Zum Inhalt springen
L

Das Video kommt von YouTube: erst beim Abspielen verbindet sich die Seite mit YouTube (Google).

Die Glaubens- und Religionsfreiheit aus Art. 4 GG I Grundrechte Grundlagen - 13

Der Jurastudent19:56 6.576 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 123 Zeilen
Herunterladen
  1. herzlich willkommen zum tag der bundestagswahl den tag den es alle grundsätzlich alle vier jahre gibt und wir besprechen aber heute die glaubens-
  2. und religionsfreiheit aus artikel 4 grundgesetz also wir machen weiter mit den grundrechten die nämlich auch im grundgesetz vor bleiben werden auch nach
  3. der bundestagswahl also immer aktuell und wir fangen mit dem schutzbereich an wie immer bei den freiheits grundrechten und hier lesen wir einmal den artikel 4
  4. zunächst einmal durch die freiheit des glaubens des gewissens und die freiheit des religiösen und weltanschaulichen bekenntnisses sind unverletzlich und
  5. absatz 2 die ungestörte religionsausübung wird gewährleistet wir haben bei artikeln hier also wie bei der berufsfreiheit ein einheitliches
  6. grundrecht der glaubens- und gewissensfreiheit so und wir kommen zum sachlichen schutzbereich und das ist ganz wichtig
  7. also religionsfreiheit ist top 3 der klausur relevantesten grundrechte definitiv mit berufs- und eigentumsfreiheit meiner meinung und
  8. hier prüfen wir zunächst in dem ersten schritt liegt überhaupt ein glaube bzw eine religion vor und hier müsst ihr die definition auswendig können auch wenn
  9. sie etwas länger ist dass es nämlich die überzeugung des einzelnen von der stellung des menschen in der welt und seine beziehung zu höheren mächten und
  10. tieferen sein schichten das ist die definition die müsste können und wie geht man jetzt klausur taktisch vor wenn sich im sachverhalt auf den islam auf
  11. das christentum auch im buddhismus oder so berufen wird dann ist das natürlich überhaupt nicht problematisch dass es eine anerkannte religion da gibt es
  12. keine probleme islam ist eine religion christentum ist eine religion überhaupt nicht problematisch problematisch ist dieser punkt aber wenn
  13. sich jemand zum beispiel auch das spaghetti monster beruft also auf die religion des spaghettimonsters im klassiker in den klausuren und wie geht
  14. man hier jetzt vor ich hoffe man darf dieses bild übrigens auf youtube zeigen naja wie geht man jetzt hier vor wie gucken zunächst einmal nach dem
  15. subjektiven selbst verständnis also die person die sich eben auch dieses spaghettimonster religion beruft empfindet diese person das als religion
  16. ja das ist natürlich ganz weit also ich kann natürlich alles als meine religion empfinden deswegen ist dieser punkt also ja leicht aus nutzbar und
  17. dementsprechend hat man sozusagen einen missbrauch schutz nämlich dadurch entwickelt dass man nach dem geistigen gehalt und im äußeren erscheinungsbild
  18. auch noch beurteilt also man guckt nach den schriften ritual nach der personenzahl und hier irgendwann dann beim spaghetti monster wahrscheinlich
  19. dazu kommen dass es keine schriften oder rituale oder so wird ich weiß es nicht und auf jeden fall das bundesverfassungsgericht meine ich an
  20. ein dass diese spaghetti monster religion eine religion ist also erster schritt nochmals zusammengefasst man guckt empfindet die person die sich
  21. darauf beruft dass als religion das ist natürlich eigentlich immer gegeben und dann muss man diese diesen weiten begriff muss man natürlich einschränken
  22. weil es könnte ja auch meine religion sein jeden tag im haus anzuzünden oder sowas ja religionsfreiheit oder ich darf auf autobahnen so schnell fahren oder
  23. allem eine alle die meine religion angehören dürfen auf der autobahn so schnell fahren wie sie wollen ohne rücksicht auf andere zu nehmen wir haben
  24. immer vorfahrt und so weiter ist meine religion heißt also das wäre ja auch noch vom subjektiven selbstverständnis gedeckt aber das wäre natürlich durch
  25. die missbrauchsfragen gefahr dann gedeckelt dann kommen wir zur reichweite beziehungsweise zum umfang der religionsfreiheit hier müsst ihr die
  26. zwei begriffen können nämlich einmal das forum intern um es wird also geschützt einen glauben zu bilden oder zu haben und das forum extern um also die
  27. freiheit nach dem glauben zu handeln zum beispiel nach gottesdiensten zu gehen oder so das ist sind die beiden begriffe so was ähnliches gibt es auch
  28. bei der kunstfreiheit ein bisschen berg und den bildbereich aber dazu kommen wir dann beim in den nächsten videos jetzt der persönliche schutzbereich es
  29. ist ein jedermann grundrecht also man muss nicht deutscher im sinne des artikel 116 sein man kann auch es gibt da eine kollektive glaubensfreiheit das
  30. heißt es können mehrere personen diese religionsfreiheit ausüben auch juristische personen des privatrechts wenn die irgendwas mit förderung von
  31. religion zu tun haben können sich darauf berufen und ganz wichtig noch kirchen obwohl diese juristische person des öffentlichen rechts sind können sich auf
  32. die religionsfreiheit berufen weil das eben ein spezieller lebensbereich ist und dadurch können sich auch die kirchen auch die religions- beziehungsweise
  33. glaubensfreiheit berufen dann zum eingriff wie immer nur und das werden wir gleich noch sehen dass man immer ein verfassungs rechts gut braucht
  34. was geschützt werden muss jetzt die verfassungsrechtliche rechtfertigung und jetzt kommen wir zu dem punkt nämlich taugliches schranken
  35. beziehungsweise schranken vor wald und hier ist eine ansicht dass die religionsfreiheit einem einfachen gesetzesvorbehalt unterliegt das ergibt
  36. sich nach der ansicht aus artikel 140 und gesetz da steht drin dass diese weimarer verfassung artikel noch gelten und hier in artikel
  37. 136 habe das ein- zweimal reichsverfassung steht die bürgerlichen und staatsbürgerlichen rechte und pflichten werden durch die ausübung der
  38. religionsfreiheit wetterbedingt noch beschränkt hier raus ließ die eine ansicht dass die religionsfreiheit einem einfachen gesetzesvorbehalt unterliegt
  39. aber ich würde mich der herrschende meinung anschließen ich würde diesen meinungsstreit kurz wirklich ganz kurz darstellen aber dann würde ich sagen
  40. herrschende meinung sagt dass es schrankenlos und wieso sagt ihr herrscht nur meinung dass weil eben in artikel 4 den haben wir ganz am anfang gelesen da
  41. steht nichts vom schranken bei der artikel 12 oder so da steht explizit drin das kann durch gesetz eingeschränkt werden und noch zusätzlich und das ist
  42. meiner meinung nach passt killerargument die systematik und das da werdet ihr euch ganz klar bewusst wenn dir dieses buch habt ihr sie ihre blätter zu
  43. artikel 4 grundgesetz und dann blättert ihr von artikeln 40 140 grundgesetz also artikel 4 ist halt ganz am anfang des grundgesetzes und artikel
  44. 136 weimarer reichsverfassung bzw 80 43 die sind ganz ganz ganz ganz hinten in den letzten 10 20 artikel im grundgesetz und dementsprechend wenn es wirklich ein
  45. schranken vorbehalt gäbe bei der religionsfreiheit dann würdet ihr auch im artikel 4 oder zumindest in diesen artikel 119 irgendwo geregelt sein und
  46. das sind eben diese beiden argumente einmal wortlaut und einmal die systematik und dementsprechend ist die herrschende
  47. meinung einer meinung auch vorzuziehen sodann die verfassungsrechtliche rechtfertigung ihr schrank und wir haben gesehen es ist
  48. ein vorbehaltlos gewährtes grundrecht also wie jene mit der herrschende meinung und wir werden auch gleich sehen das vorbehaltlos gewährte grundrechte
  49. natürlich eingeschränkt werden können nämlich auf grundlage des grundsatzes der einheit der verfassung durch kollidieren das verfassungsrecht also
  50. grundrechte anderer aber auch zum beispiel artikel 20a grundgesetz können die religionsfreiheit einschränken so dann brauchen wir die
  51. verfassungsmäßigkeit der schranke wie immer formelle und materielle verfassungsmäßigkeit und dann kommen wir zur verfassungsmäßigkeit der einzelnen
  52. fall maßnahme wo wir meistens die verhältnismäßigkeit prüfen wir noch mal eine kleine anmerkung meinerseits das habe ich nämlich in den
  53. letzten videos glaube ich nicht so klar hervor gebracht man muss die einzige fall maßnahme prüfen also diese verfassungsmäßigkeit der einzige fall
  54. maßnahme muss man nur prüfen wenn es auch eine einzelfall maßnahme gibt und das ist insbesondere dann nicht der fall wenn es um gesetze geht also wenn jemand
  55. eine verfassungsbeschwerde gegen ein gesetz ein legt dann gibt es keine einzelfall maßnahme aber wenn ihr zum beispiel ein gesetz eine
  56. ermessensentscheidung vorsieht beispielsweise der finale rettungsschuss dann und dann bestätigte ein gericht irgendwie das war jetzt hier so und so
  57. war also der finale rettungsschuss war okay oder nicht okay dann muss man eben diesen finalen rettungsschuss paragrafen die muss man dann unter 1 b prüfen ist
  58. dieser abstrakt verfassungsgemäß und dann unter 2 muss man prüfen war der finale rettungsschuss im einzelfall weil der verfassungsgemäß
  59. ok jetzt zudem beispiel um das leiden von mädchen zugefügt durch die genitalverstümmelung zu beenden er lässt der bundestag das formell
  60. verfassungsgemäß mgv geht mädchen genitalverstümmelung gesetz also komplett fiktiv in der alle arten der beschneidung von mädchen verboten wird
  61. in der gesetzesbegründung heißt es die weibliche genitalverstümmelung hat keinen medizinischen nutzen und fügt dem mädchen die mensa schmerzen zu
  62. weiter führt die verstimmung zu erhöhten infektionsrisiko es bedarf monate bis die zugefügten wunden die der haie der religiöse er der
  63. die religion r quadrat mit 400.000 mitgliedern angehört fühlt sich in seiner religionsfreiheit verletzt schließlich sie das heilige r-quadrat
  64. buch vor das mädchen beschnitten werden diese tradition wird schon seit 160 jahren praktiziert er legt verfassungsbeschwerde ein hat die
  65. zulässige verfassungsbeschwerde aussicht auf erfolg und noch der bearbeiter hinweis es in artikel 4 zu prüfen wir kommen also zur begründetheit weil die
  66. verfassungsbeschwerde war zulässig und zulässigkeit b begründet hat deswegen habe ich jetzt gemacht und hier wie im schutzbereich
  67. sachlicher schutzbereich hier wie gerade im theorieteil gesagt selbstverständnis ja der religiöse er sagt für sich ist das eine religion und damit wäre das
  68. selbstverständnis plus aber wir müssen natürlich prüfen ist diese eher quadrat religion wird das hier missbraucht dass er sich darauf berufen und wir würden
  69. sagen nein weil die hat eben viele mitglieder und es gibt auch dieses r-quadrat buch das heilige buch also man hat mitglieder schriften rituale
  70. dementsprechend würde man hier sagen ist diese r quadrat religion eine religion tatsächlich jetzt kommen wir zu dem forum extern um was nämlich schützt nach
  71. dem glauben zu handeln und der glauben sagt eben dass man mädchen beschneiden muss dementsprechend wäre der sachliche schutzbereich eröffnet dann kommen wir
  72. zum persönlichen schutz bereich der ist auch eröffnet weil da ist eine natürliche person und das ist ein jedermann grundrecht ganz
  73. unproblematisch kommen wir zum eingriff den möchte jetzt auch nicht problematisieren der die klar vor weil eben ein verhalten unmöglich gemacht
  74. wird so ein grundrechtlich geschütztes verhalten unmöglich gemacht wird so und jetzt die verfassungsrechtliche rechtfertigung
  75. tägliche schranke wir haben gesehen dass es sich bei der religionsfreiheit um ein schrankenlos gewährleistet das grundrecht handelt dementsprechend kann
  76. das durch kollidieren das verfassungsrecht eingeschränkt werden und hier kommt als kollidieren des verfassungsrechts eben artikel 2 absatz
  77. 2 nämlich die körperliche unversehrtheit des mädchens in betracht dann kommen wir zur verfassungsmäßigkeit der schranke formellen verfassungsmäßigkeit war im
  78. sachverhalt gegeben und jetzt die materielle und hier müssen wir wieder insbesondere eine verhältnismäßigkeitsprüfung
  79. anstellen und hier legitimer zweck wie ich und ganz am anfang bei der tauglichen schranke gesagt kommt eben die körperliche unversehrtheit artikel 2
  80. absatz 2 grundgesetz in betracht ist das geeignet also fördert das zumindest die körperliche unversehrtheit ja das verboten wird dann werden keine kein
  81. mädchen mehr dadurch schmerzen zugefügt dementsprechend klare förderung im weitesten sinne erforderlichkeit jetzt dieser fall ist so offensichtlich meiner
  82. meinung nach habe ich nicht mal beispiele mehr finden können was milder wäre und angemessenheit ja wir sehen sie auf der einen seite tradition was
  83. natürlich einfach nur schlechtes argument ist wir haben es immer so gemacht ja toll das argument nein wir sprechen natürlich für die
  84. angemessenheit es hat keinen medizinischen nutzen sogar gar erhöhte infektionsrisiken erhebliche schmerzen und so weiter und
  85. so weiter und so weiter es könnte ja auch noch auf wikipedia wirklich nachlesen es ist nicht so schön im gegensatz zu dir also hier können wir
  86. natürlich jetzt mal bei den jungen die beschneidung bei den jungen können wir natürlich als gegenbeispiel nehmen da das einen medizinischen nutzen da die
  87. infektionsrisiken vermindert werden und ich glaube dass die schmerzen sich da auch in grenzen halten zumindest sieht das nicht so stark aus wie bei denen wie
  88. bei der genitalverstümmelung der mädchen okay dementsprechend kommen wir dann zur feierlichkeit gegeben ist und er eher wir nicht in seinem grundrecht aus
  89. artikel hier grundgesetz verletzt und groß 10 die verfassungsbeschwerde ist unbegründet weitere beispiele und von klassische
  90. beispiel die mir eingefallen sind zur religionsfreiheit die religionsfreiheit werde dass die neutralitätspflicht zb eine referendarin also eine jura
  91. referendarin die mit dem kopftuch im gericht arbeiten möchte da gibt es halt diesen konflikt sie hat die referendarin beruf sich eben auf die
  92. religionsfreiheit auch war auf der anderen seite ist sie in die neutralitätspflicht des staates also vor gericht da tritt der staat eben
  93. gegenüber dem bürger auf und soll gezeigt werden dass der staat neutrales und genau da also darf entsprechend widersprechen sich diese
  94. beiden verfassungshüter dann religionsfreiheit weil das schul hoheit des staates also da zum beispiel ein mädchen was zum
  95. beispiel am schwimmunterricht aus religiösen gründen nicht teilnehmen möchte dann die religionsfreiheit was den tierschutz ist besondere dieses
  96. schächten das ist das spezielle töten durch ausbluten meine ich von den tieren die das fleisch kann man dann oder so ja das ist auch wieder ein klassischer
  97. fall dann religionsfreiheit was ist ihre negative religionsfreiheit das habe ich noch gar nicht erwähnt nämlich artikel 4 beinhaltet nicht nur
  98. das recht das grundrecht auf glaubensfreiheit sondern eben auch das grundrecht auf negative glaubensfreiheit nämlich das recht keinen glauben zu
  99. haben das wird auch noch von artikel 4 geschützt und da ist dieses beispiel kreuze in schulen da ist natürlich auf der einen seite ihre religionsfreiheit
  100. aber auf der anderen seite möchten die schüler sie können sich natürlich auf die negative religionsfreiheit berufen ich möchte eben nicht kreuze in schulen
  101. haben also ich möchte nicht dazu gezwungen werden neben glauben zu bilden dann religionsfreiheit wird es den feiertagsschutz der steht nämlich auch
  102. im grundgesetz ganz hinten da beispielsweise erp ja jemand hat religion fest oder so und der fällt genau auf einen feiertag
  103. und so weiter und so weiter aber wir sehen natürlich jetzt hier das sind alles verfassungshüter die hier genannt werden neutralitätspflicht folgt aus als
  104. sie 33 absatz 3 grundgesetz und den davor die schulleiter ist in artikel 7 und gesetz geregelt der tierschutz in artikel 20a und so weiter und das ist
  105. natürlich erforderlich um dieses verfassung vorbehaltlos gewährleistete grundrecht der religionsfreiheit
  106. einzuschränken man braucht eben ein verfassungs rechts gut sonstiges wir haben noch den paragraph 5 gesetz über die religiöse
  107. kindererziehung den müsst ihr in der prozessfähigkeit ansprechen nämlich hier den kammern zum als erwägung hinzuziehen natürlich kann ein einfaches gesetz
  108. nicht die verfassung konkretisieren das ist natürlich nicht möglich aber man kann sozusagen den gedanken der hier ja ausgedrückt wird den kann man
  109. hinzunehmen und kann man dann nennen das nach § 5 gesetzte die religiöse kindererziehung nach vollendung des 14 lebensjahr steht wenn kinder die
  110. entscheidung darüber zu welchen religiösen bekenntnisses sich halten will das heißt man kann ihr diese erwägungen das 14 lebensjahr ab dann ist
  111. man so sagen grundrechts mündig nicht nur sozusagen ist man grundrechts bündig bei der religions- als dann der zweiter punkt man kann die religionsfreiheit wie
  112. gesagt nur durch verfassungsrecht güte einschränken das heißt 1949 im juni juli und so weiter konnte man die religionsfreiheit nicht durch oder hier
  113. das schächten nicht durch den tierschutz einschränken weil es gab den tierschutz noch nicht im grundgesetz das heißt 1949 bis zu dem tag bist sehr 20a
  114. grundgesetz halt eingeführt wurde konnte das schächten nicht eingeschränkt werden unter berufung auf den tierschutz das ist eben diese stärke von den
  115. vorbehaltlos gewährleistet in grundrechten der berufsfreiheit oder so da können da muss das nicht unbedingt ein verfassungs
  116. rechts gut sein aber bei der religionsfreiheit wie gesagt wo es ein verfassungs rechts gut sein wie wir auch schon gesehen haben feiertagsschutz
  117. schule bereit und so weiter dann der unterschied zwischen weltanschauung und religion ist erfolgende religion ist transzendent also über weltlich und die
  118. weltanschauung ist innerweltlichen also beispielsweise die sozialistische weltanschauung oder die weltanschauung wie in star trek oder in star wars also
  119. man kann ja viele weltanschauung gelaufen und jeder mensch hat ja auch eine gewisse weltanschauung die er sich halt über die jahre gebildet hat dann
  120. die negative religionsfreiheit wird auch durch artikel 4 geschützt also das recht kein glauben zu bilden und eingriffen durch gesetze prüft man eben nicht die
  121. einzelfall maßnahme gut das war es auch schon wieder vom heutigen video ich hoffe ihr habt wieder was gelernt und ja wir werden sehen wie die
  122. bundestagswahl ausgeht wir sind alle natürlich gespannt und genau wir sehen uns beim nächsten mal wie immer kommentare und so könnt ihr da
  123. lassen

Zum Nachlesen