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Die Verfassungsbeschwerde - Staatsrecht II 27

Paragraph Einunddreißig9:52 71.913 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 73 Zeilen
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  1. herzlich willkommen heute werden wir uns zusammen die Verfassungsbeschwerde nach Artikel 93 1 num 4a Grundgesetz anschauen was ist die Verfassungs
  2. beseschwerde wie kann ich diese einlegen die Verfassungsbeschwerde kann von jeder Mann eingelegt werden und zwar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
  3. der sich durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Staates in seinen Grundrechten verletzt fühlt also grundsätzlich kann jeder Mann das
  4. Einlegen also jeder Bürger und das ganze legt man vor dem Bundesverfassungsgericht ein wenn man der Ansicht ist dass eine
  5. Maßnahme oder Unterlassung des Staates z.B ein Gesetz oder ein Rechtsverordnung dass man dadurch in seinen Grundrechten verletzt wird und man unterteilt die
  6. Prüfung der Verfassungsbeschwerde in zwei große Prüfungspunkte das ist zum einen die Zulässigkeit zum anderen die Begründetheit die Zulässigkeit werden
  7. wir insbesondere heute behandeln die Begründetheit haben wir im Grunde schon mit den freiheits und den gleichheitsrechten schon zu genüge
  8. behandelt da werde ich jetzt nicht mehr so viele Worte zu verlieren ganz kurz noch mal zu vololgsquote der Verfassungsbeschwerde
  9. die Verfassungsbeschwerde ist na ja ich sag mal die mit Abstand die wichtigste Verfahrensart oder Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht ich glaube dass
  10. ca 95 bis 96% aller Verfahrensarten die dort eingelegt werden oder Klagearten die dort eingelegt werden Verfassungsbeschwerden sind aber die
  11. Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerde ist tatsächlich nur bei 2% das ist natürlich immens gering dementsprechend ja hat das Ganze
  12. eine nicht so hohe Erfolgsquote wann ist eine Verfassungsbeschwerde wann hat diese Aussicht auf Erfolg sie hat Aussicht auf
  13. Erfolg wenn sie zulässig und begründet ist und das sollte auch immer euer Obersatz sein wenn ihr in der Klausur seid das heißt der Obersatz die
  14. Verfassungsbeschwerde hat hierbei Aussicht auf Erfolg wenn sie zulässig undbründet ist und ich würde euch auch empfehlen schreibt hinter zulässig und
  15. begründet ein großes a und ein großes B damit der Korrektor direkt weiß okay werdet jetzt in den nächsten zwei prüfungspunkten die Zulässigkeit und die
  16. Begründetheit prüfen das ist schon mal für den Korrektor ein Segen damit er weiß was ihr prüfen werdet und dann fangen wir auch direkt an mit der
  17. Zulässigkeit welche Prüfungspunkte haben wir bei der Zulässigkeit das sind Punkt 1 Beschwerdeführer Punkt 2 beschwerdeegegenstand Punkt 3
  18. Beschwerdebefugnis Punkt 4 Rechtsschutzbedürfnis Punkt 5 Form und Punt 6 Frist besonders problematisch können sein der erste und der dritte der
  19. vierte manchmal auch Beschwerde Gegenstand Form und Fristen meistens eher unproblematisch da kommen wir gleich noch mal zu wie man das im
  20. Einzelfall oder in oder als Einzelheiten prüft sage ich jetzt mal und dann haben nürich noch die Begründetheit die wir wie bereits gesagt haben im Grunde schon
  21. lange durchgearbeitet haben das heißt wir prüfen hier sozusagen ob ein Freiheitsrecht oder gleichheitsrecht verletzt wurde kommen wir jetzt zur
  22. Zulässigkeit zum Beschwerdeführer wer kann Beschwerdeführer sein das heißt wer kann eine Verfassungsbeschwerde einleen das kann grundsätzlich jeder man tun
  23. also alle Menschen die reif und einsichtsfähig sind ein fünfjähriger Junge wird nicht reif und einsichtsfähig sein dann jähriger Junge schon eher
  24. dementsprechend muss man da immer im Einzelfall entscheiden ob derjenige schon grundrechtsmündig ist ferner sind noch juristische Personen des
  25. Privatrechts natürlich dazu berechtigt Verfassungsbeschwerde einzulegen nicht solche des öffentlichen
  26. Rechts das haben wir bereits schon mehrfach erwähnt auch bei den bei der Prüfung der Freiheitsrechten Ausnahme hier sind ja
  27. Staatsferne öffentlich rech Organisation das können sein Universitäten Fakultäten von Universitäten oder auch Kirchen wird in den meisten Fällen in
  28. der Klausur nicht so die große Rolle spielen also ja ich denke mal in den meisten Fällen werden das wirklich
  29. Menschen sein oder eben ab und zu mal ein paar juristische Personen a Privatrechts da solltet ihr jetzt euch nicht zu lange dran
  30. aufhalten dann kommen wir zum sogenannten beschwerdegegenstand was für ein beschwerdegegenstand muss vorliegen ja das muss einfach nur ein Handeln od
  31. Unterlassen der öffentlichen Gewalt sein sprich Legislative Exekutive oder Judikative das heißt alle drei Gewalten werden hier vor umfasst und man muss
  32. einfach nur feststellen dass eben eine solche Handlung ja das kann alles möglich sein das kann ein ein Akt sein der verwealtung das kann
  33. der öffentlichen Gewalt das kann natürlich auch derlass eines Gesetzes sein da müsst ihr im Einzel fallall dann eben im im im im im Sachverhalt dann
  34. schauen was dann da vorliegt das ist in den meisten Fällen völlig unproblematisch dann kommen wir zur Beschwerdebefugnis das heißt also was
  35. prüfen wir da wir prüfen im Grunde ob der Beschwerdeführer hier nach Artikel 93 1 num 4a Grundgesetz in Verbindung mit Paragraph 90 absz 1
  36. Bundesverfassungsgerichtsgesetz ob er in einem Grundrecht verletzt sein kann oder ob eine Grundrechtsverletzung überhaupt in
  37. Betracht kommen das heißt wir prüfen hier jetzt nicht ob wirklich eine Verletzung eines Grundrechts folg sondern wir prüfen nur ob eine
  38. Verletzung eines Grundrechts möglich erscheint und nach Möglichkeit sollte man hier auch die verletzenden Normen dann eben
  39. nennen damit man dann eben schaut was hier betroffen ist hierbei gibt's ein ja ein ein mehr oder weniger kleines Prüfungsschema dass der Beschwerdeführer
  40. selbst unmittelbar und gegenwärtig von diesem Akt oder von diesem beschwerdegegenstand betroffen sein muss er muss selbst unmittelbar und
  41. gegenwerärtig betroffen sein selbst betroffen heißt dass er selber der Adressat der maßnah Unterlassung sein muss oder zumindest faktisch betroffen
  42. ist die faktische Beeinträchtigung haben wir auch schon beim Eingriff gelernt was das bedeutet dann muss er unmittelbar betroffen sein das heißt also dass der
  43. Beschwerdeführer ohne weiteren Akt Status bereits betroffen ist das heißt also er muss schon betroffen sein es dürfen jetzt keine weiteren Akte des
  44. Status notwendig werden damit er dann irgendwann betroffen wird das ist ganz ganz wichtig und er muss auch gegenwärtig betroffen sein das heißt er
  45. muss in der aktuellen Lage bereits oder schon betroffen sein ein betroffen sein in der Zukunft gilt jetzt hier nicht als gegenwärtig die drei Punkte sind
  46. meistens auch abzuhaken und bitte auch immer kurz anprüfen damit der Korrektor weiß und sieht dass ihr das auf dem Kasten habt dann kommen wir zum
  47. sogenannten Rechtsschutzbedürfnis rechtschut Schutzbedürfnis das sind manchmal die Studenten so ein bisschen vor den Kopf gestoßen wissen nicht ganz
  48. genau was sie da prüfen sollen oder was das Ganze up bedeutet jeder Mensch hat ein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis heißt
  49. also ein Bedürfnis danach Rechtsschutz zu erlangen aber das Ding ist eben dass der Rechtsweg komplett erschöpft sein muss das heißt
  50. also man darf keine fassungsbeschwerde einlegen wenn man irgendwie noch einen Widerspruch einlegen könnte vorher das heißt also wenn man auf einfacheren Weg
  51. sein Ziel erlangen kann ja man darf nicht den schwierigen Weg nehmen weil das natürlich auch immense Arbeit für die Behörden für die Gerichte für die
  52. Verwaltung eben bedeutet sondern man muss eben den Weg nehmen der sich aktuell am am meisten anbietet und am günstigsten für den en
  53. streitführenden ist und das Verfassungsgericht das ist natürlich die die die die die die die allerhöchste Instanz jetzt hier
  54. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland also das Bundesverfassungsgericht und das sollte wirklich nur als allerletztes als allerletzte Instanz
  55. dann geprüft werden und es müssten eben vorher alle möglichen Rechtswege bereits ausgeschöpft sein ansonst fehlt hier am
  56. Rechtsschutzbedürfnis dann kommen wir zur Form Form und Frist ja sind eigentlich relativ simpel und einfach abzuhagen weil das in den meisten Fällen
  57. gegeben ist die from richtet sich hier nach Paragraph 23 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz und muss dann eben schriftlich eingereicht werden
  58. und diese ist dann auch zu begründen um das noch die vermeintlich verletzten Grundrechte aufzuführen man muss hierbei hierbei
  59. aber nicht genau den Artikel nennen welches Grundrecht verletzt ist ja also das ganz ganz kurz dazu aber das wird in den meisten Fällen gar keine
  60. Problematik sein dann schon eher die Frist die Frist beträgt nämlich nach Paragraph 93 bis 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein
  61. Monat nach Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung das kann man sich verinnerlichen aber die Frist ja also wie gesagt die die die die meisten
  62. Punkte die eben schwierig zu prüfen sind sind hier Antragssteller oder Beschwerdeführer der die Beschwerdebefugnis und dann eben
  63. manchmal eben die rechtswegerch ja also das spricht der vierte Punkt kommen wir jetzt zur Begründetheit wie prüfe ich die Begründetheit und im
  64. Grunde wissen wir das ja schon wir haben einen Obersatz der lautet die Verfassungsbeschwerde ist begründet wenn ein Eingriff den Schutzbereich eines
  65. Grundrechts vorliegt der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist und dann kommen eben unsere drei Prüfungspunkte Schutzbereich
  66. Eingriff und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung das haben wir bereits alles durchgesprochen bei dem gleichheitsrecht
  67. sieht das Ganze natürlich ein bisschen anders aus da haben wir keinen Eingriff dann prüfen eben ob eben diese Personengruppe ungleich behandelt wurde
  68. das habe ich jetzt hier noch nicht aufgeschrieben weil das ganze selbstverständlich ist und das ganze haben wir jetzt schon in so vielen
  69. Fällen bearbeitet dass ich hierzu jetzt keine Worte mehr verlieren werde schaut euch das noch mal an und wir werden noch diefassungsbeschwerde noch mal in einem
  70. Fall zusammenarbeiten damit ihr so ein grobes Gefühl für diese Materie bekommt wie man das ganze dann sozusagen in der Klausur schreibt vielen Dank fürs
  71. zuschauen werden in der nächsten Folge dann den Schluss machen bezüglich der Staatsrecht Z Grundrechte und dort werde ich dann noch mal ganz kurz drauf
  72. eingehen was so die wichtigsten Themen für die Klausur sind das noch mal für euch zusammenfassen und dann sehen wir uns
  73. dann hoffentlich irgendwann mal wieder mit einer guten Note in der grundrechtsklausur bis dann macht's gut euer Paragraph 31

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