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Multiperspektivität (Geschichtswissenschaft)

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  1. Multiperspektivität ist ein Prinzip der Geschichtsdidaktik für die Planung und Durchführung von Geschichtsunterricht es wird auch in anderen
  2. gesellschaftswissenschaftlichen Fächern angewandt besonders in der politikdaktik bzw der politischen Bildung aber auch der
  3. religionsdidaktik Perspektivität das Prinzip basiert auf der grundliegenden geschichtstheoretischen Überzeugung dass eine beobachterunabhängige Erkenntnis
  4. der vergangenen Wirklichkeit nicht möglich ist weil jede Aussage über ein Ereignis ein Datum oder einen Zusammenhang nur von einer bestimmten
  5. sozialen kulturellen oder anderweitig bestimmten Perspektive ausgemacht werden könne dies gelte jedoch nicht nur für Aussagen über eine Vergangenheit also
  6. Narrationen im geschichtswissenschaftlichen Sinne sondern auch bereits für Aussagen der Zeitgenossen des jeweils zu
  7. betrachtenden Ereignisses bereits die Quellen sein also grundsätzlich perspektivisch geschichtsdidaktische Postulate aus dieser Einsicht hat die
  8. geschichts daktik nicht mehr die Vermittlung einer vermeintlich unabhängigen Wahrheit über die Geschichte an die Schüler zum Ziel des
  9. Geschichtsunterrichts erhoben auch nicht in der Form des jeweiligen Forschungsstandes sondern die Befähigung zum eigenständigen historischen Denken
  10. und die Ermöglichung einer selbstständigen und Verantwortlichen Ausbildung einer historischen Identität als Folge erhebt sie die Forderungen
  11. dass die Einsicht in die Tatsache der nicht aufhebbaren Perspektivität und somit Selektivität aller historischen Aussagen selbst ein wichtiges Lernziel
  12. darstellt der jeweilige historische Gegenstand den Schülern nicht nur durch Materialien präsentiert werden darf die nur eine einzige Perspektive
  13. repräsentieren sondern das möglichst alle mindestens aber mehrere relevante Perspektiven vorkommen müssen die Schüler somit die Möglichkeit erhalten
  14. sollen die verschiedenen Sichtweisen auch als plurale Angebote für eine eigenständige Identifikation zu reflektieren
  15. Multiperspektivität kontroversität Pluralität der Begriff Multiperspektivität wird dabei in einer weiteren und einer engeren Variante
  16. gebraucht in der weiteren Variante umfasst er die Forderung nach Repräsentation möglichst aller relevanten Perspektiven auf den
  17. Gegenstand insgesamt in der engeren Variante meint Multiperspektivität allein die Kombination von Quellen aus verschiedenen Perspektiven wogegen bei
  18. der Kombination von späteren Deutungen aus verschiedenen Perspektiven späterer Zeiten von oversität gesprochen wird und die Offenhaltung verschiedener
  19. gegenwartsbezüge und Orientierungen aus der Reflexion der Geschichte als Pluralität bezeichnet wird insbesondere in der Variante der kontroversität
  20. berührt sich die Forderung nach Multiperspektivität mit dem zweiten Prinzip des Beutelsbacher Konsensus der politischen Bildung Defizite in der
  21. Schulpraxis und kritische Einwende auch wenn das Prinzip der Multiperspektivität bereits in vielen Lehrplänen eingefordert wird spielt es
  22. im realen Geschichtsunterricht noch keine beherrschende Rolle auch in den geschichtsschulbüchern finden gute multiperspektivische Quellen und
  23. literaturzusammenstellungen nur allmählich Eingang folgende Einwende stehen einem breiteren Einsatz des Prinzips entgegen die Erarbeitung
  24. mehrerer Perspektiven und ihre Erörterung Kosten im Unterricht mehr Zeit die unter den Bedingungen der lehrplananforderungen und
  25. zentralprüfungen kaum gegeben ist besonders leistungsschwächere Schüler werden über fordert da sie nicht die Motivation für die angestrebte reflexive
  26. Haltung aufbringen das Prinzip entspricht in dieser Hinsicht nicht einer Pädagogik vom Kinde aus das Aufzeigen mehrerer Bewertungen könne in
  27. einen unreflektierten Relativismus führen der gerade im Umgang mit Diktaturen und Gewaltverbrechen pädagogisch fatal wäre ein Beispiel
  28. dafür ist die Diskussion um die Bewertung der DDR als Diktatur der kritische Umgang mit kontroversität sei eine geistige Leistung die er in ein
  29. Hochschulstudium gehöre wer etwa die fischerkontroverse mit Schülern aufarbeitet stoße ständig an die Grenzen des gegebenen Textmaterials und der
  30. Kenntnisse s dass ein unabhängiges Urteil kaum möglich wird

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