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Staatsorganisationsrecht 6: Verfassungsbeschwerde

RECHT HABEN16:59 146 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 103 Zeilen
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  1. servus und herzlich willkommen bei einer neuen Folge Staatsorganisationsrecht in der heutigen Einheit werden wir die
  2. Verfassungsbeschwerde kennenlernen die Verfassungsbeschwerde ist in Artikel 93 Absatz 1 Nr 4a ist Grundgesetzes geregelt und ein paragraph 13 Nummer 8a
  3. Bundes Verfassungsgericht gesetzt weiter auch auf Artikel 93 Verweis doch schauen wir uns erstmal das Prüfungsschema an da haben wir wie immer die Zulässigkeit und
  4. dann die Zuständigkeit so viel und soweit erstmal parallel laufen zu allen anderen Verfahren war doch jetzt kommen einige Unterschiede die ihr euch bewusst
  5. machen müsst in der Zulässigkeit wir haben hier einmal die Beschwerdeberechtigung wir haben hier eine Beschwerde die vorliegt und kein
  6. Antrag und auch keine Vorlage wie bei der konkreten normkontrolle wir müssen uns also in einer Prüfung klar machen welche Verfahrensart wir verwenden und
  7. wieder die Begrifflichkeiten sind das kommt beim korrekte immer gut an es kommt sehr schlecht an wenn man die Begrifflichkeiten schon nicht drauf hat
  8. aber ich wiederhole mich auf jeden Fall haben wir die Beschwerde Berechtigung dann den Beschwerde Gegenstand einfach immer nur Beschwerde der Fortsetzung
  9. ansonsten ist das gleiche Beschwerde Befugnis die Frist die Form und jetzt haben wir noch ein paar zusätzliche Prüfungspunkte nämlich die Rechtsweg
  10. Erschöpfung gemäß Paragraph 90 absatz 2 Satz 1 bundesverfassungsgerichtsgesetzes was ist damit auf sich hat werden wir dann
  11. gleich noch mehr kennenlernen ebenso müssen wir die Subsidiarität prüfen obwohl man die auch meist in der Rechtsweg Erschöpfung prüfen kann doch
  12. ich möchte das mal hier untergliedern dass ihr seht worin der Unterschied liegt alle beiden Prüfungspunkte also Punkt 7
  13. und Punkt 8 kann man natürlich auch im Rechtsschutz Bedürfnis prüfen so viel Zulässigkeit und dann müsst ihr natürlich noch die Begründetheit prüfen
  14. die wir heute auch ein Stück näher kennenlernen als in den letzten Einheiten aber die Begründetheit von letzten Einheiten machen wir natürlich
  15. auch noch in einer extra Folge so viel zum groben Aufbau kommen wir jetzt genau zur Zulässigkeit und da haben wir schon oft die Zuständigkeit besprochen und da
  16. wir hier ein paar andere kniffligere Punkte zu besprechen haben will ich Ihnen nichts näher dazu sagen und Verweise auf die anderen Videos auf
  17. jeden Fall möchte ich näher auf die Beschwerdeberechtigung eingehen da untergliedern wir noch mal zunächst erstmal die Beteiligten Fähigkeit des
  18. Beschwerdeführers gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4a des Grundgesetzes und § 90 Absatz 1 Bundesverfassungsgericht gesetzt wenn er
  19. da rein schaut dann seht ihr jedermann ist Beteiligten fähig und jedermann was ist damit gemeint also derjenige der in Grundrechten oder
  20. grundrechtsgleichen Rechten verletzt sein kann also eine grundrechtsfähigkeit hat doch das kann man auch schon ab dem ersten Lebensjahr haben oder das hat man
  21. ab dem ersten Lebensjahr somit müsst ihr einfach euch einfach nur jedermann merken der Beschwerdeführer muss Träger des möglicherweise verletzten Grundrecht
  22. sein es kann aber zu ein paar Probleme hier kommen wir euch vorstellen könnt beispielsweise auch die Minderjährigkeit
  23. die ich gerade schon angesprochen habe sowie Ausländer weil es gibt deutsche und ausländische Grundrechte zudem werden wir dann auch noch kommen und
  24. auch Verstorbenen könnte ein Problem sein dann hat ein Verstorbener immer noch grundrechtsansprüche oder nicht das ist
  25. dann hier die Frage die er lösen ist genauso könnte ein Problem bei einer juristischen Person auftreten so viel du bist zu der Beteiligten Fähigkeit des
  26. Beschwerdeführers nach der Beteiligten Fähigkeit müsst ihr noch in der Beschwerdeberechtigung die Prozessfähigkeit prüfen die
  27. Prozessfähigkeit kann gegebenenfalls auch durch ein Vertreter vorgenommen werden und diese Prozessfähigkeit muss für
  28. jedes Grundrecht einzeln bestimmt werden also wenn mehrere Grundrechtsverletzungen vorliegen müsst ihr wirklich untergliedern ob derjenige
  29. also der beteilige der Beschwerdeführer quasi für jedes einzelnen auch prozessfähig ist da also dann schön unterscheiden
  30. nach der Prozessfähigkeit obwohl erstmal noch hier zu den Problemen Punkten hier haben wir die gleichen Problempunkte wie eben die müsste aber nur einmal
  31. ansprechen aber ich wollte einfach nochmal untergliedern dass man das auch in der Prozessfähigkeit ansprechen kann nach Prozessfähigkeit prüfen wir die
  32. postulationsfähigkeit die ist und Paragraph 22 des Bundesverfassungsgerichts geregelt schauen wir doch mal rein da steht drin
  33. die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich
  34. anerkannten Hochschule eines Mittelstand der Europäischen Union eines anderen Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der
  35. Schweiz vertreten lassen also es ist keine Pflicht sondern eine Kann-Vorschrift es gibt aber eine Ausnahme nämlich wenn
  36. eine vertretungspflicht besteht das ist dann der Fall wenn man eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat so viel so
  37. der Beschwerde Berechtigung nach der Beschwerdeberechtigung haben wir den Beschwerden Gegenstand zu prüfen gemäß Paragraph 90 Absatz 1 der Beschwerde
  38. Gegenstand ist ein Akt der öffentlichen Gewalt also der öffentlichen Staatsgewalt das heißt von der Legislative Judikative oder von der
  39. exekutiv das kann sowohl eine Handlung als auch ein Unterlassen sein das ist auch ganz wichtig zu beachten da kann man auf Paragraph 92 und Paragraph 95
  40. Absatz 1 eins Bundesverfassungsgericht zurückgreifen wo das auch drin steht müsst ihr euch also nicht merken es gibt aber verschiedene Möglichkeiten die euch
  41. merken müsst welche Beschwerde Gegenstände es also gibt bzw welche Verfassungsbeschwerde dann zum Greifen kommt es gibt nämlich drei verschiedene
  42. Möglichkeiten einmal die Rechtssatz Verfassungsbeschwerde die Rechtsextremismus Beschwerde ist quasi ein eine formelles Gesetz oder eine
  43. Rechtsverordnung oder eine Satzung gegen die sich gewendet ich sehe gerade hier steht nur rechts verfassungsbeschwert aber richtig heißt rechts Satz
  44. Verfassungsbeschwerde das muss ich dann noch ausbessern aber ihr kriegt das auch so Schatz sollte jetzt gesagt also neben der rechtsverfassungsbeschwerde gibt es
  45. auch noch die urteilsverfassungsbeschwerte die Urteil Verfassungsbeschwerde ist also ein Akt der Rechtsprechung
  46. und danach wenn ich danach sondern daneben steht noch die exekutiv Verfassungsbeschwerde also ein Akt der vollziehende Gewalt diese drei Arten
  47. müsst ihr euch merken und richtig benennen in der Klausur hier aber ich euch jetzt sogar noch aufgeschrieben das auch das Unterlassen darin zählt
  48. neben oder nach der Beschwerde nach dem Beschwerde Gegenstand muss man die Beschwerde Befugnis prüfen gemäß Paragraph 90 Absatz 1 wie eben auch
  49. schon da muss man zwischen paar Punkten unterscheiden einmal die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung
  50. muss bestehen und da müsst ihr benennen welches Grundrecht verletzt sein könnte und ihr müsst schauen ob die Verletzung offensichtlich ausgeschlossen ist wenn
  51. sie wirklich offensichtlich ausgeschlossen ist dann beendet ihr hier eure Klausur bzw macht in Hildes Gutachten weiter es kann aber schon hier
  52. auch wieder zu ein paar Probleme Punkten kommen nämlich unterscheidet man bei der Grundrechten wie ich vorhin schon angesprochen habe zwischen Ausländer und
  53. deutschen Grundrechten wo nur ein deutschen Grundrecht vorliegt das werden wir dann einen späteren Einheit auch noch kennenlernen aber auch Problem
  54. können Punkte können in der Doppelstellung des Beschwerdeführer auftreten beispielsweise der ist Abgeordneter und gleichzeitig in einer
  55. Partei danach müssen wir die Betroffenheit prüfen die Betroffenheit heißt also er muss selbst betroffen sein der Betroffene Beschwerdeführer muss
  56. geltend machen selbst in seine Grundrechten betroffen zu sein natürlich gibt es hier auch wieder Probleme nämlich beispielsweise wenn derjenige
  57. also der Beschwerdeführer nicht Adressat ist oder eine Organisation für Mitglieder der Beschwerdeführer muss nicht nur selbst betroffen sein sondern
  58. er muss auch noch gegenwärtig betroffen sein gegenwärtig heißt der Beschwerdeführer muss schon oder noch betroffen sein nach der Gegenwärtigkeit
  59. ist noch die Unmittelbarkeit zu prüfen unmittelbar betroffen ist ein Beschwerdeführer dann nicht wenn es noch eine staatlichen vollzugaktes bedarf um
  60. eine gesetzliche Regelung greifen zu lassen neben oder nach der Beschwerde Befugnis prüfen wir wie gewohnt die Frist da
  61. haben wir grundsätzlich ein Monat Ausnahme steht in Absatz 3 wenn sich der Beschwerdeführer gegen hoheitsaktet dann beträgt die Frist ein
  62. ja aber auch hier kann es natürlich wieder zu Problemen kommen Probleme einmal bei der Rückwirkung zur Gesetzesänderung und beim unterlassen
  63. können Probleme bei der Frist Auftreten nach der Frist kommt die Form hier muss noch Paragraph 92 zitiert werden wir haben die Schrift das Schriftlichkeit
  64. Erfordernis und das Begründetheit Erfordernis was ihr schon kennt danach kommen wir zu Rechtsweg Erschöpfung die wir neu haben in der verfassungsstelle
  65. die wir bisher in den letzten Einheiten noch nicht kennengelernt haben weil es einfach nicht im prüfungsaufbau zu prüfen ist
  66. die Rechtsweg Erschöpfung regelt sich im § 90 absatz 2 Satz 1 schauen wir da mal rein es ging die Verletzung der Rechtsweg zulässig so kann die
  67. Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweg erhoben werden er hat also rechtsfähiger Schöpfung in der Norm drin steht ihr müsst nur lesen
  68. und nicht auswendig können ihr müsst nur wissen wo ist steht also bestand die Möglichkeit prozessual gegen die Maßnahme vorzugehen
  69. wenn das zu Milliarden ist dann muss man die Prüfung anregen der Ausschöpfung der gegebenen prozessualen Möglichkeiten eine Ausnahme ist noch in Satz 2
  70. geregelt das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingeleitete Verfassungsbeschwerde
  71. sofort entscheiden wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde falls
  72. er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen wird so viel zu der Ausnahme bei der Rechtsweg Erschöpfung steht also auch im Paragraph 90 drin nach der
  73. rechtsregerschöpfung kommen wir zur Subsidiarität obwohl ich auch schon gesagt habe die Punkte kann man zusammen prüfen aber kann sie auch gerne wie hier
  74. getrennt prüfen es müssen also alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen worden sein oder ergriffen werden um die Korrektur der Verletzung
  75. zu erwirken aus solche rechtsbehälfe deren Zulässigkeit umstritten und daher Herz zweifelhaft sind hier können natürlich auch wieder Probleme auftreten
  76. nämlich beispielsweise parlamentsgesetzen oder in der eibedürftigkeit nicht wenn der rechtsbehält von vornherein aussichtslos
  77. ist beispielsweise wegen entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung und danach ist einfach wieder das Rechtsschutzbedürfnis zu
  78. prüfen also nur bei Anlass ihr könnt aber auch die letzten beiden Prüfungspunkte einfach unter dem Punkt Rechtsschutzbedürfnis prüfen kommen wir
  79. jetzt zurückgründetheit da brauchen wir erstmal wieder einen schönen Obersatz die Verfassungsbeschwerde ist begründet wenn er Beschwerdeführer durch die
  80. eingegriffene Maßnahme der öffentlichen Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt ist der Prüfungsmaßstab liegt darin also bei der urteilsverfassung
  81. Beschwerde ist der erstmal eingeschränkt das ist ganz wichtig zu sagen da müsste dann schreiben das Bundesverfassungsgericht ist keine super
  82. Revisionsinstanz und die Prüfung der Verletzung ist dann ist von spezifischen Verfassungsrecht also vom Einfluss der Grundrechte ob der ganz oder
  83. grundsätzlich verkannt worden ist und die Rechtsanwendung offensichtlich grob willkürlich war die Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
  84. und die grundrechtswidrige entscheidungsergebnisse wenn diese auf der Anwendung einer verfassungslinie Rechtsnorm beruht und die Verletzung von
  85. justizgrundrechten also das ist so ein grober Prüfungsmaßstab den man da vornehmen muss aber jetzt kommen wir mal zu dem einzelnen man muss zunächst
  86. erstmal feststellen welches Grundrecht verletzt worden ist haben wir ja schon da Zulässigkeit aber hier muss uns dann auch wieder konkret benennen und dann
  87. muss man das in einem dreieckigen Aufbau prüfen also den Schutzbereich des Grundrecht den Eingriff und der Rechtfertigung sind mehrere Grundrechte
  88. verlässt bzw besteht die Möglichkeit darin muss das getrennt voneinander geprüft werden also Punkt 1 Grundrecht von Artikel 12 sage ich jetzt mal dazu
  89. den Schutzbereich Eingriffen Rechtfertigung und wenn dann beispielsweise auch noch Artikel 2 zu prüfen ist Absatz 1 dann muss das dann
  90. nach noch geprüft werden also wie schon gesagt der personelle also der Schutzbereich habe ich gesagt in den unterscheidet man zwischen personellen
  91. und sachlichem Schutzbereich aber genau dazu werden wir da auch noch in einem späteren Video kommen hier sollte jetzt einfach nur mal die grobe Struktur in
  92. der begründet sein kennenlernen also hier die Definition und Substitution von personellen und sachlichen Schutzbereich und nachdem habe ich gesagt muss man den
  93. Eingriff prüfen also ihr müsst benennen was der eingriffsakt war und ihr müsst auch darstellen warum und wie dieser den Schutzbereich des Grundrechts
  94. beeinträchtigt dann müsst ihr unterscheiden zwischen klassischen und modernen eingriffsverständnis dass ich ein bisschen was gewandelt hat nach dem
  95. Eingriff ist dann noch zu schauen ob der Eingriff womöglich gerechtfertigt war also die Rechtfertigung prüfen also die Festlegung der jeweiligen Grundrecht
  96. Schranken die verfassungsunmittelbaren Schranken in Gesetzesvorbehalt also durchgesetzt also durch formelles gesetzt oder aufgrund eines Gesetzes das
  97. ist auch die Verordnung der Satzung mit gesetzlicher Grundlage und dann noch die Verfassung aber wie schon gesagt hier in diesem
  98. Video kommt es mir erstmal auf die Theorie an das schauen wir uns dann noch mal gesagt zu jedem Grundrecht einzeln an wo der Schutzbereich also wie weit
  99. der Schutzbereich ist verwende ist also was ich auch schon angesprochen habe deutsches Grundrecht oder ausländisches Grundrecht wohne Eingriff liegen kann
  100. und wo eine Rechtfertigung drin liegen kann aber wenn ich das jetzt noch erläutern würde würde das den Rahmen sprengen deswegen verweise ich einfach
  101. auf die grundrechtseinheit die ich jetzt noch nicht hochgeladen habe aber demnächst dann auch kommen wird schön dass ihr bis jetzt dabei war und das
  102. hier hoffentlich was mitgenommen habt und ich danke euch vielmals dass sie mir die Zeit schenkt und dass ihr in euer Köpfchen investiert das ist sehr sehr
  103. wertvoll wirklich das macht nicht jeder ist es nicht selbstverständlich und deswegen ein riesen Dank an euch