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Gesundheitsschädliche Stoffe

Gesundheitsschädliche Stoffe · Warnzeichen nach ISO 7010 · GHS-Piktogramm · Ehemaliges Gefahrensymbol Xn – Gesundheitsschädlich …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Kernbegriff
  2. 2. Rechtliche Einordnung
  3. 3. Arten und Beispiele
  4. 4. Vorschriften und verwandte Themen

Kernbegriff

Gesundheitsschädliche Stoffe sind Stoffe, die im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit besonders gekennzeichnet werden. Sie können beim Verschlucken, beim Einatmen oder durch Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden beim Menschen hervorrufen.

Die frühere Abkürzung Xn steht für diese Gefahrenbezeichnung; das „n“ stammt von englisch noxious („schädlich“). Das frühere orange-schwarze Gefahrensymbol Xn wurde durch die neuere Kennzeichnung nach GHS beziehungsweise CLP nicht einfach bedeutungsgleich ersetzt.

Rechtliche Einordnung

Die Definition stammt aus dem Gefahrstoffrecht der EU. Sie entstand in der Richtlinie 67/548/EWG und gilt aktuell gemäß CLP. Der Artikel bezieht sich ausdrücklich nur auf diese rechtliche Bedeutung.

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Systemen: Wenn der Begriff „gesundheitsschädlich“ in der GHS oder im Gefahrgutrecht verwendet wird, muss er dort nicht genau dieselbe Definition haben. Auch die Symbole haben nicht immer exakt dieselbe Bedeutung. Deshalb bedeutet ein früheres orange-schwarzes Gefahrensymbol auf einem Stoff nicht automatisch, dass bei der Kennzeichnung nach GHS auch das entsprechende rot-weiß-schwarze Piktogramm vorkommen muss.

Früher wurde für Xn auch die Gefahrenbezeichnung „mindergiftig“ verwendet. Diese Bezeichnung wurde 1995 verboten, weil sie die Gefahr verharmloste.

Arten und Beispiele

Beispiele für gesundheitsschädliche Stoffe sind Blei, Benzol, Acetaldehyd (Ethanal) und Dichlormethan. Als stärkere Gefahrenbezeichnungen nennt der Artikel „giftig“ und „sehr giftig“; diese werden mit dem Totenkopfsymbol gekennzeichnet.

Das Gefahrensymbol für gesundheitsschädliche Stoffe ist auch vorgeschrieben, wenn bei einem Stoff ein Verdacht auf krebserzeugende Wirkung besteht. Es kann außerdem vorgeschrieben sein, wenn möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt wird oder möglicherweise das Kind im Mutterleib geschädigt wird. Das gilt auch dann, wenn diese Stoffe die sonst üblichen Merkmale für die Einstufung als gesundheitsschädlich nicht erfüllen.

Vorschriften und verwandte Themen

Als wichtige Rechtsvorschriften nennt der Artikel für Deutschland die Gefahrstoffverordnung und für die EU die Richtlinie 67/548/EWG. Außerdem verweist er auf das GHS, das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. In der EU ersetzte es ab 2010 das bestehende Regelwerk 67/548/EWG.

Verwandte Begriffe sind Gefahrstoff, Gefahrensymbol, giftige Stoffe, ätzende Stoffe, reizende Stoffe und umweltgefährliche Stoffe.

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