Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Geschichte der deutschen Elektrizitätswirtschaft
... Leiter und Nichtleiter. Um 1773 unterschied Charles du Fay zwei Elektrizitäten und zeigte, dass Körper mit gleicher Ladung sich abstoßen und solche mit …
Inhalt6 Abschnitte
Grundlagen und technische Voraussetzungen
Die deutsche Elektrizitätswirtschaft umfasst die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Nutzung elektrischer Energie. Ihre Entwicklung begann in den Großstädten Ende des 19. Jahrhunderts und damit etwa 50 Jahre später als die Gasversorgung. Entscheidend war, dass elektrische Energie in großem Umfang erzeugt und mit geringen Verlusten über weite Strecken transportiert werden konnte. Dadurch wurden zentrale Kraftwerke, elektrische Motoren sowie die Nutzung von Wind- und Wasserenergie an entlegenen Standorten möglich.
Wichtige wissenschaftliche Grundlagen entstanden schrittweise: 1600 beschrieb William Gilbert, dass Bernstein und andere Körper nach dem Reiben leichte Körperteilchen anziehen. Otto von Guerike wies die elektrische Abstoßung nach. 1727 erkannte Stephen Gray den Unterschied zwischen Leitern und Nichtleitern. Charles du Fay unterschied um 1773 zwei Elektrizitäten und zeigte, dass sich gleiche Ladungen abstoßen und ungleiche anziehen. Ewald Georg von Kleist erfand 1745 den ersten elektrischen Kondensator, die Kleistsche Flasche; später entstand dieselbe Erfindung in Leiden als Leidener Flasche.
Benjamin Franklin vermutete, dass Blitz und Donner Wirkungen elektrischer Entladungen seien, und schlug das Drachenexperiment vor. Luigi Galvani und Alessandro Volta zeigten 1789, dass Elektrizität Muskelkontraktionen auslösen kann. Diese Wirkung wurde als Galvanismus bezeichnet. Volta erfand außerdem die Batterie. Dadurch verlagerte sich das wissenschaftliche Interesse von der elektrischen Ladung stärker zum elektrischen Strom. Edmund Davy untersuchte die Nutzung von Strom, um Metallsalze, insbesondere Arsen, aus Lösungen zu entfernen.
1820 entdeckte Hans Christian Ørsted den Elektromagnetismus; André-Marie Ampère wies die gegenseitige Einwirkung elektrischer Ströme nach. Georg Simon Ohm entdeckte 1827 das Ohmsche Gesetz. Michael Faraday entdeckte 1831 die Induktion, den Elektromagnetismus und den Diamagnetismus. Moritz Hermann von Jacobi entwickelte 1834 den ersten praxistauglichen Elektromotor, 1838 fuhr sein elektrisch angetriebenes Boot. Werner von Siemens entdeckte 1867 das dynamo-elektrische Prinzip; der von ihm entwickelte Generator von 1866 machte praxistaugliche elektrische Generatoren möglich. James Clerk Maxwell beschrieb 1864 elektromagnetische Phänomene mit den Maxwell-Gleichungen, Heinrich Hertz wies elektromagnetische Wellen experimentell nach.
Aufbau der städtischen Elektrizitätsversorgung
Elektrische Energie ermöglichte gemeinsam mit Verbrennungsmotoren den Ersatz der Dampfmaschine und leitete die zweite industrielle Revolution ein. Eine frühe Anwendung war die elektrische Eisenbahn: Werner von Siemens präsentierte 1879 in Berlin eine elektrische Lokomotive, die drei Personenwagen zog. Siemens & Halske baute danach die ersten elektrischen Eisenbahnlinien in Deutschland. 1892 gab es in Deutschland und Österreich-Ungarn 15 elektrische Bahnen und etwa 260 Motorwagen.
Die städtische Stromversorgung begann mit Thomas Alva Edisons Glühbirne, die er 1881 auf der Elektrizitäts-Ausstellung in Paris vorstellte. Edison präsentierte zugleich ein vollständiges Versorgungssystem mit Fassungen, Umschaltern, Schmelzsicherungen, Lampenträgern sowie Anlagen zur Stromerzeugung, Verteilung und Messung. Emil Rathenau erwarb die Nutzungsrechte für Deutschland und gründete 1883 die Deutsche Edison-Gesellschaft für angewandte Elektrizität. 1887 löste sich das Unternehmen von der amerikanischen Edison-Gesellschaft, erhöhte sein Kapital auf 12 Millionen Mark und firmierte als Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft (AEG). Die Deutsche Bank und Siemens wurden Kapitaleigner. Die AEG entwickelte sich bis Ende des 19. Jahrhunderts zu einem führenden Elektrokonzern und hatte Anfang der 1890er Jahre etwa 3000 Arbeiter und Angestellte.
Friedrich August Haselwander baute 1887 den ersten Dreiphasen-Synchrongenerator. Sein 1887 beantragtes Patent wurde zunächst abgelehnt und 1889 anerkannt. Nach Einsprüchen großer Elektrounternehmen übertrug Haselwander das Patent an Wilhelm Lahmeyer & Co.; als die AEG 1892 Lahmeyer übernahm, verlor er seine Patentrechte. 1888 erfanden Nikola Tesla, Galileo Ferraris und Michail Ossipowitsch Doliwo-Dobrowolski unabhängig und zeitgleich das für die effiziente Stromverteilung wichtige Drehstromprinzip. Dobrowolski entwickelte bei der AEG den ersten funktionsfähigen Drehstrommotor. 1891 wurde Strom vom Kraftwerk in Lauffen am Neckar über 175 Kilometer nach Frankfurt am Main übertragen. Dort versorgte er 1000 Glühlampen und trieb einen künstlichen Wasserfall an. Dies gilt im Artikel als Beginn der allgemeinen Elektrifizierung mit Wechselstrom im Deutschen Reich.
Die weltweit erste Zentralstation entstand 1883 in New York. In Deutschland begann die flächendeckende Elektrizitätsversorgung 1884 mit den städtischen Elektrizitätswerken in Berlin, später B.E.W. und BEWAG, die von der AEG gegründet wurden. Zunächst errichteten private Unternehmen auch in anderen Großstädten Versorgungsanlagen. Städte erteilten Konzessionen zur Nutzung öffentlicher Wege und erhoben dafür Konzessionsabgaben. Später gründeten sie eigene Elektrizitätswerke. 1902 besaß selbst Quedlinburg ein städtisches Elektrizitätswerk mit zwei 120-PS-Leuchtgasmotoren. Weil elektrische Beleuchtung zunächst deutlich teurer als Gasbeleuchtung war, wurde sie vor allem an repräsentativen Orten eingesetzt. Um 1900 beruhten die deutschen Zentralstationen noch mehrheitlich auf Gleichstrom; 1908 begannen erste Versuche mit Diesel-Kraftwerken im Rangierbahnhof Wustermark.
Konzerne, Kartelle und kommunale Interessen
Das Drehstromprinzip erlaubte die Stromübertragung über große Entfernungen. Dadurch entstand früh die Vorstellung einer deutschlandweiten Stromversorgung. 1898 wurde in Essen das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk (RWE) als Stadtwerk gegründet. Unter Hugo Stinnes expandierte es durch niedrige Preise und eine Ausweitung des Absatzes zu einer Überlandzentrale. Sein Geschäftsmodell verband die Verstromung von Steinkohle am Standort, den gleichmäßigen Absatz eigener Kohle und die Verringerung von Lastspitzen. Mit finanzieller Beteiligung der Kommunen wurde RWE bis 1914 zu einem der größten Stromversorger des Kaiserreichs. 1914 begann RWE im Goldenbergwerk die Verstromung von Braunkohle im Großkraftwerk.
Die AEG unter Emil Rathenau verfolgte mit zugekauften Patenten und aggressiven Absatzstrategien ebenfalls eine umfassende Expansion. Siemens & Halske bildete den dritten Großkonzern. Weitere bedeutende Unternehmen waren die Union-Elektricitätsgesellschaft, die Helios-Gesellschaft, Kummer und Schuckert. Um die Jahrhundertwende kam es wegen einer Marktsättigung zu starkem Preiswettbewerb. Von 52 Aktiengesellschaften der Elektroindustrie gingen 15 bankrott; von 156 Millionen Mark investiertem Börsenkapital mussten 27 Millionen Mark abgeschrieben werden.
Viele Kommunen zogen sich aus der eigenen Energieerzeugung zurück und schlossen Lieferverträge. Die Branche reagierte mit Aufkäufen, Konzentration und Kartellbildung. Das 1893 gegründete Rheinische-Westfälische Kohlensyndikat bestimmte Fördermengen und Absatzpreise der Ruhrkohle und übernahm deren alleinigen Vertrieb. Der preußische Staat betrachtete die Macht vertikal integrierter Konzerne mit Sorge. 1904 versuchte er, die Hibernia AG durch eine feindliche Übernahme zu verstaatlichen. Der Eingriff wurde vom Kohlensyndikat, führenden Banken und Hugo Stinnes abgewehrt. 1906 vereinbarten Walter Rathenau und Hugo Stinnes einen Demarkationsvertrag, der die Versorgungsgebiete von AEG und RWE abgrenzte. Beide Seiten verletzten ihn teilweise; spätestens der Erste Weltkrieg führte jedoch zur Kooperation.
Die Elektrizitätswirtschaft war trotz ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge zunächst kaum reguliert. Private Versorger besaßen häufig Gebietsmonopole, erschlossen aber vor allem wirtschaftlich attraktive Gebiete. Kommunen wollten deshalb Preise kontrollieren und eine allgemeine Versorgung sichern. Der Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), gegründet 1893, und die 1892 von 16 Elektrizitätswerken gegründete Vereinigung der Elektrizitätswerke (VDEW) forderten einheitliche Regeln für die Nutzung öffentlicher Wege und privaten Grundes. Reichsregierung und Bundesstaaten lehnten eine vollständige Übertragung der Stromversorgung an das Reich jedoch ab. Einigkeit bestand schließlich darin, Starkstromanlagen zu genehmigen und zu überwachen, garantierte Versorgungsgebiete mit Anschluss- und Lieferpflichten zu verbinden und Tarife staatlich zu kontrollieren.
Krieg, Sozialisierung und staatliche Kontrolle
Vor dem Ersten Weltkrieg verhinderten Rivalitäten zwischen Reich und preußischem Staat einen umfassenden staatlichen Eingriff. Das Ermächtigungsgesetz vom 4. August 1914 erlaubte dem Reich im Krieg eine weitgehende Kontrolle der Wirtschaft. Kohle war der wichtigste Primärenergieträger; ihre Verteilung unterstand ab 1917 dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Außerdem beteiligte sich der Staat an Energieunternehmen und legte teilweise Versorgungsgebiete fest.
Das allgemeine Sozialisierungsgesetz vom 13. März 1919 sollte die Nutzung von Steinkohle, Braunkohle, Presskohle, Koks, Wasserkräften und sonstigen natürlichen Energiequellen nach gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten regeln. Das Reich sollte die Energieversorgung selbst übernehmen oder konzessionierten und beaufsichtigten Unternehmen übertragen. Detailgesetze sahen die Übernahme von Fernleitungsnetzen und Überlandzentralen durch das Reich vor. Die bisherigen Eigentümer sollten den Buchwert oder einen geregelten Ertragswert als Entschädigung erhalten. Kompromisse schützten bundesstaatliches und kommunales Eigentum.
Ziel war eine einheitliche Versorgung: staatliche Großanlagen sollten die Erzeugung übernehmen, ein deutschlandweites Verbundnetz sollte in staatlicher Hand liegen, und die örtliche Verteilung möglichst durch kommunale Werke erfolgen. Ab Januar 1920 plante die Gesellschaft für Kraftübertragung GmbH als Tochter der reichseigenen Elektrowerke AG ein Verbundnetz. Weil die Kraftwerke Golpa, Lauta und Großenhain bereits dem Reich gehörten, übernahmen die Elektrowerke einen wesentlichen Teil der Großversorgung im Osten einschließlich Berlins.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten und ein Regierungs- sowie Zuständigkeitswechsel im Jahr 1920 führten dazu, dass weitere Verstaatlichungen und Festlegungen von Versorgungsgebieten ausblieben. Die Rechtslage schützte Investitionen von Bundesstaaten und Kommunen, während private Investitionen durch das Sozialisierungsgesetz gefährdet waren. Bayern baute vor allem Wasserkraft aus; die größten Investitionen erfolgten in Preußen. 1927 entstand die Preußische Elektrizitäts-AG (PreußenElektra), die preußische Kraftwerks- und Leitungsgesellschaften übernahm. Im Elektrofrieden von 1927/28 grenzten RWE, Elektrowerke und PreußenElektra ihre Versorgungsgebiete ab.
Das Energiewirtschaftsgesetz stärkte unter dem Nationalsozialismus die staatliche Kontrolle. Der Artikel ordnet es dem Jahr 1935 zu, nennt an anderer Stelle jedoch 1933 als Verabschiedungsjahr. Hjalmar Schacht wollte die Elektrizitätswirtschaft aus Kosten- und Effizienzgründen zentralisieren und dem Reichswirtschaftsministerium unterstellen. Die nationalsozialistische Überarbeitung stellte Reichsinnenminister Wilhelm Frick als weitere Kontrollinstanz daneben und erlaubte der Reichsregierung, unternehmerische Entscheidungen an sich zu ziehen. Offiziell sollte das Gesetz eine sichere und billige Energieversorgung gewährleisten. Ein geheimer Erläuterungsbeschluss betonte jedoch die kriegswirtschaftliche Bedeutung. Garantierte Versorgungsgebiete für Stadtwerke sollten die Zentralisierung begrenzen und regionale Erzeugung fördern, weil Großkraftwerke als leichte Ziele für Luftangriffe galten.
West- und Ostdeutschland nach 1945
In Westdeutschland blieb das Energiewirtschaftsgesetz nach dem Ende des Krieges in Kraft, während die Kontrollinstanzen des NS-Regimes entfielen. Erhalten blieb eine im Vergleich zu den Nachbarländern sehr dezentrale Struktur mit kleinen Erzeugungsanlagen und gesicherten Versorgungsgebieten für Kommunen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 nahm die Gebietsschutzverträge der Stromversorger ausdrücklich vom Kartellverbot aus.
Die westdeutsche Stromwirtschaft bestand aus drei Ebenen: Verbundunternehmen übernahmen den größten Teil der Stromerzeugung und die Verteilung auf Höchstspannungsebene; Regionalversorger belieferten kommunale Stadtwerke; die Stadtwerke versorgten die Endkunden. Langfristige Lieferverträge mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren legten den Verwendungszweck der Energie und meist auch das Versorgungsgebiet fest.
In Ostdeutschland wurde die bereits weitgehend öffentliche Stromwirtschaft nach dem Krieg vollständig verstaatlicht. Die Erzeugung wurde vor allem im VE Kombinat Braunkohlekraftwerke Jänschwalde und im VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“ Greifswald gebündelt. 15 regionale Energiekombinate übernahmen die Verteilung, das VE Kombinat Verbundnetze Energie Berlin verwaltete das Übertragungsnetz. Nach dem Ende der DDR gingen die staatlichen Betriebe in das Eigentum der Treuhandanstalt über. RWE, PreussenElektra und Bayernwerk erwarben große Teile der ostdeutschen Stromwirtschaft.
1994 verkaufte die Treuhandanstalt jeweils 51 Prozent der 15 regionalen Versorger an westdeutsche Verbundunternehmen. Die verbleibenden 49 Prozent sollten ostdeutsche Kommunen für den Verlust ihrer Netze und Versorgungseinrichtungen entschädigen. Einige Kommunen klagten erfolgreich und erhielten ihre Stadtwerke zurück; andere gründeten neue Stadtwerke. Dadurch entstand auch in Ostdeutschland die dreistufige Struktur aus Verbundunternehmen, Regionalversorgern und Stadtwerken.
Liberalisierung, erneuerbare Energien und Europa
Die Neuregulierung von 1996 knüpfte an den Erfolg der Telekommunikationsliberalisierung an. Netz und Energie sollten getrennt und für Strom ein freier Handelsmarkt geschaffen werden. Die europäische Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie von 1996 verpflichtete die EG-Mitgliedstaaten zu dieser Umstrukturierung. Der Stromhandel begann zunächst als OTC-Handel von Blockprodukten über Broker-Plattformen. Im Juni 2000 startete die Strombörse Leipzig Power Exchange, später European Energy Exchange (EEX), ihre Spotauktion. Dort werden einzelne Stunden und Blöcke gehandelt und physisch glattgestellt. Seit März 2001 ist auch Terminhandel an der EEX möglich. Der größte Teil des Stromhandelsvolumens wird weiterhin über OTC-Plattformen abgewickelt.
Seit 1991 wird in Deutschland die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Dazu zählen Wind, Solarenergie, Biomasse, Geothermie sowie Deponie-, Klär- und Grubengas. Zunächst erhielten Anlagen feste Einspeisevergütungen. Die Differenz zwischen Garantiepreis und Marktpreis wurde über die EEG-Umlage proportional zum Energieverbrauch auf die Verbraucher umgelegt.
Größere Anlagen erhalten mittlerweile keine feste Vergütung mehr. Ihr Ausbau wird durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gefördert. Diese Auktionen sind Pay-as-Bid und bestimmen einen anlagenspezifischen anlegbaren Preis. Er legt im Wesentlichen die Mindesterlöse des Erzeugers fest. Ist der anlegbare Preis höher als die Markterlöse eines Referenzprofils, das die Einspeisung aller deutschen Anlagen derselben Art abbildet, wird die negative Differenz durch eine Marktprämie ausgeglichen. Die Marktprämie entfällt, wenn der Marktpreis wegen zu hoher Einspeisung mehrere Stunden lang negativ ist.
Die Neustrukturierung ist europäisch geprägt. Angestrebt werden möglichst einheitliche Prozesse und Stromhandelsprodukte. Der europäische Strommarkt ermöglicht eine europaweite Preisbildung. Preisunterschiede zwischen Ländern bleiben nur bestehen, wenn für den jeweiligen Lieferzeitpunkt keine freien Grenzkapazitäten mehr vorhanden sind, die Strom von einem billigeren in ein teureres Land transportieren könnten.