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Rigorosum

Das Rigorosum ist die Form der mündlichen Prüfung im Promotionsverfahren einer Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht. Die Bezeichnung Rigorosum …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff
  2. 2. Promotionsprüfung in Deutschland
  3. 3. Verwendung in Österreich
  4. 4. Situation in der Schweiz

Grundbegriff

Das Rigorosum ist eine Form der mündlichen Prüfung im Promotionsverfahren an einer Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht. Es ist in der Regel die Schlussprüfung zur Erlangung eines akademischen Grades, meistens des Doktorgrades. Der Ausdruck geht auf neulateinisch examen rigorosum, also „strenge Prüfung“, zurück.

An der Prüfung nehmen neben dem Prüfling und dem Prüfer auch ein Protokollant und der Vorsitzende des zuständigen Prüfungs- oder Promotionsausschusses teil. Anders als bei Disputation oder Kolloquium, die meist universitäts- oder fakultätsöffentlich sind, werden im Rigorosum gewöhnlich nicht nur das Thema der Dissertation, sondern auch weitere Fächer geprüft. Die Dissertation ist die wissenschaftliche Doktorarbeit.

Promotionsprüfung in Deutschland

In Deutschland wird das Rigorosum normalerweise vor dem Promotionsausschuss einer Fakultät abgelegt. Abweichende Verfahren sind aber möglich. Das Rigorosum umfasst die mündlichen Doktorprüfungen.

Ein bestandenes Rigorosum berechtigt gewöhnlich noch nicht dazu, den Doktorgrad zu führen. Manche Universitäten vergeben nach der Akkreditierung der Gutachten und nach bestandenem Rigorosum durch die Fakultät den Grad Doctor designatus, abgekürzt Dr. des. Dieser kann bis zur Veröffentlichung der Doktorarbeit geführt werden.

Ob das Rigorosum oder die Disputation als angeseheneres mündliches Prüfungsformat gilt, unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule. Keine der beiden Prüfungsformen ist einheitlich normiert. An manchen Hochschulen gab oder gibt es die Möglichkeit, zwischen Rigorosum und Disputation zu wählen.

In einigen Fächern wird der Begriff Rigorosum teilweise auch für Wiederholungsklausuren verwendet. Damit sind Prüfungen gemeint, die eine versäumte oder nicht bestandene Klausur ersetzen und sie in Umfang und Schwierigkeit deutlich übertreffen können, besonders wenn der zeitliche Abstand zur vorherigen Klausur groß ist.

Verwendung in Österreich

In Österreich kommt der Begriff Rigorosum besonders häufig in Prüfungs- und Promotionsordnungen der Universitäten vor. Das hängt damit zusammen, dass die entsprechenden Begriffe bis zum Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 gesetzlich geregelt waren. Heute werden an den Universitäten die abschließende mündliche Prüfung und auch der Prüfungsakt selbst üblicherweise so bezeichnet.

In Medizin und Zahnmedizin wurde bis 2002 in der Studienordnung mit der Kennzahl 201 der Doktorgrad im Rahmen einer grundständigen Promotion als erster akademischer Grad vergeben. Seit der Reform ab 2002, Studienkennzahl 202, handelt es sich rechtlich um Diplomstudien. Der verliehene Abschlussgrad „Dr. med. univ.“ ist daher ein Diplomgrad und kein Doktorgrad mehr; er ist auch mit weniger Rechten verbunden. Dafür wird er an alle Absolventen verliehen.

Die frühere Studienordnung wurde auch Rigorosenstudium genannt. Dort bezeichnete man Prüfungen einzelner medizinischer Gesamtfächer sowie Teilprüfungen des Gesamtabstudienabschlusses als Rigorosen.

Situation in der Schweiz

In der deutschen Schweiz wird an Universitäten, die keine Disputation kennen, in diesem Zusammenhang meist nicht von Rigorosum gesprochen. Stattdessen heißen entsprechende Prüfungen zum Beispiel „Promotionsprüfung“ in Zürich oder „Thesenverteidigung“ beziehungsweise Defensio in Freiburg.

Diese Prüfung ist die mündliche Abschlussprüfung für Doktoranden. Der Doktortitel darf jedoch erst nach der anschließenden Veröffentlichung der Dissertation geführt werden. Im Unterschied zum Rigorosum bezieht sich die Thesenverteidigung als mündliche Doktorprüfung normalerweise allein auf das Thema der Dissertation.

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