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Reiner Arntz

1965 legte er die Prüfung zum Diplomübersetzer in den Sprachen Spanisch und Französisch ab, ergänzt um das Sachfach Recht. Obwohl Reiner Arntz bereits 1965 …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Bedeutung
  2. 2. Ausbildung und wissenschaftliche Laufbahn
  3. 3. Forschungsschwerpunkte und Veröffentlichungen
  4. 4. Wichtige Schriften

Überblick und Bedeutung

Reiner Arntz (* 21. April 1943 in Beckum (Westfalen); † 10. Dezember 2012 in Bad Salzdetfurth) war ein deutscher Sprachwissenschaftler. Seine Arbeit verband Sprachwissenschaft, Recht und Übersetzen. Besonders wichtig waren für ihn die kontrastive Sprachwissenschaft, also der systematische Vergleich von Sprachen, die Terminologielehre, also die Arbeit mit Fachbegriffen, die Rechtssprache und die Übersetzungsdidaktik, also die Lehre des Übersetzens.

Er befasste sich damit, wie Fachtexte und Fachbegriffe in mehreren Sprachen präzise verglichen, verstanden und übersetzt werden können. Dies ist besonders bedeutsam bei technischen, naturwissenschaftlichen und juristischen Texten: Dort müssen Begriffe möglichst eindeutig verwendet werden, obwohl Rechtsordnungen, Fachsysteme und Sprachgebrauch zwischen Ländern verschieden sein können. Arntz behandelte außerdem Mehrsprachigkeit in Europa, Sprachen von Minderheiten sowie die Ausbildung von Übersetzern und Dolmetschern.

Ausbildung und wissenschaftliche Laufbahn

Nach dem Abitur 1962 in Essen studierte Arntz zunächst Romanistik, Slawistik und Jura. Weil die philologischen Studiengänge damals überwiegend literarisch ausgerichtet waren, wechselte er 1963 an das Dolmetscher-Institut der Universität des Saarlandes. 1965 bestand er die Prüfung zum Diplomübersetzer für Spanisch und Französisch mit dem Sachfach Recht. Gleichzeitig setzte er sein Jurastudium fort.

Schon ab 1965 übernahm er Lehraufgaben für Portugiesisch und Spanisch; 1968 erhielt er eine Lektorenstelle für Niederländisch und Spanisch. Nach dem juristischen Staatsexamen promovierte er mit der Arbeit „Das Recht der portugiesischen Überseegebiete“. Nach dem Referendariat legte er 1973 die zweite juristische Staatsprüfung ab.

Im März 1980 wurde Arntz C4-Professor für Romanistische Sprachwissenschaft an der Wissenschaftlichen Hochschule Hildesheim. Dort baute er den ersten deutschen Diplom-Fachübersetzer-Studiengang auf. Von 1984 bis 1992 war er Dekan des Fachbereichs „Sprachen und Technik“ und von 2001 bis 2007 Leiter des Instituts für Angewandte Sprachwissenschaft der Universität Hildesheim; 2008 wurde er emeritiert.

Von 1992 bis 1996 leitete er an der Europäischen Akademie Bozen den Fachbereich „Sprache und Recht“. Zudem wirkte er am Aufbau des Fachbereichs „Ethnische Minderheiten und Regionale Autonomien“ sowie an Vorarbeiten zur Gründung der Freien Universität Bozen mit. Weitere Stationen waren 1996–1997 eine Gastdozentur an der Wirtschaftsuniversität Dänemark-Süd, ab 2004 die nebenberufliche Leitung des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen im Land Bremen bis August 2008 und zuletzt eine Gastdozentenstelle an der Universität Sakarya in der Türkei.

Forschungsschwerpunkte und Veröffentlichungen

Als Arbeitsschwerpunkte nennt der Artikel Fachsprachenforschung, Übersetzungswissenschaft und Textlinguistik. Fachsprachen sind Sprachformen bestimmter Fachgebiete, etwa der Technik oder des Rechts. Textlinguistik untersucht, wie Texte aufgebaut sind und wie ihre Teile zusammenwirken. Arntz verband diese Bereiche insbesondere mit der Frage, wie Fachtexte für Übersetzungsaufgaben ausgewählt, verglichen und vermittelt werden können.

Ein zentrales Thema war die Terminologiearbeit. Darunter versteht man das Ermitteln, Definieren, Ordnen und Vergleichen von Fachbegriffen. Arntz beschäftigte sich mit terminologischer Äquivalenz, also der Frage, ob ein Begriff einer Sprache einem Begriff einer anderen Sprache fachlich entspricht, sowie mit internationaler Terminologieangleichung. Dabei behandelte er auch die Rolle von Definitionen in mehrsprachiger Terminologiearbeit.

Ein weiterer Schwerpunkt war das juristische Übersetzen. Seine Veröffentlichungen verbinden Sprachvergleich mit Rechtsvergleich: Für eine Rechtsübersetzung genügt es nicht, Wörter zu übertragen; auch die jeweiligen rechtlichen Zusammenhänge müssen berücksichtigt werden. Dazu zählen Arbeiten über das Sprachenpaar Italienisch–Deutsch, Spanisch–Deutsch und über juristisches Übersetzen in der Europäischen Union. Gemeinsam mit P. Sandrini veröffentlichte er 2007 „Präzision versus Vagheit: Das Dilemma der Rechtssprache im Lichte von Rechtsvergleich und Sprachvergleich“.

In der Übersetzerausbildung setzte sich Arntz für praxisbezogene Methoden, Terminologieseminare und Fachtexttypologien ein. Eine Fachtexttypologie ordnet Fachtexte nach ihren Merkmalen und Funktionen; sie kann helfen, Übersetzungsaufgaben gezielt vorzubereiten. Außerdem entwickelte er Ansätze zu Drittsprachen und Kontrastsprachen. Dabei wird eine neue Sprache auf Grundlage einer verwandten bereits bekannten Sprache erschlossen, etwa Portugiesisch auf Grundlage des Spanischen oder Niederländisch auf Grundlage der germanischen Sprachverwandtschaft.

Wichtige Schriften

Zu Arntz’ frühen Arbeiten gehören die Dissertation „Das Recht der portugiesischen Überseegebiete“ (Saarbrücken 1972) sowie Beiträge zur Terminologielehre in der Ausbildung von Übersetzern und Dolmetschern aus dem Jahr 1979. Mit H. Picht veröffentlichte er „Einführung in die übersetzungsbezogene Terminologiearbeit“ (1982, 238 S.). Die daraus hervorgegangene „Einführung in die Terminologiearbeit“ erschien 1989 mit 344 Seiten; weitere Auflagen folgten 1991, 1995, 2002 und 2009. Die spanische Ausgabe „Introducción a la terminología“ erschien 1995.

Weitere größere Veröffentlichungen sind der von Arntz herausgegebene Band „Textlinguistik und Fachsprache – AILA-Symposion Hildesheim 13.–16. April 1987“ (1989, 497 S.), „Das vielsprachige Europa – eine Herausforderung für Sprachpolitik und Sprachplanung“ (1998, 186 S.) und „Fachbezogene Mehrsprachigkeit in Recht und Technik“ (2001, 420 S.). Seine Schriften behandelten außerdem Fachübersetzen in Naturwissenschaften und Technik, Mehrsprachigkeit, Minderheitensprachen, Sprachpolitik, Interkomprehension und autonomes Fremdsprachenlernen.

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