyīn, W.-G. pa-yin; japanisch „Hatchi-In-System“) unterscheidet acht Materialgruppen: Metall, darunter Gold, Bronze und Stahl, außerdem Stein, Garn wie Seide und Wolle, Bambus, Kürbisfrüchte, Ton, Leder und Holz.
Weitere Einteilungen richten sich nach der geographisch-kulturellen Herkunft, zum Beispiel bei nationalen Musikinstrumenten und Nationalinstrumenten. Möglich ist außerdem eine Ordnung nach der Bestimmung, etwa in Konzert-, Übe-, Kinder- und Spielzeuginstrumente sowie Harmonie-, Lärm-, Rhythmus- und Effektinstrumente. Weitere Kriterien sind die Musikrichtung und die Entstehungszeit, beispielsweise bei prähistorischen Musikinstrumenten.