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Joseph Rubino
Joseph Carl Friedrich Rubino (* 10. oder 15. August 1799 in Fritzlar; † 10. April 1864 in Marburg) war ein deutscher Althistoriker.
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Bedeutung und Fachgebiet
Joseph Carl Friedrich Rubino (* 10. oder 15. August 1799 in Fritzlar; † 10. April 1864 in Marburg) war ein deutscher Althistoriker. Von 1832 bis zu seinem Tod lehrte er Alte Geschichte und Philologie an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Übertritt vom Judentum zur evangelischen Konfession wurde er dort 1843 zum ordentlichen Professor ernannt.
In der Lehre behandelte Rubino die gesamte Geschichte des Altertums einschließlich des Orients. Seine Forschung konzentrierte sich dagegen auf das römische Staatsrecht der ciceronianischen und augusteischen Zeit, also ungefähr von 70 v. Chr. bis 14 n. Chr. Seine Deutung der antiken Quellen und des römischen Staatswesens bildete eine wichtige Grundlage, auf der besonders Theodor Mommsen in seinen „Römischen Forschungen“ weiterarbeitete.
Ausbildung und Promotion
Rubino stammte aus einer jüdischen Familie. Seine Eltern waren der Kaufmann Ruben Mose und Gertrud Hirsch. Sein genaues Geburtsdatum ist unsicher: In der Vita seiner Dissertation von 1821 nannte er den 10. August 1799, später dagegen den 15. August. Nach dem frühen Tod seines Vaters zog er mit seiner Mutter nach Kassel. Er erhielt seinen ersten Unterricht in Sontra, besuchte von 1810 bis 1812 die neu eingerichtete jüdische Schule in Kassel und anschließend bis 1815 das Pädagogium in Marburg.
Ab 1815 studierte Rubino zunächst zwei Jahre Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. 1818 wechselte er an die Universität Göttingen und besuchte dort Lehrveranstaltungen bei Gustav Hugo und Johann Gottfried Eichhorn. Wegen Studentenunruhen ging er 1819 an die Universität Heidelberg. Dort wechselte er zu Philologie und Geschichte und studierte bei Friedrich Creuzer und Friedrich Christoph Schlosser.
1821 kehrte Rubino nach Marburg zurück. Obwohl seine Dissertation noch nicht vorlag, wurde er zum mündlichen Doktorexamen zugelassen. Das Rigorosum bestand er am 22. August 1821 mit dem Prädikat „summa cum laude“. Mit einer Arbeit über das Amt der Ephoren – hohe Amtsträger im antiken Sparta – wurde er am 21. September 1821 zum Dr. phil. promoviert.
Akademische Laufbahn
Nach dem Studium lebte Rubino in Kassel und stand unter anderem mit den Brüdern Grimm und dem Redakteur Jakob Pinhas in Verbindung. Er strebte eine akademische Laufbahn an, wurde dabei aber wegen seiner Zugehörigkeit zum Judentum benachteiligt. 1825 bat er auf Grundlage einer gedruckten Inauguraldissertation um eine außerordentliche Professur in Marburg. Fakultät und akademischer Senat gaben jedoch ein negatives Votum ab, sodass sein Antrag abgelehnt wurde.
Am 29. Februar 1832 wurde Rubino schließlich als widerruflich beschäftigter Dozent für Alte Geschichte und Philologie an die Universität Marburg berufen. Er erhielt den Professorentitel und ein Gehalt von 400 Talern. Seit dem 6. Juli 1833 war er dauerhaft angestellt. Seine Vorlesungen behandelten unter anderem Pindar, Sophokles und Cicero sowie große Bereiche der antiken Geschichte.
Rubino blieb zunächst Privatdozent und besaß deshalb kein Stimmrecht in Fakultät und Senat. Nach der Veröffentlichung seiner Studien zur Verfassung der Römischen Republik beantragte er 1840 die Ernennung zum Ordinarius, also zum ordentlichen Professor. Fakultät und Senat lehnten dies ausdrücklich unter Hinweis auf seinen jüdischen Glauben ab. Rubino war lange in der jüdischen Gemeinde Kassels verwurzelt, ließ sich aber nach dem Tod seiner Mutter am 24. April 1842 in Hanau evangelisch taufen. Danach stimmten die Hochschulgremien seiner Berufung zu; zum 31. August 1843 wurde er Ordinarius.
Rubino blieb mehr als zwanzig Jahre ordentlicher Professor. 1851 und 1858 wählte ihn die Universität zum Prorektor. Während Vakanzen vertrat er außerdem die Direktoren des philologischen Seminars und gehörte der Prüfungskommission für Lehramtskandidaten an.
Forschung und wichtigste Schriften
Rubinos wichtigste Forschungen betrafen die Verfassung und Geschichte Roms. Die von Barthold Georg Niebuhr begründete Quellenanalyse, die im 19. Jahrhundert für die Altertumswissenschaft bestimmend wurde, berücksichtigte er allerdings nicht. Deshalb galten seine Arbeiten bereits zu seinen Lebzeiten teilweise als überholt. Dennoch leistete er mit seiner Interpretation der überlieferten Quellen und seiner Darstellung des römischen Staatswesens wichtige Grundlagenarbeit.
Zu seinen Schriften gehören die lateinische Untersuchung über die tribunizische Gewalt von Sullas Diktatur bis zum ersten Konsulat des Pompejus (1825) und „Untersuchungen über römische Verfassung und Geschichte“ (1839). Von diesem Werk erschien nur der erste Band des ersten Teils, der die Entwicklung der römischen Verfassung bis zum Höhepunkt der Republik behandelte.
Weitere Arbeiten untersuchten den Todeszeitpunkt Herodots (1848), die Abstammung der Achämeniden (1849), die Zahl der Auguren und Pontifices bei den alten Römern (1852) sowie die Summen des sogenannten servianischen Zensus (1854); auch die zuletzt genannte Untersuchung blieb unvollendet. „Beiträge zur Vorgeschichte Italiens“ erschien 1868 und damit vier Jahre nach Rubinos Tod.