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Kinder- und Jugendparlament
Ein Kinder- und Jugendparlament stellt eine konkrete Umsetzung von Jugendpartizipation bzw. Kinder- und Jugendbeteiligung dar. Kinder- und Jugendparlament …
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Begriff und zentrale Merkmale
Ein Kinder- und Jugendparlament ist eine konkrete Umsetzung von Jugendpartizipation beziehungsweise Kinder- und Jugendbeteiligung. Kommunale Kinder- und Jugendparlamente sowie ähnliche Formen, etwa Kinder- und Jugendgemeinderäte, sind Formate der institutionalisierten und repräsentativen Beteiligung auf kommunalpolitischer Ebene. Sie bestehen in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Auch Kinder- und Jugendbeiräte, Jugend- oder Jugendstadträte und Jugendforen können dem Status eines Kinder- und Jugendparlaments entsprechen.
Kennzeichnend ist die Nähe zu parlamentarischen Strukturen und kommunalpolitischen Gremien. Junge Vertreter nehmen die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Kommune wahr. Sie besitzen ein allgemeinpolitisches Mandat und werden durch eine kooperative Haltung von Politik und Verwaltung unterstützt. Themen können beispielsweise die Gestaltung von Schulhöfen, Radwege, Freizeitanlagen und Umweltschutz sein. Lösungsvorschläge werden häufig in Form von Anträgen an Politiker gerichtet. Manche Gremien verfügen über einen eigenen Etat, über den sie frei entscheiden können.
In der Regel haben Kinder- und Jugendparlamente abhängig von der Größe der Kommune 10 bis 25 Mitglieder, überwiegend im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Mitglieder werden durch Urwahlen der Kommune, Wahlen an Schulen oder durch Delegation von Jugendverbänden und aus der Jugendarbeit legitimiert. Wichtige Qualitätsmerkmale sind ein starkes, durch Satzung oder Dienstanweisung verbindlich geregeltes politisches Mandat, ein selbst verwaltetes Budget, die Betreuung durch Fachkräfte, regelmäßige Sitzungen mit einem hohen Maß an Verbindlichkeit und eine längerfristige Perspektive über mehrere Wahlperioden hinweg.
Im Unterschied zu zeitlich begrenzten Beteiligungsprojekten, der Mitsprache in Jugendeinrichtungen oder offenen Foren haben Kinder- und Jugendparlamente einen repräsentativen Anspruch, behandeln eine breite Palette politischer Themen und sind dauerhaft institutionell mit Kommunalpolitik und Verwaltung verbunden. Sie gelten deshalb als besonders anspruchsvolle Form permanenter politischer Beteiligung auf kommunaler Ebene.
Entwicklung und politische Einordnung in Deutschland
Bereits in den 1960er Jahren entstanden in vielen deutschen Städten Jugendparlamente. Sie sollten Jugendliche in der Nachkriegszeit an die Demokratie heranführen und zugleich die aufkommende Jugendprotestbewegung kanalisieren. Zusammensetzung, Befugnisse und Arbeitsweise unterschieden sich. Als wegweisend gilt das Wolfsburger Jugendparlament, das 1962 unter anderem von Walter E. Lellek gegründet wurde.
Eine breitere und dauerhafte Entwicklung setzte in den 1980er Jahren mit einer Gründungswelle von Jugendgemeinderäten in Baden-Württemberg ein. Ein landesweiter Dachverband stabilisierte diese Entwicklung und erhöhte ihre Sichtbarkeit. Nach diesem Vorbild entstanden auch in zahlreichen Städten und Gemeinden anderer Bundesländer Jugendgemeinderäte und vergleichbare Gremien; ihre Zahl blieb jedoch deutlich niedriger als im Südwesten. In Baden-Württemberg sind Jugendgemeinderäte bis heute besonders weit verbreitet.
Die rechtlichen und organisatorischen Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Ländern. In Rheinland-Pfalz erlaubt § 56b der Gemeindeordnung allen Gemeinden, eine Jugendvertretung einzurichten. In Schleswig-Holstein verpflichtet § 47f der Gemeindeordnung zu einer angemessenen Beteiligung von Jugendlichen. Der älteste aktive Jugendrat dort ist der Kinder- und Jugendbeirat Elmshorn, der seit 1994 arbeitet. Seit 2017 können diese Beiräte an einer gemeinsamen zentral organisierten landesweiten Wahl teilnehmen. 2019 wurde in Nordrhein-Westfalen die Initiative Jugendparlament e. V. gegründet, die an Orten ohne Jugendparlament auf dessen Gründung hinwirken soll.
Landesweite Dachverbände vertreten die kommunalen Kinder- und Jugendgremien auf Landesebene, geben ihnen bei landespolitischen Themen wie Schule eine Stimme, fördern ihre Vernetzung und unterstützen die Gründung weiterer Dachverbände. Genannt werden Dachverbände unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen. Ein erstes Bundesvernetzungstreffen fand vom 13. bis 15. Mai 2022 in Weimar statt; daran nahmen 115 Jugendliche aus allen Bundesländern teil.
Kinder- und Jugendparlamente auf Landesebene gibt es in Deutschland nicht. Einzelne Akteure haben solche Gremien vorgeschlagen; im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz für 2021 bis 2026 ist die Unterstützung eines Jugendbeirats auf Landesebene festgehalten. Etwa die Hälfte der Bundesländer bietet Jugendlandtage an. Diese ermöglichen meist keine kontinuierliche politische Beteiligung, sondern dienen eher der politischen Bildung, dem Dialog mit der Landesregierung oder der politischen Nachwuchsförderung. Eine parlamentarische Jugendvertretung auf Bundesebene gibt es in Deutschland nicht.
Verbreitung, Zugang und institutionelle Ausstattung
Eine Erhebung aus dem Jahr 2020 zur repräsentativen Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland zählte für 2018 rund 520 lokale Kinder- und Jugendparlamente. Bezogen auf etwa 11.000 Kommunen ist das eine geringe Zahl, wobei die Verbreitung stark von der Gemeindegröße abhängt: In Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, die 73 % aller Gemeinden ausmachen, verfügte weniger als 1 % über ein solches Parlament. In kleinen Mittelstädten mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohnern hatte bereits jede dritte Kommune eine parlamentarische Jugendvertretung. Bei großen Mittelstädten bis 100.000 Einwohnern waren es 43,6 %, bei Großstädten bis zu einer halben Million Einwohner mehr als zwei Drittel. 14 der 294 Landkreise hatten ein Kreisjugendparlament.
Nach Bundesländern lag Baden-Württemberg mit mehr als 100 Jugendgemeinderäten vorn. Es folgten Nordrhein-Westfalen mit 79, Niedersachsen mit 75, Bayern mit 68, Schleswig-Holstein mit 55 und Hessen mit 5 Kinder- und Jugendparlamenten. Die Gremien sind meist in vielfältige Beteiligungslandschaften eingebettet und verdrängen andere Beteiligungsformen nicht.
Kinder- und Jugendparlamente sind häufig langfristig angelegt: Ein Drittel der Gremien war älter als elf Jahre, rund ein Viertel sogar älter als 20 Jahre. Zugleich war mehr als ein Viertel vor weniger als fünf Jahren gegründet worden, was auf einen kleinen Boom des Formats hindeutet. Die Gründung geht überwiegend auf Stadtspitzen, politische Parteien und pädagogische Fachkräfte zurück; auch Jugendinitiativen und Stadtjugendringe setzen sich dafür ein.
Die Mehrheit der Gremien hat bis zu 20 Mitglieder, in Großstädten können es deutlich mehr sein. Der Zugang erfolgt vor allem durch Schulwahlen oder kommunale Urwahlen, aber auch durch Delegation von Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendverbänden, Parteien und Vereinen. Rund 40 % sind für Eigeninitiativen offen. Sieben von zehn Gremien haben eine zweijährige Legislaturperiode.
Rund 95 % verfügen über eine oder mehrere institutionelle Garantien, etwa Dienstanweisungen, Ratsbeschlüsse oder eigene Satzungen. 17 % sind in der Hauptsatzung verankert, 28 % arbeiten mit Leitlinien oder im Rahmen von Beteiligungsstrategien. Zwei Drittel haben ein Rederecht in Ausschüssen, mehr als die Hälfte ein Antragsrecht; im Rat liegen die entsprechenden Anteile bei über 40 %. Stimmrechte gibt es in Ausschüssen und Rat dagegen nur im einstelligen Prozentbereich. Gemeinde- und Landkreisordnungen können die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten einschränken.
Vier von fünf Kinder- und Jugendparlamenten verfügen über ein eigenes Budget. Die durchschnittliche Höhe liegt zwischen 5.000 und 10.000 Euro jährlich; darüber kann das Gremium unabhängig oder in Absprache mit Zuständigen entscheiden. Rund die Hälfte erhält Sitzungsgelder und Kostenerstattungen.
Arbeitsweise, Zusammensetzung und Wirkungen
Die Gremien arbeiten mit regelmäßigen Sitzungen, Arbeitsgruppen und informellen Treffen. Vorsitzende und Sprecher werden überwiegend selbst gewählt. Zwei Drittel betreiben eigene Öffentlichkeitsarbeit. Etwas mehr als die Hälfte orientiert sich an der Arbeitsweise der Parlamente Erwachsener; ebenso viele organisieren sich in thematischen Arbeitsgruppen. Für mehr als 90 % spielen eigene Projekte eine zentrale Rolle. Jeweils etwa ein Drittel arbeitet an Kooperationsprojekten mit oder fördert externe Projekte von Kindern und Jugendlichen.
Bei Geschlecht, Bildung und sozialer Herkunft liegt die Zusammensetzung näher am Durchschnitt der jungen Bevölkerung als in früheren Berichten. Die 14- bis 18-Jährigen bilden die stärkste Altersgruppe. Schülerinnen und Schüler stellen daher die größte Gruppe; Gymnasien und Oberschulen sind in einem Drittel der Vertretungen überrepräsentiert. In mehr als der Hälfte der Gremien sind jedoch auch Jugendliche in Ausbildung und Lehre vertreten, in einem Viertel Berufstätige. 70 % berichten von einer ausgewogenen geschlechtsspezifischen Verteilung. In 30 % sind junge Menschen mit Migrationshintergrund proportional vertreten. Die proportionale Repräsentation ist bei jungen Menschen aus benachteiligten Sozialräumen (25 %), aus bildungsfernen Schichten (21 %) und besonders bei jungen Menschen mit Behinderungen (6 %) geringer.
Als wichtigste positive Erfahrungen gelten eigene Projekte, selbst gewählte Themen und Arbeitsschwerpunkte sowie ein eigenes Budget. 94 % verstehen sich vor allem als Gremium für eigene Projekte, Aktionen und Initiativen. 88 % sehen sich als Ansprechpartner, Interessenvertretung und Sprachrohr der Kinder und Jugendlichen in der Kommune. Knapp 80 % wollen die Sichtweise junger Menschen in kommunale Vorhaben und Planungen einbringen.
Die Beteiligung an kommunalen Entscheidungen bleibt jedoch begrenzt. Die Mehrzahl wird nur gelegentlich in das Zustandekommen von Ratsbeschlüssen einbezogen. Einflussmöglichkeiten bestehen vor allem bei der Ideensammlung und in der Planungsphase, kaum aber in der Entscheidungsphase. Rund ein Viertel beklagt zu geringe Beachtung und Wertschätzung durch Politik und Verwaltung. Kinder- und Jugendparlamente können daher politische Lerngelegenheiten schaffen, kommunale Demokratie stärken, eine Repräsentationslücke verringern und Kommunen kinder- und jugendgerechter machen. Ihre Qualitätsmerkmale sollen Wirksamkeit und Selbstwirksamkeit ermöglichen und Akzeptanz sowie Vertrauen in Demokratie, Politik und Parteien fördern.
Österreich, Schweiz, Liechtenstein und internationale Formen
In Graz werden seit etwa 2015 jährlich eine Kinderbürgermeisterin und ein Kinderbürgermeister sowie je eine Stellvertretung gewählt, insgesamt also zwei Mädchen und zwei Buben. Das Projekt wird vom Kinderbüro Graz im Auftrag des Gemeinderats beziehungsweise des Magistrats durchgeführt. Wahlberechtigt sind Kinder von 6 bis 14 Jahren. 2022 konnte vom 7. bis 13. März online, per Wahlkarte und in Schulen gewählt werden; am 14. März war eine Stimmabgabe an Urnen vor dem Rathaus möglich.
In der Schweiz sind Kinder- und Jugendparlamente laut Artikel weit verbreitet. Genannt werden unter anderem Parlamente in Basel, im Kanton und in der Stadt Bern, in Luzern, Genf, Lausanne und im Kanton Zürich. Es gibt den Dachverband Schweizer Jugendparlamente. Auf nationaler Ebene findet jährlich die Eidgenössische Jugendsession statt, bei der 200 Jugendliche im Bundeshaus politische Forderungen erarbeiten und dem Präsidenten des Nationalrates übergeben. Der Abschnitt zur Schweiz ist im Artikel als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet.
In Liechtenstein besteht mit Jugendbeteiligung Liechtenstein (JUBEL) ein Partizipationsmodell für junge Menschen im Pflichtschulalter. Um die Lücke zwischen dem Ende der Pflichtschule und dem offiziellen Wahlalter zu schließen, gründeten Jugendliche den Jugendrat Liechtenstein.
International entstanden in den 1970er Jahren in Waremme in Belgien und Schiltigheim in Frankreich frühe Jugendparlamente. Weitere Formen folgten unter anderem in Frankreich, Österreich, Polen, England, Litauen, Italien, Norwegen, Belgien, Finnland und Dänemark. Heute gibt es Kinder- und Jugendparlamente in den meisten europäischen Ländern sowie in Australien und den USA. In der Schweiz und den Niederlanden bestehen gewählte kommunale Jugendvertretungen in unterschiedlich hoher Dichte. Eine gemeinsame europäische Dachorganisation wurde mehrfach angestrebt, existiert aber bis heute nicht.
International reichen die Ausprägungen von unabhängiger politischer Repräsentation auf kommunaler, regionaler, nationaler oder EU-Ebene bis zu Planspielen, Fragestunden und Bildungsprogrammen von Parlamenten, Verwaltungen und anderen Trägern. Eine Studie von Rand Europe für die Europäische Kommission unterscheidet Kinder- und Jugendräte (councils) sowie Kinder- und Jugendparlamente (parliaments). Parlamente zeichnen sich strukturell vor allem durch eine größere Nähe zu den Parlamenten der Erwachsenen aus. Die Studie nennt 15 EU-Länder mit nationalen Kinder- und Jugendparlamenten und 11 EU-Länder mit nationalen Kinder- und Jugendräten. In Indien gibt es mit den Children’s Parliaments einen anderen Typ, der Kinder und Jugendliche auf breiterer Graswurzelbasis an Entscheidungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene beteiligt.