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Sperrklausel und Grundmandatsklausel – Bundestagswahl 2025

JuS13:18 3.950 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

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Transkriptautomatisch erstellt · 86 Zeilen
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  1. [Musik] liebe Studierende herzlich willkommen zu einer neuen Folge nachjustiert mein Name ist Jens Gerlach ich bin junior
  2. professor für öffentliches Recht an der Uni Lüneburg und ich bin Betina steppernck Professorin für öffentliches Recht an der unibor Bettina wir haben
  3. uns in unserer letzten Folge die noch gar nicht so weit zurückliegt mit dem neuen Wahlrecht befasst die Bundestagswahl steht ja vor der Tür und
  4. wir haben letztes Mal uns einen Aspekt aus diesem 2023 reformierten Wahlrecht rausgegriffen über die das über das das bundesverfassungicht 2024 zu entscheiden
  5. hatte und zwar über den Aspekt dieses neuen Verfahrens der zweitstimmendeckung heute wollen wir uns jetzt den anderen Teil der reformiert
  6. wurde und auch vom bundesverfassungsricht in der gleichen Entscheidung beurteilt wurde rausnehmen nämlich die Streichung der
  7. grundmandatsklausel kannst du vielleicht einmal uns einführen was es mit sperklaus grundmandatsklausel so auf sich hat genau also die Sperrklausel
  8. besagt ja dass Parteien die im Zweitstimmenergebnis unter 5% liegen nicht in den Bundestag einziehen das ist eine Ausnahme vom Grundsatz der
  9. verhältnismäßigen Sitzverteilung im Bundestag und von dieser Ausnahme gab es bis 2023 dann eben wieder eine rückausnahme die sogenannte
  10. grundmandatsklausel die besagt dass Parteien die in mindestens drei Wahlkreisen eine wahlkreissiegerin oder einen wahlkreissieger haben trotzdem in
  11. dem Bundestag einziehen und dann aber mit vollem Zweitstimmenergebnis okay ich ma mal ein Beispiel damit wir es irgendwie auch
  12. richtig verstehen das heißt eine Partei die sagen wir jetzt mal 4,5% der Zweitstimmen gewinnt würde eigentlich an
  13. der sperklausel scheitern gewinnt aber jetzt glücklicherweise auch mindestens drei wahlkreismandate und zieht dann aber nicht nur mit diesen mindestens
  14. drei wahlkreismandaten in den Bundestag ein sondern mit dem vollen Zweitstimmenergebnis von 4,5% was ja deutlich mehr sein kann als diese
  15. mindestens drei wahlkreismandate genau aber diese rückausnahme die grundmandatsklausel ist eben jetzt 2023
  16. weggefallen das Problem haben dann aber vor allem Parteien die traditionell viele Wahlkreise gewinnen aber die in der Regel unter 5% der Zweitstimmen
  17. gewinnen okay nach früherem Wahlrecht hätte man es ja ohne grundmandatsklausel jetzt so machen können dass diese Parteien dann zumindest ihre
  18. wahlkreissieger in den Bundestag entsenden können das dürfte aber jetzt ja mit diesem neuen Verfahren der zweitstimmendeckung auch nicht mehr
  19. möglich sein oder genau sie haben jetzt nach diesem neuen Verfahren der zweitstimmdeckung gar keinen Anspruch auf eine Zuteilung nach den Zweitstimmen
  20. und deswegen ziehen sie auch nicht mit ihren wahlkreissiegerinnen und wahlkreissieg in den Bundestag ein okay verstanden also das ist die neugelung
  21. jetzt gucken wir uns das mal verfassungsrechtlich an du hast das ja schon sehr bildlich erklärt mit Ausnahme und rückausnahme ich wür jetzt mal sagen
  22. wenn so eine rückausnahme gestrichen wird dann muss man sicher verfassungsrechtlich wahrscheinlich das Gesamtkonstrukt ansehen was übrig bleibt
  23. also die Ausnahme sprich die sperklaus über die sperklausel hatte das Verfassungsgericht ja schon mehrfach zu entscheiden so auch dieses mal wieder
  24. und es ist ja relativ augenfällig ein gleichbehandlungsproblem also ich würde jetzt mal davon ausgehen dass im Zusammenhang mit der Wahl dann der
  25. Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Artikel 38 absatz 1 Satz 1 Grundgesetz und vielleicht auch die Chancengleichheit der Parteien aus
  26. Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz beeinträchtigt ist oder richtig also die Gleichheit der Wahl erfordert ja zum einen
  27. zählwertgleichheit dass jede Stimme gleich zählt und zum anderen volksschancengleichheit also dass sich jede Stimme im Ergebnis zumindest
  28. potenziell in gleicher Weise niederschlagen kann bei der Verhältniswahl was wir ja bei der Zweitstimme haben verdichtet sich diese
  29. erfolgschancengleichheit zu einem Gebot gleicher erfolgswerte okay wenn wir das aber jetzt betrachten ich will eine Partei
  30. die am Ende auf über 5% kommt dann schlägt sich meine Stimme im Ergebnis nieder du wähst jetzt eine Partei die im Ergebnis unter 5% kommt dann wird deine
  31. Stimme im wahlkreisgeb im Wahlergebnis Entschuldigung gar nicht berücksichtigt deine Stimme ist quasi wirkungslos ja wirkt sich nicht auf die sitzzuteilung
  32. aus das ist eine Ungleichbehandlung unserer Zweitstimmen kann man das irgendwie Verfassungs bzw bevor wir über die verfassungsrechtliche Rechtfertigung
  33. sprechen wie ist es mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien da läuft das im Ergebnis eigentlich genauso also eine Partei die über 5% kommt kommt eben
  34. mit ihren gesamten Zweitstimmen rein eine Partei die unter 5% kommt kommt eben überhaupt nicht rein also es läuft eigentlich analog also haben wir mit
  35. Blick auf beide Rechtsgüter eine relevante Ungleichbehandlung kann man die jetzt verfassungsrechtlich rechtfertigen also sowohl die Gleichheit
  36. der Wahl also auch die Chancengleichheit der Parteien die enthält kein absolutes Differenzierungsverbot was wir brauchen ist ein verfassungsrechtlich ist rechts
  37. gut dass wir dazu in Ausgleich bringen müssen und eben einen angemessenen Ausgleich schaffen okay als verfassungsrechtliches Rechtsgut was da
  38. kollidieren könnte fällt mir ein die handlungs und Funktionsfähigkeit des Parlaments über die haben wir ja in der früheren Folge
  39. auch schon mal gesprochen vielleicht erinnern Sie sich liebe Studierende hier ist es ja so die Wahl muss ein funktionsfähiges Organ zustande bringen
  40. denen wir sind ja in der in der in der repräsentativen parlamentarischen Demokratie Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und das gewählte Organ Bundestag muss ja
  41. im Sinne von Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 die Staatsgewalt im Namen des Volkes ausüben können dafür muss dieses Organ handlungs und funktionsfähig sein und
  42. das bedeutet insbesondere dass es dort stabile mehrheitserfordernisse geben muss ne weil sonst haben Mehrheitsverhältnisse
  43. geben muss denn sonst kann der Bundes Tag ja nur schwierig Gesetze beschließen und auch schwierig eine Regierung hervorbringen kannst du jetzt mal
  44. erläutern wie uns deine sperklausel hilft genau also das Prinzip der Verhältniswahl begünstigt das Aufkommen kleiner Parteien wir brauchen ja nicht
  45. eine Mehrheit um einen Sitz im Bundestag zu bekommen sondern einfach nur einen gewissen stimmenanteilhm wenn im Bundestag aber
  46. jetzt viele kleine Parteien oder Wählergruppen sitzen erschwert das die Koalition Bildung die Konsensfindung und letztendlich auch die
  47. Entscheidungsfindung und dagegen kann jetzt ebeno eine sperklausel helfen weil sie die Zersplitterung des Bundestages jedenfalls einindämt und deswegen
  48. leistet sie einen Beitrag zur Funktions und Handlungsfähigkeit des Bundes gut das leuchtet mir ein das heißt wir haben jedenfalls ein kollidierendes Rechtsgut
  49. und damit ist im Grunde mit Blick auf die dann zu prüfende Verhältnismäßigkeit die geeigtheit ja auch schon abgehakt weil du ja deutlich gemacht hast welchen
  50. Nutzen diese Sperrklausel für dieses kollidierende Rechtsgut hat dann bleiben noch Erforderlichkeit und Angemessenheit genau obwohl wir die Angemessenheit
  51. eigentlich am Schluss prüfen werden NHM ich das mal vorweg die Angemessenheit hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bejaht jedenfalls in der
  52. aktuellen Situation sei eine 5% sperklausel noch angemessen das heißt aber nicht dass das für alle Zeit gilt es kann sich auch sein kann auch sein
  53. dass man das gegebenenfalls an die politischen Realitäten anpassen muss also die Angemessenheit war in unserem Fall diesmal nicht das Problem das
  54. Problem lag diesmal tatsächlich an der Erforderlichkeit bei der Erforderlichkeit okay also bei der Frage nach einem milderen und zugleich gleich
  55. geeigneten gleichwiksamen Mittel überlegen wir mal also was im Betracht gäme wä natürlich eine niedrigere Sperrklausel das wäre
  56. milder die Abschaffung der Sperrklausel wäre auch milder oder die Beibehaltung der grundmandatsklausel als rückausnahme auch das wäre milder aber alle drei
  57. Ideen die ich da jetzt so in den Top werfe sind mit Blick auf die handlungs und Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht gleich geeignet und damit stellt
  58. sich zumindest im Vergleich mit diesen Mitteln unsere Lage die Beibehaltung der sperkluse ohne Ausnahme als Erforderlichkeit da gibt's den noch was
  59. anderes was man da in den Topf werfen könnte vergleichen könnte ja dabei musst du berücksichtigen dass die Grund mandatsklausel eigentlich die einzige
  60. Regelung war die insbesondere CSU und den linken einen relativ entspannten Wahlabend bescht hat mit der mit Blick auf die CSU ist aber die Situation eine
  61. besondere die CSU tritt ja nie als eigene Fraktion im Bundestag auf sondern schließt sich immer mit der CDU zusammen und deswegen führt die dass die CSU in
  62. den Bundestag kommt überhaupt nicht zum Entstehen einer weiteren Fraktion einerit eren Wählergruppe und deswegen wirkt sich insofern die Sperrklausel auf
  63. die Funktions und Handlungsfähigkeit des Bundestags überhaupt nicht positiv aus wenn man es jetzt auf die CSU okay das heißt also
  64. der Umstand dass zwei Parteien eine Fraktionsgemeinschaft bilden zeigt ja es entsteht keine zusätzliche Fraktion die dann die Mehrheitsbildung erschwert und
  65. deswegen könnte man sagen die sperklausel hat mit Blick auf die CSU weil sie eben eine Fraktionsgemeinschaft bildet keine positiven Auswirkungen
  66. jetzt sprechen wir die ganze Zeit über die CSU hat das bundesverfassungsricht das irgendwie auch abstrahiert weil die Linken würden ja vielleicht auch fragen
  67. was ist mit uns ja also grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht drei abstrakte Voraussetzungen formuliert die im Moment aber allein die
  68. zusu erfüllt die erste Voraussetzung ist dass die Parteien eben gewillt sind eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen die zweite ist dass das in in der
  69. Vergangenheit auch tatsächlich schon zu einer Fraktionsgemeinschaft gekommen ist weil das einfach zeigt dass die Zusammenarbeit schon institutionalisiert
  70. ist und die dritte Voraussetzung wäre dass es tatsächlich auch keine Konkurrenz zwischen den Parteien inofern gibt dass wie es bei der CSU z.B ist sie
  71. nur mit einer Landesliste in Bayern antritt während die CDU in Bayern ja keine andere Landesliste stellt das bringt einfach noch mal icher zum
  72. Ausdruck dass es auch in Zukunft so sein wird dass diese zwei Fraktionen eben zusammen im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft bilden okay
  73. verstehe also wenn wir noch mal zusammenfassen verstehe ich es so es ist nicht erforderlich oder nicht geboten dass es diese rückausnahme
  74. grundmandatsklausel gibt haben wir ja vorhin gesagt aber es muss irgendeine Ausnahme geben die für Parteien wie die CSU gilt die nämlich diese von dir
  75. genannten drei abstrakt formulierten Voraussetzung erfüllen das könnte die grundmandatsklausel sein aber es wäre eben auch anders möglich und weil es für
  76. diese Parteien gar keine Ausnahme gibt ist die Beibehaltung der Sperrklausel ohne Ausnahme nicht erforderlich genau und vor diesem Hintergrund hat das
  77. Bundesverfassungsgericht auch erstmal festgestellt dass die geltende Rechtslage verfassungswidrig ist allerdings kann das
  78. Bundesverfassungsgericht selbst nicht dauerhaft festlegen was jetzt die Lösung ist das muss der Gesetzgeber tun denn es gibt mehrere Möglichkeiten wie man
  79. darauf reagieren kann einerseits könnte man die sperklausel streichen andererseits könnte man die grundmandatsklausel wieder einführen
  80. oder man könnte anstattdessen eine rückausnahme einführen wie es unter mit diesen drei Voraussetzungen wie es eben das
  81. Bundesverfassungsgericht formuliert hat okay und weil es Aufgabe des Gesetzgebers ist es zu beschließen nach dann das bundesverfassungsgerecht
  82. Gesetzgeber macht du du bekommst vielleicht eine Frist oder auch keine Frist aber bis du das gemacht hast was ist dann in den Zeit genau weil die Lage
  83. wie sie jetzt ist verfassungswidrig ist hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet dass für die Dauer bis der Gesetzgeber tätig geworden ist einfach
  84. die alte grundmandatsklausel fortgilt also jetzt auch für unsere Wahl 2025 okay super liebe Studierende ich hoffe Sie haben diese Zusammenhänge zwischen
  85. Sperrklausel grundmandatsklausel wieder ein bisschen frisch vor ihrem inneren Auge und gehen mit diesem g mit diesem Wissen gestärkt in die Bundestagswahl
  86. und vergessen Sie das Wahlrecht bei der Prüfungsvorbereitung nicht und gehen Sie wählen bis zur nächsten Folge [Musik]

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