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Die Verfassungsbeschwerde - Staatsrecht II 27
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Transkriptautomatisch erstellt · 73 Zeilen
- herzlich willkommen heute werden wir uns zusammen die Verfassungsbeschwerde nach Artikel 93 1 num 4a Grundgesetz anschauen was ist die Verfassungs
- beseschwerde wie kann ich diese einlegen die Verfassungsbeschwerde kann von jeder Mann eingelegt werden und zwar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
- der sich durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Staates in seinen Grundrechten verletzt fühlt also grundsätzlich kann jeder Mann das
- Einlegen also jeder Bürger und das ganze legt man vor dem Bundesverfassungsgericht ein wenn man der Ansicht ist dass eine
- Maßnahme oder Unterlassung des Staates z.B ein Gesetz oder ein Rechtsverordnung dass man dadurch in seinen Grundrechten verletzt wird und man unterteilt die
- Prüfung der Verfassungsbeschwerde in zwei große Prüfungspunkte das ist zum einen die Zulässigkeit zum anderen die Begründetheit die Zulässigkeit werden
- wir insbesondere heute behandeln die Begründetheit haben wir im Grunde schon mit den freiheits und den gleichheitsrechten schon zu genüge
- behandelt da werde ich jetzt nicht mehr so viele Worte zu verlieren ganz kurz noch mal zu vololgsquote der Verfassungsbeschwerde
- die Verfassungsbeschwerde ist na ja ich sag mal die mit Abstand die wichtigste Verfahrensart oder Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht ich glaube dass
- ca 95 bis 96% aller Verfahrensarten die dort eingelegt werden oder Klagearten die dort eingelegt werden Verfassungsbeschwerden sind aber die
- Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerde ist tatsächlich nur bei 2% das ist natürlich immens gering dementsprechend ja hat das Ganze
- eine nicht so hohe Erfolgsquote wann ist eine Verfassungsbeschwerde wann hat diese Aussicht auf Erfolg sie hat Aussicht auf
- Erfolg wenn sie zulässig und begründet ist und das sollte auch immer euer Obersatz sein wenn ihr in der Klausur seid das heißt der Obersatz die
- Verfassungsbeschwerde hat hierbei Aussicht auf Erfolg wenn sie zulässig undbründet ist und ich würde euch auch empfehlen schreibt hinter zulässig und
- begründet ein großes a und ein großes B damit der Korrektor direkt weiß okay werdet jetzt in den nächsten zwei prüfungspunkten die Zulässigkeit und die
- Begründetheit prüfen das ist schon mal für den Korrektor ein Segen damit er weiß was ihr prüfen werdet und dann fangen wir auch direkt an mit der
- Zulässigkeit welche Prüfungspunkte haben wir bei der Zulässigkeit das sind Punkt 1 Beschwerdeführer Punkt 2 beschwerdeegegenstand Punkt 3
- Beschwerdebefugnis Punkt 4 Rechtsschutzbedürfnis Punkt 5 Form und Punt 6 Frist besonders problematisch können sein der erste und der dritte der
- vierte manchmal auch Beschwerde Gegenstand Form und Fristen meistens eher unproblematisch da kommen wir gleich noch mal zu wie man das im
- Einzelfall oder in oder als Einzelheiten prüft sage ich jetzt mal und dann haben nürich noch die Begründetheit die wir wie bereits gesagt haben im Grunde schon
- lange durchgearbeitet haben das heißt wir prüfen hier sozusagen ob ein Freiheitsrecht oder gleichheitsrecht verletzt wurde kommen wir jetzt zur
- Zulässigkeit zum Beschwerdeführer wer kann Beschwerdeführer sein das heißt wer kann eine Verfassungsbeschwerde einleen das kann grundsätzlich jeder man tun
- also alle Menschen die reif und einsichtsfähig sind ein fünfjähriger Junge wird nicht reif und einsichtsfähig sein dann jähriger Junge schon eher
- dementsprechend muss man da immer im Einzelfall entscheiden ob derjenige schon grundrechtsmündig ist ferner sind noch juristische Personen des
- Privatrechts natürlich dazu berechtigt Verfassungsbeschwerde einzulegen nicht solche des öffentlichen
- Rechts das haben wir bereits schon mehrfach erwähnt auch bei den bei der Prüfung der Freiheitsrechten Ausnahme hier sind ja
- Staatsferne öffentlich rech Organisation das können sein Universitäten Fakultäten von Universitäten oder auch Kirchen wird in den meisten Fällen in
- der Klausur nicht so die große Rolle spielen also ja ich denke mal in den meisten Fällen werden das wirklich
- Menschen sein oder eben ab und zu mal ein paar juristische Personen a Privatrechts da solltet ihr jetzt euch nicht zu lange dran
- aufhalten dann kommen wir zum sogenannten beschwerdegegenstand was für ein beschwerdegegenstand muss vorliegen ja das muss einfach nur ein Handeln od
- Unterlassen der öffentlichen Gewalt sein sprich Legislative Exekutive oder Judikative das heißt alle drei Gewalten werden hier vor umfasst und man muss
- einfach nur feststellen dass eben eine solche Handlung ja das kann alles möglich sein das kann ein ein Akt sein der verwealtung das kann
- der öffentlichen Gewalt das kann natürlich auch derlass eines Gesetzes sein da müsst ihr im Einzel fallall dann eben im im im im im Sachverhalt dann
- schauen was dann da vorliegt das ist in den meisten Fällen völlig unproblematisch dann kommen wir zur Beschwerdebefugnis das heißt also was
- prüfen wir da wir prüfen im Grunde ob der Beschwerdeführer hier nach Artikel 93 1 num 4a Grundgesetz in Verbindung mit Paragraph 90 absz 1
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz ob er in einem Grundrecht verletzt sein kann oder ob eine Grundrechtsverletzung überhaupt in
- Betracht kommen das heißt wir prüfen hier jetzt nicht ob wirklich eine Verletzung eines Grundrechts folg sondern wir prüfen nur ob eine
- Verletzung eines Grundrechts möglich erscheint und nach Möglichkeit sollte man hier auch die verletzenden Normen dann eben
- nennen damit man dann eben schaut was hier betroffen ist hierbei gibt's ein ja ein ein mehr oder weniger kleines Prüfungsschema dass der Beschwerdeführer
- selbst unmittelbar und gegenwärtig von diesem Akt oder von diesem beschwerdegegenstand betroffen sein muss er muss selbst unmittelbar und
- gegenwerärtig betroffen sein selbst betroffen heißt dass er selber der Adressat der maßnah Unterlassung sein muss oder zumindest faktisch betroffen
- ist die faktische Beeinträchtigung haben wir auch schon beim Eingriff gelernt was das bedeutet dann muss er unmittelbar betroffen sein das heißt also dass der
- Beschwerdeführer ohne weiteren Akt Status bereits betroffen ist das heißt also er muss schon betroffen sein es dürfen jetzt keine weiteren Akte des
- Status notwendig werden damit er dann irgendwann betroffen wird das ist ganz ganz wichtig und er muss auch gegenwärtig betroffen sein das heißt er
- muss in der aktuellen Lage bereits oder schon betroffen sein ein betroffen sein in der Zukunft gilt jetzt hier nicht als gegenwärtig die drei Punkte sind
- meistens auch abzuhaken und bitte auch immer kurz anprüfen damit der Korrektor weiß und sieht dass ihr das auf dem Kasten habt dann kommen wir zum
- sogenannten Rechtsschutzbedürfnis rechtschut Schutzbedürfnis das sind manchmal die Studenten so ein bisschen vor den Kopf gestoßen wissen nicht ganz
- genau was sie da prüfen sollen oder was das Ganze up bedeutet jeder Mensch hat ein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis heißt
- also ein Bedürfnis danach Rechtsschutz zu erlangen aber das Ding ist eben dass der Rechtsweg komplett erschöpft sein muss das heißt
- also man darf keine fassungsbeschwerde einlegen wenn man irgendwie noch einen Widerspruch einlegen könnte vorher das heißt also wenn man auf einfacheren Weg
- sein Ziel erlangen kann ja man darf nicht den schwierigen Weg nehmen weil das natürlich auch immense Arbeit für die Behörden für die Gerichte für die
- Verwaltung eben bedeutet sondern man muss eben den Weg nehmen der sich aktuell am am meisten anbietet und am günstigsten für den en
- streitführenden ist und das Verfassungsgericht das ist natürlich die die die die die die die allerhöchste Instanz jetzt hier
- innerhalb der Bundesrepublik Deutschland also das Bundesverfassungsgericht und das sollte wirklich nur als allerletztes als allerletzte Instanz
- dann geprüft werden und es müssten eben vorher alle möglichen Rechtswege bereits ausgeschöpft sein ansonst fehlt hier am
- Rechtsschutzbedürfnis dann kommen wir zur Form Form und Frist ja sind eigentlich relativ simpel und einfach abzuhagen weil das in den meisten Fällen
- gegeben ist die from richtet sich hier nach Paragraph 23 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz und muss dann eben schriftlich eingereicht werden
- und diese ist dann auch zu begründen um das noch die vermeintlich verletzten Grundrechte aufzuführen man muss hierbei hierbei
- aber nicht genau den Artikel nennen welches Grundrecht verletzt ist ja also das ganz ganz kurz dazu aber das wird in den meisten Fällen gar keine
- Problematik sein dann schon eher die Frist die Frist beträgt nämlich nach Paragraph 93 bis 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein
- Monat nach Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung das kann man sich verinnerlichen aber die Frist ja also wie gesagt die die die die meisten
- Punkte die eben schwierig zu prüfen sind sind hier Antragssteller oder Beschwerdeführer der die Beschwerdebefugnis und dann eben
- manchmal eben die rechtswegerch ja also das spricht der vierte Punkt kommen wir jetzt zur Begründetheit wie prüfe ich die Begründetheit und im
- Grunde wissen wir das ja schon wir haben einen Obersatz der lautet die Verfassungsbeschwerde ist begründet wenn ein Eingriff den Schutzbereich eines
- Grundrechts vorliegt der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist und dann kommen eben unsere drei Prüfungspunkte Schutzbereich
- Eingriff und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung das haben wir bereits alles durchgesprochen bei dem gleichheitsrecht
- sieht das Ganze natürlich ein bisschen anders aus da haben wir keinen Eingriff dann prüfen eben ob eben diese Personengruppe ungleich behandelt wurde
- das habe ich jetzt hier noch nicht aufgeschrieben weil das ganze selbstverständlich ist und das ganze haben wir jetzt schon in so vielen
- Fällen bearbeitet dass ich hierzu jetzt keine Worte mehr verlieren werde schaut euch das noch mal an und wir werden noch diefassungsbeschwerde noch mal in einem
- Fall zusammenarbeiten damit ihr so ein grobes Gefühl für diese Materie bekommt wie man das ganze dann sozusagen in der Klausur schreibt vielen Dank fürs
- zuschauen werden in der nächsten Folge dann den Schluss machen bezüglich der Staatsrecht Z Grundrechte und dort werde ich dann noch mal ganz kurz drauf
- eingehen was so die wichtigsten Themen für die Klausur sind das noch mal für euch zusammenfassen und dann sehen wir uns
- dann hoffentlich irgendwann mal wieder mit einer guten Note in der grundrechtsklausur bis dann macht's gut euer Paragraph 31
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