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Staatsorganisationsrecht 6: Verfassungsbeschwerde
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 103 Zeilen
- servus und herzlich willkommen bei einer neuen Folge Staatsorganisationsrecht in der heutigen Einheit werden wir die
- Verfassungsbeschwerde kennenlernen die Verfassungsbeschwerde ist in Artikel 93 Absatz 1 Nr 4a ist Grundgesetzes geregelt und ein paragraph 13 Nummer 8a
- Bundes Verfassungsgericht gesetzt weiter auch auf Artikel 93 Verweis doch schauen wir uns erstmal das Prüfungsschema an da haben wir wie immer die Zulässigkeit und
- dann die Zuständigkeit so viel und soweit erstmal parallel laufen zu allen anderen Verfahren war doch jetzt kommen einige Unterschiede die ihr euch bewusst
- machen müsst in der Zulässigkeit wir haben hier einmal die Beschwerdeberechtigung wir haben hier eine Beschwerde die vorliegt und kein
- Antrag und auch keine Vorlage wie bei der konkreten normkontrolle wir müssen uns also in einer Prüfung klar machen welche Verfahrensart wir verwenden und
- wieder die Begrifflichkeiten sind das kommt beim korrekte immer gut an es kommt sehr schlecht an wenn man die Begrifflichkeiten schon nicht drauf hat
- aber ich wiederhole mich auf jeden Fall haben wir die Beschwerde Berechtigung dann den Beschwerde Gegenstand einfach immer nur Beschwerde der Fortsetzung
- ansonsten ist das gleiche Beschwerde Befugnis die Frist die Form und jetzt haben wir noch ein paar zusätzliche Prüfungspunkte nämlich die Rechtsweg
- Erschöpfung gemäß Paragraph 90 absatz 2 Satz 1 bundesverfassungsgerichtsgesetzes was ist damit auf sich hat werden wir dann
- gleich noch mehr kennenlernen ebenso müssen wir die Subsidiarität prüfen obwohl man die auch meist in der Rechtsweg Erschöpfung prüfen kann doch
- ich möchte das mal hier untergliedern dass ihr seht worin der Unterschied liegt alle beiden Prüfungspunkte also Punkt 7
- und Punkt 8 kann man natürlich auch im Rechtsschutz Bedürfnis prüfen so viel Zulässigkeit und dann müsst ihr natürlich noch die Begründetheit prüfen
- die wir heute auch ein Stück näher kennenlernen als in den letzten Einheiten aber die Begründetheit von letzten Einheiten machen wir natürlich
- auch noch in einer extra Folge so viel zum groben Aufbau kommen wir jetzt genau zur Zulässigkeit und da haben wir schon oft die Zuständigkeit besprochen und da
- wir hier ein paar andere kniffligere Punkte zu besprechen haben will ich Ihnen nichts näher dazu sagen und Verweise auf die anderen Videos auf
- jeden Fall möchte ich näher auf die Beschwerdeberechtigung eingehen da untergliedern wir noch mal zunächst erstmal die Beteiligten Fähigkeit des
- Beschwerdeführers gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4a des Grundgesetzes und § 90 Absatz 1 Bundesverfassungsgericht gesetzt wenn er
- da rein schaut dann seht ihr jedermann ist Beteiligten fähig und jedermann was ist damit gemeint also derjenige der in Grundrechten oder
- grundrechtsgleichen Rechten verletzt sein kann also eine grundrechtsfähigkeit hat doch das kann man auch schon ab dem ersten Lebensjahr haben oder das hat man
- ab dem ersten Lebensjahr somit müsst ihr einfach euch einfach nur jedermann merken der Beschwerdeführer muss Träger des möglicherweise verletzten Grundrecht
- sein es kann aber zu ein paar Probleme hier kommen wir euch vorstellen könnt beispielsweise auch die Minderjährigkeit
- die ich gerade schon angesprochen habe sowie Ausländer weil es gibt deutsche und ausländische Grundrechte zudem werden wir dann auch noch kommen und
- auch Verstorbenen könnte ein Problem sein dann hat ein Verstorbener immer noch grundrechtsansprüche oder nicht das ist
- dann hier die Frage die er lösen ist genauso könnte ein Problem bei einer juristischen Person auftreten so viel du bist zu der Beteiligten Fähigkeit des
- Beschwerdeführers nach der Beteiligten Fähigkeit müsst ihr noch in der Beschwerdeberechtigung die Prozessfähigkeit prüfen die
- Prozessfähigkeit kann gegebenenfalls auch durch ein Vertreter vorgenommen werden und diese Prozessfähigkeit muss für
- jedes Grundrecht einzeln bestimmt werden also wenn mehrere Grundrechtsverletzungen vorliegen müsst ihr wirklich untergliedern ob derjenige
- also der beteilige der Beschwerdeführer quasi für jedes einzelnen auch prozessfähig ist da also dann schön unterscheiden
- nach der Prozessfähigkeit obwohl erstmal noch hier zu den Problemen Punkten hier haben wir die gleichen Problempunkte wie eben die müsste aber nur einmal
- ansprechen aber ich wollte einfach nochmal untergliedern dass man das auch in der Prozessfähigkeit ansprechen kann nach Prozessfähigkeit prüfen wir die
- postulationsfähigkeit die ist und Paragraph 22 des Bundesverfassungsgerichts geregelt schauen wir doch mal rein da steht drin
- die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich
- anerkannten Hochschule eines Mittelstand der Europäischen Union eines anderen Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der
- Schweiz vertreten lassen also es ist keine Pflicht sondern eine Kann-Vorschrift es gibt aber eine Ausnahme nämlich wenn
- eine vertretungspflicht besteht das ist dann der Fall wenn man eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat so viel so
- der Beschwerde Berechtigung nach der Beschwerdeberechtigung haben wir den Beschwerden Gegenstand zu prüfen gemäß Paragraph 90 Absatz 1 der Beschwerde
- Gegenstand ist ein Akt der öffentlichen Gewalt also der öffentlichen Staatsgewalt das heißt von der Legislative Judikative oder von der
- exekutiv das kann sowohl eine Handlung als auch ein Unterlassen sein das ist auch ganz wichtig zu beachten da kann man auf Paragraph 92 und Paragraph 95
- Absatz 1 eins Bundesverfassungsgericht zurückgreifen wo das auch drin steht müsst ihr euch also nicht merken es gibt aber verschiedene Möglichkeiten die euch
- merken müsst welche Beschwerde Gegenstände es also gibt bzw welche Verfassungsbeschwerde dann zum Greifen kommt es gibt nämlich drei verschiedene
- Möglichkeiten einmal die Rechtssatz Verfassungsbeschwerde die Rechtsextremismus Beschwerde ist quasi ein eine formelles Gesetz oder eine
- Rechtsverordnung oder eine Satzung gegen die sich gewendet ich sehe gerade hier steht nur rechts verfassungsbeschwert aber richtig heißt rechts Satz
- Verfassungsbeschwerde das muss ich dann noch ausbessern aber ihr kriegt das auch so Schatz sollte jetzt gesagt also neben der rechtsverfassungsbeschwerde gibt es
- auch noch die urteilsverfassungsbeschwerte die Urteil Verfassungsbeschwerde ist also ein Akt der Rechtsprechung
- und danach wenn ich danach sondern daneben steht noch die exekutiv Verfassungsbeschwerde also ein Akt der vollziehende Gewalt diese drei Arten
- müsst ihr euch merken und richtig benennen in der Klausur hier aber ich euch jetzt sogar noch aufgeschrieben das auch das Unterlassen darin zählt
- neben oder nach der Beschwerde nach dem Beschwerde Gegenstand muss man die Beschwerde Befugnis prüfen gemäß Paragraph 90 Absatz 1 wie eben auch
- schon da muss man zwischen paar Punkten unterscheiden einmal die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung
- muss bestehen und da müsst ihr benennen welches Grundrecht verletzt sein könnte und ihr müsst schauen ob die Verletzung offensichtlich ausgeschlossen ist wenn
- sie wirklich offensichtlich ausgeschlossen ist dann beendet ihr hier eure Klausur bzw macht in Hildes Gutachten weiter es kann aber schon hier
- auch wieder zu ein paar Probleme Punkten kommen nämlich unterscheidet man bei der Grundrechten wie ich vorhin schon angesprochen habe zwischen Ausländer und
- deutschen Grundrechten wo nur ein deutschen Grundrecht vorliegt das werden wir dann einen späteren Einheit auch noch kennenlernen aber auch Problem
- können Punkte können in der Doppelstellung des Beschwerdeführer auftreten beispielsweise der ist Abgeordneter und gleichzeitig in einer
- Partei danach müssen wir die Betroffenheit prüfen die Betroffenheit heißt also er muss selbst betroffen sein der Betroffene Beschwerdeführer muss
- geltend machen selbst in seine Grundrechten betroffen zu sein natürlich gibt es hier auch wieder Probleme nämlich beispielsweise wenn derjenige
- also der Beschwerdeführer nicht Adressat ist oder eine Organisation für Mitglieder der Beschwerdeführer muss nicht nur selbst betroffen sein sondern
- er muss auch noch gegenwärtig betroffen sein gegenwärtig heißt der Beschwerdeführer muss schon oder noch betroffen sein nach der Gegenwärtigkeit
- ist noch die Unmittelbarkeit zu prüfen unmittelbar betroffen ist ein Beschwerdeführer dann nicht wenn es noch eine staatlichen vollzugaktes bedarf um
- eine gesetzliche Regelung greifen zu lassen neben oder nach der Beschwerde Befugnis prüfen wir wie gewohnt die Frist da
- haben wir grundsätzlich ein Monat Ausnahme steht in Absatz 3 wenn sich der Beschwerdeführer gegen hoheitsaktet dann beträgt die Frist ein
- ja aber auch hier kann es natürlich wieder zu Problemen kommen Probleme einmal bei der Rückwirkung zur Gesetzesänderung und beim unterlassen
- können Probleme bei der Frist Auftreten nach der Frist kommt die Form hier muss noch Paragraph 92 zitiert werden wir haben die Schrift das Schriftlichkeit
- Erfordernis und das Begründetheit Erfordernis was ihr schon kennt danach kommen wir zu Rechtsweg Erschöpfung die wir neu haben in der verfassungsstelle
- die wir bisher in den letzten Einheiten noch nicht kennengelernt haben weil es einfach nicht im prüfungsaufbau zu prüfen ist
- die Rechtsweg Erschöpfung regelt sich im § 90 absatz 2 Satz 1 schauen wir da mal rein es ging die Verletzung der Rechtsweg zulässig so kann die
- Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweg erhoben werden er hat also rechtsfähiger Schöpfung in der Norm drin steht ihr müsst nur lesen
- und nicht auswendig können ihr müsst nur wissen wo ist steht also bestand die Möglichkeit prozessual gegen die Maßnahme vorzugehen
- wenn das zu Milliarden ist dann muss man die Prüfung anregen der Ausschöpfung der gegebenen prozessualen Möglichkeiten eine Ausnahme ist noch in Satz 2
- geregelt das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingeleitete Verfassungsbeschwerde
- sofort entscheiden wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde falls
- er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen wird so viel zu der Ausnahme bei der Rechtsweg Erschöpfung steht also auch im Paragraph 90 drin nach der
- rechtsregerschöpfung kommen wir zur Subsidiarität obwohl ich auch schon gesagt habe die Punkte kann man zusammen prüfen aber kann sie auch gerne wie hier
- getrennt prüfen es müssen also alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen worden sein oder ergriffen werden um die Korrektur der Verletzung
- zu erwirken aus solche rechtsbehälfe deren Zulässigkeit umstritten und daher Herz zweifelhaft sind hier können natürlich auch wieder Probleme auftreten
- nämlich beispielsweise parlamentsgesetzen oder in der eibedürftigkeit nicht wenn der rechtsbehält von vornherein aussichtslos
- ist beispielsweise wegen entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung und danach ist einfach wieder das Rechtsschutzbedürfnis zu
- prüfen also nur bei Anlass ihr könnt aber auch die letzten beiden Prüfungspunkte einfach unter dem Punkt Rechtsschutzbedürfnis prüfen kommen wir
- jetzt zurückgründetheit da brauchen wir erstmal wieder einen schönen Obersatz die Verfassungsbeschwerde ist begründet wenn er Beschwerdeführer durch die
- eingegriffene Maßnahme der öffentlichen Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt ist der Prüfungsmaßstab liegt darin also bei der urteilsverfassung
- Beschwerde ist der erstmal eingeschränkt das ist ganz wichtig zu sagen da müsste dann schreiben das Bundesverfassungsgericht ist keine super
- Revisionsinstanz und die Prüfung der Verletzung ist dann ist von spezifischen Verfassungsrecht also vom Einfluss der Grundrechte ob der ganz oder
- grundsätzlich verkannt worden ist und die Rechtsanwendung offensichtlich grob willkürlich war die Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
- und die grundrechtswidrige entscheidungsergebnisse wenn diese auf der Anwendung einer verfassungslinie Rechtsnorm beruht und die Verletzung von
- justizgrundrechten also das ist so ein grober Prüfungsmaßstab den man da vornehmen muss aber jetzt kommen wir mal zu dem einzelnen man muss zunächst
- erstmal feststellen welches Grundrecht verletzt worden ist haben wir ja schon da Zulässigkeit aber hier muss uns dann auch wieder konkret benennen und dann
- muss man das in einem dreieckigen Aufbau prüfen also den Schutzbereich des Grundrecht den Eingriff und der Rechtfertigung sind mehrere Grundrechte
- verlässt bzw besteht die Möglichkeit darin muss das getrennt voneinander geprüft werden also Punkt 1 Grundrecht von Artikel 12 sage ich jetzt mal dazu
- den Schutzbereich Eingriffen Rechtfertigung und wenn dann beispielsweise auch noch Artikel 2 zu prüfen ist Absatz 1 dann muss das dann
- nach noch geprüft werden also wie schon gesagt der personelle also der Schutzbereich habe ich gesagt in den unterscheidet man zwischen personellen
- und sachlichem Schutzbereich aber genau dazu werden wir da auch noch in einem späteren Video kommen hier sollte jetzt einfach nur mal die grobe Struktur in
- der begründet sein kennenlernen also hier die Definition und Substitution von personellen und sachlichen Schutzbereich und nachdem habe ich gesagt muss man den
- Eingriff prüfen also ihr müsst benennen was der eingriffsakt war und ihr müsst auch darstellen warum und wie dieser den Schutzbereich des Grundrechts
- beeinträchtigt dann müsst ihr unterscheiden zwischen klassischen und modernen eingriffsverständnis dass ich ein bisschen was gewandelt hat nach dem
- Eingriff ist dann noch zu schauen ob der Eingriff womöglich gerechtfertigt war also die Rechtfertigung prüfen also die Festlegung der jeweiligen Grundrecht
- Schranken die verfassungsunmittelbaren Schranken in Gesetzesvorbehalt also durchgesetzt also durch formelles gesetzt oder aufgrund eines Gesetzes das
- ist auch die Verordnung der Satzung mit gesetzlicher Grundlage und dann noch die Verfassung aber wie schon gesagt hier in diesem
- Video kommt es mir erstmal auf die Theorie an das schauen wir uns dann noch mal gesagt zu jedem Grundrecht einzeln an wo der Schutzbereich also wie weit
- der Schutzbereich ist verwende ist also was ich auch schon angesprochen habe deutsches Grundrecht oder ausländisches Grundrecht wohne Eingriff liegen kann
- und wo eine Rechtfertigung drin liegen kann aber wenn ich das jetzt noch erläutern würde würde das den Rahmen sprengen deswegen verweise ich einfach
- auf die grundrechtseinheit die ich jetzt noch nicht hochgeladen habe aber demnächst dann auch kommen wird schön dass ihr bis jetzt dabei war und das
- hier hoffentlich was mitgenommen habt und ich danke euch vielmals dass sie mir die Zeit schenkt und dass ihr in euer Köpfchen investiert das ist sehr sehr
- wertvoll wirklich das macht nicht jeder ist es nicht selbstverständlich und deswegen ein riesen Dank an euch