Erst- und Zweitstimme Bundeszentrale für politische Bildung / bpb https://www.youtube.com/watch?v=7RMKwP_854M Transkript (automatisch erstellt) 0:03 Erst- und Zweitstimme Bei Bundestagswahlen 0:09 können die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Die Erststimme gibt man für eine Kandidatin 0:16 oder einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis ab. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299. 0:24 In jedem davon leben im Durchschnitt 280.000 Menschen. In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten 0:32 um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen Kandidaten aufstellen. Aber auch unabhängige Kandidaturen, sogenannte Einzelbewerbungen, 0:41 sind möglich. Jeder Wahlkreiskandidat macht Werbung für sich und seine Partei, tourt durch den Wahlkreis und präsentiert Themen, 0:50 die seiner Meinung nach für die Region und für seine Partei besonders wichtig sind. 0:55 Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält in der Regel ein Direktmandat 1:00 und kommt als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag. 1:05 Dies gilt aber nur, wenn auch die Zweitstimmendeckung gegeben ist. Insgesamt ziehen auf diesem Wege 1:11 also bis zu 299 Abgeordnete in den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme soll sichergestellt werden, 1:19 dass die Regionen im Bundestag vertreten sind. Die Zweitstimme 1:24 Sie ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet 1:29 über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also darüber, wie die insgesamt 630 Sitze im Bundestag 1:36 auf die einzelnen Parteien verteilt werden. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler 1:42 nicht für eine Person, sondern für eine Partei und deren Landesliste. 1:47 Da wir ein Verhältniswahlsystem haben, gilt als Prinzip: Der Anteil der Sitze im Parlament 1:53 entspricht dem Anteil an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat. Sitze im Bundestag bekommen aber nur Parteien, 2:01 die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben. 2:09 Schafft eine Partei weder das eine noch das andere, ist sie auch nicht im Deutschen Bundestag. 2:15 Eine Ausnahme gibt es hier: Parteien nationaler Minderheiten, wie der Südschleswigsche Wählerverband SSW, 2:21 die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein, sind auch im Bundestag vertreten, 2:28 wenn sie diese Hürden nicht schaffen. Vereinfacht gesagt kommen bis zu 2:33 299 Abgeordnete über die Wahlkreise und die Erststimmen in den Bundestag. Die weiteren Abgeordneten bis zur fixen Sitzzahl 2:42 von 630 Abgeordneten kommen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag. 2:48 Und insgesamt gilt am Ende: Der Anteil der Sitze im Parlament entspricht in etwa dem Anteil 2:54 an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat. Mehr dazu im Film Zweitstimmendeckung. 3:02 Mehr Infos gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.