Die Verfassungsbeschwerde - Staatsrecht II 27 Paragraph Einunddreißig https://www.youtube.com/watch?v=DZN_ZEFTYX8 Transkript (automatisch erstellt) 0:00 herzlich willkommen heute werden wir uns zusammen die Verfassungsbeschwerde nach Artikel 93 1 num 4a Grundgesetz anschauen was ist die Verfassungs 0:08 beseschwerde wie kann ich diese einlegen die Verfassungsbeschwerde kann von jeder Mann eingelegt werden und zwar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 0:16 der sich durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Staates in seinen Grundrechten verletzt fühlt also grundsätzlich kann jeder Mann das 0:23 Einlegen also jeder Bürger und das ganze legt man vor dem Bundesverfassungsgericht ein wenn man der Ansicht ist dass eine 0:32 Maßnahme oder Unterlassung des Staates z.B ein Gesetz oder ein Rechtsverordnung dass man dadurch in seinen Grundrechten verletzt wird und man unterteilt die 0:42 Prüfung der Verfassungsbeschwerde in zwei große Prüfungspunkte das ist zum einen die Zulässigkeit zum anderen die Begründetheit die Zulässigkeit werden 0:49 wir insbesondere heute behandeln die Begründetheit haben wir im Grunde schon mit den freiheits und den gleichheitsrechten schon zu genüge 0:54 behandelt da werde ich jetzt nicht mehr so viele Worte zu verlieren ganz kurz noch mal zu vololgsquote der Verfassungsbeschwerde 1:02 die Verfassungsbeschwerde ist na ja ich sag mal die mit Abstand die wichtigste Verfahrensart oder Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht ich glaube dass 1:09 ca 95 bis 96% aller Verfahrensarten die dort eingelegt werden oder Klagearten die dort eingelegt werden Verfassungsbeschwerden sind aber die 1:17 Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerde ist tatsächlich nur bei 2% das ist natürlich immens gering dementsprechend ja hat das Ganze 1:26 eine nicht so hohe Erfolgsquote wann ist eine Verfassungsbeschwerde wann hat diese Aussicht auf Erfolg sie hat Aussicht auf 1:35 Erfolg wenn sie zulässig und begründet ist und das sollte auch immer euer Obersatz sein wenn ihr in der Klausur seid das heißt der Obersatz die 1:43 Verfassungsbeschwerde hat hierbei Aussicht auf Erfolg wenn sie zulässig undbründet ist und ich würde euch auch empfehlen schreibt hinter zulässig und 1:49 begründet ein großes a und ein großes B damit der Korrektor direkt weiß okay werdet jetzt in den nächsten zwei prüfungspunkten die Zulässigkeit und die 1:56 Begründetheit prüfen das ist schon mal für den Korrektor ein Segen damit er weiß was ihr prüfen werdet und dann fangen wir auch direkt an mit der 2:04 Zulässigkeit welche Prüfungspunkte haben wir bei der Zulässigkeit das sind Punkt 1 Beschwerdeführer Punkt 2 beschwerdeegegenstand Punkt 3 2:12 Beschwerdebefugnis Punkt 4 Rechtsschutzbedürfnis Punkt 5 Form und Punt 6 Frist besonders problematisch können sein der erste und der dritte der 2:22 vierte manchmal auch Beschwerde Gegenstand Form und Fristen meistens eher unproblematisch da kommen wir gleich noch mal zu wie man das im 2:30 Einzelfall oder in oder als Einzelheiten prüft sage ich jetzt mal und dann haben nürich noch die Begründetheit die wir wie bereits gesagt haben im Grunde schon 2:39 lange durchgearbeitet haben das heißt wir prüfen hier sozusagen ob ein Freiheitsrecht oder gleichheitsrecht verletzt wurde kommen wir jetzt zur 2:45 Zulässigkeit zum Beschwerdeführer wer kann Beschwerdeführer sein das heißt wer kann eine Verfassungsbeschwerde einleen das kann grundsätzlich jeder man tun 2:53 also alle Menschen die reif und einsichtsfähig sind ein fünfjähriger Junge wird nicht reif und einsichtsfähig sein dann jähriger Junge schon eher 3:02 dementsprechend muss man da immer im Einzelfall entscheiden ob derjenige schon grundrechtsmündig ist ferner sind noch juristische Personen des 3:11 Privatrechts natürlich dazu berechtigt Verfassungsbeschwerde einzulegen nicht solche des öffentlichen 3:20 Rechts das haben wir bereits schon mehrfach erwähnt auch bei den bei der Prüfung der Freiheitsrechten Ausnahme hier sind ja 3:28 Staatsferne öffentlich rech Organisation das können sein Universitäten Fakultäten von Universitäten oder auch Kirchen wird in den meisten Fällen in 3:38 der Klausur nicht so die große Rolle spielen also ja ich denke mal in den meisten Fällen werden das wirklich 3:47 Menschen sein oder eben ab und zu mal ein paar juristische Personen a Privatrechts da solltet ihr jetzt euch nicht zu lange dran 3:53 aufhalten dann kommen wir zum sogenannten beschwerdegegenstand was für ein beschwerdegegenstand muss vorliegen ja das muss einfach nur ein Handeln od 3:59 Unterlassen der öffentlichen Gewalt sein sprich Legislative Exekutive oder Judikative das heißt alle drei Gewalten werden hier vor umfasst und man muss 4:08 einfach nur feststellen dass eben eine solche Handlung ja das kann alles möglich sein das kann ein ein Akt sein der verwealtung das kann 4:16 der öffentlichen Gewalt das kann natürlich auch derlass eines Gesetzes sein da müsst ihr im Einzel fallall dann eben im im im im im Sachverhalt dann 4:24 schauen was dann da vorliegt das ist in den meisten Fällen völlig unproblematisch dann kommen wir zur Beschwerdebefugnis das heißt also was 4:30 prüfen wir da wir prüfen im Grunde ob der Beschwerdeführer hier nach Artikel 93 1 num 4a Grundgesetz in Verbindung mit Paragraph 90 absz 1 4:38 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ob er in einem Grundrecht verletzt sein kann oder ob eine Grundrechtsverletzung überhaupt in 4:48 Betracht kommen das heißt wir prüfen hier jetzt nicht ob wirklich eine Verletzung eines Grundrechts folg sondern wir prüfen nur ob eine 4:56 Verletzung eines Grundrechts möglich erscheint und nach Möglichkeit sollte man hier auch die verletzenden Normen dann eben 5:04 nennen damit man dann eben schaut was hier betroffen ist hierbei gibt's ein ja ein ein mehr oder weniger kleines Prüfungsschema dass der Beschwerdeführer 5:15 selbst unmittelbar und gegenwärtig von diesem Akt oder von diesem beschwerdegegenstand betroffen sein muss er muss selbst unmittelbar und 5:24 gegenwerärtig betroffen sein selbst betroffen heißt dass er selber der Adressat der maßnah Unterlassung sein muss oder zumindest faktisch betroffen 5:32 ist die faktische Beeinträchtigung haben wir auch schon beim Eingriff gelernt was das bedeutet dann muss er unmittelbar betroffen sein das heißt also dass der 5:40 Beschwerdeführer ohne weiteren Akt Status bereits betroffen ist das heißt also er muss schon betroffen sein es dürfen jetzt keine weiteren Akte des 5:49 Status notwendig werden damit er dann irgendwann betroffen wird das ist ganz ganz wichtig und er muss auch gegenwärtig betroffen sein das heißt er 5:54 muss in der aktuellen Lage bereits oder schon betroffen sein ein betroffen sein in der Zukunft gilt jetzt hier nicht als gegenwärtig die drei Punkte sind 6:03 meistens auch abzuhaken und bitte auch immer kurz anprüfen damit der Korrektor weiß und sieht dass ihr das auf dem Kasten habt dann kommen wir zum 6:13 sogenannten Rechtsschutzbedürfnis rechtschut Schutzbedürfnis das sind manchmal die Studenten so ein bisschen vor den Kopf gestoßen wissen nicht ganz 6:21 genau was sie da prüfen sollen oder was das Ganze up bedeutet jeder Mensch hat ein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis heißt 6:27 also ein Bedürfnis danach Rechtsschutz zu erlangen aber das Ding ist eben dass der Rechtsweg komplett erschöpft sein muss das heißt 6:36 also man darf keine fassungsbeschwerde einlegen wenn man irgendwie noch einen Widerspruch einlegen könnte vorher das heißt also wenn man auf einfacheren Weg 6:44 sein Ziel erlangen kann ja man darf nicht den schwierigen Weg nehmen weil das natürlich auch immense Arbeit für die Behörden für die Gerichte für die 6:52 Verwaltung eben bedeutet sondern man muss eben den Weg nehmen der sich aktuell am am meisten anbietet und am günstigsten für den en 7:00 streitführenden ist und das Verfassungsgericht das ist natürlich die die die die die die die allerhöchste Instanz jetzt hier 7:12 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland also das Bundesverfassungsgericht und das sollte wirklich nur als allerletztes als allerletzte Instanz 7:21 dann geprüft werden und es müssten eben vorher alle möglichen Rechtswege bereits ausgeschöpft sein ansonst fehlt hier am 7:31 Rechtsschutzbedürfnis dann kommen wir zur Form Form und Frist ja sind eigentlich relativ simpel und einfach abzuhagen weil das in den meisten Fällen 7:39 gegeben ist die from richtet sich hier nach Paragraph 23 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz und muss dann eben schriftlich eingereicht werden 7:47 und diese ist dann auch zu begründen um das noch die vermeintlich verletzten Grundrechte aufzuführen man muss hierbei hierbei 7:55 aber nicht genau den Artikel nennen welches Grundrecht verletzt ist ja also das ganz ganz kurz dazu aber das wird in den meisten Fällen gar keine 8:03 Problematik sein dann schon eher die Frist die Frist beträgt nämlich nach Paragraph 93 bis 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein 8:10 Monat nach Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung das kann man sich verinnerlichen aber die Frist ja also wie gesagt die die die die meisten 8:18 Punkte die eben schwierig zu prüfen sind sind hier Antragssteller oder Beschwerdeführer der die Beschwerdebefugnis und dann eben 8:26 manchmal eben die rechtswegerch ja also das spricht der vierte Punkt kommen wir jetzt zur Begründetheit wie prüfe ich die Begründetheit und im 8:36 Grunde wissen wir das ja schon wir haben einen Obersatz der lautet die Verfassungsbeschwerde ist begründet wenn ein Eingriff den Schutzbereich eines 8:43 Grundrechts vorliegt der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist und dann kommen eben unsere drei Prüfungspunkte Schutzbereich 8:48 Eingriff und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung das haben wir bereits alles durchgesprochen bei dem gleichheitsrecht 8:55 sieht das Ganze natürlich ein bisschen anders aus da haben wir keinen Eingriff dann prüfen eben ob eben diese Personengruppe ungleich behandelt wurde 9:02 das habe ich jetzt hier noch nicht aufgeschrieben weil das ganze selbstverständlich ist und das ganze haben wir jetzt schon in so vielen 9:09 Fällen bearbeitet dass ich hierzu jetzt keine Worte mehr verlieren werde schaut euch das noch mal an und wir werden noch diefassungsbeschwerde noch mal in einem 9:16 Fall zusammenarbeiten damit ihr so ein grobes Gefühl für diese Materie bekommt wie man das ganze dann sozusagen in der Klausur schreibt vielen Dank fürs 9:26 zuschauen werden in der nächsten Folge dann den Schluss machen bezüglich der Staatsrecht Z Grundrechte und dort werde ich dann noch mal ganz kurz drauf 9:34 eingehen was so die wichtigsten Themen für die Klausur sind das noch mal für euch zusammenfassen und dann sehen wir uns 9:41 dann hoffentlich irgendwann mal wieder mit einer guten Note in der grundrechtsklausur bis dann macht's gut euer Paragraph 31