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Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958: Teil 1
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 424 Zeilen
- [räuspern] Im Namen des Volkes verkünde ich folgendes Urteil des Schwurgerichts Ulm
- verurteilt werden. Erstens der angeklagte Böhme wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum
- gemeinschaftlichen Mord in 3907 Fällen zu der Zuchthausstrafe von 15 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden
- immer auf die Dauer von 10 Jahren aberkannt. Zweeklagte Herstmann wegen eines Verbrechens der
- gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 1656 Fällen und der Einrechnung der gegen ihn durch Urteil des Schwurgerichts Draunstein vom
- 21.09.1950 in 1950 erkannten Zuchtlausstrafe von 8 Jahren und 5 Jahren Ehrverlust, die beide in Wegfall kommen, zuur der
- Gesamtstrafe von 15 Jahren Suchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden mir auf die Dauer von 10 Jahren aberkannt. Drittens, der angeklagte Fischer
- Schweder wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 526 Fällen
- zu der Zuchtstrafe von 10 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden mir auf die Dauer von 7 Jahren aberkannt. Viertens, der Angeklagte Lukis
- wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 315 Fällen zu der Zuchtlausstrafe von 7 Jahren.
- Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 5 Jahren abbekannt.
- Fünftens, der Angeklagte Kreuzmann wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 415 Fällen zu der Zuchtlausstrafe von 5
- Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 4 Jahren aberkannt.
- Sechstens, der Angeklagte Harms wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 566 Fällen zu
- der Zuchtstrafe von 3 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt. Siebtens, der Angeklagte Berend
- wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 1127 Fällen und wegen eines weiteren Verbrechens der
- gemeinschaftlichen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall zu der Gesamtstrafe von 5 Jahren 3 Monaten Suchthaus.
- Die bürgerlichen Ehrenrechte werden immer auf die Dauer von 3 Jahren aber achtens, der angeklagte Karsten wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen
- Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 423 Fällen zur Suchthausstrahl von 4 Jahren. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden auf die Dauer von 3 Jahren aber
- Neuntens, der Angeklagte Sakut wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 526 Fällen
- zu der Suchtlausstrahl von 3 Jahren 6 Monaten. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden auf die Dorf von zwei Jahren aber zehntens der Angeklagte Schmidthammer
- wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 526 Fällen zu der Zuchtausstrahl von 3 Jahren.
- Sämtlichen Angeklagten wird die erlittenen Untersuchungshaft auf die erkannten Strafen angerechnet. Dem angeklagten Herstmann außerdem die
- aufgrund des Urteils des Schwurgerichts Trauenstein vom 21.59 59 verbiste strafhaft und die dort angerechnete untersuchungshaft.
- Im übrigen werden die Angeklagten freigesprochen. Soweit die Angeklagten verurteilt sind, fragen Sie die Kosten des Verfahrens.
- Im übrigen fallen die Kosten der Staatskasse zur Last. Bericht
- von die Gründe des Urteils sind im Wesentlichen folgende.
- Ein ungewöhnlicher Prozess des Schwuggerichts Ulm findet seinen Abschluss. Er bedingt auch eine von der üblichen
- Form abweichende mündliche Urteitsbegründung. Schon der Umfang des Prozesses fällt auf.
- Wir haben es in einem Schulgericht mit zehn Angeklagten zehn Verteidigern zu tun. Wir hatten 173 Zeugen zu hören, sechs
- Sachverständige, eine Unmenge von Urkunden zum Gegenstand der Verhandlung zu machen. Wir haben fünf Zeugen aus Übersee geladen.
- Wir haben 60 Tage lang verhandelt, 9 Tage beraten. Ich glaube, dass man schon an diesem äußeren Erscheinungsbild
- nicht so unrecht die Werderhört von einem Monsterprozess, von einem Mammutprozess. Das allein ist aber nicht das Besondere,
- das hier auffällt. Es ist weiterhin die Art des Gegenstandes dieser Verhandlung.
- Man hört von Massenverbrechen, staatlich organisierten Verbrechen. Schatten der Vergangenheit werden wieder lebendig.
- Ein Stück deutscher Geschichte läuft für uns ab. wohl das dunkelste Kapitel unserer eigenen Geschichte. Ja, ein
- Stück Weltgeschichte. Es ist vor allem an die Geschichte eines Volkes, nämlich des jüdischen Volkes,
- das hier im Mittelpunkt steht. Wir hatten auch schon früher in früheren Jahrhunderten im 13. und 14. Jahrhundert Judenverfolgungen, Judenprogramme.
- Wir hatten aber noch nie in der Geschichte staatlich organisierten Mord an einem ganzen Volk.
- Etwas weiteres, was diesen Prozess besonders kennzeichnet, ist der Zusammenhang der Straftateln, die den Angeklagten zur
- Last gelegt werden mit den politisch weltanschaulichen Ideen, die zu jener Zeit herrschten.
- Ich komme darauf doch im Einzelnen zurück. Weiterhin springt in die Augen der Umstand, dass man es hier mit
- Geschehnissen zu tun hat, die nicht weniger als 17 Jahre zurücklegen. Was es hier für eine Aufgabe ist für das Schwulgericht hier das zusammenzutragen,
- was als sicherer weißbar und erwiesen zuachten ist, bedarf wohl keiner näheren hinzuomt, dass gerade bezüglich der Fisstellung
- der Geschehnisse in ihrem Wahrheitsgehalt ist das Schwurgericht wahrlich sehr schwer hatte. Zum einen, weil die
- Angeklagten mit der Wahrheit mehr als zurückhielten, obwohl ich gleich zu Beginn der Hauptverhandlung darauf hingewiesen habe, dass es auch wohl das
- Beste wäre, zur Wahrheit zu stehen, zur Tat zu stehen in ihrem Umfang, wenn man schon als ehemaliger Gestarporleiter oder ähnliches zu tun hatte und wenn man
- damals eingehämmert bekam, welche Tugenden man aufzuweisen hätte, es ist ein riesiger Kontrakt. das zwischen Wirklichkeit und dem, was damals
- vorgegeben wurde. Leider haben wir es hier zu großen Teil mit Zeugen zu tun gehabt, die in
- irgendeiner Form in dieses Strafverfahren hinein verwickelt sind mit demselben Ergebnis, dass die Unwahrheit, die
- Unwahrhaftigkeit im Schulkrechtssaal wohl so triumpführte wie noch nie.
- Ich erinnere an das Wort, das nicht nur einmal fiel: "Möglich ist alles." Hinzu kommt weiter die Bedeutung dieses Prozesses in
- psychologischer, philosophischer und politischer Hinsicht. Auch darauf werde ich im Lauf meiner
- Ausführungen zurückkommen. Wenn dieser [räuspern] Prozess, wie ich
- zu meiner Zufriedenheit feststellen muss, nicht zu einem Sensationsprozess wurde, so hat das wohl nicht zuletzt seinen
- Grund darin, dass das Schwurgericht alles verhinderte, diesen Prozess zum Sensationsprozess zu machen. Und zwar deswegen, weil Sensation
- und Recht, Sensation und Wahrheitsforschung sich nie miteinander vertragen. Es hätte wahrlich Veranlassung geben
- können zur Sensation. Ich darf nur daran erinnern, dass es wohl selten vorkommt, dass in einem Prozess im Verlaufe des Verfahrens drei Zeugen Selbstmord
- begehen. Aber auch dieser Umstand hat in der Gestaltung und Ablau im Ablauf des Verfahrens keine Änderung
- herbeigeführt. Es wurde bewusst vermieden, Raum zu geben,
- dem Fotografieren im Gerichtssal Rundfunkübertragung und der Fernseherübertragung
- und zwar aus denselben Gründen heraus. Zunächst einmal ist der Gerichtssal keine Schaubühne. Ich habe schon gesagt, das verträgt sich nicht einmal mit der
- Würde des Gerichts und zum anderen werden dann regelmäßig die Reden nicht zum Gericht gesprochen, sondern hinaus zum Fenster.
- Wenn eine Rundfunkübertragung jetzt zugelassen wurde im jetzigen Stadium des Prozesses,
- so hat das wohl seine Berechtigung im Hinblick auf die Bedeutung dieses Prozesses über die Öffentlichkeit auch erscheint jetzt nicht mehr in
- diesem Stadium des Prozesses eine Beeinträchtigung der Stellung der Angeklagten zu befürchten.
- wenn nach wie vor die erbetende Fernsehübertragung abgelehnt wurde, so deswegen, weil wie ich auch das schon
- andeutete, der Gerichtssal keine Schaubühne ist. Es besteht hier nur allzu sehr die Gefahr, dass lediglich Sensationslust
- hier mit der Fernseherübertragung befriedigt wird. Die Achtung vor der Menschenwürde auch des Angeklagten, denn er ist und das
- will wir besonders betonen nach wie vor, auch wenn er verurteilter ist, ein Mensch. verbietet es gegen seinen Willen der
- Archübertragung durchzuführen und ihn festzunageln auf dem Bild in einem Augenblick seiner tiefsten Depression. Weiterhin aber glaube ich auch, dass es
- dem Gericht nicht dienlich ist, wenn Fernsehübertragungen erfolgen. Nur allzu leicht wird damit menschliche Eidelkeit geweckt oder befriedigt. Und
- nichts sieht dem Richter mehr als Bescheidenheit. Er ist Diener des Rechts und nur Diener
- des Rechts. Das Schwurgericht hat sich im Laufe dieser vielen Verhandlungstage und
- vielen Beratungstage mit letzter Energie daran gemacht, die Wahrheit festzustellen, die Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen. Bis
- an die Grenze der physischen und psychischen Kräfte hat sich jeder, der Angehörigen des Schwurgerichts, eingesetzt und zwar
- bemüht, das Beste zu tun, das Recht zu finden, unbekümmert um die Ukenrufe der sogenannten Fachleute, den Lärm der Straße, die Zuflüsterung
- auf der Treppe, die einseitig einseitige Akzentuierung der Verteidigung und eine gewisse Kombinationsfreude der
- Anklage. Das Schwurgerecht hat recht gefunden von einer Basis aus, die nicht im
- isolierten Raume steht, sondern als lebendiges Flugidum im Lauf der Geschehnisse stand. Alle Angehörigen des Schwurgerichts haben ja die vergangene
- Zeit erlebt und haben auf dieser Grundlage aufbauen müssen und die Situation und die Geschehnisse beurteilen müssen, um
- der Wahrheit zum Siege zu verhelfen. Wenn von sein der Verteidigung betont wurde, man dürfe diesen Prozess nicht mit Gefühlen urteilen. Man dürfet
- Wahrheit und könne Wahrheit nicht mit Gefühlen feststellen. So ist es richtig. Sachlich nüchtern muss die Wahrheit gefunden werden, aber mosaikartig muss
- inner immer insbesondere das innere Bild der betreffenden Angeklagten die Einstellung zur Tat festgestellt werden häufig aus Gesichtspunkten, die dem
- Angeklagten ganz entgehen, bei denen er sich nicht entsprechend einstellen kann auf die Zweckmäßigkeit seiner Aussage. So können Nebensächlichkeiten von
- höchster Bedeutung werden. Noch etwas scheint mir nötig zu sein. Mangel an Zeit und Spannkraft
- bedingen bei mir eine sumarische und keinesfägs ausgefeilte mündliche Urteilsbegründung.
- Zunächst ist ein Rückblick nig. über die Geschehnisse, die vorausgingen, den Geschehnissen, die heute zur
- Abteilung stehen, unmittelbar, denn nur aus Ihnen heraus ist alles verständlich. Wir haben es mit dem Nationalsozialismus zu tun, mit seiner Entstehung, seinen
- Ursachen und seinen entsprechenden Auswirkungen. Wir haben die Stellung der Antiboten Nationalsozialismus und Kommunismus.
- Wir haben den Antisemitismus, der hier reinspielt. Es überschreitet allerdings den Rahmen eines Strafprozesses, alle Ursachen
- dieser Erscheinungen aufzuhellen. Der Schulgericht muss sich damit begnügen, von Ihnen als Fakten auszugehen.
- Auf die in die Augenspringenden Parallelen zwischen Nationalsozialismus und Kommunismus brauche ich wohl kaum näher hinzuweisen. Auf der einen Seite
- der dialektische Materialismus in Verbindung mit der messianischen Idee des russischen Volkes. Auf der anderen Seite der
- pseudoidealistische oder besser gesagt pervertiert idealistische Materialismus in Verbindung mit dem Herrschaftsanspruch
- des germanischen Menschen. Auf beiden Seiten ist also letztlich das Streben nach absoluter Macht.
- Ausgehend und gestützt auf Ideen, die Hitler ausgesprochenen Tendenzschriften wie z.B. von Schönerer dem hervorragenden Vertreter der sogenannten
- altdeutschen Bewegung. Und die Lagard Osten Chamberlin Gobin einem möglicherweise verfälschten Nietsche Matile Ludendorf Günters
- Rassenle und anderen sich zu eigen machte, erblickte er im Judentum eines der Haupthindernisse in der Realisierung der germanischen Herrschaft
- und die Hauptstütze des Kommunismus. Man sprach ja von Judo Marxismus. Bereits im Parteiprogramm kommt die entsprechende Einstellung Hitlers und
- seiner näheren Umgebung zum Ausdruck zur Frage des Judentums, wo es in dem fünf Punkteprogramm der NSDP heißt: Staatsbürger kann nur sein, wer
- Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer Deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession.
- Kein Jude kann daher Volksgenosse sein. Und in Ziel 5, wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland
- leben können und muss unter fremdengesetzgebung stehen. Hitler liest dabei völlig außer Acht die historische Entwicklung.
- Wenn das Judentum auch nicht aufgegangen ist in unserem Volk, so ist doch eine Art Symbiose eingetreten worden. Ein gemeinscha viele Jahrhunderte hinweg,
- bei denen Leid und Freud miteinander geteilt wurde, bei denen der Jude für den germanischen Deutschen, wie in Hitler
- auffasste genauso einstand wie umgekehrt. An dieses Parteiprogramm schließ sich eine klare und radikale
- Entwicklung an. In dem Augenblick, als Hitler an die Macht gekommen war, wobei Hitler als Meisterhafter Massenpsychologe
- im Bunde mit dem kalten synischen Dialektiker Göppels, demovialen dem Jovialsichtgebenden Draufgänger Güring und dem völlig bedenkenlosen Himmler ist
- verstand, die ganze Welt über seine wahren Ziele zu täuschen. Es wurde Missbrauch getrieben mit nationaler Tradition.
- mit dem Preußentum, mit der sogenannten Staatsra, mit dem positiven Christentum, das im Parteipprogramm verankert war. Was mit
- dem hatte, hat man später gesehen. Ich komme auch noch darauf zurück. mit dem Appell an alles edle und schöne und so weiter.
- Es erfolgt eine geschickte Auswertung fehlerhaften Verhaltens von Angehörigen der jüdischen Rasse, in dem
- Fehler einzelner aufgebauscht und verallgemeinert wurden, um damit den entsprechenden Näherboden für die antisemitische Einstellung zu bekommen.
- Es folgte in klarer Verfolgung der angestrebten Ziele die Kaltstellung in Vernichtung der damaligen aktiven politischen Gegner
- im KZ der Juden durch Ausschaltung Vertreibung und schließlich Vernichtung.
- Entwicklung im einzelnen ist in dieser Entwicklung folgendes festg gehalten.
- Die Propaganda, die hier auf Hochtouren lief, ich habe Göbelst schon angeführt, der ja durch die Gleichschaltung der Presse ein leichtes Spiel hatte,
- gegenüber die entsprechenden Boden vorzubereiten zur Vertreibung und der physischen Vernichtung der Juden. Es wurden
- gesitzgeberische Voraussetzungen geschaffen, z.B. Folgende gegen die Juden gerichteten
- Gesetze. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufspartentums vom 7. April 1933, die Entfernung der Nichtare aus öffentlichen Ämtern,
- entsprechende Bestimmungen für gewisse Berufe, Rechtsanwälte, Ärzte und so weiter. Später Bestimmungen bezüglich des Arbeitsdienstes, des Wirdienstes,
- Erprchts, den Arisierung der Geschäfte. Es folgt die Nürnberger Gesetze, die jedem wohl in Erinnerung sind, der die
- damalige Zeit erlebt hat vom 15.9. 35 Reichsbürgergesetz und Reichsblutschutzgesetz Kennkarten Zwang ab 1938
- auch wieder um die Juden entsprechend auszustellen und herauszufinden. Einfügen des Vornamens Israel bei den männlichen, des Vornamens Sarah bei den
- weiblichen Vornamen. Es kam ferner hinzu, die Judenabgabe als Süßnahme für die Gestallnacht vom 8. November 38,
- die dazu strebte dazu diente, entsprechend das südische Vermögen abzuschöpfen und den Schaden, den die
- Versicherungsgesellschaften nicht dickten oder für den sie in Anspruch genommen worden wären wieder auszugleichen.
- Es würde weiterhin eine Steuer hier mehr Belastung eingeführt für die Juden. Sozialausgleichsabgabe im Jahr 1940. Der Judenstern wurde im Jahr 1941
- eingeführt. Es folgte das Verbot, Orden und Ehrenzeichen zu tragen. Vorher waren schon besondere Gesetze eingeführt über Mietsverhältnisse Juden 30.439
- Arbeitsverhältnisse wurden zu Beschäftigungsverhältnissen besonderer Art umgewandelt. Vorausgegangen war noch das
- Waffenverbot, das Kraftfahrzeugverbot im Jahr 38 ferner Aufenthaltsbeschränkungen verschiedenste Art im Jahr 1938.
- Es folgten dann in den Jahren 41 und 42 Verbote über bewegliche Harabe zu verfügen, öffentliche Fernsprechstellen, öffentliche Verkehrsmittel und
- Warteräume zu benutzen, Wohnungen waren, wenn Judenstern zu kennzeichnen. Es war verboten, elektrische Geräte, Fahrräder, Schreibmaschinen und so weiter zu
- benutzen. Es bestand ein Verbot der Einlegung von Rechtsmitteln in Strafsachen. Durch die 13. Verordnung vom
- Rechtsbürgergesetz. Im 1. Juli 43 wurde bestimmt, dass strach bei Handlungen von Juden nicht mehr durch die ordentlichen Gerichte geändert werden.
- Alle diese Maßnahmen dienten dazu, die Juden zu verdrängen. Dem Selbensweck diente die Rechtsvereinigung der Juden in Deutschland, die im 4.7.39 39
- geschaffen wurde. Es war eine Zwangsorganisation mit der Befugnis von allen Juden Auswanderungsabgaben zu erheben, die der Finanzierung der
- Auswanderung Arme Juden dienen sollten. Diese Organisation unterstand keinem anderen als dem Schiff der Sipo und des SD Heidrich.
- Zunächst mal angestrebt, wie ich jetzt ausführe, die Juden zu vertreiben. Zunächst einmal aus den prechenden Stellungen, denn aus dem Lande.
- Es war dann übergegangen worden zu der Frage zu der Wegung der Frage, ob man sie nicht irgendwo besonders ansiedeln könnte. So gen Madagaskar Plan kam auf
- zu Beginn des Krieges. Zwar waren gedacht, sie anzusiedeln auf Madagaskar. Auch das dieser Plan scheiterte dann und man schreckte nicht zurück zu einer
- radikaleren Lösung überzugehen, nämlich zu der Vernichtung der Juden. Das alles ist natürlich nicht auf einmal entstanden, sondern nach und nach. Es
- ist auch nicht in einem Kopf allein erwachsen, sondern in entsprechenden Gesprächen, die hier vorausgegangen sein müssen zwischen Hitler und seiner
- näheren Umgebung Himlach, Heidrich, Göppelz, Göring. Das geht aus verschiedener Korrespondenz hervor, das geht aus Äußerungen hervor. Ich erinnere
- hier an eine Rede des Führers vom 30.1.139, 1939, wo schon etwas ähnliches anklingt. Der Hitler sagte, ich will heute wieder ein
- Prophet sein, wenn es dem internationalen Finanzjudentum in und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu
- stürzen, dann würde das Ergebnis nicht die Bulschevisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen Rasse in
- Europa. Nachdem der Krieg ein glänzendes einen
- glänzenden Verlauf genommen hatte im Jahr 1940 hatte die Hybress Hitlers keine Grenzen mehr.
- Es wurde übergegangen zur Endlösung, die zunächst einmal im Zusammenhang mit dem geplanten Ostfeldzug, dem Unternehmen Barbarossa
- eingefählt werden sollte, die zunächst einmal das Ostjudentum, das er ja besonders immer wieder herausstrich als besonders gefährlich vernichtet werden.
- Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. zeichnete sich dieses Problem der sogenannten Endlösung. Das Wort war
- damals noch nicht geläufig, s taucht erstmals im Juli 1940 41 in einem Briefe Görings an Heidrich auf
- zeichnet sich, wie ich schon sagte das Problem der Endlösung schon ab. Hitler soll auch wie der Sachverständige Ausführte und woran
- wohl nicht zu zweifel ist die Schwurgericht ist dieser Auffassung gefolgt seinem Leibarskegenüber sich schon entsprechend geäußert haben und
- hat sich damals nach der Überzeugung des Schwurgerichts das aus dem ganzen ergibt, dass die radikale Vernichtung der Juden in Europa von ihm befohlen
- worden sei. Im Frühjahr 1941 ist mit Sicherheit nach den Begundungen des genannten
- Sachverständigen nachzuweisen, dass diese Endlösung der Judenfrage beschlossene Sache war.
- Am 3. März 1941 fand eine Besprechung zwischen Hitler, Himlach und Keitel. statt indem nähere
- Pläne über die Durchführung hierfen werden sollten. Es war damals geplant worden, dass man die Wehrmacht ja wohl nicht für solche Aktionen einspannen
- könne, weil man wusste, wie die Wehrmacht zu diesen Dingen stehen würde. Man wollte Sonderformationen einschalten,
- die im rückwärtigen Armee und Sondergebiet sogenannte Bereinigungsaktionen zur Befriedung des rückwärtlichen Armee und Hesgebietes
- durchführen sollten. Tatsächlich aber nichts anderes als wie die Vernichtung der dortwohnenden Juden und anderen sogenannten potenziellen Gegner
- vor allem der Kommunisten und als solcher Verdächtigen. Heitel hat seinen Oberkandierenden am 13. März 41
- bekannt gegeben, dass der Führer, dem Rechtsführer SS in diesem Zusammenhang besondere Aufgaben im Operationsraum gegeben habe. Es wurden diese Aufgaben
- aber nicht genannt, sondern es wurde schön getarnt, nur von entsprechender Sicherung des
- rückwärtigen Armeegebietes durch diese betrefften Sondereinheiten gesprochen.
- Am 17. März 41 sprach Hitler nach einem Vortrag des Generalstabschiffs Halter davon, dass die Führungsmaschinerie des russischen Reiches zerschlagen werden
- müsse. Die Anwendung brutaler Gewalt im großchen Raum sei notwendig. Die Funktionäre müssen vernichtet werden, um die Bande des sowjetischen Reichs zu
- zerreißen. Am 6. 26. März 41 erfolgte das Abkommen zwischen OKW Vertreten durch den
- Generalkartiermeister Wagner, dem Rechtsführer SS vertreten durch Heidrich über die Tätigkeit der Einsatzgruppen im Operationsraum der Wirmacht.
- Auch hier war nicht von der Vernichtung die Juden der Juden die Rede. Generalgouverneur Frank hat erklärt
- im April desselben Jahres, dass eben der Führer bei einer Besprechung am 17. im März 41 zugesagt habe, dass das General Gurnar
- als erstes judenfrei sein werde. Nach der Aussage Stellenbergs ist diese Besprechung zwischen Wagner und Heidrich erst in dem Mai 41 erfolgt.
- Das kann aber nach dem ganzen Verlauf der Geschehnisse nicht der Fall sein. Es war, wie ich schon ausführte, schon im Frühjahr vor dieser Zeit die
- entsprechende Grundlage geschaffen worden. Um nun zur Realisierung überzugehen wurden diese Einsatzgruppen aufgestellt,
- die im wesentlichen bestanden aus Kräften der Staor, des SD, der Grippo, SS und der Ordnungspolizei.
- Sie wurden aufgestellt im Raum Britsch. Als Führer waren besonders zuverlässige Parteigänger eingesetzt, die Wesigen aus
- dem Reichsicherheitshauptam stammten. Es waren vier Einsatzgruppen, die eingesetzt wurden und zwar im Norden die Einsatzgruppe A
- Stahlcker, Brigadeführer, nicht zu unserem Ruhm, einer aus unserem Land. Dann die Einsatzgruppe B Nebe, der
- früher das Amt 5 im Rechtsreichshauptamt leitete. Dann die Einsatzgruppe Crasch
- und die Einsatzgruppe D und Ohlendorf, dem früheren Leiter des Amtes 3, des Reichssicherheitshauptamtes.
- Sie gliederten sich wieder unter in sogenannte Einsatzkommandos und zwar in drei bis vier, die Stärke etwa einer Kompanie hatten. Im ganzen waren es also
- etwa ein bis 2000 Mann, die hier eingesetzt wurden, um diese schaurige Arbeit, die nun später noch erördert werden wird, zu
- verrichten. Es kam nun in Verbindung mit dem bevorstellenden Russlandfelszug gekennzeichnet als Barbaraosa Befehl der
- entsprechende Befehl heraus, der diese Zusammenarbeit fixierte zwischen Wehrmacht und
- diesen Einsatzgruppen. Und zwar hatte er folgenden Wortlaut: Die weite Ausdehnung der östlichen Operationsräume,
- die Art der hierdurch bedingten Kampfführung und die Besonderheit des Gegners stellen die Wehrmachtgerichte vor Aufgaben, diese während des Verlaufs
- der Kampfwandlungen und bis zur ersten Befriedigung des eroberten Gebiets bei ihrem geringen Personalspand nur nur zu lösen vermögen, wenn sich die
- Gerichtsbarkeit zunächst auf die Haupt ihre Hauptaufgabe beschränkt, das ist nur möglich. möglich, wenn die Truppe selbst sich gegen jede Bedrohung durch
- die feindliche Zivilbevölkerung schonungslos zu wehr setzt. Aufgrund der mir vom Führer und obersten Befehlshaber der Wehrmachterteilten
- Weisungen bestimme ich deshalb für die Durchführung des Unternehmens Barbarossa. Erstens Behandlung feindlicher Landeseinwohner. Angriffe
- jeder Art von Landeseinwohnern gegen die Wehrmacht sind mit der Waffe sofort und unachsichtlich mit den härtesten Mitteln niederzuschlagen.
- Landeseinwohner, die als Freischer an den Feindsäeligkeiten teilnehmen oder teilnehmen wollen, die durch ihr Auftreten eine unmittelbare Bedrohung
- der Doe deuten oder die sonst durch irgendeine Tat sich gegen die deutsche Wehrmacht auflehnen, z.B. Gewalttaten gegen Wehrmachtange oder
- Wehrmachteigentum, Sabotage, Widerstand sind im Kampf oder auf der Flucht zu erschießen. Dann anderer Seite Lockerung der des
- Verfolgungszwangsraftatenesangehöriger gegen feindliche Landeseinwohner strafbare Handlungen, die Heresangehörige aus Erbitterung über
- Greaten oder der Sitzungsarbeiter des südischen bolschewiistischen Systems begangen haben, sind nicht zu verfolgen, soweit nicht im Einzelfalle die
- Aufrechterhaltung der Mannesucht ein einschreiten erwart. Es allen Umständen Aufgabe aller Vorgesetzten willkürliche
- Ausschreitungen einzelner Heeres Angehörigen zu verhindern und einer Verwilderung der Duppe vorzubeugen. Der einzelne Soldat darf nicht dazu kommen,
- dass er gegenüber Landeseinwohner tut und lässt, was ihm gut denkt, sondern es ist in jedem Falle geboten an die Befehle hervorgesetzten.
- Im übrigen bleibt es bei der Handlung strafbare Handlungen von Herosangehörigen wie folgt spielt hier keine Rolle. Das ist der Befehl, der
- dann im Anschluss an die Einsatzenaufstellung erging, indem dann diese Sonderstellung herausgestellt wurde. Auf der einen
- Seite diejenigen,
- die sich irgendwie gegen die Wehrmacht gestellt haben sollten, dass die vernichtet werden sollten. Auf der anderen Seite das bei Maßnahmen gegen
- Zivilbevölkerung nicht mit strengen Maßstäben zu mich s, dass man hier Augen zudrückt. Praktisch sollte das Ergebnis sein, dass der russische Mensch in
- diesem Raum mehr oder weniger vogelfrei wird. Diese Einsatzgruppen wurden im kurz vor Beginn des Ostlandfelszuges, der am 22.
- Juna 1941 begann, in dem genannten Raum aufgestellt unter den genannten Führern. Den Führern wurde genau bekannt gegeben, was Sinn dieser Sache ist und sie haben
- auch ihren Unterführern im Wesen sofort im wesen im Lauf der künftigen Wochen und Monate gesagt und gezeigt, was es für eine
- Bewandnis hat mit diesen Einsatzgruppen, nämlich, dass sie aufzuräumen hatten mit den potenziellen Gegnern. Es wurde von Sonderbehandlung gesprochen, die hier
- durchzuführen wäre. Es hat sich dann, das will ich hier gleich vorwegnehmen, weil das nachher
- für die Strafzumissung dann von Bedeutung sein wird, auch noch ergeben, dass es nicht nur Hitler, Himler und Heidrich waren, die hier eingeschaltet
- waren, sondern dass wie ich schon andeutete, das Rechtsicher Reich Hauptdamt wohl als Haupträger hier eingespannt war mit
- diesen Einsatzgruppen zusammen. diese Maßnahmen organisatorisch und technisch vorzubereiten und durchzuführen,
- sondern es wurden auch die obersten Spitzen der Behörden des Reiches entsprechend eingeschaltet. In der sogenannten Mannseekonferenz, die
- erst im Jahr 1942 erfolgte, ergibt sich das ganz klar, denn dort waren die Staatssekretäre vertreten von sämtlichen Ministerien und
- dort wurde im Einzeln gesprochen, was hier unternommen wurde, um die Juden zu vertreiben und zu vernichten und was die weiteren Pläne wären.
- An der Spitze dieser Durchführung stand Himmler, der wiers geben Heiderich weiteren Auftrag
- gab war, aber wie ich schon anführe sich nur sondern Ja, ein anderer Spiel Himmler und Himmler äh Hitler war
- es, der zwar keinen schriftlichen Befehl in dieser Richtung gegeben hat, der aber einen mündlichen Befehl gab. Das ergibt sich insbesondere aus der glaubhaften
- Bekundung eines Zeugen, der im Nürnberger Prozess gehört wurde, der nicht mehr unter den Lebenden ist. Das Zeugen Wisliz, der Eichmann auch
- einen bekannten an der bekannten Erscheinung vom Reichsreisuptamt äh von Eichmann ein Schreiben bekommen hat des SS Führers Himmler, in welchem
- die Endlösung der Judenfrage befohlen wurde. Und hier wurde darauf hingedeutet, dass Hitler derjenige gewesen sei, dass
- der diesen Befehl gegeben habe. Ist es aber auch gar nicht anders denkbar, als das Himler Hitler hinter dieser
- Sache stand, denn eine solche Aktion kann in einem Führerstaat niemals durchgeführt werden, ohne dass der Betreffende, der an der Spitze steht, um
- diese Tatsache weiß und sie will. Das Schwurgericht hat deshalb festgestellt, dass es ein Befehl Hitlers war, der hier dieser Maßnahme Zugunde
- lag und das Himmler Heiderich und die weitere nähere Umgebung mit diesem Plan ausgeheckt und mit diesem Plan durchgeführt haben,
- als am 22. 1941 der Barbarossa Befehl verwirklicht
- wurde, nämlich die deutschen Armeenantragen zum Marsch über die russische Grenze.
- In den frühen Morgenstunden dieses Tages ging der Angriff an der breiten Front dem überraschenden Gegner gegenüber sehr
- zügig voran mit wenigen Ausnahmen. Im Gefolge dieses zügigen Vorgehens marschierten aber bereits die
- Einsatzgruppen waren auf die drei Herosgruppen
- Nord in der Herosgruppe Nord war wie ich schon anfüte Stahleger der Führer der Einsatzgruppe mit seinen
- Einsatzkommandos. Hier sich zunächst insofern eine Besonderheit
- ab, als hier im Gegensatz zu den meisten anderen Orten Widerstand. Es war hier Widerstand aufgetreten im Bereiche
- der Herzgruppe Nord und zwar um bei dem Kampf um oder bei dem Versuch den Ort Gasten zu nehmen.
- Es war dort die 61. Idee eingesetzt und das Infanterie 100 Regiment 176 hatte in dem Raum um Garsten den Befehl die dortliche Minkebrücke zu nehmen, die
- Ostwertzen. Lag einem Handstreich. Es wurde eine Kampfgruppe aufgestellt Wasingen aus dem zweiten Bataillon verstärkt durch eine Kompanie des ersten
- Bataillons. Dieses diese Kampfgruppe hatte die Minebrücke zu nehmen und sollte auch mit einem Teil gleichzeitig den Ort Gasten
- nehmen. Früh morgens angetreten ist es zwar gelungen, die Gas die Mingebrücke sofort im Handstreich zu nehmen. Aber
- wurde C verteidigt von dort einsitzenden in KBD Kräften der Russen. Es äh gelang dieser Einheit, die hier eingesetzt war, nicht den Ort zu nehmen.
- Es entspannt sich im Lauf des Vormittags ein harter Kampf, der von dem zunächst von dieser einen Kompanie geführt worden war, unterstützt von den von dem dritten
- Bataillon, das nurangezogen war durch den Kommandeur des Regiments Sattler. Es entspannt sich ein Kampf, wie ich schon sagte, Haus um Haus und
- erst nachdem jedes Haus im Kampfe genommen war, konnte schließlich dieser Ort genommen werden, bis etwa nachmittags 15 Uhr.
- Das erste Batillon war bereits weitergerückt. Das war Reservebataillon gewesen. Das zweite und dritte Bataillon rückte dann nach, um dann im Laufe des
- dieses Tages noch mit den gesamten Kräften das befohlene Marchziel zu erreichen.
- Am Abend dieses Tages traf bei der Stabo Tilsit der bereits genannte Brigadeführer Stahler
- für der Einsatzgruppe A ein und zwar etwa abends um 8 Uhr. [schnauben]
- In Dilsit war zu dieser Zeit der Angeklagte Böme als Führer und Leiter der Stapau Dienststille
- tilblichen den Raum des Regierungspräsidiums äh Gumbinen umfasste. Es war in Tilsit selbst
- der Sitz. Angeschlossen war dort das Grenzpolizeikommissariat.
- Die Stauelle selbst gliederte sich in drei Teile. Ein Verwaltung, 2 sogenannte Exekutive und drei das Grenzpolizeikommissariat mit weiteren
- Aufgaben. Leider der Abteilung 2 war der Angeklagte Kreuzmann, der Abteilung 3 Angeklagte Harms.
- Es waren noch weitere Außenstellen vorhanden und zwar sogenannte Grenzpolizeikommissariate und Grenzpolizeiposten.
- Es waren insbesondere die Grenzpolizeikommissariate Meme, Sualki und Eidu und es waren die Grenzpolizeiposten Laugallen,
- Boren, Laugallen, Laug Sagen Schirwind, die gleichfalls Böme unterstanden.
- Böme hat kurz vor Beginn des Russlandfeldzuges im Zusammenhang mit den Befehl Barbarossa Befehle bekommen als geheime
- Reichssache. Diese Befehle hat er am Tage vor Beginn des Russlandfeldzuges den Angehörigen seiner Dienststelle und der unterstellten Dienststellen
- der Grenzpolizeiposten Grenzpolizeikommissariate bekannt gegeben. waren drei zweie Befehle. Der eine Befehl bezog sich darauf, dass die
- Grenze zu schließen sei, dass niemand mehr herüber den überdürfe. Der andere bezog sich auf das vorhanden sein von sogenannten Einsatzgruppen, ohne dass
- die besonderen Aufgaben hier in Erscheinung getreten wären. Am nächsten Tage hat er dann einen weiteren Befehl C, der im
- Panzerschrank bei ihm gelegen hat aufgemacht und in die ihm stand dort stand, welche Aufgaben diesen Einsatz Kurpen Oblagen, nämlich die
- Sonderbehandlung der sogenannten potenziellen Gegner neben anderen Aufgaben.
- Der Angeklagte hat nun auch von diesem Befehl zunächst selbst Kenntnis genommen und hat ihn auch seinen den Angehörigen seiner Dienststelle
- bekannt gegeben in der Richtung, dass hier Einsatzgruppen eingestaltet und eingesetzt würden im rückwärtigen heren Armeegebiet mit Sonderaufgaben.
- Im Laufe dieses Tages kam n wie ich schon anführte Stahler, der sich etwas verspätet hatte mit seiner Einsatzgruppe.
- Er war die Einsatzgruppe war erst am diesem Tage in Marsch getreten. Stahler war am Vormitage ist schon äh von Bretsch aus aufgebrochen,
- um Fühlung zu nehmen mit den zuständigen äh Befehlshabern der Armee, der Armee Armeekurs und Armee und kam nun an diesem Tage am Abend zu der
- Starbaustelle Tilsid. Dort befand sich in jenem Abend der Angeklagte Kreuzmann, der sofort den Angeklagten Böme verständigte das
- Eintreffen. Stahliger eröffnete nun dem geklagten Böhme, dass ihm an der Grenze, nämlich der Starbort Stelle Stelle Tilzit eine
- besondere Aufgabe erwachsen. Sie würde nämlich auch eingeschaltet in diese Vernichtungsaktion der potenziellen Gegner Bereinigung des rückwärtigen
- Heresgebietes und zwar in einem Grenzstreifen, der entlang der Starbstelle des Bereiches der Starbotelle
- Tilsit verlief in der Tiefe von 25 km. Der Angeklagte Böhme zog noch zu dieser Besprechung den angeklagten Herstmann
- hinzu. Auch er bekam Kindnis von diesem Befehl. Kreuzmann zum Teil. Böme wollte sich vergewissern, ob dies Befehl
- seine Richtigkeit habe und Stahler wandelt sich fernschriftlich an das Rechtsreich Hauptamt, um die Bestätigung der Richtigkeit seiner Anordnung zu
- erreichen. Diese Bestätigung traf am anderen Morgen etwa um 8 Uhr oder kurz vor 8 Uhr. Sie wurde dem Angeklagten bekannt oder früher etwas Feuer wurde an
- dem Angeklagten Böme auf alle Fälle, wie er zum Dienst kam um 8 Uhr äh bekannt gegeben. Das heißt, sie lag auf seinem Dienstzimmer
- und er hatte damit die Bestätigung, dass es mit dem Befehl, der ihm von Stah gegeben wurde, seine Richtigkeit habe.
- Er hatte bereits mit Herstmann sich vorher vereinbart, dass Herstmann bei ihm an diesem Morgen vorbeikomme. Er kam dann kurz nach 8 Uhr vorbei und hier
- wurde nun beratschlagt, was zu unternehmen sei. Es wurde insbesondere auch erwogen, was hier Ihnen an Kräften zur Verfügen
- stehe. Es war bereits am Abend vorher von Stahler drauf hingewiesen worden auf den Einwand Bümes, dass er wohl nicht die nötigen Kräfte hätte zur
- Durchführung solcher Aktionen. Nun, es ständ auf der einen Seite SD Tilsit mit zur Verfügung. Auf der anderen Seite könnte man auch Polizeikräfte von Nemel
- beiziehen, denn dort befindet sich ja eine Polizeidirektion unter dem Angeklagten Fischer Schweder, der Stahler von früher dienster Tätigkeit
- aus Presslau bekannt war. Beide Böhme und Hstmann kamen, nachdem sie entsprechende Erwegungen geflogen hatten zum Ergebnis, dass sie allein
- diese Aktion nicht durchführen könnten, dass sie wohl Hilfe bräuchten und es sollte nun entsprechend versucht werden, Meme einzuschalten mit der deutlichen
- Ordnungspolizei. Die Waffen, die Angeklagten bei ihren Dienststellen zur Verfügen hatten,
- wurden festgestellt und anschließend von Böhme an Dr. Vorwan,
- den Leiter der Außenst der des GBKs Meme, der entsprechende Befehl weitergegeben, der von Stahlecker, dem Angeklagten Böhme erteilt worden war
- und vom Rechsigreichshauptamt bestätigt worden war. Herstmann gab seinen Untergebenen, den Befehl gleichfalls bekannt. Böme t es
- ebenfalls im Laufe dieses ersten Tages auf die Weisung an Vorwahn. Er möchte sich mit Fischer Schweder ins Benehmen setzen und
- die Zufügungstellung der Ordnungspolizei erreichen, die entsprechenden Absperrmaßnahmen durchführen sollte. bekam er von Vorwanden Bescheid, dass
- Stab, dass die Ordnungspolizei in Memel zur Verfügung stände und zwar nicht nur zum Absperren, sondern zur Exekution.
- B selbst war darüber überrascht, denn er hatte ein solches Anzieinnen nicht gestellt.
- Ihm war es aber nicht unangenehm, dass er solche Hilfe bekam, dass er seine eigenen Leute hier nicht einspannen musste.
- Es wurde vorwand weiter der Auftrag gegeben, die entsprechenden Maßnahmen zunächst in Gasten durchzuführen. Proban hat Vormittag des 23.
- 6.14 1941 sich mit entsprechenden Kräften seiner seines Grenzpolizeikommissariats nach
- Gston begeben und hat dort Fistnahmen von Juden und soweit es sie möglich war auch von einzelnen als Kommunistenverdächtigen
- durchgeführt. Sie wurden zusammengefasst und auf eine Wiese verbracht, die zwischen dem dortchen Grenzpolizeiposten Laugallen und Gasten lag.
- Spieler Schweder wurde gleichfalls entsprechend ins Bild gesetzt. Er hat sich am Laufe des Montags gleichfalls hinausbegeben nach Garsten,
- um dort nach den Dingen zu sehen. Einmal hatte er gehört von den entsprechenden Kampfhandlungen, die dort erfolgt waren und außerdem von Fahrern von Vorwand ins
- Bild gesetzt worden, um was es sich hier handeln sollte, nämlich um die Erschießung von Juden. Es wurde über
- von Meer von dem Angeklagten Fischer Schweder der Befehl an Mayor Günther, den Kommandeur der Stützpolizei in oder Ordnungspolizei in Memel weitergegeben,
- der ein entsprechenden Befehl ausarbeitete an seine unterstellte Truppe, das heißt an seine unterstellten Polizisten. Es bestand dort ein
- sogenannter Alarmzug oder eine Alarmeinheit, die für bestimmte Fälle vorgesehen war. Diese sollte eingesetzt werden. Es waren
- etwa 20 Mann, die unter dem Kommando des angeklagten Schmidthammer standen. Es wurde dabei, dem Angeklagten Schmidthammer erklärt, dass es sich hier
- um eine Maßnahme handel gegen Zivilisten, die Widerstand geleistet hätten, gegen die kämpfende Truppe.
- Nun kam der 24.6. daran, anem der angeklagte Böhme vorher abrückte, seine Leute, die er
- hier einschaltete, zusammenfasste und sie ins Bild setzte. Und zwar nach der Überzeugungs volle Umfangensbildsätze dahingehend,
- dass diese Krieg der eine ideologische eine ideologische Auseinandersetzung zum Inhalt habe, harte Maßnahmen verlange, das radikal
- durchzufahren sei, dass das was die Führung als notwendigerte eben durchz stehen sei, es seien hier sämtliche potenziellen Gegner zu vernichten als
- das seien Juden und Kommunisten oder als solche gekennzeichnete. Gleichfalls wurde SD äh von Erstmann zur Verfügung gestellt
- und es wurde die Abfahrt durchgeführt etwa um 11 Uhr dieses Tages. Es waren etwa 6 bis acht Fahrzeuge äh ins ganzen etwa 8 bis 10 Fahrzeuge,
- sechs etwa der Starpo und zwei bis 3 des SD. In der Zwischenzeit war auch das Grenzpolizeikommissariat
- Memel nicht untätig gewesen. Auch dieses fuhr hinaus gleichfalls das bereits die bereits genannte Alarmeinheit, die etwa um 12 Uhr des 24.
- mit einem LKW nach Gasten abfuhr. Dorthin hat es sich schon am Vormittag auch der Angeklagte Fischer Schweder
- begeben mit zusammen mit dem Geistleiter Grauer, den er an diesem Vormittag verständigt hatte, dass hier eine Aktion
- durchgeführt würde, bei der äh Erschießungen durchgeführt werden. Und zwar werden hier äh Leute erschossen, die Widerstand geleistet hätten.
- Zunächst wurden die Juden, die hier zusammengefasst waren, bewacht noch und zwar bewacht von Angehörigen der Zldienststille, die in Laugallen an der
- Grenze tätig war. Sie waren beauftragt worden von Fran. diese Bewachung der zusammengefassten äh Juden
- hier durchzuführen, bis die Exekution dann durchgeführt werden sollte. Dieser diese Tatsache, dass eine Exhibition hier durchgeführt würde,
- wurde den Zollbeamten aber nicht bekannt gegeben. In der Zeit von 12 Uhr bis 2 Uhr, dem eigentlichen Beginn der Exekution,
- wurden die Juden beschäftigt mit verschiedenen Aufgaben. Sie mussten da noch tote Russen insbesondere herumlagen. Mussten sie diese beerdigen.
- Sie mussten Vorbereitungen treffen für einen Exekionsgraben. Es wurden dort Absteiferungen von bereits vorhandenen
- Verteidigungsgräben herausgerissen. Es wurden weiterhin weitere Akt Suchaaktionen durchgeführt in dieser Zeit im Ort Gsten nach Juden und
- Kommunisten und wurden weitere zusammengefasst und zu den anderen geführt.
- Als Schmidthammer mit seinen Leuten angekommen war, meldete er sich bei Fischer Schweder, so wie es ihm Meer Günter befohlen hatte.
- Ich will das ergänzen. Er hat im Vortage schon das Erschießungskommando eingeübt, wie entsprechende Kommandos durchgeführt werden sollten. War also im Bilde, wie
- es durch von Statten gehen sollte. Fisch weder führte nun den angeklagten Schmidthammer übers Gelände Richtung Garsten, zeigte ihm dort ein dortliches
- Gratt zwei tote deutsche Soldaten, die neben dem oder in der Nähe des Kratz lagen und besprach
- mit ihm noch das Nähere wieer Schwederhitler auch noch eine Ansprache anschließend an die versammelen Angehörigen dieses Kommandos, indem er
- auf die Bedeutung hinweis hinwies darauf hin äh äh wies, dass man hier äh zwar harte Maßnahmen durchführe, dass sie aber notwendig sein, dass hier um
- Widerstands äh Leistende gehandelt habe. Dereklagte Schmidthammer selbst war, nachdem er den Ort mit Fischer Schweder
- besichtigt hatte, gleichfalls nochmals herangetreten an seine Leute und informiere sie dahingehend, dass man es hier mit Leuten zu tun habe, die
- erschossen werden müssten, die einen Sankar überfallen hätten, die äh hier Widerstand geleistet hätten und ähnliches.
- Die Exekution selbst trat nun näher ran. vor die Exekution selbst durchgeführt wurde,
- wurde schon einer der Angehörigen der zusammengefassten Leute hier erschossen, der bei den vorausgehenden Arbeiten, die ich bereits anführte, nicht so tätig
- war, wie es den betreffenden Starbuleuten passte. Er wurde durch einen Genickschuss erledigt. Es ging sehr laut und übel zu. Es wurde
- schon geschlagen bei diesen Tätigkeiten. In der Zwischenzeit trat Böhme mit Fischer Schweder zusammen und Herstmann.
- Und bei dieser Gelegenheit wurde für schon später, noch soweit es nicht geschehen war, seit es vorwanden in den ganzen Rahmen der bevorstehenden
- Maßnahmen eingeweiht, nämlich, dass die Starb Tilsit im Grenzstreifen von 25 km diese bereits genannten Aktionen durchzuführen habe.
- Fischer Schweder äußert dem gegenüber, nun, dieser Krieg bringt Konsequenzen mit sich, an die man zunächst nicht gedacht hat.
- Bei der Exekution selbst ging es so von Statten, dass in Gruppen, die zu Exekutieren dann herangeführt wurden, sie hatten sich durchaus ruhig verhalten
- von irgendwelchen Aufruhr, Widerstand und so weiter. War seitens der zusammengefassten Gefangenen in gar keiner Weise die Rede. Im Gegenteil,
- nachdem sie ihr Schicksal erkannt hatten, fügten sie sich stoß, beteten, fsten sich an den Händern und gingen ihrem Schicksal entgegen.
- Es ging nun zu, wie es auf einem Schlachthof zuging, wie es auf einem brutischen Kasernenhof zuging. Die Leute wurden vorgetrieben im
- Marschmarsch zum Exekutionsplatz, dort mit dem Rücken zum Graben aufgestellt und dann von dem Exekutionskommando erschossen, wobei zwei Mann jeweils auf
- einen der zu erschießenden zielten. Das Kommando gab der Angeklagte Schmidthammer mit gezogenemen. Er wurde noch von dem angeklagten
- Fischer Schweder darauf hingewiesen, dass Nachschüsse dann zuur erteilen sein, wenn eines der Opfer nicht sofort tot sein sollte.
- Nachdem die erste Gruppe erschossen war, der Rest stand hinter einer Mauer von einem zusammengeschossenen oder zerstörten Gebäude
- und zwar erschossen wurde, nachdem von dem angegangen Schmidthammer den Opfern zuvor erklärt worden war, sie wird erschossen. Wegen Vergehen gegen die
- Wehrmacht auf Befehl des Führers wurden die nächsten Opfer rangeführt. Die hatten die bereits erschossen, sweise nicht in den Graben gefallen waren
- hineinzuwerfen, mussten das ganze schaurige Bild mit ansehen. Es kam die nächste Gruppe zur Aufstellung, die wurde genauso wie dem selten Spruch
- wieder in den Tod gejagt. So ging es bis sämtliche erschossen waren. Auch eine Frau befand sich darunter und zwar eine Kommunistin mit roter Bluse. Auch sie
- ging den selben Weg. Sie, nachdem sie gesehen hatte, dass hier Gnade nicht zu erwarten war, stellte sie sich trotzig vor
- Erschießungskommander mit gekreuzten Armen und ging in den Tod. Nachdem diese Tat ihr rumreiches Ende genommen hatte, fuhr das Schuberkommando
- getrennt wieder ab. Die Sta fuhr für sich wieder ab. Die Opfer hatten ein Teil ihrer Begleitung abgelegt.
- Auch Wertsachen waren äh abgenommen worden und wurden von der Starbur Tilsit mitgenommen, um sie nachher abzuführen an eine zentrale Stille. Insgesamt waren
- es 2011 Menschen, die hier den Tod fanden. 200 Männer, eine Frau im wesentlichen Juden. Es waren Juden im Alter von
- 14 Jahren bis zum Kreis. Es war auch ein Rabiner darunter. Die Juden waren erkenntlich an ihrem äußeren Erscheinungsbild, an ihren
- körperlichen Merkmalen, an Bärten, die sie zum Teil drogen und wie ich schon sagte, der Rabiner an seiner Kleidung.
- Auf der Rückfahrt wurde der Angeklagte Schmidthammer von seinen Leuten, die unter diesen Juden auch Bekannte gesehen hatten. Es waren nämlich Juden, die bei
- der Angliederung des Memelandes an das Deutsche Reich, die ja am 22. März 1938 erfolgt war, aussiedeln mussten. Sie
- hatten äh solche Juden wiedererkannt. Sie haben zum Teil mit ihnen noch Verbindung bekommen
- gesprächsweise. Sie haben insbesondere gehört, wie der eine nach dem anderen zurf, schieß auch gut. Wie ein anderer rief noch einen
- Schuss, weil er nicht tödlich getroffen war. Sie äh diese Polizisten haben gesehen, um was sie hier handelt. Sie haben sich
- ihren Vers drauf gemacht. Bei der Heimfahrt erfolgte ein Luftangriff auf Mhmel. Und bereits hier war davon die Rede. Die Strafe Gottes ist hier am
- Berger. Der Angeklagte Schmidthammer wurde gefragt von
- dem Polizisten. Nun, was eiglich mit diesen Juden sei und die erschossen worden sein? Er
- erklärte, ich weiß auch nicht, ich bin auch nur ein kleiner Befehlsempfänger. Berichtigen will ich noch, dass diese Anliederung des Nemlandes nicht 39,
- sondern selbständlich 38 erfolgt ist. Ich hab mir hier versprochen. Weiter will ich noch ergänzen äh an 39 nicht 38 Erfolg ist. Ich äh will ich
- noch ergänzen, dass bei diesen Nachschüssen sich nicht nur der Angeklagte Schmidthammer beteiligte, sondern auch der Angeklagte Fischer
- Schweder und vor allem Stapoor und SD Mitglieder. Ein Arzt, der etwa den Tod festgestellt hätte bei den Opfern, ist nicht
- zugezogen worden, sondern dieses Grab wurde so eingeebnet, wie es war. Ob die Betreffenen tot waren oder nicht, spielte letztlich keine Rolle. Sie waren
- verschwunden. Bei dieser Aktion hatten die nicht näher eingeweihten
- Polizisten von Meme, aber auch die Stabangehörigen Delsit den Eindruck, dass der Leiter der Exekution nicht der Angeklagte Böhme wäre, sondern Fischer
- Schweder. Er stand in seiner Uniform als SA Oberführer breitspurig in der Gegend. Er gab die entsprechenden Anweisungen. Er gab die
- Anweisung, dass eine Erschießungsformel gewählt werden müsse, damit die Sache einen militärischen Anstrich bekäme. Das sei man schuldig den Männern, die diese
- Taten hier durchführen müssen, um ihren seelischen Rückhalt zu stärken. Er war es auch. wie ich schon sagte, der die Nachschüsse anordnete,
- der überall bei der ganzen Exekution immer wieder in Erscheinung getreten war.
- Der bereits genannte Gauleiter Kreisleiter Grau, der zunächst andere Aufgaben erledigt hatte und dann zur Erschießung gekommen war aus Neugier,
- hatte mit Fischer Schweder am Erschießungsplatz gesprochen, schon vor die Exekution begonnen hatte und hierbei erwähnte der angeklagte
- Fischer Schwede Graugegenberießung als solche die Starbilsit durchoff führen mit ihren paar Männern. Das ist
- ja lächerlich. Ich habe sofort beide Leute zur Verfügung gestellt. Dieser diese Exekution wurde dann zahlenmäßig erfasst und über die Starb
- von der Starbustelle Tilsitre Hauptamt und zwar ab Amt 4 gemeldet von der SD-dienststelle des Angeklagen Erstmann Gleichfalls und dem Amt 3
- gemeldet mit der Zahl 2011. Ja, im einzelnen waren bei dieser Aktion die
- Angeklagten wie folgt in Erscheinung getreten. Zunächst der Angeklagte Böhme durch die Kommandierung der Starbuangehörigen
- Südausschießung und Leitung. Der Angeklagte Herzmann durch die Einteilung seiner SD Leeute zur Erschießung, durch die
- Beaufsichtigung seiner Leute am Erschießungsplatz, durch seine Anwesenheit als solche stärkte er entsprechenden
- Rückhalt der Männer. Er war weiterhin beteiligt an der Nachschau nach weiteren Opfern im Ort
- Gasten. Dereklagte Fischer Schweder, das habe ich schon angeführt, abgesehen von den bereits genannten
- Punkten durch die Absperrung Abstellung der Schupo Einheit durch seine persönliche Anwesenheit, in der er besonders deutlich in
- Erscheinung trat und auch deutlich in Erscheinung treten wollte. Der Angeklagte Kreuzmann durch seine Anwesenheit als effektiv
- stellvertretender Leiter der Starbaustelle Dilsit. Der Angeklagte Harms als Leider des Grenzpolizeikommissariats
- Tilsit und Vorgesetzter der Grenzpolizeikommissariate und G Grenzpolize Posten. Ferner
- war er bei der Bewachungsaufgabe beteiligt und hat durch seine Anwesenheit, gleichfalls seinen Leuten den Rücken
- gestärkt. Der Angeklagte Berend, der von der vom Grenzpolizeikommissariat Mhme gekommen war durch die Überwachung
- der Gefangenen Ferner durch die Zuführung zum Graben, zum Erschießungsgraben wenigstens stückweise.
- Der Andlass Sakut, der von der Leiter der SD Außenstelle in Memel war, war gleichfalls auf Befehl des angegagen Herstmann anwesenheit
- entsprechend der ganzen Aktion einen entsprechenden Rückhalt gegeben. Der angeklagte Schmidthammer hat, wie ich schon anführte,
- Exekutionskommand geleitet, die Erschießungsforme genannt und mindestens zweimal Nachschieß abgegeben.
- dieser Exekution folgte nun schlagartig in Durchführung der entsprechenden des entsprechenden Befehls die weiteren Aktionen
- im Wesentlichen geleitet von dem Angeklagten Böhme selbst zum Teil wie ich noch ausführen werde einen Fall auch vertreten durch den angeklagten
- Herstmann dann weitere Aktionen die er seinen unterstellten Gruppen übergeben hatte
- Am 26.16 16 kam es zu der weiteren Aktion an dem Grenzword Gottingen. Hier wurden gleichfalls in diesen ersten Tagen Leute zusammengefasst, die diese
- Gruppe angehörten, nämlich Juden und Kommunisten. Sie waren schon vor diesem Tage zusammengetrieben worden unter
- Mitwirkung des Angeklagten Jackis, der früher Sicherheitspolizechiff in Gottingen gewesen war und nachdem die
- Russen Besitz ergriffen hatten, von dem litauischen Land darüber gefloren war nach dem deutschen Gebiet.
- Er war zurückgekehrt mit Kriegsbeginn und hat sich dann mindestens ab 24. in Grottingen befunden und dort betätigt in dem Sinne, in den dem es die Starpau
- wünschte, nämlich in der entsprechenden zur Verfügungstellung seiner Kenntnisse bezüglich der Qualifizierung der einzelnen Bewohner
- von Gottingen und Umgebung. Es wurden am Tage selbst, dem die Exekution durchgeführt wurde, zu der die Angehörigen von Starburg Tils von SD
- Tilsid, von GBK Meme, von GBP Bayoren hinzugezogen worden waren und ebenso dieses bereits genannte Schützpolizeikommando.
- Es wurden an diesem Tage noch weitere Opfer zusammengetrieben, gesucht in den Häusern, gebracht von Luckis, der an diesem Tag noch
- sortierte. Sie waren zusammengetrieben auf dem Marktplatz zusammengefasst, zunächst in der Synagoge, dann auf dem Marktplatz
- zusammengetrieben. Und hier wurde von dem Einsatzkommando Tils, wie ich nun diesen ganzen Kreis hier nennen
- will, die Aktion in die Hand genommen, als erschienen waren. Die Opfer wurden hinausgebracht
- vor Gotingen mit Lastwagen einige Kilometer hinaus Richtung Strand. Dort am Sand im in einem Waldstück wurden Gräben ausgehoben von den Opfern selbst.
- Spartenwarer mitgebracht worden. Die Opfer wurden dort geteilt in die Gruppe Juden, in die Gruppe Kommunisten und Kommunistenverdächtige. Es fand noch
- eine entsprechende Aussibung statt. Der Angeklagte Fisch Schweder war nicht sofort erschienen auf der Bildfläche, sondern er war erst erschienen, nachdem
- die Juden vom Marktplatz weggeführt wurden. Er hat sich dann hinausbegeben vom Marktplatz zum Exekutionsort und
- dort die Geschehnisse nicht nur miterlebt, sondern auch wieder durch seine Anwesenheit entsprechend gekennzeichnet.
- Es wurde eine Siebung durchgeführt der Kommunisten und zwar deswegen, weil es dem angeklagten Böhme aufgefallen war, dass hier auffällig viel Kommunisten
- sein sollten, die von Lukis und seinen Leuten entsprechend qualif qualifiziert worden waren. Es wurden ausgesiebt und äh es war ein Teil von etwa 30 bis
- 40 zur Seite gestellt worden. Die der Rest wurde gleichfalls zur Erschießung bereitgestellt.
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