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Informationskosten
Informationskosten sind in der Wirtschaftswissenschaft Kosten, die ein Wirtschaftssubjekt aufbringen muss, um als Marktteilnehmer die für eine Entscheidung …
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Begriff und wirtschaftliche Bedeutung
Informationskosten sind Kosten, die ein Wirtschaftssubjekt aufbringen muss, um als Marktteilnehmer die für eine Entscheidung relevanten Informationen zu beschaffen. Informationen stellen Wissen über Sachverhalte und Vorgänge der Realität dar, das der Vorbereitung von Entscheidungen dient.
Informationen und Daten müssen beschafft, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Tätigkeiten verursachen Kosten, die der Entscheidungsträger tragen muss. Er wägt ab, ob der Informationsnutzen die Kosten rechtfertigt. Der Informationsnutzen ist die Veränderung des Zielerreichungsgrades, die durch die Berücksichtigung einer zusätzlichen Information bei der Entscheidungsfindung herbeigeführt werden kann.
Informationen können bereits vorhanden sein und von ihrer Quelle zum Empfänger gelangen. Sie können aber auch erst durch geeignete Maßnahmen, etwa Forschung und Entwicklung, geschaffen werden. In beiden Fällen werden knappe Mittel benötigt: Es muss organisiert werden, welche Information wo gebraucht wird, und die Information muss über räumliche und/oder zeitliche Distanzen transportiert werden.
Die Informationsökonomie untersucht insbesondere Informationsasymmetrien, also eine ungleiche Verteilung von Informationen, sowie Märkte mit unvollständiger Information und heterogenen Produktqualitäten. Je größer die Informationsdefizite sind, desto höher sind im Regelfall die Informationskosten. Beim vollkommenen Markt beziehungsweise vollkommenen Kapitalmarkt wird dagegen unter anderem angenommen, dass wegen vollkommener Markttransparenz keine Informationskosten entstehen. In der Realität müssen Entscheidungen jedoch auf unvollkommenen Märkten auf angemessenen, aber meist nicht vollständigen Informationen beruhen.
Arten und Entstehung
Informationskosten entstehen durch die Suche, Beschaffung und Verwendung von Informationen. Zur Verwendung gehören Speicherung, Verarbeitung und Übertragung.
Zu den tatsächlich anfallenden pagatorischen Kosten zählen beispielsweise Telefongebühren, Abonnements von Fachzeitschriften oder die Kosten eines Gutachtens eines Wirtschaftsprüfers. Werden Informationen nicht aus eigenen Quellen beschafft, sind sie häufig kostenpflichtig und können im Einzelfall sehr hohe Kaufpreise haben, etwa bei Steuersünder-CDs für die Finanzverwaltung. Das Internet hat die Informationskosten in bestimmten Marktsegmenten und Situationen extrem reduziert.
Zusätzlich entstehen Opportunitätskosten. Damit ist insbesondere der Zeitaufwand gemeint, der anfällt, wenn die entscheidungsrelevante Information aus einer Vielzahl anderer Informationen herausgefiltert, gespeichert und durch EDV verarbeitet werden muss. Ein Teil der Fachliteratur zählt außerdem Friktionskosten dazu. Das sind Kosten aus suboptimalen Entscheidungen, die durch eine Erhöhung des Informationswertes im Zuge einer Standardisierung vermieden werden könnten.
Als Größenordnung wird angegeben, dass etwa 30 % der Arbeitszeit für die Suche nach Informationen verwendet werden und das Gesuchte in 40 % der Fälle nicht gefunden wird.
Folgen für Entscheidungen und Transaktionen
In der Informationsgesellschaft ist nur ein Teil der Informationen kostenlos. Informationen werden beschafft, um das Risiko einer Fehlentscheidung zu vermindern oder auszuschließen. Deshalb können Informationskosten Entscheidungen direkt beeinflussen.
Die zentrale Entscheidungsregel lautet: Ist der Informationswert höher als die Informationskosten, ist die Beschaffung der Information vorteilhaft. Sind die Informationskosten höher als der Informationswert, lohnt sie sich nicht. Informationen stiften so lange Nutzen, bis Informationskosten und Informationswert einander erreichen. Eine Entscheidungsverbesserung durch Risikominderung tritt ein, wenn die Differenz zwischen höherem Informationswert und Informationskosten ihr Maximum erreicht. Verzichtet ein Entscheidungsträger wegen zu hoher Informationskosten auf Informationen, nimmt er Informationsasymmetrien und damit ein höheres Fehlentscheidungsrisiko in Kauf.
Steigende Informationskosten verschieben die Wahrscheinlichkeitsverteilungen des Gewinns in Richtung kleinerer Beträge. Tendenziell sind Informationskosten bei Nominalgütern niedriger und bei Realgütern höher. Bei einer Ausdehnung der Geldmenge reagieren Wirtschaftssubjekte zunächst mit einer Umschichtung zugunsten der Vermögensarten mit den geringsten Informationskosten; Anpassungen im Finanzwesen erfolgen deshalb relativ schnell. Für die Marktforschung steigen die Informationskosten beispielsweise, je genauer die Absatzmenge eines Realguts ermittelt werden soll.
Informationskosten sind ein wichtiger Bestandteil der Transaktionskosten. Eine getrennte Betrachtung ist sinnvoll, weil sie meist zeitlich vor einer Transaktion entstehen und auch dann anfallen können, wenn die Transaktion wegen zu hoher Informationskosten nicht zustande kommt.
Informationskosten in Unternehmen
Die Nutzung von Kommunikationsmitteln verursacht in Unternehmen Informationskosten, die meist zu den Fixkosten gerechnet werden. Nach dem Verursachungsprinzip können sie über die Kostenstellenrechnung dem jeweils verursachenden Bereich zugeordnet werden. Alle betrieblichen Funktionen verursachen Informationskosten:
- In der Beschaffung werden unter anderem Marktpreise, Absatzmengen und die Qualität von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Fertigerzeugnissen ermittelt.
- In der Produktion geht es um Kapazitäten der Produktionsfaktoren, Produktionsplanung und -steuerung sowie die Nutzung der Produktionsanlagen.
- Im Vertrieb entstehen Kosten durch Marktforschung zu Konkurrenz und Kunden sowie durch die Sammlung von Marktdaten über die Marktentwicklung.
- In der Finanzierung werden Informationen über Investitionen und die Kosten der Eigen- und Fremdfinanzierung benötigt.
Unternehmen organisieren sich unter anderem zur Senkung von Informationskosten in Interessenverbänden. Eine wichtige Aufgabe dieser Verbände ist die Weitergabe von Informationen.
Maßnahmen des Staates
Der Staat kann die Informationskosten anderer Wirtschaftssubjekte senken, wenn er selbst an Transaktionen beteiligt ist oder die Informationskosten zwischen nichtstaatlichen Wirtschaftssubjekten vermindert.
Bei finanziellen Fördermitteln und der Exportkreditversicherung müssen Kreditinstitute für den Teil eines Kredits, für den die öffentliche Hand bei einer öffentlichen Bürgschaft haftet, keine zusätzlichen Informationen über den staatlichen Sicherungsgeber einholen. Der Staat verfügt über zweifelsfreie Bonität. Dadurch entfallen für die Bank teilweise Informationskosten, wodurch ihr Cost-Income-Ratio günstiger ist als bei nichtstaatlichen Bürgen. Die staatliche Exportförderung senkt außerdem Informationskosten von Exporteuren, weil der Staat über die Exportkreditversicherung deren Debitorenrisiko und Länderrisiko gegenüber einem bonitätsmäßig schlechten Importeur und/oder Importeurstaat übernimmt.
Bei Staatsanleihen, Kommunalanleihen, Kommunalschuldverschreibungen und Kommunalkrediten haben Kreditinstitute aufgrund der gesetzlichen Erlaubnis nach § 18 KWG geringe Informationskosten. Sie dürfen auf Kreditunterlagen verzichten, wenn der Bund oder seine Untergliederungen Kreditnehmer sind.
Weitere staatliche Maßnahmen sind gesetzlicher Verbraucherschutz und die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Verbraucherschutz senkt die Informationskosten der Verbraucher. Die Währungsintegration erhöht die Markttransparenz, weil Preise innerhalb des Währungsgebiets unmittelbar verglichen werden können, und senkt dadurch die Informationskosten.
Informationskosten privater Haushalte
Konsumentenorganisationen wie die Stiftung Warentest versuchen, Verbrauchern Informationskosten zu ersparen. Fehlen Informationen, ist die Markttransparenz für Verbraucher gering. Das meist kostenlose Internet kann den Informationsgrad verbessern, doch die Verlässlichkeit von Internetinformationen kann problematisch sein, etwa bei Ratings zu Ärzten, Hotels oder Restaurants.
Informationskosten entstehen außerdem durch Gebühren für zahlreiche Beratungsleistungen. Dazu gehören unter anderem Anlageberatung, ärztliche Beratung, Arbeitsmarkt- und Berufsberatung, Bewerbungsservice, Bildungsberatung, Energieberatung, Ernährungs- und Erziehungsberatung, Familien- und Finanzberatung, Rechts- und Steuerberatung, Studien- und Schulberatung, Schuldner- und Rentenberatung, Verbraucher- und Versicherungsberatung sowie psychologische Beratung, Mediation und Seelsorge. Auch Beratungen etwa zu Drogen, Partnerschaft und Ehe, Schwangerschaftskonflikten, Rehabilitation, Vermögen und Verkehr sowie klientenzentrierte, individualpsychologische oder soziologische Beratung können Informationskosten verursachen.