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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Ägypten

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Ägypten ist in der ägyptischen Gesellschaft stark eingeschränkt. Abweichungen von Hetero- und Cisnormativität sind …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und historische Entwicklung
  2. 2. Staatliche Verfolgung in der jüngeren Zeit
  3. 3. Gesetze und tatsächliche Rechtslage
  4. 4. Gesellschaft, Religion und Lebensbedingungen
  5. 5. Transpersonen und kulturelle Darstellung

Überblick und historische Entwicklung

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist in Ägypten stark eingeschränkt. Lebensweisen, die von Heteronormativität – der gesellschaftlichen Erwartung heterosexueller Beziehungen – oder Cisnormativität – der Erwartung, dass die Geschlechtsidentität dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht – abweichen, werden tabuisiert und staatlich verfolgt.

Über Homosexualität im Alten Ägypten ist wenig bekannt. Ein mögliches Zeugnis sind Darstellungen von Nianchchnum und Chnumhotep aus der 5. Dynastie, etwa 2450–2410 v. Chr. In ihrer gemeinsamen Grabanlage werden die beiden Männer in inniger Umarmung gezeigt. Eine homosexuelle Beziehung ist eine mögliche, aber nicht gesicherte Deutung.

Im 19. Jahrhundert traten männliche Tänzer in Frauenkleidung auf, die Khawal genannt wurden. In der Oase Siwa bestanden bis in die 1940er Jahre eheähnliche Bündnisse zwischen Männern und männlichen Jugendlichen; König Fu'ād I. hatte sie bereits 1928 verboten.

Staatliche Verfolgung in der jüngeren Zeit

Im Mai 2001 nahm die Polizei während einer Party auf dem Restaurantschiff „Queen Boat“ in Kairo 52 homosexuelle oder angeblich homosexuelle Männer fest. Ein Sondergericht verhandelte auf Grundlage eines nach der Ermordung Anwar as-Sadats 1981 zur Terrorismusbekämpfung geschaffenen Gesetzes. Von den 52 Angeklagten erhielten 23 Gefängnisstrafen, die meist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wurden. Nach internationalen Protesten sprach ein Berufungsgericht am 19. Juli 2003 elf Angeklagte wegen „Verfahrensfehlern“ frei.

Am 28. August 2003 sperrte die Polizei beide Seiten der Qasr-an-Nil-Brücke ab, durchsuchte dort einen Treffpunkt schwuler Männer und verhaftete 63 Männer. Human Rights Watch berichtete 2004 von mehreren hundert Festnahmen innerhalb von zwei Jahren. Die Organisation vermutete außerdem eine hohe Dunkelziffer nicht angeklagter Festgenommener und die Folter mehrerer hundert Menschen.

Bei einer Razzia in einem Kairoer Badehaus wurden am 7. Dezember 2014 mindestens 26 schwule Männer festgenommen. Sie wurden wegen „homosexueller Ausschweifungen“ angeklagt, im Januar 2015 aber freigesprochen.

Nach einem Konzert der libanesischen Band Mashrou' Leila im September 2017, bei dem einige Zuschauer Regenbogenfahnen zeigten, folgte eine neue Verfolgungswelle. Auch die Aktivistin Sarah Hegazi wurde inhaftiert. Sie erkrankte an Depressionen, floh nach Kanada und nahm sich dort am 14. Juni 2020 das Leben. Ein anschließend eingebrachter Gesetzentwurf sollte Homosexualität, queere Symbole und die Unterstützung queerer Organisationen ausdrücklich mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen, wurde jedoch nicht in dieser Form beschlossen. Seit dem Amtsantritt von Präsident Abd al-Fattah as-Sisi 2014 führt das Innenministerium wiederholt Kampagnen gegen LGBTIQ-Personen und ihre Einrichtungen durch.

Gesetze und tatsächliche Rechtslage

Die ägyptische Verfassung von 2019 verspricht in Art. 9 gleiche Rechte ohne Diskriminierung; nach Art. 53 soll jede Form der Diskriminierung beseitigt werden. In der Praxis schränkt der Staat die Rechte queerer Personen und anderer Menschen, die gesellschaftlichen Erwartungen nicht entsprechen, systematisch ein. LGBTIQ-Personen erleben Strafverfolgung und Gewalt durch staatliche Institutionen sowie durch Teile der Gesellschaft.

Homosexualität ist nicht ausdrücklich strafbar. Behörden nutzen jedoch allgemeinere Vorschriften zur Bestrafung insbesondere homosexueller Handlungen. Zentral ist Law No. 10/1961 zur Bekämpfung der Prostitution, das „fujur“ (Unzucht) kriminalisiert. Ein Dekret des Obersten Rates für Medienregulierung vom Dezember 2017 verbietet die Verbreitung und Veröffentlichung von Inhalten, die queere Themen positiv behandeln. Wegen der gesellschaftlichen Ächtung gibt es keine Gesetze, die homosexuelle Menschen oder ihre Beziehungen schützen. Der Artikel bewertet diese Gesetzgebung nicht als Ausdruck „traditionaler ägyptischer Werte“, sondern als Folge der britischen Kolonialherrschaft und der anschließenden postkolonialen Staatsbildung.

Ausländische Touristen wurden bislang nicht strafrechtlich verfolgt, allerdings festgenommen und anschließend abgeschoben. Schwule Menschen, die wegen der Verfolgung aus Ägypten nach Deutschland fliehen, können dort nach § 3 AsylG als Flüchtlinge anerkannt werden und unterliegen einem Abschiebungsverbot.

Gesellschaft, Religion und Lebensbedingungen

Homosexualität wird laut Artikel von 95 % der ägyptischen Bevölkerung abgelehnt und häufig mit dem „dekadenten Westen“ verbunden. Queere Menschen können dadurch als „Sündenbock“ für innerägyptische Konflikte dienen. Homosexuelle Handlungen gelten als unmoralisch. Bei Sex zwischen Männern wird zwischen aktiver und passiver Rolle unterschieden und grundsätzlich Analverkehr angenommen: Häufig gilt nur der passive Partner als homosexuell, während der aktive Partner nicht zwingend so eingeordnet wird.

Staatliche Medien berichten meist ablehnend, beleidigend und herabwürdigend über queere Menschen. Ein Fernsehmoderator, der einen homosexuellen Mann interviewte, wurde wegen Anstiftung zu Ausschweifung und Missachtung der Religion zu einem Jahr Haft und einer Geldbuße verurteilt. Queere Organisationen arbeiten angesichts der unsicheren Lage überwiegend geheim, anonym oder aus dem Exil. Innerhalb der ägyptischen LGBTIQ-Gemeinschaft soll dennoch ein fragiles Unterstützungsnetzwerk bestehen.

Sowohl islamische als auch christliche, insbesondere koptische, Autoritäten lehnen Homosexualität als Sünde oder Krankheit ab. Nach der mehrheitlichen Auslegung des Korans ist Analverkehr untersagt; zu anderen Formen der Sexualität enthält er keine Aussagen.

Transpersonen und kulturelle Darstellung

Seit 2003 arbeitet bei der ägyptischen Ärztekammer ein Ausschuss, der Anträge auf geschlechtsverändernde oder geschlechtsangleichende Operationen prüft. Nach seinem Ethikkodex werden solche Eingriffe in der Regel nur intersexuellen Personen erlaubt. Intersexualität bezeichnet körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht eindeutig den üblichen Kategorien männlich oder weiblich zuordnen lassen. Nach einer Geschlechtsangleichung fehlt eine gesetzliche Regelung zur rechtlichen Anerkennung; die Behörden entscheiden darüber willkürlich. Transgender-Personen berichten zudem von Problemen bei der Einreise bis hin zur Zurückweisung, besonders wenn Name oder Passfoto nicht der von den Behörden erwarteten Geschlechtsidentität entsprechen.

Das ägyptische Kino ist die größte Filmindustrie der arabischen Welt. Es zeigt queere Figuren seit seinen Anfängen, allerdings fast immer stereotyp und diffamierend. Bereits in den 1930er Jahren verwendete der ägyptisch-jüdische Regisseur Togo Mizrahi in seinen Komödien Maskerade und Verwechslung, um vorherrschende Vorstellungen von rassischer Einordnung, Geschlecht und Nationalität zu unterlaufen. Naguib Mahfuz stellte mit Kersha in seinem Roman „Die Midaq-Gasse“ von 1947 männliche Homosexualität ausdrücklich dar; die Verfilmung von 1963 schwächte diesen Aspekt stark ab.

Zu den wenigen ernsthaften Darstellungen homosexueller Figuren im Mainstream-Kino zählen Youssef Chahines Alexandria-Trilogie aus den 1980er Jahren und Filme von Yousry Nasrallah. Eine radikale Ausnahme ist Mohammed Shebls „Anyab“ („Fänge“, 1981), eine queere, „ägyptisierte“ Neufassung von „The Rocky Horror Picture Show“, die mit Horrorästhetik das neoliberale „gute Leben“ aus einer klassenbewussten Perspektive kritisiert.

Mohammed Shawkys Film „Bashtaalak Sa’at“ („Shall I Compare You to a Summer’s Day?“) erzählt vor dem Hintergrund von „Tausendundeiner Nacht“ eine Liebesgeschichte zwischen zwei Männern. Nach seiner Uraufführung bei der Berlinale 2022 entstand in Ägypten ein politischer Skandal; Rechtsanwälte forderten, dem Regisseur die ägyptische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

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