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Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958: Teil 1

Landesarchiv Baden-Württemberg1:14:07 115.451 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 424 Zeilen
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  1. [räuspern] Im Namen des Volkes verkünde ich folgendes Urteil des Schwurgerichts Ulm
  2. verurteilt werden. Erstens der angeklagte Böhme wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum
  3. gemeinschaftlichen Mord in 3907 Fällen zu der Zuchthausstrafe von 15 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden
  4. immer auf die Dauer von 10 Jahren aberkannt. Zweeklagte Herstmann wegen eines Verbrechens der
  5. gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 1656 Fällen und der Einrechnung der gegen ihn durch Urteil des Schwurgerichts Draunstein vom
  6. 21.09.1950 in 1950 erkannten Zuchtlausstrafe von 8 Jahren und 5 Jahren Ehrverlust, die beide in Wegfall kommen, zuur der
  7. Gesamtstrafe von 15 Jahren Suchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden mir auf die Dauer von 10 Jahren aberkannt. Drittens, der angeklagte Fischer
  8. Schweder wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 526 Fällen
  9. zu der Zuchtstrafe von 10 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden mir auf die Dauer von 7 Jahren aberkannt. Viertens, der Angeklagte Lukis
  10. wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 315 Fällen zu der Zuchtlausstrafe von 7 Jahren.
  11. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 5 Jahren abbekannt.
  12. Fünftens, der Angeklagte Kreuzmann wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 415 Fällen zu der Zuchtlausstrafe von 5
  13. Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 4 Jahren aberkannt.
  14. Sechstens, der Angeklagte Harms wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 566 Fällen zu
  15. der Zuchtstrafe von 3 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt. Siebtens, der Angeklagte Berend
  16. wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 1127 Fällen und wegen eines weiteren Verbrechens der
  17. gemeinschaftlichen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall zu der Gesamtstrafe von 5 Jahren 3 Monaten Suchthaus.
  18. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 3 Jahren aber achtens, der angeklagte Karsten wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen
  19. Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 423 Fällen zur Suchthausstrahl von 4 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden auf die Dauer von 3 Jahren aber
  20. Neuntens, der Angeklagte Sakut wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 526 Fällen
  21. zu der Suchtlausstrahl von 3 Jahren 6 Monaten. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden auf die Dorf von zwei Jahren aber zehntens der Angeklagte Schmidthammer
  22. wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 526 Fällen zu der Zuchtausstrahl von 3 Jahren.
  23. Sämtlichen Angeklagten wird die erlittenen Untersuchungshaft auf die erkannten Strafen angerechnet. Dem angeklagten Herstmann außerdem die
  24. aufgrund des Urteils des Schwurgerichts Trauenstein vom 21.59 59 verbiste strafhaft und die dort angerechnete untersuchungshaft.
  25. Im übrigen werden die Angeklagten freigesprochen. Soweit die Angeklagten verurteilt sind, fragen Sie die Kosten des Verfahrens.
  26. Im übrigen fallen die Kosten der Staatskasse zur Last. Bericht
  27. von die Gründe des Urteils sind im Wesentlichen folgende.
  28. Ein ungewöhnlicher Prozess des Schwuggerichts Ulm findet seinen Abschluss. Er bedingt auch eine von der üblichen
  29. Form abweichende mündliche Urteitsbegründung. Schon der Umfang des Prozesses fällt auf.
  30. Wir haben es in einem Schulgericht mit zehn Angeklagten zehn Verteidigern zu tun. Wir hatten 173 Zeugen zu hören, sechs
  31. Sachverständige, eine Unmenge von Urkunden zum Gegenstand der Verhandlung zu machen. Wir haben fünf Zeugen aus Übersee geladen.
  32. Wir haben 60 Tage lang verhandelt, 9 Tage beraten. Ich glaube, dass man schon an diesem äußeren Erscheinungsbild
  33. nicht so unrecht die Werderhört von einem Monsterprozess, von einem Mammutprozess. Das allein ist aber nicht das Besondere,
  34. das hier auffällt. Es ist weiterhin die Art des Gegenstandes dieser Verhandlung.
  35. Man hört von Massenverbrechen, staatlich organisierten Verbrechen. Schatten der Vergangenheit werden wieder lebendig.
  36. Ein Stück deutscher Geschichte läuft für uns ab. wohl das dunkelste Kapitel unserer eigenen Geschichte. Ja, ein
  37. Stück Weltgeschichte. Es ist vor allem an die Geschichte eines Volkes, nämlich des jüdischen Volkes,
  38. das hier im Mittelpunkt steht. Wir hatten auch schon früher in früheren Jahrhunderten im 13. und 14. Jahrhundert Judenverfolgungen, Judenprogramme.
  39. Wir hatten aber noch nie in der Geschichte staatlich organisierten Mord an einem ganzen Volk.
  40. Etwas weiteres, was diesen Prozess besonders kennzeichnet, ist der Zusammenhang der Straftateln, die den Angeklagten zur
  41. Last gelegt werden mit den politisch weltanschaulichen Ideen, die zu jener Zeit herrschten.
  42. Ich komme darauf doch im Einzelnen zurück. Weiterhin springt in die Augen der Umstand, dass man es hier mit
  43. Geschehnissen zu tun hat, die nicht weniger als 17 Jahre zurücklegen. Was es hier für eine Aufgabe ist für das Schwulgericht hier das zusammenzutragen,
  44. was als sicherer weißbar und erwiesen zuachten ist, bedarf wohl keiner näheren hinzuomt, dass gerade bezüglich der Fisstellung
  45. der Geschehnisse in ihrem Wahrheitsgehalt ist das Schwurgericht wahrlich sehr schwer hatte. Zum einen, weil die
  46. Angeklagten mit der Wahrheit mehr als zurückhielten, obwohl ich gleich zu Beginn der Hauptverhandlung darauf hingewiesen habe, dass es auch wohl das
  47. Beste wäre, zur Wahrheit zu stehen, zur Tat zu stehen in ihrem Umfang, wenn man schon als ehemaliger Gestarporleiter oder ähnliches zu tun hatte und wenn man
  48. damals eingehämmert bekam, welche Tugenden man aufzuweisen hätte, es ist ein riesiger Kontrakt. das zwischen Wirklichkeit und dem, was damals
  49. vorgegeben wurde. Leider haben wir es hier zu großen Teil mit Zeugen zu tun gehabt, die in
  50. irgendeiner Form in dieses Strafverfahren hinein verwickelt sind mit demselben Ergebnis, dass die Unwahrheit, die
  51. Unwahrhaftigkeit im Schulkrechtssaal wohl so triumpführte wie noch nie.
  52. Ich erinnere an das Wort, das nicht nur einmal fiel: "Möglich ist alles." Hinzu kommt weiter die Bedeutung dieses Prozesses in
  53. psychologischer, philosophischer und politischer Hinsicht. Auch darauf werde ich im Lauf meiner
  54. Ausführungen zurückkommen. Wenn dieser [räuspern] Prozess, wie ich
  55. zu meiner Zufriedenheit feststellen muss, nicht zu einem Sensationsprozess wurde, so hat das wohl nicht zuletzt seinen
  56. Grund darin, dass das Schwurgericht alles verhinderte, diesen Prozess zum Sensationsprozess zu machen. Und zwar deswegen, weil Sensation
  57. und Recht, Sensation und Wahrheitsforschung sich nie miteinander vertragen. Es hätte wahrlich Veranlassung geben
  58. können zur Sensation. Ich darf nur daran erinnern, dass es wohl selten vorkommt, dass in einem Prozess im Verlaufe des Verfahrens drei Zeugen Selbstmord
  59. begehen. Aber auch dieser Umstand hat in der Gestaltung und Ablau im Ablauf des Verfahrens keine Änderung
  60. herbeigeführt. Es wurde bewusst vermieden, Raum zu geben,
  61. dem Fotografieren im Gerichtssal Rundfunkübertragung und der Fernseherübertragung
  62. und zwar aus denselben Gründen heraus. Zunächst einmal ist der Gerichtssal keine Schaubühne. Ich habe schon gesagt, das verträgt sich nicht einmal mit der
  63. Würde des Gerichts und zum anderen werden dann regelmäßig die Reden nicht zum Gericht gesprochen, sondern hinaus zum Fenster.
  64. Wenn eine Rundfunkübertragung jetzt zugelassen wurde im jetzigen Stadium des Prozesses,
  65. so hat das wohl seine Berechtigung im Hinblick auf die Bedeutung dieses Prozesses über die Öffentlichkeit auch erscheint jetzt nicht mehr in
  66. diesem Stadium des Prozesses eine Beeinträchtigung der Stellung der Angeklagten zu befürchten.
  67. wenn nach wie vor die erbetende Fernsehübertragung abgelehnt wurde, so deswegen, weil wie ich auch das schon
  68. andeutete, der Gerichtssal keine Schaubühne ist. Es besteht hier nur allzu sehr die Gefahr, dass lediglich Sensationslust
  69. hier mit der Fernseherübertragung befriedigt wird. Die Achtung vor der Menschenwürde auch des Angeklagten, denn er ist und das
  70. will wir besonders betonen nach wie vor, auch wenn er verurteilter ist, ein Mensch. verbietet es gegen seinen Willen der
  71. Archübertragung durchzuführen und ihn festzunageln auf dem Bild in einem Augenblick seiner tiefsten Depression. Weiterhin aber glaube ich auch, dass es
  72. dem Gericht nicht dienlich ist, wenn Fernsehübertragungen erfolgen. Nur allzu leicht wird damit menschliche Eidelkeit geweckt oder befriedigt. Und
  73. nichts sieht dem Richter mehr als Bescheidenheit. Er ist Diener des Rechts und nur Diener
  74. des Rechts. Das Schwurgericht hat sich im Laufe dieser vielen Verhandlungstage und
  75. vielen Beratungstage mit letzter Energie daran gemacht, die Wahrheit festzustellen, die Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen. Bis
  76. an die Grenze der physischen und psychischen Kräfte hat sich jeder, der Angehörigen des Schwurgerichts, eingesetzt und zwar
  77. bemüht, das Beste zu tun, das Recht zu finden, unbekümmert um die Ukenrufe der sogenannten Fachleute, den Lärm der Straße, die Zuflüsterung
  78. auf der Treppe, die einseitig einseitige Akzentuierung der Verteidigung und eine gewisse Kombinationsfreude der
  79. Anklage. Das Schwurgerecht hat recht gefunden von einer Basis aus, die nicht im
  80. isolierten Raume steht, sondern als lebendiges Flugidum im Lauf der Geschehnisse stand. Alle Angehörigen des Schwurgerichts haben ja die vergangene
  81. Zeit erlebt und haben auf dieser Grundlage aufbauen müssen und die Situation und die Geschehnisse beurteilen müssen, um
  82. der Wahrheit zum Siege zu verhelfen. Wenn von sein der Verteidigung betont wurde, man dürfe diesen Prozess nicht mit Gefühlen urteilen. Man dürfet
  83. Wahrheit und könne Wahrheit nicht mit Gefühlen feststellen. So ist es richtig. Sachlich nüchtern muss die Wahrheit gefunden werden, aber mosaikartig muss
  84. inner immer insbesondere das innere Bild der betreffenden Angeklagten die Einstellung zur Tat festgestellt werden häufig aus Gesichtspunkten, die dem
  85. Angeklagten ganz entgehen, bei denen er sich nicht entsprechend einstellen kann auf die Zweckmäßigkeit seiner Aussage. So können Nebensächlichkeiten von
  86. höchster Bedeutung werden. Noch etwas scheint mir nötig zu sein. Mangel an Zeit und Spannkraft
  87. bedingen bei mir eine sumarische und keinesfägs ausgefeilte mündliche Urteilsbegründung.
  88. Zunächst ist ein Rückblick nig. über die Geschehnisse, die vorausgingen, den Geschehnissen, die heute zur
  89. Abteilung stehen, unmittelbar, denn nur aus Ihnen heraus ist alles verständlich. Wir haben es mit dem Nationalsozialismus zu tun, mit seiner Entstehung, seinen
  90. Ursachen und seinen entsprechenden Auswirkungen. Wir haben die Stellung der Antiboten Nationalsozialismus und Kommunismus.
  91. Wir haben den Antisemitismus, der hier reinspielt. Es überschreitet allerdings den Rahmen eines Strafprozesses, alle Ursachen
  92. dieser Erscheinungen aufzuhellen. Der Schulgericht muss sich damit begnügen, von Ihnen als Fakten auszugehen.
  93. Auf die in die Augenspringenden Parallelen zwischen Nationalsozialismus und Kommunismus brauche ich wohl kaum näher hinzuweisen. Auf der einen Seite
  94. der dialektische Materialismus in Verbindung mit der messianischen Idee des russischen Volkes. Auf der anderen Seite der
  95. pseudoidealistische oder besser gesagt pervertiert idealistische Materialismus in Verbindung mit dem Herrschaftsanspruch
  96. des germanischen Menschen. Auf beiden Seiten ist also letztlich das Streben nach absoluter Macht.
  97. Ausgehend und gestützt auf Ideen, die Hitler ausgesprochenen Tendenzschriften wie z.B. von Schönerer dem hervorragenden Vertreter der sogenannten
  98. altdeutschen Bewegung. Und die Lagard Osten Chamberlin Gobin einem möglicherweise verfälschten Nietsche Matile Ludendorf Günters
  99. Rassenle und anderen sich zu eigen machte, erblickte er im Judentum eines der Haupthindernisse in der Realisierung der germanischen Herrschaft
  100. und die Hauptstütze des Kommunismus. Man sprach ja von Judo Marxismus. Bereits im Parteiprogramm kommt die entsprechende Einstellung Hitlers und
  101. seiner näheren Umgebung zum Ausdruck zur Frage des Judentums, wo es in dem fünf Punkteprogramm der NSDP heißt: Staatsbürger kann nur sein, wer
  102. Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer Deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession.
  103. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein. Und in Ziel 5, wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland
  104. leben können und muss unter fremdengesetzgebung stehen. Hitler liest dabei völlig außer Acht die historische Entwicklung.
  105. Wenn das Judentum auch nicht aufgegangen ist in unserem Volk, so ist doch eine Art Symbiose eingetreten worden. Ein gemeinscha viele Jahrhunderte hinweg,
  106. bei denen Leid und Freud miteinander geteilt wurde, bei denen der Jude für den germanischen Deutschen, wie in Hitler
  107. auffasste genauso einstand wie umgekehrt. An dieses Parteiprogramm schließ sich eine klare und radikale
  108. Entwicklung an. In dem Augenblick, als Hitler an die Macht gekommen war, wobei Hitler als Meisterhafter Massenpsychologe
  109. im Bunde mit dem kalten synischen Dialektiker Göppels, demovialen dem Jovialsichtgebenden Draufgänger Güring und dem völlig bedenkenlosen Himmler ist
  110. verstand, die ganze Welt über seine wahren Ziele zu täuschen. Es wurde Missbrauch getrieben mit nationaler Tradition.
  111. mit dem Preußentum, mit der sogenannten Staatsra, mit dem positiven Christentum, das im Parteipprogramm verankert war. Was mit
  112. dem hatte, hat man später gesehen. Ich komme auch noch darauf zurück. mit dem Appell an alles edle und schöne und so weiter.
  113. Es erfolgt eine geschickte Auswertung fehlerhaften Verhaltens von Angehörigen der jüdischen Rasse, in dem
  114. Fehler einzelner aufgebauscht und verallgemeinert wurden, um damit den entsprechenden Näherboden für die antisemitische Einstellung zu bekommen.
  115. Es folgte in klarer Verfolgung der angestrebten Ziele die Kaltstellung in Vernichtung der damaligen aktiven politischen Gegner
  116. im KZ der Juden durch Ausschaltung Vertreibung und schließlich Vernichtung.
  117. Entwicklung im einzelnen ist in dieser Entwicklung folgendes festg gehalten.
  118. Die Propaganda, die hier auf Hochtouren lief, ich habe Göbelst schon angeführt, der ja durch die Gleichschaltung der Presse ein leichtes Spiel hatte,
  119. gegenüber die entsprechenden Boden vorzubereiten zur Vertreibung und der physischen Vernichtung der Juden. Es wurden
  120. gesitzgeberische Voraussetzungen geschaffen, z.B. Folgende gegen die Juden gerichteten
  121. Gesetze. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufspartentums vom 7. April 1933, die Entfernung der Nichtare aus öffentlichen Ämtern,
  122. entsprechende Bestimmungen für gewisse Berufe, Rechtsanwälte, Ärzte und so weiter. Später Bestimmungen bezüglich des Arbeitsdienstes, des Wirdienstes,
  123. Erprchts, den Arisierung der Geschäfte. Es folgt die Nürnberger Gesetze, die jedem wohl in Erinnerung sind, der die
  124. damalige Zeit erlebt hat vom 15.9. 35 Reichsbürgergesetz und Reichsblutschutzgesetz Kennkarten Zwang ab 1938
  125. auch wieder um die Juden entsprechend auszustellen und herauszufinden. Einfügen des Vornamens Israel bei den männlichen, des Vornamens Sarah bei den
  126. weiblichen Vornamen. Es kam ferner hinzu, die Judenabgabe als Süßnahme für die Gestallnacht vom 8. November 38,
  127. die dazu strebte dazu diente, entsprechend das südische Vermögen abzuschöpfen und den Schaden, den die
  128. Versicherungsgesellschaften nicht dickten oder für den sie in Anspruch genommen worden wären wieder auszugleichen.
  129. Es würde weiterhin eine Steuer hier mehr Belastung eingeführt für die Juden. Sozialausgleichsabgabe im Jahr 1940. Der Judenstern wurde im Jahr 1941
  130. eingeführt. Es folgte das Verbot, Orden und Ehrenzeichen zu tragen. Vorher waren schon besondere Gesetze eingeführt über Mietsverhältnisse Juden 30.439
  131. Arbeitsverhältnisse wurden zu Beschäftigungsverhältnissen besonderer Art umgewandelt. Vorausgegangen war noch das
  132. Waffenverbot, das Kraftfahrzeugverbot im Jahr 38 ferner Aufenthaltsbeschränkungen verschiedenste Art im Jahr 1938.
  133. Es folgten dann in den Jahren 41 und 42 Verbote über bewegliche Harabe zu verfügen, öffentliche Fernsprechstellen, öffentliche Verkehrsmittel und
  134. Warteräume zu benutzen, Wohnungen waren, wenn Judenstern zu kennzeichnen. Es war verboten, elektrische Geräte, Fahrräder, Schreibmaschinen und so weiter zu
  135. benutzen. Es bestand ein Verbot der Einlegung von Rechtsmitteln in Strafsachen. Durch die 13. Verordnung vom
  136. Rechtsbürgergesetz. Im 1. Juli 43 wurde bestimmt, dass strach bei Handlungen von Juden nicht mehr durch die ordentlichen Gerichte geändert werden.
  137. Alle diese Maßnahmen dienten dazu, die Juden zu verdrängen. Dem Selbensweck diente die Rechtsvereinigung der Juden in Deutschland, die im 4.7.39 39
  138. geschaffen wurde. Es war eine Zwangsorganisation mit der Befugnis von allen Juden Auswanderungsabgaben zu erheben, die der Finanzierung der
  139. Auswanderung Arme Juden dienen sollten. Diese Organisation unterstand keinem anderen als dem Schiff der Sipo und des SD Heidrich.
  140. Zunächst mal angestrebt, wie ich jetzt ausführe, die Juden zu vertreiben. Zunächst einmal aus den prechenden Stellungen, denn aus dem Lande.
  141. Es war dann übergegangen worden zu der Frage zu der Wegung der Frage, ob man sie nicht irgendwo besonders ansiedeln könnte. So gen Madagaskar Plan kam auf
  142. zu Beginn des Krieges. Zwar waren gedacht, sie anzusiedeln auf Madagaskar. Auch das dieser Plan scheiterte dann und man schreckte nicht zurück zu einer
  143. radikaleren Lösung überzugehen, nämlich zu der Vernichtung der Juden. Das alles ist natürlich nicht auf einmal entstanden, sondern nach und nach. Es
  144. ist auch nicht in einem Kopf allein erwachsen, sondern in entsprechenden Gesprächen, die hier vorausgegangen sein müssen zwischen Hitler und seiner
  145. näheren Umgebung Himlach, Heidrich, Göppelz, Göring. Das geht aus verschiedener Korrespondenz hervor, das geht aus Äußerungen hervor. Ich erinnere
  146. hier an eine Rede des Führers vom 30.1.139, 1939, wo schon etwas ähnliches anklingt. Der Hitler sagte, ich will heute wieder ein
  147. Prophet sein, wenn es dem internationalen Finanzjudentum in und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu
  148. stürzen, dann würde das Ergebnis nicht die Bulschevisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen Rasse in
  149. Europa. Nachdem der Krieg ein glänzendes einen
  150. glänzenden Verlauf genommen hatte im Jahr 1940 hatte die Hybress Hitlers keine Grenzen mehr.
  151. Es wurde übergegangen zur Endlösung, die zunächst einmal im Zusammenhang mit dem geplanten Ostfeldzug, dem Unternehmen Barbarossa
  152. eingefählt werden sollte, die zunächst einmal das Ostjudentum, das er ja besonders immer wieder herausstrich als besonders gefährlich vernichtet werden.
  153. Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. zeichnete sich dieses Problem der sogenannten Endlösung. Das Wort war
  154. damals noch nicht geläufig, s taucht erstmals im Juli 1940 41 in einem Briefe Görings an Heidrich auf
  155. zeichnet sich, wie ich schon sagte das Problem der Endlösung schon ab. Hitler soll auch wie der Sachverständige Ausführte und woran
  156. wohl nicht zu zweifel ist die Schwurgericht ist dieser Auffassung gefolgt seinem Leibarskegenüber sich schon entsprechend geäußert haben und
  157. hat sich damals nach der Überzeugung des Schwurgerichts das aus dem ganzen ergibt, dass die radikale Vernichtung der Juden in Europa von ihm befohlen
  158. worden sei. Im Frühjahr 1941 ist mit Sicherheit nach den Begundungen des genannten
  159. Sachverständigen nachzuweisen, dass diese Endlösung der Judenfrage beschlossene Sache war.
  160. Am 3. März 1941 fand eine Besprechung zwischen Hitler, Himlach und Keitel. statt indem nähere
  161. Pläne über die Durchführung hierfen werden sollten. Es war damals geplant worden, dass man die Wehrmacht ja wohl nicht für solche Aktionen einspannen
  162. könne, weil man wusste, wie die Wehrmacht zu diesen Dingen stehen würde. Man wollte Sonderformationen einschalten,
  163. die im rückwärtigen Armee und Sondergebiet sogenannte Bereinigungsaktionen zur Befriedung des rückwärtlichen Armee und Hesgebietes
  164. durchführen sollten. Tatsächlich aber nichts anderes als wie die Vernichtung der dortwohnenden Juden und anderen sogenannten potenziellen Gegner
  165. vor allem der Kommunisten und als solcher Verdächtigen. Heitel hat seinen Oberkandierenden am 13. März 41
  166. bekannt gegeben, dass der Führer, dem Rechtsführer SS in diesem Zusammenhang besondere Aufgaben im Operationsraum gegeben habe. Es wurden diese Aufgaben
  167. aber nicht genannt, sondern es wurde schön getarnt, nur von entsprechender Sicherung des
  168. rückwärtigen Armeegebietes durch diese betrefften Sondereinheiten gesprochen.
  169. Am 17. März 41 sprach Hitler nach einem Vortrag des Generalstabschiffs Halter davon, dass die Führungsmaschinerie des russischen Reiches zerschlagen werden
  170. müsse. Die Anwendung brutaler Gewalt im großchen Raum sei notwendig. Die Funktionäre müssen vernichtet werden, um die Bande des sowjetischen Reichs zu
  171. zerreißen. Am 6. 26. März 41 erfolgte das Abkommen zwischen OKW Vertreten durch den
  172. Generalkartiermeister Wagner, dem Rechtsführer SS vertreten durch Heidrich über die Tätigkeit der Einsatzgruppen im Operationsraum der Wirmacht.
  173. Auch hier war nicht von der Vernichtung die Juden der Juden die Rede. Generalgouverneur Frank hat erklärt
  174. im April desselben Jahres, dass eben der Führer bei einer Besprechung am 17. im März 41 zugesagt habe, dass das General Gurnar
  175. als erstes judenfrei sein werde. Nach der Aussage Stellenbergs ist diese Besprechung zwischen Wagner und Heidrich erst in dem Mai 41 erfolgt.
  176. Das kann aber nach dem ganzen Verlauf der Geschehnisse nicht der Fall sein. Es war, wie ich schon ausführte, schon im Frühjahr vor dieser Zeit die
  177. entsprechende Grundlage geschaffen worden. Um nun zur Realisierung überzugehen wurden diese Einsatzgruppen aufgestellt,
  178. die im wesentlichen bestanden aus Kräften der Staor, des SD, der Grippo, SS und der Ordnungspolizei.
  179. Sie wurden aufgestellt im Raum Britsch. Als Führer waren besonders zuverlässige Parteigänger eingesetzt, die Wesigen aus
  180. dem Reichsicherheitshauptam stammten. Es waren vier Einsatzgruppen, die eingesetzt wurden und zwar im Norden die Einsatzgruppe A
  181. Stahlcker, Brigadeführer, nicht zu unserem Ruhm, einer aus unserem Land. Dann die Einsatzgruppe B Nebe, der
  182. früher das Amt 5 im Rechtsreichshauptamt leitete. Dann die Einsatzgruppe Crasch
  183. und die Einsatzgruppe D und Ohlendorf, dem früheren Leiter des Amtes 3, des Reichssicherheitshauptamtes.
  184. Sie gliederten sich wieder unter in sogenannte Einsatzkommandos und zwar in drei bis vier, die Stärke etwa einer Kompanie hatten. Im ganzen waren es also
  185. etwa ein bis 2000 Mann, die hier eingesetzt wurden, um diese schaurige Arbeit, die nun später noch erördert werden wird, zu
  186. verrichten. Es kam nun in Verbindung mit dem bevorstellenden Russlandfelszug gekennzeichnet als Barbaraosa Befehl der
  187. entsprechende Befehl heraus, der diese Zusammenarbeit fixierte zwischen Wehrmacht und
  188. diesen Einsatzgruppen. Und zwar hatte er folgenden Wortlaut: Die weite Ausdehnung der östlichen Operationsräume,
  189. die Art der hierdurch bedingten Kampfführung und die Besonderheit des Gegners stellen die Wehrmachtgerichte vor Aufgaben, diese während des Verlaufs
  190. der Kampfwandlungen und bis zur ersten Befriedigung des eroberten Gebiets bei ihrem geringen Personalspand nur nur zu lösen vermögen, wenn sich die
  191. Gerichtsbarkeit zunächst auf die Haupt ihre Hauptaufgabe beschränkt, das ist nur möglich. möglich, wenn die Truppe selbst sich gegen jede Bedrohung durch
  192. die feindliche Zivilbevölkerung schonungslos zu wehr setzt. Aufgrund der mir vom Führer und obersten Befehlshaber der Wehrmachterteilten
  193. Weisungen bestimme ich deshalb für die Durchführung des Unternehmens Barbarossa. Erstens Behandlung feindlicher Landeseinwohner. Angriffe
  194. jeder Art von Landeseinwohnern gegen die Wehrmacht sind mit der Waffe sofort und unachsichtlich mit den härtesten Mitteln niederzuschlagen.
  195. Landeseinwohner, die als Freischer an den Feindsäeligkeiten teilnehmen oder teilnehmen wollen, die durch ihr Auftreten eine unmittelbare Bedrohung
  196. der Doe deuten oder die sonst durch irgendeine Tat sich gegen die deutsche Wehrmacht auflehnen, z.B. Gewalttaten gegen Wehrmachtange oder
  197. Wehrmachteigentum, Sabotage, Widerstand sind im Kampf oder auf der Flucht zu erschießen. Dann anderer Seite Lockerung der des
  198. Verfolgungszwangsraftatenesangehöriger gegen feindliche Landeseinwohner strafbare Handlungen, die Heresangehörige aus Erbitterung über
  199. Greaten oder der Sitzungsarbeiter des südischen bolschewiistischen Systems begangen haben, sind nicht zu verfolgen, soweit nicht im Einzelfalle die
  200. Aufrechterhaltung der Mannesucht ein einschreiten erwart. Es allen Umständen Aufgabe aller Vorgesetzten willkürliche
  201. Ausschreitungen einzelner Heeres Angehörigen zu verhindern und einer Verwilderung der Duppe vorzubeugen. Der einzelne Soldat darf nicht dazu kommen,
  202. dass er gegenüber Landeseinwohner tut und lässt, was ihm gut denkt, sondern es ist in jedem Falle geboten an die Befehle hervorgesetzten.
  203. Im übrigen bleibt es bei der Handlung strafbare Handlungen von Herosangehörigen wie folgt spielt hier keine Rolle. Das ist der Befehl, der
  204. dann im Anschluss an die Einsatzenaufstellung erging, indem dann diese Sonderstellung herausgestellt wurde. Auf der einen
  205. Seite diejenigen,
  206. die sich irgendwie gegen die Wehrmacht gestellt haben sollten, dass die vernichtet werden sollten. Auf der anderen Seite das bei Maßnahmen gegen
  207. Zivilbevölkerung nicht mit strengen Maßstäben zu mich s, dass man hier Augen zudrückt. Praktisch sollte das Ergebnis sein, dass der russische Mensch in
  208. diesem Raum mehr oder weniger vogelfrei wird. Diese Einsatzgruppen wurden im kurz vor Beginn des Ostlandfelszuges, der am 22.
  209. Juna 1941 begann, in dem genannten Raum aufgestellt unter den genannten Führern. Den Führern wurde genau bekannt gegeben, was Sinn dieser Sache ist und sie haben
  210. auch ihren Unterführern im Wesen sofort im wesen im Lauf der künftigen Wochen und Monate gesagt und gezeigt, was es für eine
  211. Bewandnis hat mit diesen Einsatzgruppen, nämlich, dass sie aufzuräumen hatten mit den potenziellen Gegnern. Es wurde von Sonderbehandlung gesprochen, die hier
  212. durchzuführen wäre. Es hat sich dann, das will ich hier gleich vorwegnehmen, weil das nachher
  213. für die Strafzumissung dann von Bedeutung sein wird, auch noch ergeben, dass es nicht nur Hitler, Himler und Heidrich waren, die hier eingeschaltet
  214. waren, sondern dass wie ich schon andeutete, das Rechtsicher Reich Hauptdamt wohl als Haupträger hier eingespannt war mit
  215. diesen Einsatzgruppen zusammen. diese Maßnahmen organisatorisch und technisch vorzubereiten und durchzuführen,
  216. sondern es wurden auch die obersten Spitzen der Behörden des Reiches entsprechend eingeschaltet. In der sogenannten Mannseekonferenz, die
  217. erst im Jahr 1942 erfolgte, ergibt sich das ganz klar, denn dort waren die Staatssekretäre vertreten von sämtlichen Ministerien und
  218. dort wurde im Einzeln gesprochen, was hier unternommen wurde, um die Juden zu vertreiben und zu vernichten und was die weiteren Pläne wären.
  219. An der Spitze dieser Durchführung stand Himmler, der wiers geben Heiderich weiteren Auftrag
  220. gab war, aber wie ich schon anführe sich nur sondern Ja, ein anderer Spiel Himmler und Himmler äh Hitler war
  221. es, der zwar keinen schriftlichen Befehl in dieser Richtung gegeben hat, der aber einen mündlichen Befehl gab. Das ergibt sich insbesondere aus der glaubhaften
  222. Bekundung eines Zeugen, der im Nürnberger Prozess gehört wurde, der nicht mehr unter den Lebenden ist. Das Zeugen Wisliz, der Eichmann auch
  223. einen bekannten an der bekannten Erscheinung vom Reichsreisuptamt äh von Eichmann ein Schreiben bekommen hat des SS Führers Himmler, in welchem
  224. die Endlösung der Judenfrage befohlen wurde. Und hier wurde darauf hingedeutet, dass Hitler derjenige gewesen sei, dass
  225. der diesen Befehl gegeben habe. Ist es aber auch gar nicht anders denkbar, als das Himler Hitler hinter dieser
  226. Sache stand, denn eine solche Aktion kann in einem Führerstaat niemals durchgeführt werden, ohne dass der Betreffende, der an der Spitze steht, um
  227. diese Tatsache weiß und sie will. Das Schwurgericht hat deshalb festgestellt, dass es ein Befehl Hitlers war, der hier dieser Maßnahme Zugunde
  228. lag und das Himmler Heiderich und die weitere nähere Umgebung mit diesem Plan ausgeheckt und mit diesem Plan durchgeführt haben,
  229. als am 22. 1941 der Barbarossa Befehl verwirklicht
  230. wurde, nämlich die deutschen Armeenantragen zum Marsch über die russische Grenze.
  231. In den frühen Morgenstunden dieses Tages ging der Angriff an der breiten Front dem überraschenden Gegner gegenüber sehr
  232. zügig voran mit wenigen Ausnahmen. Im Gefolge dieses zügigen Vorgehens marschierten aber bereits die
  233. Einsatzgruppen waren auf die drei Herosgruppen
  234. Nord in der Herosgruppe Nord war wie ich schon anfüte Stahleger der Führer der Einsatzgruppe mit seinen
  235. Einsatzkommandos. Hier sich zunächst insofern eine Besonderheit
  236. ab, als hier im Gegensatz zu den meisten anderen Orten Widerstand. Es war hier Widerstand aufgetreten im Bereiche
  237. der Herzgruppe Nord und zwar um bei dem Kampf um oder bei dem Versuch den Ort Gasten zu nehmen.
  238. Es war dort die 61. Idee eingesetzt und das Infanterie 100 Regiment 176 hatte in dem Raum um Garsten den Befehl die dortliche Minkebrücke zu nehmen, die
  239. Ostwertzen. Lag einem Handstreich. Es wurde eine Kampfgruppe aufgestellt Wasingen aus dem zweiten Bataillon verstärkt durch eine Kompanie des ersten
  240. Bataillons. Dieses diese Kampfgruppe hatte die Minebrücke zu nehmen und sollte auch mit einem Teil gleichzeitig den Ort Gasten
  241. nehmen. Früh morgens angetreten ist es zwar gelungen, die Gas die Mingebrücke sofort im Handstreich zu nehmen. Aber
  242. wurde C verteidigt von dort einsitzenden in KBD Kräften der Russen. Es äh gelang dieser Einheit, die hier eingesetzt war, nicht den Ort zu nehmen.
  243. Es entspannt sich im Lauf des Vormittags ein harter Kampf, der von dem zunächst von dieser einen Kompanie geführt worden war, unterstützt von den von dem dritten
  244. Bataillon, das nurangezogen war durch den Kommandeur des Regiments Sattler. Es entspannt sich ein Kampf, wie ich schon sagte, Haus um Haus und
  245. erst nachdem jedes Haus im Kampfe genommen war, konnte schließlich dieser Ort genommen werden, bis etwa nachmittags 15 Uhr.
  246. Das erste Batillon war bereits weitergerückt. Das war Reservebataillon gewesen. Das zweite und dritte Bataillon rückte dann nach, um dann im Laufe des
  247. dieses Tages noch mit den gesamten Kräften das befohlene Marchziel zu erreichen.
  248. Am Abend dieses Tages traf bei der Stabo Tilsit der bereits genannte Brigadeführer Stahler
  249. für der Einsatzgruppe A ein und zwar etwa abends um 8 Uhr. [schnauben]
  250. In Dilsit war zu dieser Zeit der Angeklagte Böme als Führer und Leiter der Stapau Dienststille
  251. tilblichen den Raum des Regierungspräsidiums äh Gumbinen umfasste. Es war in Tilsit selbst
  252. der Sitz. Angeschlossen war dort das Grenzpolizeikommissariat.
  253. Die Stauelle selbst gliederte sich in drei Teile. Ein Verwaltung, 2 sogenannte Exekutive und drei das Grenzpolizeikommissariat mit weiteren
  254. Aufgaben. Leider der Abteilung 2 war der Angeklagte Kreuzmann, der Abteilung 3 Angeklagte Harms.
  255. Es waren noch weitere Außenstellen vorhanden und zwar sogenannte Grenzpolizeikommissariate und Grenzpolizeiposten.
  256. Es waren insbesondere die Grenzpolizeikommissariate Meme, Sualki und Eidu und es waren die Grenzpolizeiposten Laugallen,
  257. Boren, Laugallen, Laug Sagen Schirwind, die gleichfalls Böme unterstanden.
  258. Böme hat kurz vor Beginn des Russlandfeldzuges im Zusammenhang mit den Befehl Barbarossa Befehle bekommen als geheime
  259. Reichssache. Diese Befehle hat er am Tage vor Beginn des Russlandfeldzuges den Angehörigen seiner Dienststelle und der unterstellten Dienststellen
  260. der Grenzpolizeiposten Grenzpolizeikommissariate bekannt gegeben. waren drei zweie Befehle. Der eine Befehl bezog sich darauf, dass die
  261. Grenze zu schließen sei, dass niemand mehr herüber den überdürfe. Der andere bezog sich auf das vorhanden sein von sogenannten Einsatzgruppen, ohne dass
  262. die besonderen Aufgaben hier in Erscheinung getreten wären. Am nächsten Tage hat er dann einen weiteren Befehl C, der im
  263. Panzerschrank bei ihm gelegen hat aufgemacht und in die ihm stand dort stand, welche Aufgaben diesen Einsatz Kurpen Oblagen, nämlich die
  264. Sonderbehandlung der sogenannten potenziellen Gegner neben anderen Aufgaben.
  265. Der Angeklagte hat nun auch von diesem Befehl zunächst selbst Kenntnis genommen und hat ihn auch seinen den Angehörigen seiner Dienststelle
  266. bekannt gegeben in der Richtung, dass hier Einsatzgruppen eingestaltet und eingesetzt würden im rückwärtigen heren Armeegebiet mit Sonderaufgaben.
  267. Im Laufe dieses Tages kam n wie ich schon anführte Stahler, der sich etwas verspätet hatte mit seiner Einsatzgruppe.
  268. Er war die Einsatzgruppe war erst am diesem Tage in Marsch getreten. Stahler war am Vormitage ist schon äh von Bretsch aus aufgebrochen,
  269. um Fühlung zu nehmen mit den zuständigen äh Befehlshabern der Armee, der Armee Armeekurs und Armee und kam nun an diesem Tage am Abend zu der
  270. Starbaustelle Tilsid. Dort befand sich in jenem Abend der Angeklagte Kreuzmann, der sofort den Angeklagten Böme verständigte das
  271. Eintreffen. Stahliger eröffnete nun dem geklagten Böhme, dass ihm an der Grenze, nämlich der Starbort Stelle Stelle Tilzit eine
  272. besondere Aufgabe erwachsen. Sie würde nämlich auch eingeschaltet in diese Vernichtungsaktion der potenziellen Gegner Bereinigung des rückwärtigen
  273. Heresgebietes und zwar in einem Grenzstreifen, der entlang der Starbstelle des Bereiches der Starbotelle
  274. Tilsit verlief in der Tiefe von 25 km. Der Angeklagte Böhme zog noch zu dieser Besprechung den angeklagten Herstmann
  275. hinzu. Auch er bekam Kindnis von diesem Befehl. Kreuzmann zum Teil. Böme wollte sich vergewissern, ob dies Befehl
  276. seine Richtigkeit habe und Stahler wandelt sich fernschriftlich an das Rechtsreich Hauptamt, um die Bestätigung der Richtigkeit seiner Anordnung zu
  277. erreichen. Diese Bestätigung traf am anderen Morgen etwa um 8 Uhr oder kurz vor 8 Uhr. Sie wurde dem Angeklagten bekannt oder früher etwas Feuer wurde an
  278. dem Angeklagten Böme auf alle Fälle, wie er zum Dienst kam um 8 Uhr äh bekannt gegeben. Das heißt, sie lag auf seinem Dienstzimmer
  279. und er hatte damit die Bestätigung, dass es mit dem Befehl, der ihm von Stah gegeben wurde, seine Richtigkeit habe.
  280. Er hatte bereits mit Herstmann sich vorher vereinbart, dass Herstmann bei ihm an diesem Morgen vorbeikomme. Er kam dann kurz nach 8 Uhr vorbei und hier
  281. wurde nun beratschlagt, was zu unternehmen sei. Es wurde insbesondere auch erwogen, was hier Ihnen an Kräften zur Verfügen
  282. stehe. Es war bereits am Abend vorher von Stahler drauf hingewiesen worden auf den Einwand Bümes, dass er wohl nicht die nötigen Kräfte hätte zur
  283. Durchführung solcher Aktionen. Nun, es ständ auf der einen Seite SD Tilsit mit zur Verfügung. Auf der anderen Seite könnte man auch Polizeikräfte von Nemel
  284. beiziehen, denn dort befindet sich ja eine Polizeidirektion unter dem Angeklagten Fischer Schweder, der Stahler von früher dienster Tätigkeit
  285. aus Presslau bekannt war. Beide Böhme und Hstmann kamen, nachdem sie entsprechende Erwegungen geflogen hatten zum Ergebnis, dass sie allein
  286. diese Aktion nicht durchführen könnten, dass sie wohl Hilfe bräuchten und es sollte nun entsprechend versucht werden, Meme einzuschalten mit der deutlichen
  287. Ordnungspolizei. Die Waffen, die Angeklagten bei ihren Dienststellen zur Verfügen hatten,
  288. wurden festgestellt und anschließend von Böhme an Dr. Vorwan,
  289. den Leiter der Außenst der des GBKs Meme, der entsprechende Befehl weitergegeben, der von Stahlecker, dem Angeklagten Böhme erteilt worden war
  290. und vom Rechsigreichshauptamt bestätigt worden war. Herstmann gab seinen Untergebenen, den Befehl gleichfalls bekannt. Böme t es
  291. ebenfalls im Laufe dieses ersten Tages auf die Weisung an Vorwahn. Er möchte sich mit Fischer Schweder ins Benehmen setzen und
  292. die Zufügungstellung der Ordnungspolizei erreichen, die entsprechenden Absperrmaßnahmen durchführen sollte. bekam er von Vorwanden Bescheid, dass
  293. Stab, dass die Ordnungspolizei in Memel zur Verfügung stände und zwar nicht nur zum Absperren, sondern zur Exekution.
  294. B selbst war darüber überrascht, denn er hatte ein solches Anzieinnen nicht gestellt.
  295. Ihm war es aber nicht unangenehm, dass er solche Hilfe bekam, dass er seine eigenen Leute hier nicht einspannen musste.
  296. Es wurde vorwand weiter der Auftrag gegeben, die entsprechenden Maßnahmen zunächst in Gasten durchzuführen. Proban hat Vormittag des 23.
  297. 6.14 1941 sich mit entsprechenden Kräften seiner seines Grenzpolizeikommissariats nach
  298. Gston begeben und hat dort Fistnahmen von Juden und soweit es sie möglich war auch von einzelnen als Kommunistenverdächtigen
  299. durchgeführt. Sie wurden zusammengefasst und auf eine Wiese verbracht, die zwischen dem dortchen Grenzpolizeiposten Laugallen und Gasten lag.
  300. Spieler Schweder wurde gleichfalls entsprechend ins Bild gesetzt. Er hat sich am Laufe des Montags gleichfalls hinausbegeben nach Garsten,
  301. um dort nach den Dingen zu sehen. Einmal hatte er gehört von den entsprechenden Kampfhandlungen, die dort erfolgt waren und außerdem von Fahrern von Vorwand ins
  302. Bild gesetzt worden, um was es sich hier handeln sollte, nämlich um die Erschießung von Juden. Es wurde über
  303. von Meer von dem Angeklagten Fischer Schweder der Befehl an Mayor Günther, den Kommandeur der Stützpolizei in oder Ordnungspolizei in Memel weitergegeben,
  304. der ein entsprechenden Befehl ausarbeitete an seine unterstellte Truppe, das heißt an seine unterstellten Polizisten. Es bestand dort ein
  305. sogenannter Alarmzug oder eine Alarmeinheit, die für bestimmte Fälle vorgesehen war. Diese sollte eingesetzt werden. Es waren
  306. etwa 20 Mann, die unter dem Kommando des angeklagten Schmidthammer standen. Es wurde dabei, dem Angeklagten Schmidthammer erklärt, dass es sich hier
  307. um eine Maßnahme handel gegen Zivilisten, die Widerstand geleistet hätten, gegen die kämpfende Truppe.
  308. Nun kam der 24.6. daran, anem der angeklagte Böhme vorher abrückte, seine Leute, die er
  309. hier einschaltete, zusammenfasste und sie ins Bild setzte. Und zwar nach der Überzeugungs volle Umfangensbildsätze dahingehend,
  310. dass diese Krieg der eine ideologische eine ideologische Auseinandersetzung zum Inhalt habe, harte Maßnahmen verlange, das radikal
  311. durchzufahren sei, dass das was die Führung als notwendigerte eben durchz stehen sei, es seien hier sämtliche potenziellen Gegner zu vernichten als
  312. das seien Juden und Kommunisten oder als solche gekennzeichnete. Gleichfalls wurde SD äh von Erstmann zur Verfügung gestellt
  313. und es wurde die Abfahrt durchgeführt etwa um 11 Uhr dieses Tages. Es waren etwa 6 bis acht Fahrzeuge äh ins ganzen etwa 8 bis 10 Fahrzeuge,
  314. sechs etwa der Starpo und zwei bis 3 des SD. In der Zwischenzeit war auch das Grenzpolizeikommissariat
  315. Memel nicht untätig gewesen. Auch dieses fuhr hinaus gleichfalls das bereits die bereits genannte Alarmeinheit, die etwa um 12 Uhr des 24.
  316. mit einem LKW nach Gasten abfuhr. Dorthin hat es sich schon am Vormittag auch der Angeklagte Fischer Schweder
  317. begeben mit zusammen mit dem Geistleiter Grauer, den er an diesem Vormittag verständigt hatte, dass hier eine Aktion
  318. durchgeführt würde, bei der äh Erschießungen durchgeführt werden. Und zwar werden hier äh Leute erschossen, die Widerstand geleistet hätten.
  319. Zunächst wurden die Juden, die hier zusammengefasst waren, bewacht noch und zwar bewacht von Angehörigen der Zldienststille, die in Laugallen an der
  320. Grenze tätig war. Sie waren beauftragt worden von Fran. diese Bewachung der zusammengefassten äh Juden
  321. hier durchzuführen, bis die Exekution dann durchgeführt werden sollte. Dieser diese Tatsache, dass eine Exhibition hier durchgeführt würde,
  322. wurde den Zollbeamten aber nicht bekannt gegeben. In der Zeit von 12 Uhr bis 2 Uhr, dem eigentlichen Beginn der Exekution,
  323. wurden die Juden beschäftigt mit verschiedenen Aufgaben. Sie mussten da noch tote Russen insbesondere herumlagen. Mussten sie diese beerdigen.
  324. Sie mussten Vorbereitungen treffen für einen Exekionsgraben. Es wurden dort Absteiferungen von bereits vorhandenen
  325. Verteidigungsgräben herausgerissen. Es wurden weiterhin weitere Akt Suchaaktionen durchgeführt in dieser Zeit im Ort Gsten nach Juden und
  326. Kommunisten und wurden weitere zusammengefasst und zu den anderen geführt.
  327. Als Schmidthammer mit seinen Leuten angekommen war, meldete er sich bei Fischer Schweder, so wie es ihm Meer Günter befohlen hatte.
  328. Ich will das ergänzen. Er hat im Vortage schon das Erschießungskommando eingeübt, wie entsprechende Kommandos durchgeführt werden sollten. War also im Bilde, wie
  329. es durch von Statten gehen sollte. Fisch weder führte nun den angeklagten Schmidthammer übers Gelände Richtung Garsten, zeigte ihm dort ein dortliches
  330. Gratt zwei tote deutsche Soldaten, die neben dem oder in der Nähe des Kratz lagen und besprach
  331. mit ihm noch das Nähere wieer Schwederhitler auch noch eine Ansprache anschließend an die versammelen Angehörigen dieses Kommandos, indem er
  332. auf die Bedeutung hinweis hinwies darauf hin äh äh wies, dass man hier äh zwar harte Maßnahmen durchführe, dass sie aber notwendig sein, dass hier um
  333. Widerstands äh Leistende gehandelt habe. Dereklagte Schmidthammer selbst war, nachdem er den Ort mit Fischer Schweder
  334. besichtigt hatte, gleichfalls nochmals herangetreten an seine Leute und informiere sie dahingehend, dass man es hier mit Leuten zu tun habe, die
  335. erschossen werden müssten, die einen Sankar überfallen hätten, die äh hier Widerstand geleistet hätten und ähnliches.
  336. Die Exekution selbst trat nun näher ran. vor die Exekution selbst durchgeführt wurde,
  337. wurde schon einer der Angehörigen der zusammengefassten Leute hier erschossen, der bei den vorausgehenden Arbeiten, die ich bereits anführte, nicht so tätig
  338. war, wie es den betreffenden Starbuleuten passte. Er wurde durch einen Genickschuss erledigt. Es ging sehr laut und übel zu. Es wurde
  339. schon geschlagen bei diesen Tätigkeiten. In der Zwischenzeit trat Böhme mit Fischer Schweder zusammen und Herstmann.
  340. Und bei dieser Gelegenheit wurde für schon später, noch soweit es nicht geschehen war, seit es vorwanden in den ganzen Rahmen der bevorstehenden
  341. Maßnahmen eingeweiht, nämlich, dass die Starb Tilsit im Grenzstreifen von 25 km diese bereits genannten Aktionen durchzuführen habe.
  342. Fischer Schweder äußert dem gegenüber, nun, dieser Krieg bringt Konsequenzen mit sich, an die man zunächst nicht gedacht hat.
  343. Bei der Exekution selbst ging es so von Statten, dass in Gruppen, die zu Exekutieren dann herangeführt wurden, sie hatten sich durchaus ruhig verhalten
  344. von irgendwelchen Aufruhr, Widerstand und so weiter. War seitens der zusammengefassten Gefangenen in gar keiner Weise die Rede. Im Gegenteil,
  345. nachdem sie ihr Schicksal erkannt hatten, fügten sie sich stoß, beteten, fsten sich an den Händern und gingen ihrem Schicksal entgegen.
  346. Es ging nun zu, wie es auf einem Schlachthof zuging, wie es auf einem brutischen Kasernenhof zuging. Die Leute wurden vorgetrieben im
  347. Marschmarsch zum Exekutionsplatz, dort mit dem Rücken zum Graben aufgestellt und dann von dem Exekutionskommando erschossen, wobei zwei Mann jeweils auf
  348. einen der zu erschießenden zielten. Das Kommando gab der Angeklagte Schmidthammer mit gezogenemen. Er wurde noch von dem angeklagten
  349. Fischer Schweder darauf hingewiesen, dass Nachschüsse dann zuur erteilen sein, wenn eines der Opfer nicht sofort tot sein sollte.
  350. Nachdem die erste Gruppe erschossen war, der Rest stand hinter einer Mauer von einem zusammengeschossenen oder zerstörten Gebäude
  351. und zwar erschossen wurde, nachdem von dem angegangen Schmidthammer den Opfern zuvor erklärt worden war, sie wird erschossen. Wegen Vergehen gegen die
  352. Wehrmacht auf Befehl des Führers wurden die nächsten Opfer rangeführt. Die hatten die bereits erschossen, sweise nicht in den Graben gefallen waren
  353. hineinzuwerfen, mussten das ganze schaurige Bild mit ansehen. Es kam die nächste Gruppe zur Aufstellung, die wurde genauso wie dem selten Spruch
  354. wieder in den Tod gejagt. So ging es bis sämtliche erschossen waren. Auch eine Frau befand sich darunter und zwar eine Kommunistin mit roter Bluse. Auch sie
  355. ging den selben Weg. Sie, nachdem sie gesehen hatte, dass hier Gnade nicht zu erwarten war, stellte sie sich trotzig vor
  356. Erschießungskommander mit gekreuzten Armen und ging in den Tod. Nachdem diese Tat ihr rumreiches Ende genommen hatte, fuhr das Schuberkommando
  357. getrennt wieder ab. Die Sta fuhr für sich wieder ab. Die Opfer hatten ein Teil ihrer Begleitung abgelegt.
  358. Auch Wertsachen waren äh abgenommen worden und wurden von der Starbur Tilsit mitgenommen, um sie nachher abzuführen an eine zentrale Stille. Insgesamt waren
  359. es 2011 Menschen, die hier den Tod fanden. 200 Männer, eine Frau im wesentlichen Juden. Es waren Juden im Alter von
  360. 14 Jahren bis zum Kreis. Es war auch ein Rabiner darunter. Die Juden waren erkenntlich an ihrem äußeren Erscheinungsbild, an ihren
  361. körperlichen Merkmalen, an Bärten, die sie zum Teil drogen und wie ich schon sagte, der Rabiner an seiner Kleidung.
  362. Auf der Rückfahrt wurde der Angeklagte Schmidthammer von seinen Leuten, die unter diesen Juden auch Bekannte gesehen hatten. Es waren nämlich Juden, die bei
  363. der Angliederung des Memelandes an das Deutsche Reich, die ja am 22. März 1938 erfolgt war, aussiedeln mussten. Sie
  364. hatten äh solche Juden wiedererkannt. Sie haben zum Teil mit ihnen noch Verbindung bekommen
  365. gesprächsweise. Sie haben insbesondere gehört, wie der eine nach dem anderen zurf, schieß auch gut. Wie ein anderer rief noch einen
  366. Schuss, weil er nicht tödlich getroffen war. Sie äh diese Polizisten haben gesehen, um was sie hier handelt. Sie haben sich
  367. ihren Vers drauf gemacht. Bei der Heimfahrt erfolgte ein Luftangriff auf Mhmel. Und bereits hier war davon die Rede. Die Strafe Gottes ist hier am
  368. Berger. Der Angeklagte Schmidthammer wurde gefragt von
  369. dem Polizisten. Nun, was eiglich mit diesen Juden sei und die erschossen worden sein? Er
  370. erklärte, ich weiß auch nicht, ich bin auch nur ein kleiner Befehlsempfänger. Berichtigen will ich noch, dass diese Anliederung des Nemlandes nicht 39,
  371. sondern selbständlich 38 erfolgt ist. Ich hab mir hier versprochen. Weiter will ich noch ergänzen äh an 39 nicht 38 Erfolg ist. Ich äh will ich
  372. noch ergänzen, dass bei diesen Nachschüssen sich nicht nur der Angeklagte Schmidthammer beteiligte, sondern auch der Angeklagte Fischer
  373. Schweder und vor allem Stapoor und SD Mitglieder. Ein Arzt, der etwa den Tod festgestellt hätte bei den Opfern, ist nicht
  374. zugezogen worden, sondern dieses Grab wurde so eingeebnet, wie es war. Ob die Betreffenen tot waren oder nicht, spielte letztlich keine Rolle. Sie waren
  375. verschwunden. Bei dieser Aktion hatten die nicht näher eingeweihten
  376. Polizisten von Meme, aber auch die Stabangehörigen Delsit den Eindruck, dass der Leiter der Exekution nicht der Angeklagte Böhme wäre, sondern Fischer
  377. Schweder. Er stand in seiner Uniform als SA Oberführer breitspurig in der Gegend. Er gab die entsprechenden Anweisungen. Er gab die
  378. Anweisung, dass eine Erschießungsformel gewählt werden müsse, damit die Sache einen militärischen Anstrich bekäme. Das sei man schuldig den Männern, die diese
  379. Taten hier durchführen müssen, um ihren seelischen Rückhalt zu stärken. Er war es auch. wie ich schon sagte, der die Nachschüsse anordnete,
  380. der überall bei der ganzen Exekution immer wieder in Erscheinung getreten war.
  381. Der bereits genannte Gauleiter Kreisleiter Grau, der zunächst andere Aufgaben erledigt hatte und dann zur Erschießung gekommen war aus Neugier,
  382. hatte mit Fischer Schweder am Erschießungsplatz gesprochen, schon vor die Exekution begonnen hatte und hierbei erwähnte der angeklagte
  383. Fischer Schwede Graugegenberießung als solche die Starbilsit durchoff führen mit ihren paar Männern. Das ist
  384. ja lächerlich. Ich habe sofort beide Leute zur Verfügung gestellt. Dieser diese Exekution wurde dann zahlenmäßig erfasst und über die Starb
  385. von der Starbustelle Tilsitre Hauptamt und zwar ab Amt 4 gemeldet von der SD-dienststelle des Angeklagen Erstmann Gleichfalls und dem Amt 3
  386. gemeldet mit der Zahl 2011. Ja, im einzelnen waren bei dieser Aktion die
  387. Angeklagten wie folgt in Erscheinung getreten. Zunächst der Angeklagte Böhme durch die Kommandierung der Starbuangehörigen
  388. Südausschießung und Leitung. Der Angeklagte Herzmann durch die Einteilung seiner SD Leeute zur Erschießung, durch die
  389. Beaufsichtigung seiner Leute am Erschießungsplatz, durch seine Anwesenheit als solche stärkte er entsprechenden
  390. Rückhalt der Männer. Er war weiterhin beteiligt an der Nachschau nach weiteren Opfern im Ort
  391. Gasten. Dereklagte Fischer Schweder, das habe ich schon angeführt, abgesehen von den bereits genannten
  392. Punkten durch die Absperrung Abstellung der Schupo Einheit durch seine persönliche Anwesenheit, in der er besonders deutlich in
  393. Erscheinung trat und auch deutlich in Erscheinung treten wollte. Der Angeklagte Kreuzmann durch seine Anwesenheit als effektiv
  394. stellvertretender Leiter der Starbaustelle Dilsit. Der Angeklagte Harms als Leider des Grenzpolizeikommissariats
  395. Tilsit und Vorgesetzter der Grenzpolizeikommissariate und G Grenzpolize Posten. Ferner
  396. war er bei der Bewachungsaufgabe beteiligt und hat durch seine Anwesenheit, gleichfalls seinen Leuten den Rücken
  397. gestärkt. Der Angeklagte Berend, der von der vom Grenzpolizeikommissariat Mhme gekommen war durch die Überwachung
  398. der Gefangenen Ferner durch die Zuführung zum Graben, zum Erschießungsgraben wenigstens stückweise.
  399. Der Andlass Sakut, der von der Leiter der SD Außenstelle in Memel war, war gleichfalls auf Befehl des angegagen Herstmann anwesenheit
  400. entsprechend der ganzen Aktion einen entsprechenden Rückhalt gegeben. Der angeklagte Schmidthammer hat, wie ich schon anführte,
  401. Exekutionskommand geleitet, die Erschießungsforme genannt und mindestens zweimal Nachschieß abgegeben.
  402. dieser Exekution folgte nun schlagartig in Durchführung der entsprechenden des entsprechenden Befehls die weiteren Aktionen
  403. im Wesentlichen geleitet von dem Angeklagten Böhme selbst zum Teil wie ich noch ausführen werde einen Fall auch vertreten durch den angeklagten
  404. Herstmann dann weitere Aktionen die er seinen unterstellten Gruppen übergeben hatte
  405. Am 26.16 16 kam es zu der weiteren Aktion an dem Grenzword Gottingen. Hier wurden gleichfalls in diesen ersten Tagen Leute zusammengefasst, die diese
  406. Gruppe angehörten, nämlich Juden und Kommunisten. Sie waren schon vor diesem Tage zusammengetrieben worden unter
  407. Mitwirkung des Angeklagten Jackis, der früher Sicherheitspolizechiff in Gottingen gewesen war und nachdem die
  408. Russen Besitz ergriffen hatten, von dem litauischen Land darüber gefloren war nach dem deutschen Gebiet.
  409. Er war zurückgekehrt mit Kriegsbeginn und hat sich dann mindestens ab 24. in Grottingen befunden und dort betätigt in dem Sinne, in den dem es die Starpau
  410. wünschte, nämlich in der entsprechenden zur Verfügungstellung seiner Kenntnisse bezüglich der Qualifizierung der einzelnen Bewohner
  411. von Gottingen und Umgebung. Es wurden am Tage selbst, dem die Exekution durchgeführt wurde, zu der die Angehörigen von Starburg Tils von SD
  412. Tilsid, von GBK Meme, von GBP Bayoren hinzugezogen worden waren und ebenso dieses bereits genannte Schützpolizeikommando.
  413. Es wurden an diesem Tage noch weitere Opfer zusammengetrieben, gesucht in den Häusern, gebracht von Luckis, der an diesem Tag noch
  414. sortierte. Sie waren zusammengetrieben auf dem Marktplatz zusammengefasst, zunächst in der Synagoge, dann auf dem Marktplatz
  415. zusammengetrieben. Und hier wurde von dem Einsatzkommando Tils, wie ich nun diesen ganzen Kreis hier nennen
  416. will, die Aktion in die Hand genommen, als erschienen waren. Die Opfer wurden hinausgebracht
  417. vor Gotingen mit Lastwagen einige Kilometer hinaus Richtung Strand. Dort am Sand im in einem Waldstück wurden Gräben ausgehoben von den Opfern selbst.
  418. Spartenwarer mitgebracht worden. Die Opfer wurden dort geteilt in die Gruppe Juden, in die Gruppe Kommunisten und Kommunistenverdächtige. Es fand noch
  419. eine entsprechende Aussibung statt. Der Angeklagte Fisch Schweder war nicht sofort erschienen auf der Bildfläche, sondern er war erst erschienen, nachdem
  420. die Juden vom Marktplatz weggeführt wurden. Er hat sich dann hinausbegeben vom Marktplatz zum Exekutionsort und
  421. dort die Geschehnisse nicht nur miterlebt, sondern auch wieder durch seine Anwesenheit entsprechend gekennzeichnet.
  422. Es wurde eine Siebung durchgeführt der Kommunisten und zwar deswegen, weil es dem angeklagten Böhme aufgefallen war, dass hier auffällig viel Kommunisten
  423. sein sollten, die von Lukis und seinen Leuten entsprechend qualif qualifiziert worden waren. Es wurden ausgesiebt und äh es war ein Teil von etwa 30 bis
  424. 40 zur Seite gestellt worden. Die der Rest wurde gleichfalls zur Erschießung bereitgestellt.

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