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Bundestagswahl 2025: Informationen für Wählende: Sitzberechnung

Die Bundeswahlleiterin2:58 7.781 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 20 Zeilen
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  1. in diesem Video geht es um die Verteilung der 630 Sitze im Deutschen Bundestag nach der Bundestagswahl bei der Bundestagswahl
  2. haben Wahlberechtigte eine erst und eine Zweitstimme mit der Erststimme wird für eine wahlkreisbewerberin oder einen wahlkreisbewerber gestimmt mit der
  3. Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt bei der Verteilung der Bundestagsmandate werden nur Parteien berücksichtigt die bundesweit entweder
  4. mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielt haben eine Ausnahme bilden Partei nationaler
  5. Minderheiten z.B im Norden Deutschlands sie werden immer berücksichtigt die Umrechnung der gültigen Stimmen in Bundestagssitze erfolgt in drei
  6. Schritten erstens zunächst wird festgestellt wie viele Sitze jede Partei insgesamt im Deutschen Bundestag erhält dazu werden
  7. die 630 Sitze im Verhältnis der Zweitstimmen die für die Parteien bundesweit abgegeben worden verteilt das nennt man
  8. oberverteilung sofern eine einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten hat erhält diese Person einen
  9. Sitz sicher die Zahl der erfolgreichen einzelbewerbenden wird daher in der oberverteilung von den 630 sitzen abgezogen
  10. zweitens danach werden die für jede Partei ermittelten Sitze nach Bundesländern verteilt dies geschieht anteilich anhand ihrer Zweitstimmen die
  11. sie in den Bundesländern erzielt haben das nennt sich Unterverteilung diese ermittelten sitzzahlen in den Bundesländern hat jede
  12. Partei sicher drittens bei dertimmung wer aus einem Bundesland einen Sitz erhält werden die wahlkreisbewerberinnen und
  13. Bewerber zuerst berücksichtigt sie gewinnen dann einen sit wenn Sie die meist Erststimmen in einem Wahlkreis erhalten haben und
  14. dieserz durch das Zweitstimmenergebnis im Bundesland gedeckt ist dazu werden pro Bundesland die Wahlkreise in denen eine Partei die
  15. meisten Erststimmen erhalten hat nach absteigendem erststimmenanteil sortiert die aus der Unterverteilung für sie ermittelten Sitze werden in der so
  16. gebildeten Reihenfolge vergeben stehen einer Partei in einem Bundesland weniger Sitze zu als die Zahl der Wahlkreise in denen sie die erststimmenmehrheit hat so
  17. bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten erststimmenanteil unbesetzt einzelbewerbende erhalten immer einen wenn Sie die meisten Stimmen im
  18. Wahlkreis gewonnen haben bleibt nach der Anrechnung der in den Wahlkreisen errungenen sitzen noch ein Anspruch übrig werden die übrigen Sitze durch die
  19. Landesliste der Partei besetzt bei Parteien die in einem Bundesland in gar keinem Wahlkreis eine erststimmenmehrheit erzielt haben werden
  20. die Sitze ausschließlich nach ihrer Landesliste vergeben

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