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Verfassungsbeschwerde Zulässigkeit Schema

Legalexo | Deine Digitale Lernplattform8:19 2.491 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 64 Zeilen
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  1. Dieses Video musst du dir anschauen, wenn du gute Grundrechtsklausuren schreiben willst. Mittlerweile bist du in der Lage zu prüfen, ob eine Person in
  2. Grundrechten verletzt ist. Aber wenn die Person das gerichtlich geltend machen will, dann muss sie auch Verfassungsbeschwerde erheben. Und was
  3. du zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde alles wissen musst, lernst du jetzt. Los geht's und viel Spaß.
  4. In Grundrechtlausuren gibt es zwei Arten von Fallfragen. Frage 1: Ist A in ihren Grundrechten verletzt? Frage 2: Hat die Verfassungsbeschwerde von Aussicht auf
  5. Erfolg? In der ersten Konstellation prüfst du einfach das Schema zur Verletzung von Freiheitsgrundrechten bzw. Artikel 3, wenn es um eine
  6. Ungleichbehandlung geht. In der anderen Fallkonstellation prüfst du die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.
  7. Begründetheit ist das, was du auch bei Konstellation 1 prüfen würdest, aber die Zulässigkeit ist etwas Besonderes. Und was du hier alles beachten musst, lernst
  8. du jetzt. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde prüfst du in sechs Schritten. Zuständigkeit, beteiligten Fähigkeit, Beschwerdegenstand,
  9. Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität. Und als letztes prüfst du Form und Frist. Und Achtung, wenn der Beschwerdeführer minderjährig
  10. oder eine juristische Person ist, prüfst du nach der beteiligten Fähigkeit noch die Prozessfähigkeit. Die Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit,
  11. Prozesshandlung wirksam vornehmen zu können. Hier wendet man die Regeln aus der VWGO und dem BGB analog an und daraus ergibt sich, dass man nur
  12. prozessfähig ist, wenn man voll geschäftsfähig ist. Aus BGBAT weißt du, dass Minderjährige das nicht sind. Bei Minderjährigen hängt die
  13. Prozessfähigkeit von ihrer Grundrechtsmündigkeit ab. Entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer hinsichtlich der betroffenen Grundrechte
  14. in gleicher Weise reif und einsichtsfähig ist wie ein prozessfähiger Erwachsener. Du musst also in der Klausur kurz argumentieren,
  15. ob die minderjährige Person reif genug ist, um Verfassungsbeschwerde geltend zu machen. Klausurtaktisch wirst du das immer bejahren. Bei juristischen
  16. Personen wie z.B. der GmbH musst du kein so großes Fass aufmachen. Du musst nur kurz in ein bis zwei Sätzen erklären, dass die selbst nicht handeln kann und
  17. sich vertreten lassen muss. Die GmbH z.B. lässt sich nach 35 GmbH Gesetz von dem Geschäftsführer vertreten. Wenn keine von diesen Fallgruppen vorliegt,
  18. ist die Prozessfähigkeit so unproblematisch, dass du sie weglassen kannst. Und deshalb prüfst du im Normalfall diese sechs Schritte und die
  19. gehen wir jetzt nacheinander durch, damit du weißt, was sie bedeuten. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich
  20. für Verfassungsbeschwerden aus Artikel 94 Absatz 1 Nummer 4 A Grundgesetz. Paragraphen 13 Nummer 8a 90 fortfolgende Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
  21. Das kannst du in der Klausur einfach in einem Satz feststellen. Als zweites stellst du dir die Frage, wer die Verfassungsbeschwerde erheben darf. Das
  22. ist die beteiligten Fähigkeit. Oft spricht man auch von Beschwerdefähigkeit oder Beschwerdeberechtigung. Das bedeutet alles das gleiche. Nach
  23. Paragraph 90 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz darf jeder Mann Verfassungsbeschwerde einreichen. Und das bedeutet, jede
  24. Person, die Träger von Grundrechten ist, darf Verfassungsbeschwerde einreichen. Natürliche Personen dürfen das immer. Juristische Personen dürfen das auch,
  25. weil Artikel 19 Absatz 3 sagt: Grundrechte gelten auch für juristische Personen. Im nächsten Schritt prüfst du, was der Inhalt des Verfahrens ist. Das
  26. nennt man den Beschwerdegenstand. Auch hier steht die Antwort in 90 Absatz 1, da steht die öffentliche Gewalt. Gemeint ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt.
  27. Und wenn du in Staatsorger oder in der Schule aufgepasst hast, dann weißt du, es gibt drei Staatsgewalten und jede der drei Staatsgewalten kann dich verletzen.
  28. Die Legislative kann dich verletzen, indem sie ein Gesetz erlässt. Die Exekutive kann dich verletzen, z.B. wenn die Polizei dir bei einer Versammlung
  29. ohne Grund in die Fresse schlägt. Und auch die Judikative kann dich verletzen. Und zwar dann, wenn ein Gericht ein Urteil erlässt, das dir nicht gefällt.
  30. Es kann sein, dass ein Gericht dich wegen Beleidigung verurteilt und dadurch deine Kunstfreiheit verletzt. In der Klausur musst du jetzt rausarbeiten,
  31. gegen was sich der Beschwerdeführer richtet und das dann genau benennen. In den meisten Fällen ist man hier aber auch schnell durch. Umfangreicher ist
  32. dann schon die nächste Voraussetzung, die Beschwerdebefugnis, die auch wieder in 90 Absatz 1 geregelt ist. Der Beschwerdeführer muss geltend machen, in
  33. seinen Grundrechten verletzt zu sein. Und wie immer bei der Beschwerdebefugnis gilt, die Möglichkeit der Rechtsverletzung reicht aus. Das
  34. bedeutet, es darf nur nicht von vorne rein ausgeschlossen sein, dass der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt ist. Ob er aber wirklich
  35. verletzt ist, das prüfst du erst in der Begründetheit. Wichtig ist, dass du hier ansprichst, welches Grundrecht geltend gemacht wird. Dann prüfst du hier auch
  36. noch einen zweiten Punkt, die Betroffenheit. Der Beschwerdeführer muss geltend machen, selbst gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein. Selbst
  37. bedeutet, du bist in den Grundrechten verletzt. nicht dein Nachbar, nicht dein Freund, nicht deine Arbeitskollegin. Du kannst also nur sagen: "Hey, ich wurde
  38. vom Staat verletzt." Du kannst aber nicht sagen: "Hey, guck mal, mein Nachbar Günther wird in seinen Grundrechten verletzt." Gegenwärtig
  39. bedeutet, die Beeinträchtigung muss schon angefangen haben oder noch andauern. Und unmittelbar bedeutet, dass kein weiterer Vollzugsakt nötig ist,
  40. damit der Eingriff in Grundrechte eintritt. Wenn dir ein Polizist auf die Fresse schlägt, ist das immer der Fall. Bei Gesetzen ist das nur der Fall, wenn
  41. das sogenannte Self-executing Normen sind. Das bedeutet, das Verbot ergibt sich selbst aus dem Gesetz. Die Verwaltung muss nicht noch zusätzlich
  42. etwas tun, damit der Bürger in Grundrechten verletzt ist. Bevor du jetzt zu Form und Frist kommst, prüfst du noch eine besondere Voraussetzung,
  43. die du bei anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht prüfst. Und das ist die Rechtswegerschöpfung plus Subsidiarität. Das
  44. Bundesverfassungsgericht hat unfassbar viel zu tun. Gleichzeitig sind die Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht trifft,
  45. unfassbar wichtig. Deshalb muss man es irgendwie schaffen, dass das Bundesverfassungsgericht genug Zeit hat, sich mit jeder Verfassungsbeschwerde
  46. ausführlich auseinanderzusetzen. Und um das zu erreichen, werden die Hürden, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, noch eine kleine Stufe höher gesetzt.
  47. Erstens kann nach Paragraph 90 Absatz 2 über eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich erst entschieden werden, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.
  48. Beispiel, du verlierst vor dem Landgericht einen Prozess und du kannst jetzt noch in die höheren Instanzen gehen und dich durchklagen bis zum BGH.
  49. Das machst du aber nicht, sondern erhebst direkt Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit wirst du keinen Erfolg haben. Die
  50. Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil du nicht den gesamten Rechtsweg ausgeschöpft hast. Eine Ausnahme gibt es nur in Satz 2, wenn die
  51. Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist oder der Beschwerdeführer ansonsten krasse Nachteile erleiden würde. Kleiner Hinweis. gegen formelle
  52. Gesetze, also normale Gesetze, die vom Bundestag beschlossen werden, gibt es keinen Rechtsweg, den du erschöpfen kannst. Das heißt, bei Gesetzen spielt
  53. diese Voraussetzung keine Rolle. Deswegen gibt es noch einen zweiten ungeschriebenen Grundsatz, das ist die Subsidiarität. Neben der
  54. Rechtswegerschöpfung muss der Beschwerdeführer alle anderen zumutbaren Möglichkeiten genutzt haben, um die Grundrechtsverletzung zu beseitigen.
  55. Damit kommen wir zur letzten Voraussetzung. Form und Frist. Die Formalia ergeben sich aus Paragraph 23 Absatz 1,92 und 93
  56. Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich und begründet eingereicht werden. Außerdem muss drin stehen,
  57. welches Grundrecht durch welchen Akt der öffentlichen Gewalt verletzt sein soll. Die Frist beträgt grundsätzlich ein Monat. Richtet sich die
  58. Verfassungsbeschwerde aber gegen ein Gesetz, dann beträgt die Frist ein Jahr ab Innkrafttreten des Gesetzes. In der Klausur reicht hier in der Regel ein
  59. Satz. Meistens steht sogar im Sachverhalt, dass die Formalia eingehalten worden sind. Das sind die sechs Voraussetzungen, die du in der
  60. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde prüfen musst. Wenn du schon Staatsorga gehört hast und die anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kennst,
  61. dann kannst du es dir einfach machen, denn es ist die gleiche Struktur wie immer. Du startest immer mit der Zuständigkeit des
  62. Bundesverfassungsgerichts und endest mit den Formalia und dazwischen beantwortest du die Fragen: Wer, was und warum. Nur Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
  63. sind dann Besonderheiten der Verfassungsbeschwerde. Schau dir auf jeden Fall noch das nächste Video an, um zu lernen, wie du
  64. die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde prüfst. Wir sehen uns dort. Bis dahin. Auf Wiedersehen.