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Erst- und Zweitstimme

Bundeszentrale für politische Bildung / bpb3:21 319.402 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 28 Zeilen
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  1. Erst- und Zweitstimme Bei Bundestagswahlen
  2. können die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Die Erststimme gibt man für eine Kandidatin
  3. oder einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis ab. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299.
  4. In jedem davon leben im Durchschnitt 280.000 Menschen. In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten
  5. um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen Kandidaten aufstellen. Aber auch unabhängige Kandidaturen, sogenannte Einzelbewerbungen,
  6. sind möglich. Jeder Wahlkreiskandidat macht Werbung für sich und seine Partei, tourt durch den Wahlkreis und präsentiert Themen,
  7. die seiner Meinung nach für die Region und für seine Partei besonders wichtig sind.
  8. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält in der Regel ein Direktmandat
  9. und kommt als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag.
  10. Dies gilt aber nur, wenn auch die Zweitstimmendeckung gegeben ist. Insgesamt ziehen auf diesem Wege
  11. also bis zu 299 Abgeordnete in den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme soll sichergestellt werden,
  12. dass die Regionen im Bundestag vertreten sind. Die Zweitstimme
  13. Sie ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet
  14. über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also darüber, wie die insgesamt 630 Sitze im Bundestag
  15. auf die einzelnen Parteien verteilt werden. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler
  16. nicht für eine Person, sondern für eine Partei und deren Landesliste.
  17. Da wir ein Verhältniswahlsystem haben, gilt als Prinzip: Der Anteil der Sitze im Parlament
  18. entspricht dem Anteil an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat. Sitze im Bundestag bekommen aber nur Parteien,
  19. die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben.
  20. Schafft eine Partei weder das eine noch das andere, ist sie auch nicht im Deutschen Bundestag.
  21. Eine Ausnahme gibt es hier: Parteien nationaler Minderheiten, wie der Südschleswigsche Wählerverband SSW,
  22. die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein, sind auch im Bundestag vertreten,
  23. wenn sie diese Hürden nicht schaffen. Vereinfacht gesagt kommen bis zu
  24. 299 Abgeordnete über die Wahlkreise und die Erststimmen in den Bundestag. Die weiteren Abgeordneten bis zur fixen Sitzzahl
  25. von 630 Abgeordneten kommen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag.
  26. Und insgesamt gilt am Ende: Der Anteil der Sitze im Parlament entspricht in etwa dem Anteil
  27. an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat. Mehr dazu im Film Zweitstimmendeckung.
  28. Mehr Infos gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

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