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Mehrsprachigkeit im Recht
Mehrsprachigkeit im Recht ist ein wissenschaftliches Forschungsfeld der Rechtslinguistik. Die Mehrsprachigkeit im Recht ist zugleich von großer praktischer …
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Bedeutung der Mehrsprachigkeit im Recht
Mehrsprachigkeit im Recht ist ein Forschungsfeld der Rechtslinguistik und hat besonders in supranationalen Organisationen wie der Europäischen Union große praktische Bedeutung. Sie soll gewährleisten, dass Recht in mehreren Amtssprachen zugänglich ist und Bürgerinnen und Bürger Gesetzestexte in ihrer eigenen Sprache lesen können.
In einer mehrsprachigen Rechtsordnung müssen Gesetze in allen Sprachversionen authentisch und verbindlich vorliegen. Der Artikel weist zugleich darauf hin, dass im Zweifelsfall eine Sprachversion in ihrer Gültigkeit über andere gestellt wird. Die zentrale Schwierigkeit besteht darin, dass verschiedene Sprachfassungen inhaltlich übereinstimmen müssen, obwohl Sprache, Rechtskultur und das Vorwissen der angesprochenen Gruppen unterschiedlich sein können.
Mehrsprachigkeit im Europäischen Parlament
Im Europäischen Parlament bedeutet Mehrsprachigkeit, dass Rechtstexte zur Gleichberechtigung der europäischen Rechtspolitik in sämtliche Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden. Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments darf in einer selbst gewählten Amtssprache sprechen. Seit 2013 gehören 24 Amtssprachen dazu; alle sind gleichberechtigt. Deshalb gibt es 552 mögliche Übersetzungskombinationen: Jede Sprache kann in 23 andere Sprachen übersetzt werden.
Die Amtssprachen wurden mit den Beitritten eingeführt: Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch 1958; Dänisch und Englisch 1973; Griechisch 1981; Portugiesisch und Spanisch 1986; Finnisch und Schwedisch 1995; Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch 2004; Bulgarisch, Irisch und Rumänisch 2007; Kroatisch 2013.
Der interne Übersetzungsdienst arbeitet unter strengen Vorgaben und oft unter Zeitdruck. Er übersetzt insbesondere EU-Rechtsvorschriften, die nach ihrer Annahme zu Rechtsakten werden, außerdem Beschlüsse leitender Organe, Informationen für Bürger und Mitgliedstaaten, parlamentarische Anfragen, Ausschussdokumente, den jährlichen EU-Haushaltsplan und Unterlagen zu Entlastungsverfahren. An der Rechtssetzung wirken auch etwa 75 Sprachjuristen mit. Sie beraten Mitglieder und Ausschusssekretariate zu Formulierungen und Verfahren, prüfen die Qualität von Texten, bereiten Änderungsanträge technisch vor und erstellen mit Rechts- und Sachverständigen des Rates die endgültigen Fassungen.
Dolmetschen im Parlament
Dolmetscher übertragen gesprochene Beiträge mündlich und ermöglichen so die Verständigung der Parlamentsmitglieder. Das Europäische Parlament verfügt über einen der größten Dolmetscherdienste der Welt: etwa 270 Dolmetscher sind fest angestellt, hinzu kommen etwa 1800 externe Akkreditierte.
Beim Simultandolmetschen wird eine Rede parallel zur Rede übersetzt. Der Dolmetscher arbeitet in einer schalldichten Kabine mit Blick auf den Saal; die Teilnehmenden hören die Übertragung über Kopfhörer. Beim Konsekutivdolmetschen folgt die Übersetzung am Ende der Rede anhand von Notizen. Es wird vor allem bei Interviews, kleinen Gruppen oder Arbeitsessen verwendet und ist weitgehend durch Simultandolmetschen ersetzt worden.
Beim Flüsterdolmetschen sitzt der Dolmetscher neben einer Person oder kleinen, eng beieinanderstehenden Gruppe und flüstert die simultane Übersetzung zu. Kofferdolmetschen ist Simultandolmetschen ohne schalldichte Kabine: Ein Koffer enthält dabei ein System aus Kopfhörern und Mikrofon.
Verfahren für mehrsprachige Rechtstexte
Bei der Übersetzung juristischer Texte gibt es trotz strenger Vorgaben einen begrenzten Raum für Subjektivität und Kreativität. Entscheidend sind jedoch das Verstehen des Ausgangstextes, die Kenntnis des Sachverhalts und die Sicherung inhaltlicher Übereinstimmung. Der Artikel nennt drei Verfahren, die sich überschneiden oder gemischt auftreten können: mehrsprachige Ausarbeitung, Überarbeitung und reine Übersetzung.
Bei der Koredaktion entstehen mehrere einsprachige Gesetzesfassungen parallel. Es gibt keinen Ausgangstext; die Fassungen werden von Beginn an aufeinander bezogen. Dies gilt als Idealfall, weil alle Sprachen gleichwertig behandelt und sprachliche Eigenheiten berücksichtigt werden. Bei der gemischtsprachigen Redaktion verfasst jeder beteiligte Übersetzer einen Teil eines gemischtsprachigen Textes in seiner eigenen Sprache.
Bei der Korevision entstehen aus einem ein- oder gemischtsprachigen Text mehrere einsprachige Texte, während der Ausgangstext noch nicht feststeht. Deshalb verändern sich die Sprachfassungen während des Vorgangs. Bei reiner Übersetzung ist der Ausgangstext dagegen weitgehend festgelegt; die Übersetzungen beeinflussen ihn nicht mehr. Dies kann vorkommen, wenn eine Sprachversion erst spät in den Rechtsprozess einbezogen wird. Als Vorteil nennt der Artikel das Klärungspotenzial, weil Übersetzer einen Text besonders genau lesen. Gerichtsurteile lassen sich wegen unterschiedlicher nationaler formaler und inhaltlicher Anforderungen nur schwierig in andere Sprachen übertragen.
Kompetenzen beim Übersetzen
Umstritten ist, ob Fachleute wie Juristen oder professionelle Übersetzer besser für Rechtstextübersetzungen geeignet sind. Professionelle Übersetzer sichern durch ihre sprachliche Ausbildung die Textqualität; zufriedenstellende Sprachkenntnisse zu erwerben gilt als aufwendiger als Fachwissen zu erwerben. Fachexperten betonen dagegen, dass Wissen über fachliche Zusammenhänge wichtiger sei als sprachliche Korrektheit und Eleganz. Das ist besonders bedeutsam, wenn unterschiedliche Sprachfassungen ausgelegt werden.
Als günstig beschreibt der Artikel eine Arbeitsteilung, die fachliche und sprachliche Kompetenz in den Phasen Rezeption, Transfer und (Re)produktion verbindet. Die (Re)produktionsphase dient der Kontrolle von Korrektheit und Akzeptabilität des Zieltextes. Am Europäischen Gerichtshof übersetzen Rechtstexte in der Regel juristes-linguistes, also Personen mit Doppelqualifikation.
Verständlichkeit und Auslegung
Rechtstexte müssen Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechte und Pflichten zugänglich machen; zugleich benötigen Juristen verständliche Normtexte als Grundlage für Entscheidungen. Normative Texte repräsentieren schriftlich gefasstes Recht und binden Bürger an dieses Recht. Rechtssprache ist deshalb nicht einfach eine Fachsprache wie andere, sondern eng mit Verständlichkeit verbunden.
Nach Dietrich Busse erhält jeder Text seinen Sinn erst durch Interpretation. Textverständnis hängt nicht allein von Formulierungen ab, sondern auch von Sprachwissen, Weltwissen und den Bezügen, die Leser herstellen. Je präziser ein Text ist, desto kleiner kann die Gruppe sein, für die er zugänglich ist. Rechtstexte enthalten Gesetzesbegriffe, deren Bedeutung entscheidungsbezogen ist und sich im Kontext sowie nach institutionellen Auslegungsregeln entfaltet. Einen Rechtstext für größere Gruppen verständlich zu machen, erfordert daher auch die Vermittlung juristischen Fachwissens.
Busse unterscheidet das Verständlich-Machen eines bereits vorhandenen Textes von der verständlichen Produktion eines neuen Textes. Ein Anwalt kann beispielsweise einem Klienten seine Rechte erklären; dies erweitert dessen Inferenzbasis, also die Wissensgrundlage für Schlussfolgerungen beim Verstehen. Bei neuen Texten muss der Autor das nur vermutete Vorwissen einer abstrakten Adressatengruppe berücksichtigen.
Eine nachträgliche sprachliche Optimierung kann den Sinn eines Rechtstextes verändern und dadurch andere Auslegungen oder Urteile ermöglichen. Ein Expliziter-Machen kann nach von Polenz auch Sachverhalte deutlich machen, die ursprünglich gerade nicht deutlich gemacht werden sollten. Busse zieht deshalb den Schluss, dass sich keine konkreten sprachlichen Ratschläge für eine Optimierung geben lassen. Optimierung ist prinzipiell möglich, erfordert aber weitere Forschung. Verstehenshindernisse schon bei der Textproduktion zu vermeiden, ist leichter als einen vorhandenen Rechtstext ohne Bedeutungsverschiebung zu vereinfachen.