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Blasiussegen
Der Blasiussegen ist ein Sakramentale der katholischen Kirche. Er wird nach der heiligen Messe am Gedenktag des heiligen Blasius, dem 3. Februar, gespendet …
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Kern und Anlass
Der Blasiussegen ist ein Sakramentale der katholischen Kirche. Ein Sakramentale ist eine kirchliche Segenshandlung, die nicht zu den Sakramenten gehört, aber den Glauben der Menschen stärken und Gottes Schutz erbitten soll.
Der Segen wird besonders am Gedenktag des heiligen Blasius, dem 3. Februar, nach der heiligen Messe gespendet. Traditionell geschieht dies oft auch schon am Tag davor, nach der heiligen Messe zum Fest Darstellung des Herrn, das auch Mariä Lichtmess genannt wird. An manchen Orten wird der Blasiussegen zusätzlich am darauffolgenden Sonntag erteilt. Er kann außerdem in einem Wortgottesdienst gespendet werden.
Bedeutung des heiligen Blasius
Blasius von Sebaste war der Überlieferung zufolge Bischof von Sebaste in Kleinasien und erlitt im Jahr 316 das Martyrium. Er gehört zu den vierzehn Nothelfern, also zu Heiligen, die in besonderer Weise in Notsituationen angerufen werden.
Die bekannteste Erzählung über Blasius berichtet, dass er während seiner Gefangenschaft in einem römischen Gefängnis einem jungen Mann das Leben rettete, der an einer Fischgräte zu ersticken drohte. Aus diesem Grund wird der Blasiussegen in der katholischen Kirche als Bitte um Schutz gegen Halskrankheiten verstanden.
Religiöse Deutung und Geschichte
Im Blasiussegen kommt das gläubige Vertrauen darauf zum Ausdruck, dass Gottes Heilszusage auch das leibliche Wohlergehen des Menschen betrifft. Der Mensch wird dabei als erlösungsbedürftig verstanden, also als jemand, der auf Gottes Hilfe und Heil angewiesen ist.
Die Spendung des Blasiussegens ist seit dem 17. Jahrhundert nachgewiesen. Schon in einer Sammlung medizinischer Texte, die Aëtios von Amida im 6. Jahrhundert verfasste, erscheint der Blasiussegen als „Mittel“ gegen Halskrankheiten und verschluckte Fischgräten. Andere Segnungen am Blasiustag, etwa von Wasser, Brot, Wein und Früchten, sind heute nicht mehr gebräuchlich.
Form der Segnung
Der Blasiussegen wird durch einen Priester oder Diakon gespendet. Früher wurden dabei zwei gekreuzte brennende Kerzen vor dem oder der Gläubigen auf Höhe des Halses gehalten. Heute ist es gebräuchlich, die Kerzen über dem Kopf des oder der Gläubigen zu halten. Der Segen kann stehend oder kniend empfangen werden.
Das Benediktionale, also das liturgische Buch für Segnungen, enthält dafür zwei Segensformeln. Eine lautet: „Auf die Fürsprache des heiligen Blasius bewahre dich der Herr vor Halskrankheit und allem Bösen. Es segne dich Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist.“ Eine andere lautet: „Der allmächtige Gott schenke dir Gesundheit und Heil. Er segne dich auf die Fürsprache des heiligen Blasius durch Christus, unsern Herrn.“ Die Gläubigen antworten jeweils mit „Amen“.
Sonderregelung für Laien
Seit 1999 gibt es im deutschsprachigen Bereich eine Sonderregelung für Situationen, in denen kein Geistlicher bei der Spendung des Blasiussegens mitwirken kann. Dann können vom Bischof Laien mit der Leitung von Segensfeiern beauftragt werden.
Für Laien gelten dabei besondere Vorgaben: Sie müssen die zweite Segensformel verwenden. Außerdem müssen sie auf die Segensgebärde verzichten, denn diese ist ausnahmslos geweihten Amtsträgern vorbehalten.