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Verfassungsbeschwerde Zulässigkeit Schema
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 64 Zeilen
- Dieses Video musst du dir anschauen, wenn du gute Grundrechtsklausuren schreiben willst. Mittlerweile bist du in der Lage zu prüfen, ob eine Person in
- Grundrechten verletzt ist. Aber wenn die Person das gerichtlich geltend machen will, dann muss sie auch Verfassungsbeschwerde erheben. Und was
- du zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde alles wissen musst, lernst du jetzt. Los geht's und viel Spaß.
- In Grundrechtlausuren gibt es zwei Arten von Fallfragen. Frage 1: Ist A in ihren Grundrechten verletzt? Frage 2: Hat die Verfassungsbeschwerde von Aussicht auf
- Erfolg? In der ersten Konstellation prüfst du einfach das Schema zur Verletzung von Freiheitsgrundrechten bzw. Artikel 3, wenn es um eine
- Ungleichbehandlung geht. In der anderen Fallkonstellation prüfst du die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.
- Begründetheit ist das, was du auch bei Konstellation 1 prüfen würdest, aber die Zulässigkeit ist etwas Besonderes. Und was du hier alles beachten musst, lernst
- du jetzt. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde prüfst du in sechs Schritten. Zuständigkeit, beteiligten Fähigkeit, Beschwerdegenstand,
- Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität. Und als letztes prüfst du Form und Frist. Und Achtung, wenn der Beschwerdeführer minderjährig
- oder eine juristische Person ist, prüfst du nach der beteiligten Fähigkeit noch die Prozessfähigkeit. Die Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit,
- Prozesshandlung wirksam vornehmen zu können. Hier wendet man die Regeln aus der VWGO und dem BGB analog an und daraus ergibt sich, dass man nur
- prozessfähig ist, wenn man voll geschäftsfähig ist. Aus BGBAT weißt du, dass Minderjährige das nicht sind. Bei Minderjährigen hängt die
- Prozessfähigkeit von ihrer Grundrechtsmündigkeit ab. Entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer hinsichtlich der betroffenen Grundrechte
- in gleicher Weise reif und einsichtsfähig ist wie ein prozessfähiger Erwachsener. Du musst also in der Klausur kurz argumentieren,
- ob die minderjährige Person reif genug ist, um Verfassungsbeschwerde geltend zu machen. Klausurtaktisch wirst du das immer bejahren. Bei juristischen
- Personen wie z.B. der GmbH musst du kein so großes Fass aufmachen. Du musst nur kurz in ein bis zwei Sätzen erklären, dass die selbst nicht handeln kann und
- sich vertreten lassen muss. Die GmbH z.B. lässt sich nach 35 GmbH Gesetz von dem Geschäftsführer vertreten. Wenn keine von diesen Fallgruppen vorliegt,
- ist die Prozessfähigkeit so unproblematisch, dass du sie weglassen kannst. Und deshalb prüfst du im Normalfall diese sechs Schritte und die
- gehen wir jetzt nacheinander durch, damit du weißt, was sie bedeuten. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich
- für Verfassungsbeschwerden aus Artikel 94 Absatz 1 Nummer 4 A Grundgesetz. Paragraphen 13 Nummer 8a 90 fortfolgende Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
- Das kannst du in der Klausur einfach in einem Satz feststellen. Als zweites stellst du dir die Frage, wer die Verfassungsbeschwerde erheben darf. Das
- ist die beteiligten Fähigkeit. Oft spricht man auch von Beschwerdefähigkeit oder Beschwerdeberechtigung. Das bedeutet alles das gleiche. Nach
- Paragraph 90 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz darf jeder Mann Verfassungsbeschwerde einreichen. Und das bedeutet, jede
- Person, die Träger von Grundrechten ist, darf Verfassungsbeschwerde einreichen. Natürliche Personen dürfen das immer. Juristische Personen dürfen das auch,
- weil Artikel 19 Absatz 3 sagt: Grundrechte gelten auch für juristische Personen. Im nächsten Schritt prüfst du, was der Inhalt des Verfahrens ist. Das
- nennt man den Beschwerdegenstand. Auch hier steht die Antwort in 90 Absatz 1, da steht die öffentliche Gewalt. Gemeint ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt.
- Und wenn du in Staatsorger oder in der Schule aufgepasst hast, dann weißt du, es gibt drei Staatsgewalten und jede der drei Staatsgewalten kann dich verletzen.
- Die Legislative kann dich verletzen, indem sie ein Gesetz erlässt. Die Exekutive kann dich verletzen, z.B. wenn die Polizei dir bei einer Versammlung
- ohne Grund in die Fresse schlägt. Und auch die Judikative kann dich verletzen. Und zwar dann, wenn ein Gericht ein Urteil erlässt, das dir nicht gefällt.
- Es kann sein, dass ein Gericht dich wegen Beleidigung verurteilt und dadurch deine Kunstfreiheit verletzt. In der Klausur musst du jetzt rausarbeiten,
- gegen was sich der Beschwerdeführer richtet und das dann genau benennen. In den meisten Fällen ist man hier aber auch schnell durch. Umfangreicher ist
- dann schon die nächste Voraussetzung, die Beschwerdebefugnis, die auch wieder in 90 Absatz 1 geregelt ist. Der Beschwerdeführer muss geltend machen, in
- seinen Grundrechten verletzt zu sein. Und wie immer bei der Beschwerdebefugnis gilt, die Möglichkeit der Rechtsverletzung reicht aus. Das
- bedeutet, es darf nur nicht von vorne rein ausgeschlossen sein, dass der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt ist. Ob er aber wirklich
- verletzt ist, das prüfst du erst in der Begründetheit. Wichtig ist, dass du hier ansprichst, welches Grundrecht geltend gemacht wird. Dann prüfst du hier auch
- noch einen zweiten Punkt, die Betroffenheit. Der Beschwerdeführer muss geltend machen, selbst gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein. Selbst
- bedeutet, du bist in den Grundrechten verletzt. nicht dein Nachbar, nicht dein Freund, nicht deine Arbeitskollegin. Du kannst also nur sagen: "Hey, ich wurde
- vom Staat verletzt." Du kannst aber nicht sagen: "Hey, guck mal, mein Nachbar Günther wird in seinen Grundrechten verletzt." Gegenwärtig
- bedeutet, die Beeinträchtigung muss schon angefangen haben oder noch andauern. Und unmittelbar bedeutet, dass kein weiterer Vollzugsakt nötig ist,
- damit der Eingriff in Grundrechte eintritt. Wenn dir ein Polizist auf die Fresse schlägt, ist das immer der Fall. Bei Gesetzen ist das nur der Fall, wenn
- das sogenannte Self-executing Normen sind. Das bedeutet, das Verbot ergibt sich selbst aus dem Gesetz. Die Verwaltung muss nicht noch zusätzlich
- etwas tun, damit der Bürger in Grundrechten verletzt ist. Bevor du jetzt zu Form und Frist kommst, prüfst du noch eine besondere Voraussetzung,
- die du bei anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht prüfst. Und das ist die Rechtswegerschöpfung plus Subsidiarität. Das
- Bundesverfassungsgericht hat unfassbar viel zu tun. Gleichzeitig sind die Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht trifft,
- unfassbar wichtig. Deshalb muss man es irgendwie schaffen, dass das Bundesverfassungsgericht genug Zeit hat, sich mit jeder Verfassungsbeschwerde
- ausführlich auseinanderzusetzen. Und um das zu erreichen, werden die Hürden, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, noch eine kleine Stufe höher gesetzt.
- Erstens kann nach Paragraph 90 Absatz 2 über eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich erst entschieden werden, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.
- Beispiel, du verlierst vor dem Landgericht einen Prozess und du kannst jetzt noch in die höheren Instanzen gehen und dich durchklagen bis zum BGH.
- Das machst du aber nicht, sondern erhebst direkt Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit wirst du keinen Erfolg haben. Die
- Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil du nicht den gesamten Rechtsweg ausgeschöpft hast. Eine Ausnahme gibt es nur in Satz 2, wenn die
- Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist oder der Beschwerdeführer ansonsten krasse Nachteile erleiden würde. Kleiner Hinweis. gegen formelle
- Gesetze, also normale Gesetze, die vom Bundestag beschlossen werden, gibt es keinen Rechtsweg, den du erschöpfen kannst. Das heißt, bei Gesetzen spielt
- diese Voraussetzung keine Rolle. Deswegen gibt es noch einen zweiten ungeschriebenen Grundsatz, das ist die Subsidiarität. Neben der
- Rechtswegerschöpfung muss der Beschwerdeführer alle anderen zumutbaren Möglichkeiten genutzt haben, um die Grundrechtsverletzung zu beseitigen.
- Damit kommen wir zur letzten Voraussetzung. Form und Frist. Die Formalia ergeben sich aus Paragraph 23 Absatz 1,92 und 93
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich und begründet eingereicht werden. Außerdem muss drin stehen,
- welches Grundrecht durch welchen Akt der öffentlichen Gewalt verletzt sein soll. Die Frist beträgt grundsätzlich ein Monat. Richtet sich die
- Verfassungsbeschwerde aber gegen ein Gesetz, dann beträgt die Frist ein Jahr ab Innkrafttreten des Gesetzes. In der Klausur reicht hier in der Regel ein
- Satz. Meistens steht sogar im Sachverhalt, dass die Formalia eingehalten worden sind. Das sind die sechs Voraussetzungen, die du in der
- Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde prüfen musst. Wenn du schon Staatsorga gehört hast und die anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kennst,
- dann kannst du es dir einfach machen, denn es ist die gleiche Struktur wie immer. Du startest immer mit der Zuständigkeit des
- Bundesverfassungsgerichts und endest mit den Formalia und dazwischen beantwortest du die Fragen: Wer, was und warum. Nur Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
- sind dann Besonderheiten der Verfassungsbeschwerde. Schau dir auf jeden Fall noch das nächste Video an, um zu lernen, wie du
- die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde prüfst. Wir sehen uns dort. Bis dahin. Auf Wiedersehen.