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Sperrklausel und Grundmandatsklausel – Bundestagswahl 2025
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 86 Zeilen
- [Musik] liebe Studierende herzlich willkommen zu einer neuen Folge nachjustiert mein Name ist Jens Gerlach ich bin junior
- professor für öffentliches Recht an der Uni Lüneburg und ich bin Betina steppernck Professorin für öffentliches Recht an der unibor Bettina wir haben
- uns in unserer letzten Folge die noch gar nicht so weit zurückliegt mit dem neuen Wahlrecht befasst die Bundestagswahl steht ja vor der Tür und
- wir haben letztes Mal uns einen Aspekt aus diesem 2023 reformierten Wahlrecht rausgegriffen über die das über das das bundesverfassungicht 2024 zu entscheiden
- hatte und zwar über den Aspekt dieses neuen Verfahrens der zweitstimmendeckung heute wollen wir uns jetzt den anderen Teil der reformiert
- wurde und auch vom bundesverfassungsricht in der gleichen Entscheidung beurteilt wurde rausnehmen nämlich die Streichung der
- grundmandatsklausel kannst du vielleicht einmal uns einführen was es mit sperklaus grundmandatsklausel so auf sich hat genau also die Sperrklausel
- besagt ja dass Parteien die im Zweitstimmenergebnis unter 5% liegen nicht in den Bundestag einziehen das ist eine Ausnahme vom Grundsatz der
- verhältnismäßigen Sitzverteilung im Bundestag und von dieser Ausnahme gab es bis 2023 dann eben wieder eine rückausnahme die sogenannte
- grundmandatsklausel die besagt dass Parteien die in mindestens drei Wahlkreisen eine wahlkreissiegerin oder einen wahlkreissieger haben trotzdem in
- dem Bundestag einziehen und dann aber mit vollem Zweitstimmenergebnis okay ich ma mal ein Beispiel damit wir es irgendwie auch
- richtig verstehen das heißt eine Partei die sagen wir jetzt mal 4,5% der Zweitstimmen gewinnt würde eigentlich an
- der sperklausel scheitern gewinnt aber jetzt glücklicherweise auch mindestens drei wahlkreismandate und zieht dann aber nicht nur mit diesen mindestens
- drei wahlkreismandaten in den Bundestag ein sondern mit dem vollen Zweitstimmenergebnis von 4,5% was ja deutlich mehr sein kann als diese
- mindestens drei wahlkreismandate genau aber diese rückausnahme die grundmandatsklausel ist eben jetzt 2023
- weggefallen das Problem haben dann aber vor allem Parteien die traditionell viele Wahlkreise gewinnen aber die in der Regel unter 5% der Zweitstimmen
- gewinnen okay nach früherem Wahlrecht hätte man es ja ohne grundmandatsklausel jetzt so machen können dass diese Parteien dann zumindest ihre
- wahlkreissieger in den Bundestag entsenden können das dürfte aber jetzt ja mit diesem neuen Verfahren der zweitstimmendeckung auch nicht mehr
- möglich sein oder genau sie haben jetzt nach diesem neuen Verfahren der zweitstimmdeckung gar keinen Anspruch auf eine Zuteilung nach den Zweitstimmen
- und deswegen ziehen sie auch nicht mit ihren wahlkreissiegerinnen und wahlkreissieg in den Bundestag ein okay verstanden also das ist die neugelung
- jetzt gucken wir uns das mal verfassungsrechtlich an du hast das ja schon sehr bildlich erklärt mit Ausnahme und rückausnahme ich wür jetzt mal sagen
- wenn so eine rückausnahme gestrichen wird dann muss man sicher verfassungsrechtlich wahrscheinlich das Gesamtkonstrukt ansehen was übrig bleibt
- also die Ausnahme sprich die sperklaus über die sperklausel hatte das Verfassungsgericht ja schon mehrfach zu entscheiden so auch dieses mal wieder
- und es ist ja relativ augenfällig ein gleichbehandlungsproblem also ich würde jetzt mal davon ausgehen dass im Zusammenhang mit der Wahl dann der
- Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Artikel 38 absatz 1 Satz 1 Grundgesetz und vielleicht auch die Chancengleichheit der Parteien aus
- Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz beeinträchtigt ist oder richtig also die Gleichheit der Wahl erfordert ja zum einen
- zählwertgleichheit dass jede Stimme gleich zählt und zum anderen volksschancengleichheit also dass sich jede Stimme im Ergebnis zumindest
- potenziell in gleicher Weise niederschlagen kann bei der Verhältniswahl was wir ja bei der Zweitstimme haben verdichtet sich diese
- erfolgschancengleichheit zu einem Gebot gleicher erfolgswerte okay wenn wir das aber jetzt betrachten ich will eine Partei
- die am Ende auf über 5% kommt dann schlägt sich meine Stimme im Ergebnis nieder du wähst jetzt eine Partei die im Ergebnis unter 5% kommt dann wird deine
- Stimme im wahlkreisgeb im Wahlergebnis Entschuldigung gar nicht berücksichtigt deine Stimme ist quasi wirkungslos ja wirkt sich nicht auf die sitzzuteilung
- aus das ist eine Ungleichbehandlung unserer Zweitstimmen kann man das irgendwie Verfassungs bzw bevor wir über die verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- sprechen wie ist es mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien da läuft das im Ergebnis eigentlich genauso also eine Partei die über 5% kommt kommt eben
- mit ihren gesamten Zweitstimmen rein eine Partei die unter 5% kommt kommt eben überhaupt nicht rein also es läuft eigentlich analog also haben wir mit
- Blick auf beide Rechtsgüter eine relevante Ungleichbehandlung kann man die jetzt verfassungsrechtlich rechtfertigen also sowohl die Gleichheit
- der Wahl also auch die Chancengleichheit der Parteien die enthält kein absolutes Differenzierungsverbot was wir brauchen ist ein verfassungsrechtlich ist rechts
- gut dass wir dazu in Ausgleich bringen müssen und eben einen angemessenen Ausgleich schaffen okay als verfassungsrechtliches Rechtsgut was da
- kollidieren könnte fällt mir ein die handlungs und Funktionsfähigkeit des Parlaments über die haben wir ja in der früheren Folge
- auch schon mal gesprochen vielleicht erinnern Sie sich liebe Studierende hier ist es ja so die Wahl muss ein funktionsfähiges Organ zustande bringen
- denen wir sind ja in der in der in der repräsentativen parlamentarischen Demokratie Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und das gewählte Organ Bundestag muss ja
- im Sinne von Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 die Staatsgewalt im Namen des Volkes ausüben können dafür muss dieses Organ handlungs und funktionsfähig sein und
- das bedeutet insbesondere dass es dort stabile mehrheitserfordernisse geben muss ne weil sonst haben Mehrheitsverhältnisse
- geben muss denn sonst kann der Bundes Tag ja nur schwierig Gesetze beschließen und auch schwierig eine Regierung hervorbringen kannst du jetzt mal
- erläutern wie uns deine sperklausel hilft genau also das Prinzip der Verhältniswahl begünstigt das Aufkommen kleiner Parteien wir brauchen ja nicht
- eine Mehrheit um einen Sitz im Bundestag zu bekommen sondern einfach nur einen gewissen stimmenanteilhm wenn im Bundestag aber
- jetzt viele kleine Parteien oder Wählergruppen sitzen erschwert das die Koalition Bildung die Konsensfindung und letztendlich auch die
- Entscheidungsfindung und dagegen kann jetzt ebeno eine sperklausel helfen weil sie die Zersplitterung des Bundestages jedenfalls einindämt und deswegen
- leistet sie einen Beitrag zur Funktions und Handlungsfähigkeit des Bundes gut das leuchtet mir ein das heißt wir haben jedenfalls ein kollidierendes Rechtsgut
- und damit ist im Grunde mit Blick auf die dann zu prüfende Verhältnismäßigkeit die geeigtheit ja auch schon abgehakt weil du ja deutlich gemacht hast welchen
- Nutzen diese Sperrklausel für dieses kollidierende Rechtsgut hat dann bleiben noch Erforderlichkeit und Angemessenheit genau obwohl wir die Angemessenheit
- eigentlich am Schluss prüfen werden NHM ich das mal vorweg die Angemessenheit hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bejaht jedenfalls in der
- aktuellen Situation sei eine 5% sperklausel noch angemessen das heißt aber nicht dass das für alle Zeit gilt es kann sich auch sein kann auch sein
- dass man das gegebenenfalls an die politischen Realitäten anpassen muss also die Angemessenheit war in unserem Fall diesmal nicht das Problem das
- Problem lag diesmal tatsächlich an der Erforderlichkeit bei der Erforderlichkeit okay also bei der Frage nach einem milderen und zugleich gleich
- geeigneten gleichwiksamen Mittel überlegen wir mal also was im Betracht gäme wä natürlich eine niedrigere Sperrklausel das wäre
- milder die Abschaffung der Sperrklausel wäre auch milder oder die Beibehaltung der grundmandatsklausel als rückausnahme auch das wäre milder aber alle drei
- Ideen die ich da jetzt so in den Top werfe sind mit Blick auf die handlungs und Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht gleich geeignet und damit stellt
- sich zumindest im Vergleich mit diesen Mitteln unsere Lage die Beibehaltung der sperkluse ohne Ausnahme als Erforderlichkeit da gibt's den noch was
- anderes was man da in den Topf werfen könnte vergleichen könnte ja dabei musst du berücksichtigen dass die Grund mandatsklausel eigentlich die einzige
- Regelung war die insbesondere CSU und den linken einen relativ entspannten Wahlabend bescht hat mit der mit Blick auf die CSU ist aber die Situation eine
- besondere die CSU tritt ja nie als eigene Fraktion im Bundestag auf sondern schließt sich immer mit der CDU zusammen und deswegen führt die dass die CSU in
- den Bundestag kommt überhaupt nicht zum Entstehen einer weiteren Fraktion einerit eren Wählergruppe und deswegen wirkt sich insofern die Sperrklausel auf
- die Funktions und Handlungsfähigkeit des Bundestags überhaupt nicht positiv aus wenn man es jetzt auf die CSU okay das heißt also
- der Umstand dass zwei Parteien eine Fraktionsgemeinschaft bilden zeigt ja es entsteht keine zusätzliche Fraktion die dann die Mehrheitsbildung erschwert und
- deswegen könnte man sagen die sperklausel hat mit Blick auf die CSU weil sie eben eine Fraktionsgemeinschaft bildet keine positiven Auswirkungen
- jetzt sprechen wir die ganze Zeit über die CSU hat das bundesverfassungsricht das irgendwie auch abstrahiert weil die Linken würden ja vielleicht auch fragen
- was ist mit uns ja also grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht drei abstrakte Voraussetzungen formuliert die im Moment aber allein die
- zusu erfüllt die erste Voraussetzung ist dass die Parteien eben gewillt sind eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen die zweite ist dass das in in der
- Vergangenheit auch tatsächlich schon zu einer Fraktionsgemeinschaft gekommen ist weil das einfach zeigt dass die Zusammenarbeit schon institutionalisiert
- ist und die dritte Voraussetzung wäre dass es tatsächlich auch keine Konkurrenz zwischen den Parteien inofern gibt dass wie es bei der CSU z.B ist sie
- nur mit einer Landesliste in Bayern antritt während die CDU in Bayern ja keine andere Landesliste stellt das bringt einfach noch mal icher zum
- Ausdruck dass es auch in Zukunft so sein wird dass diese zwei Fraktionen eben zusammen im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft bilden okay
- verstehe also wenn wir noch mal zusammenfassen verstehe ich es so es ist nicht erforderlich oder nicht geboten dass es diese rückausnahme
- grundmandatsklausel gibt haben wir ja vorhin gesagt aber es muss irgendeine Ausnahme geben die für Parteien wie die CSU gilt die nämlich diese von dir
- genannten drei abstrakt formulierten Voraussetzung erfüllen das könnte die grundmandatsklausel sein aber es wäre eben auch anders möglich und weil es für
- diese Parteien gar keine Ausnahme gibt ist die Beibehaltung der Sperrklausel ohne Ausnahme nicht erforderlich genau und vor diesem Hintergrund hat das
- Bundesverfassungsgericht auch erstmal festgestellt dass die geltende Rechtslage verfassungswidrig ist allerdings kann das
- Bundesverfassungsgericht selbst nicht dauerhaft festlegen was jetzt die Lösung ist das muss der Gesetzgeber tun denn es gibt mehrere Möglichkeiten wie man
- darauf reagieren kann einerseits könnte man die sperklausel streichen andererseits könnte man die grundmandatsklausel wieder einführen
- oder man könnte anstattdessen eine rückausnahme einführen wie es unter mit diesen drei Voraussetzungen wie es eben das
- Bundesverfassungsgericht formuliert hat okay und weil es Aufgabe des Gesetzgebers ist es zu beschließen nach dann das bundesverfassungsgerecht
- Gesetzgeber macht du du bekommst vielleicht eine Frist oder auch keine Frist aber bis du das gemacht hast was ist dann in den Zeit genau weil die Lage
- wie sie jetzt ist verfassungswidrig ist hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet dass für die Dauer bis der Gesetzgeber tätig geworden ist einfach
- die alte grundmandatsklausel fortgilt also jetzt auch für unsere Wahl 2025 okay super liebe Studierende ich hoffe Sie haben diese Zusammenhänge zwischen
- Sperrklausel grundmandatsklausel wieder ein bisschen frisch vor ihrem inneren Auge und gehen mit diesem g mit diesem Wissen gestärkt in die Bundestagswahl
- und vergessen Sie das Wahlrecht bei der Prüfungsvorbereitung nicht und gehen Sie wählen bis zur nächsten Folge [Musik]
Zum Nachlesen
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