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Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Finanzielle Bürgerbeteiligung

Mit dem Ausdruck Finanzielle Bürgerbeteiligung ist die wirtschaftliche Beteiligung von Privatanlegern an Unternehmen gemeint, die einen hohen Grad der …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Einsatzbereich
  2. 2. Ziele und Umsetzung
  3. 3. Warum die Bezeichnung missverständlich ist

Bedeutung und Einsatzbereich

Finanzielle Bürgerbeteiligung bezeichnet die wirtschaftliche Beteiligung von Privatanlegern an Unternehmen, die einen hohen Grad der Eigentümer-Mitbestimmung anstreben. Der Ausdruck wird vor allem in Deutschland verwendet, besonders bei wirtschaftlichen Unternehmungen der Energiewende, etwa bei Energiegenossenschaften.

Ziele und Umsetzung

Ein Ziel der Energiewende ist, Eigentumsrechte an nachhaltigen Energieversorgungsunternehmen und -einrichtungen breiter zu verteilen. Dazu gehören beispielsweise Anlagen zur Stromerzeugung und Stromnetze.

Ein häufiges Mittel ist die Gründung oder Umwandlung eines Unternehmens in eine Rechtsform, die Kleininvestoren wirtschaftlich beteiligen kann. Zusätzlich sollen unternehmensinterne Strukturen und Entscheidungsprozesse eine weitgehende Mitbestimmung der Eigentümer ermöglichen. Welche Rechtsform und welche konkreten Mittel dafür genutzt werden, ist nicht festgelegt. Für solche Unternehmensformen hat sich der Ausdruck finanzielle Bürgerbeteiligung etabliert.

Warum die Bezeichnung missverständlich ist

Die Bezeichnung wird teilweise fälschlich als Form der politischen Partizipation verstanden, also als Bürgerbeteiligung bei der Regelung öffentlicher Angelegenheiten. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Bedeutungen des Wortes „Beteiligung“: Es kann eine wirtschaftliche Beteiligung an einem Unternehmen meinen, wie bei einer Beteiligungsgesellschaft, aber zusammen mit dem Wort „Bürger“ meist politische Beteiligung.

Mit „Bürger“ soll hier ausgedrückt werden, dass eine Unternehmung überwiegend von Privatpersonen beziehungsweise lokalen Kleininvestoren getragen wird. Sie wird damit von institutionellen Anlegern oder Großinvestoren mit breit gestreuten Investitionen abgegrenzt.

Auch die Mitbestimmung bezieht sich nicht auf den Rechtsstatus als Bürger. Anders als beim Bürger als politischem Subjekt einer Demokratie bleibt die Mitbestimmung in solchen Unternehmen auf die Eigentümer und gegebenenfalls Angestellten und Kunden beschränkt.

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