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Erst- und Zweitstimme
Das Wichtigste aus dem Video
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Transkriptautomatisch erstellt · 28 Zeilen
- Erst- und Zweitstimme Bei Bundestagswahlen
- können die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Die Erststimme gibt man für eine Kandidatin
- oder einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis ab. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299.
- In jedem davon leben im Durchschnitt 280.000 Menschen. In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten
- um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen Kandidaten aufstellen. Aber auch unabhängige Kandidaturen, sogenannte Einzelbewerbungen,
- sind möglich. Jeder Wahlkreiskandidat macht Werbung für sich und seine Partei, tourt durch den Wahlkreis und präsentiert Themen,
- die seiner Meinung nach für die Region und für seine Partei besonders wichtig sind.
- Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält in der Regel ein Direktmandat
- und kommt als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag.
- Dies gilt aber nur, wenn auch die Zweitstimmendeckung gegeben ist. Insgesamt ziehen auf diesem Wege
- also bis zu 299 Abgeordnete in den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme soll sichergestellt werden,
- dass die Regionen im Bundestag vertreten sind. Die Zweitstimme
- Sie ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet
- über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also darüber, wie die insgesamt 630 Sitze im Bundestag
- auf die einzelnen Parteien verteilt werden. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler
- nicht für eine Person, sondern für eine Partei und deren Landesliste.
- Da wir ein Verhältniswahlsystem haben, gilt als Prinzip: Der Anteil der Sitze im Parlament
- entspricht dem Anteil an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat. Sitze im Bundestag bekommen aber nur Parteien,
- die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben.
- Schafft eine Partei weder das eine noch das andere, ist sie auch nicht im Deutschen Bundestag.
- Eine Ausnahme gibt es hier: Parteien nationaler Minderheiten, wie der Südschleswigsche Wählerverband SSW,
- die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein, sind auch im Bundestag vertreten,
- wenn sie diese Hürden nicht schaffen. Vereinfacht gesagt kommen bis zu
- 299 Abgeordnete über die Wahlkreise und die Erststimmen in den Bundestag. Die weiteren Abgeordneten bis zur fixen Sitzzahl
- von 630 Abgeordneten kommen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag.
- Und insgesamt gilt am Ende: Der Anteil der Sitze im Parlament entspricht in etwa dem Anteil
- an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat. Mehr dazu im Film Zweitstimmendeckung.
- Mehr Infos gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
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