Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Franz Romer
Franz Xaver Romer (* 26. Februar 1942 in Untersulmetingen; † 2. Februar 2024 in Ehingen (Donau)) war ein deutscher Politiker (CDU) und von 1990 bis 1994 …
Inhalt4 Abschnitte
Überblick
Franz Xaver Romer (26. Februar 1942 in Untersulmetingen – 2. Februar 2024 in Ehingen (Donau)) war ein deutscher Politiker der CDU. Er gehörte dem Deutschen Bundestag zunächst von 1990 bis 1994 und später vom 1. Februar 1996 bis 2009 an. Daneben war er über viele Jahre kommunalpolitisch im Raum Laupheim und im Landkreis Biberach tätig.
Leben und Beruf
Nach der Volksschule in Untersulmetingen absolvierte Romer bis 1960 eine Lehre zum Mechaniker. Bis 1981 arbeitete er in diesem Beruf. Bereits seit 1978 war er Mitglied des Betriebsrats der Firma Lindenmaier Präzision AG; von 1981 bis 1998 war er dort freigestellter Betriebsratsvorsitzender.
Romer war verheiratet und hatte vier Kinder. 2015 erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande. 2017 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Laupheim ernannt, 2019 erhielt er den päpstlichen Silvesterorden. Er starb Anfang Februar 2024 nach einem Herzstillstand Ende Januar.
Partei und Kommunalpolitik
Romer trat 1975 der CDU bei. Von 1989 bis 1999 gehörte er dem CDU-Landesvorstand von Baden-Württemberg an. Außerdem war er von 1987 bis 2000 Kreisvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Biberach. Die CDA ist eine innerhalb der CDU organisierte Interessenvertretung christlich-demokratischer Arbeitnehmer.
Seit 1975 gehörte Romer dem Stadtrat von Laupheim an. Dem Kreistag des Landkreises Biberach gehörte er von 1979 bis 1996 und erneut von 2009 bis März 2018 an. Von 1975 bis zu seinem Rücktritt 2018 war er ehrenamtlicher Ortsvorsteher von Untersulmetingen.
Mitglied des Deutschen Bundestages
Romer war von 1990 bis 1994 und erneut vom 1. Februar 1996 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. 1996 rückte er für den verstorbenen Abgeordneten Rainer Haungs nach; an einer späteren Stelle wird der Name als Rainer Haugs angegeben. Anlass war ein Überhangmandat, das der verstorbene Abgeordnete besetzt hatte. Gegen Romers Nachrücken wurde eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Mit dem Nachrücker-Urteil vom 26. Februar 1998 beendete das Bundesverfassungsgericht die langjährige Praxis, Abgeordnete in ein Überhangmandat nachrücken zu lassen. Für Franz Romer ließ das Gericht jedoch eine Ausnahme zu, sodass die Entscheidung keine Auswirkungen auf seinen Verbleib im Bundestag hatte.
1990 und 1996 zog Romer über die Landesliste Baden-Württemberg in den Bundestag ein. Bei den Wahlen 1998, 2002 und 2005 wurde er im Wahlkreis Biberach direkt gewählt. Seine Erststimmenanteile betrugen 48,5 % (1998), 57,7 % (2002) und 52,4 % (2005). Im 16. Deutschen Bundestag war er das einzige Mitglied der Unionsfraktion mit einem Arbeiterberuf. Zur Bundestagswahl 2009 trat er nicht mehr an.