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Die Sterbehilfe - Religion, Ethik und Rechtslage - Endscheidung über den eigenen Tod / Filmkönig

Filmkönig5:46 18.958 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 37 Zeilen
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  1. die sterbehilfe sollte man über seinen eigenen tod entscheiden dürfen um das zu beantworten sollten wir erst mal klären was die sterbehilfe überhaupt
  2. ist man unterscheidet in vier arten der sterbehilfe die erste variante ist die aktive sterbehilfe
  3. hierbei wird dem patienten ein medikament oder gift vom arzt direkt verabreicht wodurch der patient in kürzester zeit stirbt die nächste
  4. möglichkeit ist die passive sterbehilfe es werden die lebensverlängernden maßnahmen abgestellt so dass der patient an seiner erkrankung stirbt die dritte
  5. entscheidung bei der sterbehilfe ist die indirekte es werden medikamente verabreicht die eine verminderte bis auf gehobene bewusstseinslage hervorrufen
  6. ein mögliches sterbe an diesen medikamenten wird als nebenwirkung bewusst in kauf genommen eine alternative zu diesen ist der
  7. assistierende suizid ein arzt kennt seinen patienten zum tod führende mittel aus die der patient eigenständig zu sich nehmen muss zusammengefasst inhalt die
  8. sterbehilfe alle maßnahmen die zur erleichterung des sterbens führen können dabei ist der eigene wille des patienten ausschlaggebend ist dieses dann
  9. überhaupt legal in europa gewissen insgesamt drei länder indem man alle varianten anwenden darf in deutschland ist nur die aktive sterbehilfe verboten
  10. dies bedeutet dass der arzt kein direktes mittel für den tod verabreichen darf passt wie sterbehilfe ist nur legal wenn eine patientenverfügung vorliegt
  11. wenn es unklar ist ob es der wille des patienten war ist es ein tötungsdelikt auch bei der indirekte sterbehilfe braucht man eine patientenverfügung oder
  12. eine konkrete willensäußerung der assistierten suizid beruht auf dem grundrecht auf selbstbestimmung dies umfasst das recht frei über den
  13. eigenen tod zu entscheiden anders als die aktive sterbehilfe die tötung auf verlangen ist die beihilfe zum suizid deshalb grundsätzlich
  14. straffrei solange der patient ist selber verabreicht und der arzt nicht selben raum steht
  15. sonst kann er wegen unterlassener hilfeleistung angeklagt werden ist [Musik] sterbehilfe ethisch vertretbar
  16. immanuel kant mit seiner pflicht ethik bewertet handlungen nach motivationen nicht nach ihrer konsequenz kant hat für seine motivation
  17. zwei verschiedene gründe einmal die neigung diese sind aber auf einer egoistischen basis die auch tiere aufweisen
  18. dies ist nicht die richtige motivation es zählt die motivation was gutes aus eigener pflicht zu machen man gibt sterbehilfe nicht weil es für
  19. einen selbst zum vorteil ist sondern weil es die pflicht ist das leid anderer zu beenden die konsequenz dass der leidende stirbt
  20. ist hierbei unwichtig weil die motivation die richtige war die christliche ethik des christentums entspricht dem gegenteil von kants
  21. auffassung hier steht die würde des menschen an oberster stelle diese findet sich im ebenbild gottes wieder der alleine das recht hat über
  22. leben und tod zu entscheiden um das extreme leiden verhindern zu können ist für einige christen die passive sterbehilfe vertretbar hier zählt die
  23. selbstbestimmung des einzelnen mehr als das alleinige bestimmungsrecht gottes beim judentum und sieht es nicht viel anders aus auch hier hat gott das leben
  24. gegeben und soll deshalb auch über dessen ende bestimmen deshalb lehnt viele juden auch lebensverlängerung maßnahmen ab wie zum
  25. beispiel beatmungsgeräte interessant ist der ausschnitt im talmud teleport 104 1 geschichte geschrieben wie eine markt bietet dass ein lehrer von seinem leid
  26. erlöst wird als eine schüler durch eine fallende vase gestört werden die für das leben ihres lehrers gebetet haben stirbt der lehrer plötzlich sie
  27. befürworten zwar keine medizinische sterbehilfe allerdings ist das beben um andere von ihren leih zu befreien in ordnung weil dann gold seinem
  28. bestimmungsrecht behält der islam den alle formen der sterbehilfe ab islamisten sind der gleichen meinung wie juden und christen dass allah über leben
  29. und tod herrschen darf sie sehen das leben als große prüfung und wollen auch in den letzten zügen des lebens herausfinden ob der mensch ist es
  30. leid ausfällt weil die sterbehilfe das leid und somit die prüfung vorzeitig beenden würde ist dies nicht der religion entsprechend
  31. fassen wir zusammen es gibt insgesamt vier varianten der sterbehilfe deutschland ist von der rechtslage im guten mittelfeld von europa hier ist nur
  32. die aktive sterbehilfe verboten die anderen varianten sind zu anderen europäischen ländern relativ locker gehalten denn deutschland ist eines der
  33. wenigen länder in denen der assistierte suizid nicht komplett verboten sondern eine grauzone ist streng gläubige sprechen sich gegen eine sterbehilfe aus
  34. weil sie ihre gottheit über leben und tod entscheiden lassen wollen es gibt zwar kleine unterschiede aber die grundsätze sind gleich philosophisch
  35. menschen wie zb bekannt sind für ihre selbstbestimmung über den tod wir sind der meinung dass sie jeder darüber entscheiden sollte wem er seinen
  36. eigenen tod in die hand geben möchte dabei ist es jedem freigestellt ob man das selber sein möchte oder eine übernatürliche gottheit bestimmen lassen
  37. will [Applaus] [Musik]

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