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Abitur in Baden-Württemberg

Nach Bekanntgabe des Themas hat der Prüfling etwa eine Woche Zeit, um eine Präsentation zu diesem Thema vorzubereiten. In der Prüfung präsentiert er sein …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Abitur und Kursstufe
  2. 2. Punkte, Klausuren und Leistungsnachweise
  3. 3. Abiturprüfungen und Bewertung
  4. 4. Besondere Lernleistung
  5. 5. Abiturnote, Bestehen und Einsicht

Abitur und Kursstufe

Das Abitur in Baden-Württemberg wird durch den erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung erworben. Möglich sind weiterhin das allgemeinbildende neunjährige Gymnasium und die Beruflichen Gymnasien mit den Jahrgangsstufen 11 bis 13 (G9) sowie das achtjährige Gymnasium mit den Jahrgangsstufen 10 bis 12 (G8). Das erste Oberstufenjahr ist die Einführungsphase und beeinflusst die Abiturnote noch nicht. Es folgt die zweijährige Qualifikationsphase, auch Kursstufe genannt, die auf die Abiturprüfungen vorbereitet.

Die Kurswahl erfolgt in der Einführungsphase. In der Kursstufe werden drei fünfstündige Leistungsfächer belegt. Zwei davon müssen Deutsch, Mathematik, eine spätestens ab Klasse 8 begonnene Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. Alle drei Leistungsfächer sind schriftliche Prüfungsfächer. Religionslehre oder Ethik dürfen nur dann Leistungsfach sein, wenn das Fach in Klasse 10 mindestens ein Halbjahr lang besucht wurde.

Daneben sind Basisfächer zu belegen: soweit sie nicht Leistungsfach sind, Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft, eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft, Geschichte, Musik oder Bildende Kunst, Religionslehre oder Ethik sowie Sport. Fremdsprachen müssen hierfür spätestens ab Klasse 8 belegt worden sein; als Naturwissenschaften gelten Biologie, Chemie und Physik. Gesellschaftswissenschaftliche Fächer, Sport, Bildende Kunst und Musik werden grundsätzlich zweistündig angeboten. Gemeinschaftskunde findet im ersten und vierten, Geographie im zweiten und dritten Halbjahr statt. Bei Wirtschaft als Leistungsfach sind Gemeinschaftskunde nur im ersten und Geographie nur im dritten Halbjahr zu besuchen. Die durchschnittliche Belastung aus Kursen und Arbeitsgemeinschaften beträgt mindestens 32 Wochenstunden je Halbjahr. Wer aus medizinisch bescheinigten Gründen nicht am Sport teilnehmen kann, muss ein weiteres Basisfach wählen.

Die Fächer gehören drei Aufgabenfeldern an: I ist sprachlich-literarisch-künstlerisch, II gesellschaftswissenschaftlich und III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Sport und die besondere Lernleistung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Die Prüfungsfächer müssen zusammen alle drei Aufgabenfelder abdecken.

Punkte, Klausuren und Leistungsnachweise

In der Oberstufe ersetzt ein Punktesystem die Zensuren der Sekundarstufe I. Es reicht von 15 Punkten (sehr gut, 1+) bis 0 Punkten (ungenügend). 15 Punkte entsprechen 95 % Rohpunkten, 12 Punkte der Note 2+ und 80 %, 9 Punkte der Note 3+ und 65 %, 6 Punkte der Note 4+ und 50 % sowie 4 Punkte der Note 4− und 40 %. Leistungen unter 5 Punkten liegen im defizitären Bereich; ein Kurs mit 0 Punkten gilt als nicht besucht und erfüllt die Belegpflicht nicht. Wird ein Prüfungsfach mit 0 Punkten bewertet, ist der gesamte Prüfungsteil nicht bestanden.

In Leistungsfächern sind in den ersten drei Halbjahren jeweils mindestens zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens eine Klausur zu schreiben. Für das Leistungsfach Sport gelten besondere Vorgaben: In den ersten zwei Halbjahren zusammen mindestens drei Klausuren, darunter je Halbjahr mindestens eine, sowie im dritten und vierten Halbjahr jeweils mindestens eine. In Basisfächern außer Sport ist je Fach und Halbjahr mindestens eine Klausur vorgeschrieben.

Zusätzlich müssen in den ersten drei Halbjahren insgesamt drei Gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) erbracht werden. Das können beispielsweise Referate oder Schülerexperimente sein. Sie zählen wie eine Klausur und müssen deshalb in den Anforderungen vergleichbar sein. Die Fächer sind frei wählbar; eine zusätzliche freiwillige GFS ist möglich. In Musik und Sport können auf Antrag auch Wettbewerbsleistungen berücksichtigt werden.

Abiturprüfungen und Bewertung

Im letzten Halbjahr werden fünf Fächer geprüft: drei schriftlich und zwei mündlich. Die schriftlichen Prüfungen finden in den drei Leistungsfächern statt und dauern je nach Fach drei bis fünfeinhalb Stunden. Die Aufgaben werden zentral für alle Schülerinnen und Schüler des Landes erstellt; deshalb finden die Prüfungen gleichzeitig statt. In Bildender Kunst, Musik und Sport besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil, die gleich gewichtet werden.

In modernen Fremdsprachen ist die Kommunikationsprüfung verpflichtend: seit 2014 an allgemein bildenden und seit 2013 an beruflichen Gymnasien. Sie prüft Sprechen, Hörverstehen und kulturelle Kompetenz, dauert etwa 15 Minuten und wird einzeln oder als Tandem-Prüfung zu zweit abgelegt. Der schriftliche Teil wurde von 270 auf 180 Minuten verkürzt. Für die Prüfungsnote wird das schriftliche Ergebnis mit 2/3 und die Kommunikationsprüfung mit 1/3 gewichtet; die Punktzahlen werden addiert.

Die schriftlichen Arbeiten werden dreistufig korrigiert. Zuerst korrigiert die Fachlehrkraft. Danach beurteilt eine Lehrkraft einer anderen Schule die anonymisierte Arbeit, ohne Namen und Erstnote zu kennen. Der Endbeurteiler legt die Endnote fest. Weichen Erst- und Zweitkorrektur um höchstens zwei Punkte ab, muss er ihr arithmetisches Mittel übernehmen; bei Zwischennoten wird die bessere Note vergeben. Bei größerer Abweichung korrigiert er in der Regel selbst nochmals, muss aber normalerweise den vorgegebenen Notenkorridor beachten.

Eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlichen Fach ist seit dem Abiturjahrgang 2007 nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann freiwillig gewählt oder vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt werden. Dann zählen das schriftliche Ergebnis zu 2/3 und das mündliche zu 1/3; die insgesamt mit 60 Notenpunkten vierfach gewichtete Prüfung wird entsprechend berechnet. Die Zusatzprüfung dauert 20 Minuten und hat 20 Minuten Vorbereitungszeit.

Mündlich können noch nicht schriftlich geprüfte Pflichtfächer sowie freiwillig belegte Fremdsprachen gewählt werden, wenn dadurch alle Aufgabenfelder abgedeckt bleiben. Die Prüfung dauert meist etwa 20 Minuten und erfolgt einzeln. An beruflichen Gymnasien ist das fünfte Prüfungsfach eine Präsentationsprüfung: Aus vier vorgeschlagenen Themen wird eines ausgewählt; nach etwa einer Woche Vorbereitung folgen zehn Minuten Präsentation und zehn Minuten Fragen.

Besondere Lernleistung

Als besondere Lernleistung kann ein geförderter Wettbewerb oder ein Seminarkurs eingebracht werden. Am allgemein bildenden Gymnasium kann ihre Note die fünfte mündliche Prüfung ersetzen und zählt dann vierfach im Abiturblock. Am beruflichen Gymnasium kann sie auch eine schriftliche Abiturprüfung ersetzen. Dabei muss weiterhin die Abdeckung aller drei Aufgabenfelder gesichert sein.

Der Seminarkurs ist ein dreistündiger, einjähriger Wahlkurs in den ersten zwei Halbjahren der Kursstufe. Er soll studien- und arbeitsvorbereitende Methoden einüben. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten selbstständig ein Thema innerhalb eines Kursthemas, erstellen eine Seminararbeit und eine Präsentation; Gruppenarbeit ist vorgesehen. Die Bewertung besteht zu gleichen Teilen aus den Halbjahresnoten, der schriftlichen Seminararbeit und dem abschließenden oder anschließenden Kolloquium. Der Seminarkurs kann als fünftes Prüfungsfach angerechnet werden.

Ein Wettbewerb muss oberstufen- oder abiturgerechtes Niveau, studienvorbereitende Arbeitsformen, fächerübergreifende Inhalte und eine schriftliche Dokumentation aufweisen. Aufwand und methodische Ansätze sollen etwa einem Seminarkurs entsprechen. Erfordert werden außerdem Präsentation und Kolloquium; bei Gruppenarbeit muss die individuelle Leistung erkennbar sein. Eine anderweitige Anrechnung in Kursen ist nicht zulässig.

Abiturnote, Bestehen und Einsicht

Die Abiturnote setzt sich aus zwei Blöcken zusammen. Im ersten Block werden Leistungen aus den vier Halbjahren der Kursstufe angerechnet, darunter die 12 Kurse der Leistungsfächer; zwei Leistungsfächer werden doppelt gewichtet. Hinzu kommen vorgeschriebene Kurse in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Geschichte, Kunst oder Musik, Geographie und Gemeinschaftskunde sowie gegebenenfalls die mündlichen Prüfungsfächer. Insgesamt müssen mindestens 40 Kurse eingebracht werden. Maximal sind 600 Punkte erreichbar, mindestens 200 Punkte zum Bestehen.

Der zweite Block enthält die fünf Abiturprüfungen. Die drei schriftlichen und zwei mündlichen Ergebnisse werden jeweils vierfach gezählt. Bei schriftlicher und zusätzlicher mündlicher Prüfung in einem Fach zählen schriftlich 2/3 und mündlich 1/3. Der Block umfasst höchstens 300 Punkte; mindestens 100 Punkte sind erforderlich.

Insgesamt sind höchstens 900 Punkte möglich. Zusätzlich zu den Mindestpunktzahlen dürfen keine belegpflichtigen Kurse mit 0 Punkten abgeschlossen sein. Höchstens acht angerechnete Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen, darunter höchstens drei Leistungsfachkurse. In drei von fünf Abiturprüfungen, darunter mindestens zwei Leistungsfächern, müssen mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung erreicht werden; in jeder Abiturprüfung mindestens 1 Punkt in vierfacher Wertung.

Die Durchschnittsnote wird aus der Gesamtpunktzahl bestimmt. Es gilt: Durchschnittsnote = 17/3 − Gesamtpunktzahl/180; die Note wird nach der ersten Dezimale abgebrochen und Noten besser als 1,0 werden auf 1,0 gesetzt. 900 bis 823 Punkte entsprechen 1,0, 822 bis 805 Punkte 1,1; 300 Punkte entsprechen 4,0, weniger als 300 Punkte bedeuten nicht bestanden.

Prüflinge oder bei Minderjährigen ihre Erziehungsberechtigten dürfen korrigierte Prüfungen und Protokolle mündlicher Prüfungen unter Aufsicht einsehen und auf eigene Kosten kopieren.

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