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Auf Leben und Tod - die Kirchen und die Sterbehilfe (NDR - Glaubenssachen, Sendung vom 22.11.2020)

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Transkriptautomatisch erstellt · 137 Zeilen
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  1. [Musik] ndr kultur glaubenssache [Musik] auf leben und tod die kirchen und die
  2. sterbehilfe eine sendung von florian breitmeier morgen am montag haben millionen von fernsehzuschauerinnen und zuschauer den
  3. tod vor augen und sie müssen eine sehr schwierige entscheidung treffen soll ein gesunder erwachsener werden seinem leben einfach keinen sinn mehr erkennt mit
  4. hilfe seiner ärztin ein tödliches medikament bekommen dürfen oder nicht eine moralische frage im grenzbereich menschlicher existenz wird da um 20 uhr
  5. 15 zur besten sendezeit im ersten verhandelt und die betrachter werden eingeladen in sich hineinzuhorchen um zu
  6. ergründen welche position sieben konkreten fall vertreten welchen argumenten sie rational und emotional am ehesten folgen können leben oder starben
  7. spielt jemand gott wenn sie oder er diese frage für sich oder andere entscheidet der sterbens villiger die ärztin der bischof die juristin
  8. der fernsehfilm gott basiert auf dem gleichnamigen buch des bekannten schriftstellers und juristen ferdinand von schirach im spätsommer feierte gott
  9. auch seine premiere auf deutschen theaterbühnen der bestseller autor erzählt darin die geschichte eines 78 jahre alten pensionär der körperlich
  10. gesund und geistig hellwach ist der viel zeit zum lesen und reisen hätte die enkelkinder besuchen könnte aber nach dem tod seiner geliebten frau vor
  11. einigen jahren zunehmend die innere balance und den lebensmut verloren hat alles ist für richard gärtner schwerer geworden düsterer sinnlose er sieht sein
  12. leben zersprungen in einen teil den er mit all seinen höhen und tiefen nicht missen möchte und in einen teil der für ihn inakzeptabel ist und ihm angst macht
  13. weil er befürchtet sich in diesem leben selbst ein fremder zu werden richard gärtner möchte einfach nicht mehr leben
  14. der gang auf eine hohe brücke oder an eine bahnstrecke kommt für ihn nicht in frage der versuch über seine ärzte denen dann
  15. ein tödliches medikament zu gelangen scheiterte auch das bundesinstitut für arzneimittel und medizinprodukte lehnt die bitte ab ihm das gewünschte präparat
  16. zu verschreiben doch der mann gibt nicht auf und wendet sich an einen ethikrat im film werden dort juristische medizinische
  17. soziologische und theologische argumente vorgebracht der schauspieler ulrich matthes verkörpert zum beispiel einen
  18. katholischen bischof der den assistierten suizid mit verve und dogmen treue ablehnt und sich in der debatte die bissige frage gefallen lassen muss
  19. ob eine institution die missbrauchsskandal schändlich versagt hat überhaupt noch moralische urteile fällen sollte worte werte und
  20. weltanschauungen prallen aufeinander bis die letzte entscheidung in die hände der zuschauerinnen und zuschauer gelegt wird
  21. sie sollen nach dem film multimedial abstimmen ob richard gärtner das ersehnte tödliche medikamente erhalten soll oder nicht
  22. rein rechtlich ist dies in der realität bereits möglich denn das bundesverfassungsgericht hat im februar dieses jahres den bisherigen paragrafen
  23. 217 des strafgesetzbuches für null und nichtig erklärt der gesetzgeber ist aufgefordert eine neufassung vorzulegen dass im jahr 2015 eingeführte verbot der
  24. geschäftsmäßigen sterbehilfe ist mit dem grundgesetz nicht vereinbar urteilten die karlsruher richter das allgemeine persönlichkeitsrecht beinhalte auch das
  25. recht das eigene leben selbstbestimmt zu beenden und dabei auch die angebote dritter in anspruch zu nehmen sterbehilfe feine können seitdem ihre
  26. arbeit wieder aufnehmen vor allem die kirchen hatten dieses vereins angebot stets kritisch gesehen eine geschäftsmäßige beihilfe zum suizid
  27. entschieden abgelehnt und vehement davor gewarnt dass die sterbehilfe eine normale dienstleistung werden könnte ihre sorge je selbstverständlicher und
  28. zugänglicher möglichkeiten der hilfe zur selbsttötung würden desto größer sei die gefahr dass sich menschen in extrem belasteten lebenssituationen innerlich
  29. oder äußerlich unter druck gesetzt sehen von einer derartigen option gebrauch zu machen und ihrem leben selbst ein ende zu bereiten
  30. so erklärten ist die evangelische und die katholische kirche in einer gemeinsamen stellungnahme unmittelbar nach der urteilsverkündung
  31. gemeinsam befürworteten die kirchen deshalb einen ausbau des hospiz wesens sowie eine stärkung der palliativmedizin damit todkranken menschen gezielt
  32. geholfen werden könne das urteil des bundesverfassungsgerichts zur sterbehilfe ist für die deutsche rechtsprechung die gesellschaft die
  33. kirchen für jede und für jeden einzelnen auch deshalb bedeutsam weil es ausdrücklich nicht nur für sterbenskranke menschen gilt sondern für
  34. alle phasen der menschlichen existenz wie der damalige präsident des bundesverfassungsgerichts andreas voßkuhle betont hat das
  35. selbstbestimmungsrecht des einzelnen seine entscheidungsfreiheit wiegt im falle eines todes wunsches schwerer als die staatliche strafandrohung bei
  36. sterbehilfe die der alte paragraf 217 bislang bedeutet hat konkret wurde damit zunächst eine rechtssicherheit für diejenigen mediziner geschaffen die
  37. sterbens willige in ihrem handeln unterstützen wollen bislang arbeiteten diese ärzte in einem juristischen graubereich in dem einen
  38. schuldspruch wahrscheinlicher war als ein freispruch was da also ende februar in karlsruhe verkündet wurde ist nicht weniger hat
  39. seine tiefe zäsur in einer seit jahrzehnten kontrovers geführten debatte um die so genannte suizidbeihilfe es ist die antwort auf die frage die auch im
  40. film god von ferdinand von schirach aufgeworfen wird darf ein mensch mit hilfe von ärzten sein leben beenden weil er zum beispiel nicht in einem
  41. krankenhaus oder in einem hospiz sterben möchte sondern zu hause zu einem zeitpunkt den er allein bestimmt unabhängig davon ob er oder sie mit
  42. einer tödlichen krankheit mit schmerzen und zunehmendem kontrollverlust zu kämpfen hat oder nicht was die einen für einen moralischen
  43. dammbruch und gefährlichen türöffner für ungute einflüsse auf den solidarischen zusammenhalt halten ist für andere ein befreiender ausdruck ihrer autonomie
  44. eine option die das leben unbeschwerter macht weil sie einen die angst davor nimmt die möglichen körperlichen und geistigen niedergang hilflos
  45. ausgeliefert zu sein frei nach dem motto ich kann selbstbestimmt handeln bevor ich nur noch behandelt werde
  46. mein tod gehört mir dies ist eine entscheidung mit der man in den eigenen vier wänden gut im reinen mit sich sein kann
  47. keine frage doch zugleich könnte mit dieser position wie durch ein aufgeschlossenes fenster auch die eisige frage in ein pflegeheim oder
  48. krankenzimmer drängen warum tun sie oder er sich das überhaupt noch an es gibt auch möglichkeiten die christlichen kirchen befürchten dass
  49. solch eine haltung den zusammenhalt in der gesellschaft und in den familien gefährden kann weil schwäche verletzlichkeit und
  50. angewiesen sein als menschenunwürdig stigmatisiert werden könnten so als habe das leben keinen wert mehr wenn der mensch nicht mehr eigenständig
  51. handeln und keine autonomen entscheidungen mehr treffen kann als gezielte es sich anstandshalber doch bitteschön zu gehen bevor es unschön
  52. wird für einen selbst aber eben auch für andere im harten kern der diskussion um die sterbehilfe jedes also um die frage was ist ein würdevoller tot
  53. viele menschen werden noch diese frage vielleicht antworten dass sie friedlich schmerzfrei von lieben menschen gut begleitet mit sich und anderen versöhnt
  54. sterben möchten es hat die zeit gegeben konflikte anzusprechen sie bestenfalls zu lösen die kinder wissen wie sich mutter und
  55. vater ihr lebensende vorstellen und wie nicht es ist über den tod gesprochen worden und nicht nur über die frage was mit dem reihenhaus oder der kleinen
  56. stadtwohnung geschehen soll aber eine garantie für ein so versöhnt das lebensende gibt es nicht die eine sterbenskranke setzt deshalb auf ihre
  57. gemachte patientenverfügung der andere fühlt sich durch seinen glauben so gefestigt dass ihnen die aussicht auf den sicheren tod nicht verzweifeln lässt
  58. die nächste hoffte auf die liebevolle fürsorge in einem hospiz für einen anderen wiederum steht fest dass er allein entscheiden möchte wann sein
  59. leben endet eben als finaler ausdruck eines selbstbestimmten lebens dies ist nun mit der entscheidung des bundesverfassungsgerichts möglich eine
  60. weitere option für das ende ist also hinzugekommen eine große mehrheit der deutschen begrüßt das und stellt sich damit zunächst einmal gegen
  61. die position der kirchen nun kann man mich dann feststellen dass dies hin zunehmend säkularisierten gesellschaften eben ganz normal ist
  62. die religiösen moralvorstellungen prägen unseren alltag heute weitaus schwächer als dies noch vor 50 jahren der fall war für die kirchen stellt das urteil zur
  63. sterbehilfe also eine enorme herausforderung dar und die diskussionen wie sie mit diesem urteil theologisch seelsorglich klug und empathisch umgehen
  64. sollen ist in vollem gang denn so einheitlich wie ist die erste reaktion der kirchen auf den richterspruch aus karlsruhe vielleicht
  65. vermuten lässt sehen evangelische und katholische theologinnen und theologen das urteil gar nicht für die katholische kirche ist die aktive sterbehilfe sowie
  66. der assistierte suizid ethisch nicht zu akzeptieren lebensverkürzenden schritte würden die moralischen und rechtlichen grenzen der selbstbestimmung
  67. überschreiten heißt es in einem dokument der römischen glaubenskongregation hinter dem verlangen von schwerkranken nach einem selbstbestimmten lebens ende
  68. stehe fast immer der ruf nach hilfe und liebe legitim sei es aus sicht der katholischen kirche hingegen solche massnahmen abzulehnen die nur eine
  69. geringfügige und schmerzhafte lebensverlängerung bewirken das dokument verweist in diesem zusammenhang auf patientenverfügungen in
  70. der evangelischen kirche ist vor allem der hannoversche landesbischof ralf meister mit seiner position aufgefallen er empfiehlt bei der neuformulierung des
  71. gesetzes den sterbens wunsch von schwerkranken ernst zu nehmen und den assistierten suizid in ausnahmefällen zu ermöglichen
  72. der evangelisch-lutherische landesbischof aus hannover argumentiert dass gott den menschen die volle handlungs und entscheidungsfreiheit
  73. gewehre und dies jeden tag diese freiheit ende nicht am ende des lebens der evangelische theologe fordert zugleich einen ausbau der
  74. palliativversorgung und lehnt kommerzielle geschäfte mit der sterbehilfe entschieden ab in kirchlichen einrichtungen sei es für ihn
  75. aber durchaus denkbar unter bestimmten bedingungen auch sterbehilfe zu leisten wenn dies dem freien willen eines menschen
  76. niemand dürfe mit seinen ängsten allein gelassen werden sagt ralf meister dies möchte auch die katholische kirche nicht und doch gibt es alles andere als
  77. ökumenischer eintracht beim thema sterbehilfe denen katholische geistliche bezweifeln dass sich aus der möglichkeit zum suizid auch ein moralisches recht
  78. darauf ableiten lässt so hat der katholische bischof von osnabrück franz josef bode erklärt dass die freiheit die gott den menschen mit
  79. gegeben habe nicht so weit ging dass diese freiheit auch die verfügbarkeit über das leben enthalte bischof bode sieht hier eine
  80. grenze die er nicht überschreiten möchte so einig sich die evangelische und katholische kirche also in ihrer beurteilung sind dass ein mensch besser
  81. an der hand eines anderen stirbt als durch dessen hand so sehr birgt der gedanke von landesbischof meister sterbehilfe in ausnahmesituationen auch
  82. in evangelischen einrichtungen zuzulassen ein konfliktpotenzial für die ökumene wenn man bedenkt dass es
  83. pflegeeinrichtungen und altenheime gibt die gemeinsam von evangelischen und katholischen sozialpartnern getragen werden kann den ökumenischen
  84. pflegezentren der patientin von zimmer 356 etwas erlaubt sein was dem patienten aus 141 nicht möglich ist so wäre zu klären was künftig in diesen
  85. ökumenischen einrichtungen gelten soll bislang hat sich aber auch eine mehrheit der evangelischen geistlichen skeptisch bis kritisch zu dem urteilsspruch aus
  86. karlsruhe geäußert im kern der kritik geht es auch um den begriff der selbstbestimmung den das verfassungsgericht in seiner begründung
  87. ja so stark gemacht hat dass er vermeintlich alle graubereiche auflöst die der bisherigen rechtsprechung innewohnte wer frei von zwang und druck
  88. eigenverantwortlich sein leben lebt kann dieses auch beenden und dafür die hilfe dritter in anspruch nehmen aber ist dieses individualistische
  89. verständnis von selbstbestimmung und menschenwürde grundsätzlich stimmig oder könnte man den begriff der selbstbestimmung nicht auch weiter
  90. fassen als seine definition die die selbstbestimmung ausschließlich als autonome entscheidung des einzelnen kennzeichnet eine autonome entscheidung
  91. die angeblich nur das individuum betrifft es lebt ist stirbt ganz einfach jedoch bedeutet selbstbestimmtes handeln nicht
  92. auch sehr häufig in beziehungen zu handeln so hat selbstbestimmtes handeln doch auch folgen für andere menschen zu
  93. autonomen der einzelne vielleicht seine entscheidung trifft so sehr wirkt sich sein schritt auch auf seine umwelt aus darauf hat zum beispiel der evangelische
  94. sozialethiker und langjährige vorsitzende des deutschen ethikrates peter dabrock hingewiesen für ihn bezieht sich selbstbestimmung
  95. auf den nächsten schritt eines freien handelns im umfeld von natur und gesellschaft doch wer sein leben selbstbestimmt
  96. beendet kann sich einem nächsten schritt gar nicht verantwortlich stellen dabrock spricht von einem ethischen selbst widerspruch von selbstbestimmung
  97. diese nämlich in dem akt der selbsttötung zu vollziehen und sogleich zu negieren weil es nach dem tod kein selbst mehr gebe
  98. dass sich selbst bestimmen könnte den kirchen stellt sich dadurch die frage wo möglich ganz neu wie sie sterbende und sterbens willige begleiten möchten so
  99. könnten sie in den gemeinden orte neu schaffen oder stärken an denen auch wut und verzweiflung angst und ohnmacht ihren ausdruck finden dürfen zum
  100. beispiel im hospiz aber auch als angebot einer ambulanten seelsorge trauer gespräche sind auch mit lebenden möglich nicht nur mit hinterbliebenen
  101. seelsorgerinnen und seelsorger die nicht zwingend gewalt seien müssten wären in diesen momenten mehr lernende und zu hörende sie müssten weder konkrete sind
  102. angebote machen noch schnell ein trost zusprechen tradierte glaubens gewissheiten dürfen auch mal schweigen wenn sie den
  103. einzelnen einengen anstatt ihm befreiende denkräume zu öffnen diese haltung könnte sinnbildlich türen zu menschen aufstoßen die bewusst keinen
  104. fuß in eine kirche setzen denn auch menschen die für sich entschieden haben einmal selbst bestimmt aus dem leben scheiden zu wollen können
  105. irgendwann das beklemmende gefühl bekommen selbst eingeschlossen zu sein in einem gedankengebäude dass sie aus angst vor tod und einsamkeit selbst um
  106. sich herum errichtet haben seelsorgerinnen und seelsorger könnten sterbens willige begleiten ohne von ihnen zu verlangen sich von ihrem ziel
  107. loszusagen es wäre ein ausdruck des respekts und zugleich der christlichen nächstenliebe es wären schritte hin zu einer neuen
  108. trauerkultur auch in den kirchen präsent sein für die starken und die schwachen für die selbstbewussten und die verzagten die zweifelnden die
  109. überzeugten und die ängstlichen dasein ohne etwas erreichen zu müssen dieser humane indikativ des daseins des mitführens des mit leidens ist konkreter
  110. und oft auch aufrichtiger als der entschieden imperativ des südens und müssen es wäre dies auch eine haltung die der
  111. oft kalten ökonomisierung des gesundheitswesens mit pauschalen und diagnosebezogenen fallgruppen etwas positiv widerspenstiges entgegensetzen
  112. könnte die haltung des entschiedenen da seins auch im schmerz gehört zum kern christlichen glaubens tradition und doch ist den kirchen dies über jahrhunderte
  113. hinweg auch unglaublich schwer gefallen galt doch lange zeit dass menschen die erleben selbst beendet hatten eine kirchliche beerdigung verweigert wurde
  114. die moderne suizidforschung und erkenntnisse über psychische erkrankungen haben bei den kirchen im laufe der zeit schließlich zu einem
  115. sinneswandel geführt auch beim thema sterbehilfe wird die debatte weiter gehen dabei ist der mutige diskurs
  116. entscheidend in den familien in den parlamenten in pflegeheimen und krankenhäusern in öffentlichen sitzungen des ethikrates mit der möglichkeit für
  117. interessierte fragen zu stellen und sich mitzuteilen der diskurs ist wichtig angeregt vielleicht durch einen fernsehfilm wie
  118. gott zu sehen morgen im ersten oder in der ard mediathek es kann nie zu früh sein selbst über den wert und die würde des eigenen lebens
  119. nachzudenken wie möchte ich gelebt haben bevor es vielleicht ganz schnell endet vor was fürchte ich mich am meisten wenn ich an den tod denken
  120. wer soll mich begleiten wer möchte ich noch etwas sagen was möchte ich unbedingt und was auf keinen fall die kirchen mit ihren zahlreichen
  121. einrichtungen können orte seien in denen den fragen von leben und tod offenherzig auf den grund gegangen wird in einem guten dreiklang aus respekt nächsten
  122. liebe und fürsorge womöglich entsteht so eine atmosphäre in der durch palliative kompetenz und seelsorgliche empathie die sehnsucht nach suizidbeihilfe schwächer
  123. wird für die kirchen tun sich hier sinn und erfahrungshorizonte für die haupt- und ehrenamtliche arbeit auf die nicht
  124. genügend in den blick geraten wenn vornehmlich in imperativen gedacht wird du sollst du darfst nicht du musst darüber gemeinsam zu sprechen wäre
  125. hilfreich um so den tod ins leben zu holen der ressource des vertrauens kommt in dieser debatte eine besondere bedeutung zu es geht um das vertrauen in
  126. ärztinnen und ärzte pflegerinnen und pfleger theologen juristen das eben für jeden menschen individuell der ort gefunden wird an dem würdevolles sterben
  127. möglich ist die wege dahin die werden so vielfältig und zahlreich sein wie es eben menschen gibt der staat sollte deshalb darauf achten dass
  128. sterbens willige künftig ausreichend psychologisch und medizinisch betreut werden dass sie auch zeit bekommen ihre entscheidung zu überdenken eine
  129. verbindliche beratung und gesetzliche wartefristen könnten helfen und geld zu verdienen mit dem wunsch von menschen nicht mehr leben zu wollen diesem
  130. geschäftsmodell sollte der staat weiterhin sehr enge grenzen setzen sehr bedauerlich wäre es würde die durch das urteil gestärkt der autonomie des
  131. einzelnen eine debatte darüber verhindern wie das hospiz und palliativ wesen hierzulande flächendeckend und finanziell gestärkt werden kann sodass
  132. die angst vor dem sterben gerade nicht zu vorschnellen entscheidungen führt so ist zu hoffen dass die öffentliche debatte über die suizidbeihilfe und das
  133. persönliche gespräch letztlich beides zusammen führen dass verantwortungsbewusste selbstbestimmungsrecht des einzelnen
  134. aber auch den human ethischen anspruch einer gesellschaft alles menschenmögliche zu tun damit menschen ohne angst und quälende schmerzen gut
  135. begleitet in frieden sterben können auf leben und tod die kirchen und die sterbehilfe sie hörten eine sendung von
  136. florian breitmeier zu hören und nachzulesen im internet unter ndr.de schrägstrich ndr kultur und auch in der ard audi o thek am kommenden sonntag in
  137. den glaubens sachen süßer die glocken nie klingen geschichten vom kirchlichen geläut ndr kultur hören und genießen

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