Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Huckepackverfahren
Die Grundmandatsklausel war bis 2023 in § 6 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BWahlG normiert. Danach konnte eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war …
Inhalt2 Abschnitte
Grundprinzip und Anwendung
Das Huckepackverfahren ist eine Wahltaktik, mit der eine Kleinpartei in Zusammenarbeit mit einer größeren Partei eine Sperrklausel umgehen kann. In der Bundesrepublik Deutschland war dadurch trotz der Fünf-Prozent-Hürde ein Einzug in ein Parlament möglich, wenn die Grundmandatsklausel genutzt wurde.
Bis 2023 war die Grundmandatsklausel in § 6 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BWahlG geregelt. Eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war, konnte dennoch entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis Abgeordnete in den Bundestag entsenden, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat gewann.
Für das Huckepackverfahren bedeutete dies: Eine große Partei verzichtete in einigen Wahlkreisen auf eigene Direktkandidaten und gab eine Wahlempfehlung für eine kleine Partei ab, die voraussichtlich weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten würde. Gelang der kleinen Partei dadurch in mindestens drei Wahlkreisen der Gewinn eines Direktmandats, zog sie entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag ein. Ihre Zweitstimmen gingen damit nicht „verloren“.
Geschichte
Das Huckepackverfahren spielte bei den Bundestagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland 1953 und 1957 eine Rolle.
Der CDU gelang es 1953 und 1957, die „kleine“ DP in den Bundestag einziehen zu lassen. Der SPD gelang ein entsprechendes Vorgehen 1957 mit der Föderalistischen Union nicht.