Bundestagswahl 2025: Informationen für Wählende: Sitzberechnung Die Bundeswahlleiterin https://www.youtube.com/watch?v=LOY2XoMUvU0 Transkript (automatisch erstellt) 0:00 in diesem Video geht es um die Verteilung der 630 Sitze im Deutschen Bundestag nach der Bundestagswahl bei der Bundestagswahl 0:07 haben Wahlberechtigte eine erst und eine Zweitstimme mit der Erststimme wird für eine wahlkreisbewerberin oder einen wahlkreisbewerber gestimmt mit der 0:17 Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt bei der Verteilung der Bundestagsmandate werden nur Parteien berücksichtigt die bundesweit entweder 0:26 mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielt haben eine Ausnahme bilden Partei nationaler 0:35 Minderheiten z.B im Norden Deutschlands sie werden immer berücksichtigt die Umrechnung der gültigen Stimmen in Bundestagssitze erfolgt in drei 0:44 Schritten erstens zunächst wird festgestellt wie viele Sitze jede Partei insgesamt im Deutschen Bundestag erhält dazu werden 0:54 die 630 Sitze im Verhältnis der Zweitstimmen die für die Parteien bundesweit abgegeben worden verteilt das nennt man 1:03 oberverteilung sofern eine einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten hat erhält diese Person einen 1:11 Sitz sicher die Zahl der erfolgreichen einzelbewerbenden wird daher in der oberverteilung von den 630 sitzen abgezogen 1:21 zweitens danach werden die für jede Partei ermittelten Sitze nach Bundesländern verteilt dies geschieht anteilich anhand ihrer Zweitstimmen die 1:30 sie in den Bundesländern erzielt haben das nennt sich Unterverteilung diese ermittelten sitzzahlen in den Bundesländern hat jede 1:38 Partei sicher drittens bei dertimmung wer aus einem Bundesland einen Sitz erhält werden die wahlkreisbewerberinnen und 1:47 Bewerber zuerst berücksichtigt sie gewinnen dann einen sit wenn Sie die meist Erststimmen in einem Wahlkreis erhalten haben und 1:55 dieserz durch das Zweitstimmenergebnis im Bundesland gedeckt ist dazu werden pro Bundesland die Wahlkreise in denen eine Partei die 2:04 meisten Erststimmen erhalten hat nach absteigendem erststimmenanteil sortiert die aus der Unterverteilung für sie ermittelten Sitze werden in der so 2:12 gebildeten Reihenfolge vergeben stehen einer Partei in einem Bundesland weniger Sitze zu als die Zahl der Wahlkreise in denen sie die erststimmenmehrheit hat so 2:23 bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten erststimmenanteil unbesetzt einzelbewerbende erhalten immer einen wenn Sie die meisten Stimmen im 2:31 Wahlkreis gewonnen haben bleibt nach der Anrechnung der in den Wahlkreisen errungenen sitzen noch ein Anspruch übrig werden die übrigen Sitze durch die 2:40 Landesliste der Partei besetzt bei Parteien die in einem Bundesland in gar keinem Wahlkreis eine erststimmenmehrheit erzielt haben werden 2:49 die Sitze ausschließlich nach ihrer Landesliste vergeben