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Berufswahl
Die Berufswahl ist die Entscheidung über das Ergreifen oder Ändern des ausgeübten Berufs oder die Aufnahme einer Berufsausbildung. Es handelt sich um eine …
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Begriff und Bedeutung
Berufswahl bezeichnet die Entscheidung, einen bestimmten Beruf zu ergreifen, den ausgeübten Beruf zu ändern oder eine Berufsausbildung aufzunehmen. Sie ist in der Regel kein einmaliger Vorgang, sondern eine wiederholt auftretende Lern- und Entscheidungsphase. Dabei wirken gesellschaftliche Bedingungen und verschiedene Einflüsse zusammen. Die Berufswahl ist außerdem interaktiv: Menschen setzen sich mit ihren eigenen Voraussetzungen, mit Informationen über Berufe und mit den Anforderungen der Arbeitswelt auseinander. Das jeweilige Ergebnis trägt dazu bei, dass Menschen unterschiedliche berufliche Tätigkeiten ausüben.
Die Möglichkeit und Notwendigkeit einer individuellen Berufswahl hängt mit der Berufsfreiheit zusammen. Diese Freiheit bedeutet jedoch nicht, dass jede Person ihren Wunschberuf ohne Einschränkungen ergreifen kann. Persönliche Voraussetzungen, das soziale Umfeld sowie die Ausbildungs- und Arbeitsmarktlage beeinflussen, welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen.
Innere und äußere Einflussfaktoren
Die Berufswahl wird durch endogene und exogene Bedingungsfaktoren geprägt.
Endogene Faktoren sind innere Determinanten. Sie bilden die individuellen Entscheidungskriterien, nach denen eine Person mögliche Berufe auswählt. Dazu gehören zunächst physische Voraussetzungen wie Geschlecht und Alter. Ebenfalls wichtig ist die Eignung, zu der im Artikel unter anderem die schulische Leistung gezählt wird. Eine weitere Rolle spielt die Neigung, also die persönlichen Interessen. Hinzu kommen sonstige innere Voraussetzungen wie Verantwortungsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit.
Exogene Faktoren sind äußere gesellschaftliche und ökonomische Rahmenbedingungen. Sie liegen außerhalb des unmittelbaren Einwirkungsbereichs des Jugendlichen. Die Entscheidung wird unter anderem durch die Familie, die Schule und Peergroups, also gleichaltrige Bezugsgruppen, beeinflusst. Außerdem ist die aktuelle Lage auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt entscheidend. Diese Faktoren bestimmen mit, welche Berufe erreichbar erscheinen und welche Chancen auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bestehen.
Modell in fünf Schritten
Das Zusammenspiel der inneren und äußeren Faktoren formt Vorstellungen und Erwartungen an die Arbeitswelt. Ein Modell beschreibt die Berufswahl als fünfstufigen Prozess:
- Selbsterkenntnis: Die Person fragt, welche Fähigkeiten und Interessen sie besitzt.
- Informationen über die Berufswelt: Sie sammelt Kenntnisse über mögliche Berufe und die Arbeitswelt.
- Gegenüberstellung: Die eigenen Fähigkeiten und Interessen werden mit den gewonnenen Informationen verglichen.
- Eingrenzung der Wahlalternativen: Bevorzugte Berufe werden in eine Rangreihe gebracht. Praktika können dabei helfen, die Möglichkeiten zu prüfen.
- Berufswahlentscheidung: Die Wahl wird auf den gewünschten Beruf eingegrenzt und anschließend wird die Ausbildungsmarktlage überprüft.
Das Modell zeigt, dass Berufswahl aus Selbstprüfung, Information, Vergleich und praktischer Erprobung besteht. Die Entscheidung bleibt mit den Bedingungen des Ausbildungsmarktes verbunden und kann deshalb eine Anpassung der ursprünglichen Vorstellungen erfordern.
Schule und Beratung
Neben Elternhaus und Freunden ist die Schule ein wichtiger exogener Einflussfaktor. In ihrer Qualifikations- und Sozialisationsfunktion begleitet und unterstützt sie den Prozess der Berufswahl. Schulen führen Jugendliche durch erste didaktische Schritte an die Berufs- und Arbeitswelt heran.
Lehrende sollen insbesondere Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung stärken und Kompetenzen vermitteln, die für die Arbeitsmarktfähigkeit wichtig sind. Im Fach Arbeitslehre werden technische, ökonomische und soziale Grundfähigkeiten und -kenntnisse vermittelt. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu einer ersten Berufs- und Ausbildungsentscheidung zu befähigen.
Haupt- und Realschulen sowie teilweise Gymnasien organisieren Betriebspraktika. Diese ermöglichen Einblicke in berufliche und betriebliche Tätigkeiten. Sie dienen wesentlich dazu, einen Berufswunsch zu überprüfen. Zweitpraktika können zusätzlich Einblicke in andere Berufe geben.
Zur Unterstützung gibt es Berufsberatung, Ausbildungsberatung und Studienberatung. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist eine staatliche Institution und bietet ein kostenloses persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater an. Dabei können eine Stärken-/Schwächenanalyse, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, Wege zur Selbstinformation und Informationen über den hiesigen Ausbildungsmarkt thematisiert werden. Daneben organisieren private Unternehmen Verbrauchermessen zur Berufswahl, veröffentlichen Tipps in Jugendmagazinen oder bieten Einzel- und Gruppen-Coachings an.
Historische Entwicklung
In der mittelalterlichen Standesgesellschaft war die Vorstellung einer frei wählbaren beruflichen Tätigkeit kaum verbreitet. Meist wurde die Familientradition fortgesetzt: Der Sohn eines Bauern wurde Bauer, der Sohn eines Bäckers Bäcker. Vorstellungen dieser Art bestehen teilweise bis heute fort, etwa wenn ein Familienunternehmen erhalten werden soll oder wenn die Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Stellung vorgegeben ist.
Schon in der frühen Neuzeit gab es Überlegungen zu einer planbaren und verbesserbaren Berufswahl. Der Geograph und Universalgelehrte Johann Gottfried Gregorii, auch MELISSANTES genannt, empfahl 1715 eine Berufswahl nach vorheriger Selbstexploration. Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit sollten mit dem persönlichen Temperament nach der Temperamentenlehre des Galenos abgeglichen werden.
Bis ins 19. Jahrhundert war freie Berufswahl durch zahlreiche gesetzliche Einschränkungen und berufsständische Regeln begrenzt. In der DDR war die Berufswahl ebenfalls stark eingeschränkt. Im Rahmen der Arbeitsplätzelenkung gab es einen „Prozess der Zuführung des Arbeitskräftenachwuchses“. Die Schule sollte den geplanten Bedarf der Betriebe mit den Wünschen der Jugendlichen verbinden. Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages erforderte die Zustimmung des Amtes für Arbeit. Die Umsetzung des eigenen Berufswunsches hing unter anderem von politischer Zuverlässigkeit und sozialer Herkunft ab.
Grenzen der freien Berufswahl
Der Begriff Berufswahl wird teilweise kritisiert, weil er eine freie und letztlich willkürliche Entscheidung nahelegt. Nach dieser Auffassung sind junge Menschen eher Suchende, die im Idealfall den zu ihnen passenden Beruf finden. Wie wahrscheinlich dieses Finden ist, hängt von individuellen, institutionellen und sozioökonomischen Faktoren ab. Die Vertreter dieser Sichtweise gehen davon aus, dass es für jeden Menschen genau einen Beruf geben könne, der optimal zu ihm passt.
Auch die Annahme, die in Deutschland durch Art. 12 GG garantierte Freiheit der Berufswahl sei praktisch vollständig verwirklicht, wird zurückgewiesen. Der Einzelne ist ökonomischen und gesellschaftlichen Zwängen ausgesetzt. Verboten ist nur eine Berufslenkung durch den Staat. Ein einklagbares „Recht auf Arbeit“ gibt es in Deutschland ebenso wenig wie eine Rechtspflicht des Staates oder der Privatwirtschaft, jedem Interessenten eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle in „seinem“ Beruf zu verschaffen.
In einer Marktwirtschaft ist Arbeitskraft eine Ware. Daher kann nicht jeder Anbieter auf dem Markt ein wunschgemäßes Ergebnis erreichen. Je attraktiver das an eine Arbeitskraft gebundene Humankapital, also ihre verwertbaren Qualifikationen, erscheint, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Person ihre Wunschziele erreicht. Als typisches Beispiel nennt der Artikel den Numerus clausus. Jugendliche mit wenigen Qualifikationen müssen sich dagegen häufig mit den Möglichkeiten zufriedengeben, die der Arbeitsmarkt bietet. Wer einen Ausbildungsplatz sucht, muss deshalb de facto anpassungsfähig an die Anforderungen des Marktes sein.