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Friede von Münster

Die Friedensverhandlungen fanden von 1646 bis 1648 im Rahmen des Westfälischen Friedenskongresses in Münster statt, der am 24. Oktober 1648 schließlich auch zum …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung des Friedensschlusses
  2. 2. Voraussetzungen für den Frieden
  3. 3. Verhandlungen und Anerkennung der Niederlande
  4. 4. Vertragsbestimmungen und Folgen

Bedeutung des Friedensschlusses

Der Friede von Münster beendete am 15. Mai 1648 den Achtzigjährigen Krieg zwischen Spanien und der Republik der Sieben Vereinigten Niederlande. Er war ein entscheidender Schritt zur vollen staatlichen Unabhängigkeit der Niederlande: Spanien erkannte die Republik de jure, also rechtlich und formell, als souveränen Staat an.

Die Verhandlungen von 1646 bis 1648 waren Teil des Westfälischen Friedenskongresses in Münster. Dieser führte am 24. Oktober 1648 außerdem zum Westfälischen Frieden zwischen Frankreich, dem Heiligen Römischen Reich und Schweden. Der spanisch-niederländische Vertrag wurde am 30. Januar 1648 unterzeichnet und am 15. Mai im Historischen Rathaus zu Münster feierlich beschworen.

Voraussetzungen für den Frieden

In den 1640er Jahren setzten sich führende republikanisch gesinnte Patrizier der Provinz Holland für ein Ende des Krieges mit Spanien und für kleinere Landstreitkräfte ein. Zu ihnen gehörten Andries und Cornelis Bicker, Andries und Cornelis de Graeff sowie Jacob de Witt.

Der lange Krieg hemmte die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Vereinigten Niederlande. Zugleich stärkte er die Stellung des Statthalters als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, was den Republikanern nicht entsprach. Friedrich Heinrich von Oranien, Statthalter aller Provinzen und Kapitän-General, starb im März 1647. Zuvor waren 1646 ein Waffenstillstand und im Januar 1647 ein provisorisches Friedensabkommen ausgehandelt worden.

Der politische Druck des Bicker-De-Graeff-Clans förderte den Friedensschluss auf niederländischer Seite. Dass auch Spanien zu Verhandlungen bereit war, hing maßgeblich mit dem Eingreifen Frankreichs in den Konflikt zusammen.

Verhandlungen und Anerkennung der Niederlande

Spanien wurde durch den Grafen von Peñaranda vertreten. Für Holland verhandelten Johan van Mathenesse und Adriaan Pauw; die sechs übrigen Provinzen entsandten jeweils einen Gesandten: Johan de Knuyt für Zeeland, Adriaan Clant für Groningen, Godart van Reede für Utrecht, Frans van Donia für Friesland, Barthold van Gent für Gelderland und Willem Ripperda für Overijssel.

Verhandelt wurde in den Quartieren der Gesandten in Münster. Die Stadt stand unter kaiserlicher Besatzung unter Stadtkommandant Johann von Reumont, wurde für den Kongress aber neutralisiert; Reumont trat dafür in münstersche Dienste über. Der Vertrag wurde im Krameramtshaus unterzeichnet, dem Quartier der Niederländer und heutigen Haus der Niederlande. Gerard ter Borch hielt die Beschwörung in einem Gemälde fest.

Der spanische König erklärte und anerkannte die Generalstaaten, ihre Provinzen sowie die zugehörigen Landschaften, Städte und Länder als „freie und souveräne Staaten, Provinzen und Länder“. Er sollte darauf weder selbst noch durch Nachfolger und Nachkommen künftig Ansprüche erheben und einen „ewigen Frieden“ schließen. Damit bestätigte Spanien die seit 1568 de facto bestehende niederländische Unabhängigkeit formell.

Mit dem Vertrag endete auch das bisher gegen Spanien gerichtete Zweckbündnis zwischen den Niederlanden und Frankreich. Frieden zwischen Frankreich und Spanien wurde erst 1659 geschlossen. In der deutschen Geschichtsschreibung gilt der Friede von Münster allgemein als endgültiges Ausscheiden der Niederlande aus dem Heiligen Römischen Reich. Im Vertragsdokument werden jedoch weder das Reich noch der Kaiser genannt; schon der Burgundische Vertrag von 1548 hatte die Niederlande weitgehend aus dessen Herrschaftssystem gelöst.

Vertragsbestimmungen und Folgen

Der Vertrag beendete den Achtzigjährigen Krieg und erkannte die Republik der Vereinigten Niederlande als souveränen Staat an. Die Südgrenze der Republik und die Nordgrenze der spanischen Niederlande wurden nach dem Grundsatz uti possidetis anerkannt, also entsprechend dem damals bestehenden Besitzstand.

Die Schelde wurde formell geschlossen; dadurch war der Hafen von Antwerpen für Handelsschiffe gesperrt. Spanien erkannte außerdem die Oktroye, also die verliehenen Handelsrechte, der Niederländischen Westindien-Kompanie (WIC) und der Niederländischen Ostindien-Kompanie (VOC) an. WIC und VOC durften in der Karibik und in Südostasien Freihandel treiben. Spanien war dagegen verboten, mit niederländischen Kolonien Handel zu treiben.

Als indirekte Folge wurden die Reformierten Kirchen Staatskirche der Republik. Die Regierung zog Besitz der katholischen Kirche ein. Katholischen Gläubigen war bis 1795 untersagt, ihre Kirchen für Gottesdienste zu nutzen.

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