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Krupp-Prozess

Der Krupp-Prozess war der zehnte der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Einordnung und Bedeutung
  2. 2. Politischer und juristischer Hintergrund
  3. 3. Anklage und Gericht
  4. 4. Ablauf des Prozesses
  5. 5. Urteile und zentrale Feststellungen
  6. 6. Begnadigungen und spätere Deutung

Einordnung und Bedeutung

Der Krupp-Prozess war der zehnte der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus. Vor einem amerikanischen Militärtribunal wurden Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und führende Manager der Firma Krupp angeklagt und verurteilt. Der Prozess gehörte neben dem Flick-Prozess und dem I.G.-Farben-Prozess zu den drei Nürnberger Wirtschaftsprozessen. In ihnen ging es darum, die Beteiligung führender Großindustrieller an nationalsozialistischen Verbrechen strafrechtlich zu untersuchen.

Die Bedeutung des Verfahrens lag darin, dass nicht nur politische oder militärische Führungspersonen, sondern auch Verantwortliche eines großen Industrieunternehmens für Kriegsverbrechen, Ausbeutung und die Nutzung von Zwangsarbeit zur Rechenschaft gezogen wurden. Krupp galt den Anklägern als besonders wichtiger Fall, weil das Unternehmen über lange Zeit eine zentrale Rolle in der deutschen Rüstungsindustrie gespielt hatte.

Politischer und juristischer Hintergrund

Während des Zweiten Weltkriegs sahen die Alliierten USA und UdSSR im wirtschaftlichen Imperialismus Nazideutschlands einen der Kriegsgründe. Großindustriellen wurde eine Schlüsselrolle bei Planung und Durchführung des verbrecherischen Krieges zugeschrieben. Die amerikanische Sicht war unter anderem vom IG-Farben-Bericht der Kilgore-Kommission und von Franz Neumanns Darstellung Behemoth beeinflusst. Ziel war es, Industrielle strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen und wirtschaftliche Machtstrukturen wie Kartelle zu zerschlagen.

Nach dem Potsdamer Abkommen vom August 1945 sollte Deutschland demokratisiert, denazifiziert, demilitarisiert und dekartelliert werden. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher waren bereits wichtige juristische Entscheidungen zur Zwangsarbeit als verbrecherischem „Sklavenarbeits“-Programm und zur SS als verbrecherischer Organisation getroffen worden. Ein Industrieller war dort jedoch nicht verurteilt worden, weil der angeklagte Gustav Krupp schwer krank und verhandlungsunfähig war.

Ein zweiter internationaler Hauptkriegsverbrecherprozess mit Schwerpunkt Wirtschaft wurde verworfen, unter anderem aus finanziellen Gründen und weil man den Sowjets keine Bühne für ein Tribunal gegen das kapitalistische System geben wollte. Mit der politischen Hinwendung zur Reintegration Deutschlands als Bollwerk gegen den Kommunismus im Rahmen des Marshallplans wurden die Mittel für Industriellen-Prozesse gekürzt. Es fanden deshalb nur noch Verfahren gegen Mitglieder von Flick, IG Farben und Krupp vor einem amerikanischen Nationalen Militär Tribunal sowie ein Verfahren gegen den Röchling-Konzern vor einem französischen Tribunal statt.

Anklage und Gericht

Die Anklageschrift vom 1. Juli 1947 richtete sich gegen Verantwortliche aus mehreren Ebenen des Unternehmens: Eigentümer, Spitzenmanager, Werks- und Abteilungsleiter sowie leitende Angestellte. Sie enthielt vier Anklagepunkte: Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges, Plünderung, Zwangsarbeit und Verschwörung.

Die ersten drei Anklagepunkte entsprechen ungefähr heutigen Kategorien des Völkerstrafrechts: Verbrechen der Aggression durch Angriffskrieg, Kriegsverbrechen durch Plünderung und Raub in besetzten Gebieten sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Verschleppung, Ausbeutung und Missbrauch zur Sklavenarbeit sowie rechtswidrigen Einsatz von Kriegsgefangenen in der Rüstungsproduktion. Der vierte Punkt, die Verschwörung zur Begehung dieser Verbrechen, ist heute nicht im Völkerstrafrecht kodifiziert.

Das Hauptinteresse der Anklage lag zunächst auf dem Zusammenhang von Angriffskrieg und Verschwörung. Deshalb griffen die Ausführungen der Anklage weit in die Unternehmensgeschichte zurück. Der Nürnberger Chefankläger Robert H. Jackson beschrieb Krupp als zentralen Fall industrieller Verbrechen im Bündnis mit dem Nationalsozialismus.

Das Gericht bestand aus Hu C. Anderson, Präsident des Berufungsgerichts des Staates Tennessee, als Präsident, Edward J. Daly, Richter am Obersten Gericht des Staates Connecticut, und William J. Wilkins, Richter am Obersten Gericht von Seattle, Washington.

Ablauf des Prozesses

Die Eröffnungsrede hielt Anklagevertreter Telford Taylor am 8. Dezember 1947. Die Verteidigung war sehr umfangreich: 35 Anwälte vertraten die Angeklagten und waren damit zahlenmäßig etwa doppelt so stark wie die Anklagevertretung. Die Verteidigung bezeichnete das Verfahren als Siegerjustiz und verglich die Lage der Verteidigung sogar mit sowjetischen und nationalsozialistischen Schauprozessen. Außerdem versuchte sie, die deutsche Privatwirtschaft und allgemein die deutsche Bevölkerung gegen den nicht erhobenen Vorwurf einer Kollektivschuld zu verteidigen.

Beim Vorwurf der Verschwörung zum Angriffskrieg übernahm die Anklage nicht die Vorstellung, die NSDAP sei bloß ein Werkzeug kapitalistischer Interessen gewesen. Stattdessen arbeitete sie mit dem Gedanken einer doppelten Verschwörung. Sie zog eine Linie von 1870 über 1914 bis 1939 und sah deutsche Angriffe auf Nachbarstaaten in Verbindung mit Waffen aus den Essener Krupp-Werken. Nach dieser Sicht habe die Führung der Firma Krupp bereits 1920 eine Verschwörung zur Vorbereitung eines Revanchekrieges begründet.

Schon im April 1948 sprach das Gericht die Angeklagten jedoch von den Anklagepunkten Angriffskrieg und Verschwörung frei. Die Begründung der Anklage erschien dem Gericht unhaltbar. Vorangegangen waren Kritik amerikanischer Rüstungsunternehmen und Proteste amerikanischer Kongressabgeordneter, die von „kommunistisch-inspirierten Schauprozessen“ sprachen. Das Kriegsministerium empfahl schließlich, auf diese Anklagepunkte zu verzichten.

Die Verurteilungen wegen „Plünderung“ und „Sklavenarbeit“ wurden am 31. Juli 1948 verkündet. Das Gericht wies den Einwand der Verteidigung entschieden zurück, die Vorschriften des Haager Abkommens könnten im „totalen Krieg“ nicht mehr angewendet werden.

Urteile und zentrale Feststellungen

Im Verfahren „Vereinigte Staaten vs. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach et al.“ standen zwölf Angeklagte vor Gericht. Elf wurden wegen Beteiligung am Zwangsarbeiterprogramm verurteilt; nur Karl Pfirsch wurde in allen Punkten freigesprochen. Sechs Angeklagte wurden außerdem wegen Beteiligung an Raub und Plünderung fremder Vermögenswerte schuldig gesprochen.

Zu den Strafen gehörten unter anderem zwölf Jahre Haft für Friedrich von Bülow, zwölf Jahre Haft für Erich Müller und zwölf Jahre Haft sowie Vermögensentzug für Alfried Krupp von Bohlen und Halbach. Weitere Strafen lagen etwa bei zehn Jahren für Eduard Houdremont und Friedrich Janssen, neun Jahren für Karl Eberhardt und Max Ihn, sieben Jahren für Ewald Löser und sechs Jahren für Heinrich Korschan und Heinrich Lehmann. Hans Kupke erhielt 2 Jahre, 10 Monate und 19 Tage Haft.

Das Gericht stellte fest, dass Krupp sich durch Ausbeutung industrieller Ressourcen in besetzten Gebieten bereichert hatte oder zu bereichern versucht hatte. Genannt wurden Fälle wie Austin in Liancourt, ELMAG in Mühlhausen, ALSTOM in Belfort und Maschinen aus Holland.

Beim Zwangsarbeitereinsatz nannte das Urteil sehr hohe Zahlen: Der Krupp-Konzern beschäftigte in ganz Deutschland 69.989 ausländische Zivilarbeiter und 4978 KZ-Häftlinge; in den Krupp-Werken waren 23.076 Kriegsgefangene eingesetzt. Für kriegsgefangene Arbeiter in Essen gab es keinen Schutz gegen Luftangriffe, was gegen die Haager Konvention verstieß. Unterernährte russische Kriegsgefangene wurden trotz ihres Gesundheitszustands zu Schwerarbeit gezwungen und so schlecht behandelt, dass sich sogar Fabrikleitungen und zuständige Wehrmachtsoffiziere beschwerten. In Auschwitz, in den Berthawerken in Breslau und in weiteren Kruppwerken wurden systematisch KZ-Häftlinge eingesetzt. In der Kinderbaracke Buschmannshof in Voerde wurden Säuglinge und Kleinkinder von bei Krupp beschäftigten Ostarbeiterinnen systematisch unterversorgt; viele starben.

Anders als in den Flick- und IG-Farben-Prozessen erkannte das Gericht keinen strafmildernden Notstand an. Es bezweifelte, dass die Krupp-Leitung keine Zwangsarbeiter beschäftigen wollte. Außerdem standen mögliche Nachteile für Manager, etwa Entlassung, Amtsenthebung, Enteignung oder Verhaftung, nach Ansicht des Gerichts in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der den ihnen anvertrauten Menschen zugefügt wurde.

Begnadigungen und spätere Deutung

Fast alle Verurteilten wurden 1951 bis 1952 durch den Hohen Kommissar der USA, John Jay McCloy, vorzeitig entlassen. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach verbüßte nur einen kleinen Teil seiner Strafe im Militärgefängnis Landsberg am Lech. Am 31. Januar 1951 wurde er amnestiert und vorzeitig entlassen. Auch die angeordnete Beschlagnahme seines Vermögens wurde aufgehoben.

In den westlichen Besatzungszonen wurde die Beschlagnahme des Krupp-Vermögens nicht umgesetzt. In der sowjetischen Besatzungszone diente sie dagegen nachträglich als juristische Legitimation für die Enteignung einiger Krupp-Betriebe, die faktisch bereits erfolgt war.

Die spätere Wahrnehmung des Prozesses wurde stark durch eine PR-Offensive beeinflusst. Handelskammern, Unternehmerverbände, konservative Medien und Verteidiger des Krupp-Prozesses versuchten, Krupp und die deutsche Industrie insgesamt von Vorwürfen zu entlasten. Dabei sollte eine firmeneigene Version der Unternehmensgeschichte wiederhergestellt und die Rolle der deutschen Industrie im Nationalsozialismus beschönigt werden. Die Schrift „Warum wurde Krupp verurteilt?“ von 1950 ging kaum über Verteidigungsreden hinaus und verband dies mit anti-alliierter Rhetorik.

Die von den Alliierten beabsichtigte pädagogische Wirkung des Prozesses wurde zumindest in Westdeutschland in Frage gestellt. Ein Grund war, dass es keine umfangreiche deutschsprachige Prozessdokumentation gab, die mit der Dokumentation des Internationalen Militärtribunals vergleichbar gewesen wäre. Dadurch fanden viele Menschen in den Opfererzählungen der Krupp-Manager eine für sie brauchbare Darstellung der Vergangenheit.

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