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Hinnerk Wißmann
Er hat seit 2013 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht an der Universität Münster …
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Überblick
Hinnerk Wißmann, geboren am 6. Oktober 1971 in Hannover, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er arbeitet vor allem im Öffentlichen Recht. Dazu gehören Rechtsgebiete, die das Verhältnis zwischen Staat, Verwaltung, Kirchen, Schulen und Bürgerinnen und Bürgern betreffen.
Seit 2013 hat Wißmann an der Universität Münster den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht inne. Seit 2018 ist er außerdem Geschäftsführender Direktor des Freiherr-vom-Stein-Instituts und des Kommunalwissenschaftlichen Instituts.
Ausbildung und akademische Laufbahn
Wißmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Hannover und Freiburg. 1998 legte er die erste Staatsprüfung ab. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Johannes Masing an der Universität Augsburg.
2001 wurde er mit einer Arbeit zur pädagogischen Freiheit als Rechtsbegriff promoviert. Während seines Referendariats am Oberlandesgericht Celle war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School in Hamburg.
Von 2002 bis 2007 war er wissenschaftlicher Assistent bei Johannes Masing in Augsburg. 2007 habilitierte er sich mit einer Arbeit über Generalklauseln. Er erhielt die venia legendi, also die Lehrbefugnis, für Staats- und Verwaltungsrecht, Staatskirchen- und Kirchenrecht sowie Verfassungsgeschichte der Neuzeit.
Anschließend war er bis 2012 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Kultur- und Religionsverfassungsrecht an der Universität Bayreuth. 2013 wechselte er an die Universität Münster.
Mitgliedschaften und Funktionen
Seit 2010 ist Wißmann Mitglied der Kammer für Theologie der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er gehört außerdem dem Exzellenzcluster Religion und Politik der Universität Münster an und ist Mitveranstalter der Münsterischen Gespräche zum Öffentlichen Recht.
Er ist Mitglied der Vereinigung für Verfassungsgeschichte. Seit 2018 leitet er als Geschäftsführender Direktor das Freiherr-vom-Stein-Institut und das Kommunalwissenschaftliche Institut.
Forschung und öffentliche Stellungnahmen
Wißmanns Forschungsschwerpunkte liegen im Religionsverfassungsrecht und im evangelischen Kirchenrecht. Religionsverfassungsrecht behandelt die rechtliche Ordnung des Verhältnisses von Staat und Religion. Evangelisches Kirchenrecht betrifft Rechtsfragen innerhalb und im Umfeld der evangelischen Kirche.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Schulrecht, besonders die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Schulwesens. Außerdem forscht er zur Verfassungsgeschichte und zum allgemeinen Verwaltungsrecht. Dabei geht es unter anderem um Steuerung in der öffentlichen Verwaltung, Fragen des Organisationsrechts und Einflüsse des Mehrebenensystems auf das Verwaltungsrecht.
Wißmann ist Herausgeber der Zeitschrift für das Juristische Studium und der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht. Außerdem ist er Mitglied des Leitungsgremiums des Deutsch-Polnischen Verwaltungskolloquiums.
2013 sprach er vor der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer über Herausforderungen an ein zukunftsfähiges Infrastrukturrecht. Von 2013 bis 2016 war er sachverständiges Mitglied der Kommission des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Reform der Landesverfassung.
Im November 2021 gab er dem Deutschen Bundestag eine Stellungnahme zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab. Er vertrat damals die Position, eine Impfpflicht sei das „mildere Mittel“, „wenn die Alternative ist, den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen“.
Wichtige Veröffentlichungen
Zu Wißmanns ausgewählten Veröffentlichungen gehören seine Dissertation „Pädagogische Freiheit als Rechtsbegriff. Personales Handeln in der öffentlichen Verwaltung“ von 2002 und seine Habilitationsschrift „Generalklauseln. Verwaltungsbefugnisse zwischen Gesetzmäßigkeit und offenen Normen“ von 2008.
Weitere genannte Arbeiten sind „Die Anforderungen an ein zukunftsfähiges Infrastrukturrecht“ von 2014, die Textsammlung „Staats- und Verwaltungsrecht Nordrhein-Westfalen“ in der 26. Auflage von 2014 gemeinsam mit Hans-Uwe Erichsen, ein Beitrag zu Art. 7 GG im Bonner Kommentar zum Grundgesetz von 2015 sowie die Textsammlung „Europäische Verfassungen 1789–1990“ von 2015.