Zum Inhalt springen

Geschichte · Klasse 9–10 · aktualisiert

Reichstagsbrandverordnung: Weg in die NS-Diktatur

Du lernst, wie die Reichstagsbrandverordnung Grundrechte aufhob und Verfolgung ermöglichte – und warum das die Brandtäterschaft nicht klärt.

0 von 8 Aufgaben gelöst

Reichstagsbrandverordnung: Weg in die NS-Diktatur

Kurz gesagt

Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 setzte zentrale Grundrechte ohne festes Enddatum außer Kraft. Die Nationalsozialisten nutzten sie zur Verfolgung politischer Gegner und zum Aufbau ihrer Diktatur. Die Brandtäterschaft bleibt davon getrennt zu beurteilen.

Eine Verordnung kann staatlich erlassen sein und trotzdem den Schutz vor staatlichen Eingriffen zerstören. An der Reichstagsbrandverordnung untersuchst du, welche Schutzgrenzen aufgehoben wurden. Dabei unterscheidest du zwischen belegten Folgen und umstrittenen Aussagen darüber, wer den Brand legte.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.

3 Abschnitte

Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude. Dieser Brand war der Anlass für die Reichstagsbrandverordnung. Die Reichsregierung schlug sie vor; Reichspräsident Hindenburg erließ sie am 28. Februar 1933. Vorschlag und Erlass waren also unterschiedliche Schritte verschiedener staatlicher Akteure.

Die Verordnung berief sich auf Artikel 48 Absatz 2 der Weimarer Verfassung. Das war die Verfassung des damaligen deutschen Staates: Sie regelte die staatliche Ordnung und die Rechte der Menschen. Die Verordnung setzte zentrale Grundrechte ohne festes Enddatum außer Kraft. Dazu gehörten etwa die persönliche Freiheit sowie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit.

Die Nationalsozialisten nutzten diese aufgehobenen Schutzrechte, um Kommunisten, Sozialdemokraten und Menschen zu verfolgen, die sie für deren Unterstützer hielten. Sie ließen Menschen festhalten und verboten Presseveröffentlichungen und Veranstaltungen. So trug die Verordnung zum Aufbau und zur Absicherung der nationalsozialistischen Diktatur bei. Sie erklärt diesen Aufbau aber nicht allein. Die politische Nutzung des Brandes beweist nicht, wer ihn gelegt hatte.

Die Außerkraftsetzung der Grundrechte bestand bis 1945 fort. Diese Aussage bezieht sich auf die Grundrechte. Sie bedeutet nicht, dass jede einzelne Strafbestimmung der Verordnung bis 1945 unverändert galt.

Definition

Grundrechte

Grundrechte schützen Menschen unter anderem vor staatlichen Eingriffen, etwa in ihre persönliche Freiheit oder ihre Meinungsäußerung.

Beispiel: Anlass und Folge zeitlich unterscheiden

  1. 1Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude.
  2. 2Am folgenden Tag erließ Hindenburg die von der Regierung vorgeschlagene Verordnung.
  3. 3Der Brand war der Anlass. Die Nutzung der Verordnung zur politischen Verfolgung gehört zu ihren Folgen.

Teste dich

MittelWelche Aussage unterscheidet Anlass und politische Wirkung zutreffend?

Alles auf einen Blick

Reichstagsbrandverordnung

  • Anlass und Erlass

    Auf den Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 folgte am nächsten Tag die von der Regierung vorgeschlagene und von Hindenburg erlassene Verordnung.

  • Schutzgrenzen

    Zentrale Grundrechte wurden ohne festes Enddatum außer Kraft gesetzt; Eingriffe über bisherige gesetzliche Grenzen hinaus wurden erlaubt.

  • Politische Wirkung

    Die Nationalsozialisten nutzten die Verordnung zur Verfolgung politischer Gegner und zur Festigung ihrer Diktatur.

  • Fortwirkung

    Die Außerkraftsetzung der Grundrechte bestand bis 1945 fort. Das sagt nichts über die unveränderte Geltung jeder Strafbestimmung aus.

  • Beweisgrenze

    Politischer Nutzen beweist keine Brandtäterschaft. Die umstrittene Täterfrage macht die belegten Verfolgungsfolgen nicht unsicher.

Musteraufgabe · Schritt für Schritt

Die aufgehobene Schutzgrenze in § 1 bestimmen

  1. 1Aufgabe: Erkläre, was die Formulierung „auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig“ in § 1 der Verordnung vom 28. Februar 1933 bedeutet.
  2. 2Bezug bestimmen: Die Formulierung gehört zu den zuvor genannten Eingriffen, darunter Haussuchungen und Beschränkungen der persönlichen Freiheit.
  3. 3Änderung erklären: Die Verordnung erlaubte diese Eingriffe auch über die bisher dafür vorgesehenen gesetzlichen Grenzen hinaus.
  4. 4Ergebnis formulieren: Der Wortlaut belegt den Abbau rechtlicher Schutzgrenzen. Er liefert keinen Beweis dafür, wer den Reichstagsbrand legte.

Fehler finden

Prüfe die Aussagen zur politischen Nutzung des Brandes In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.

Lückentext

Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.

Am Vorabend des Erlasses vom 28. Februar 1933, also am , brannte das Reichstagsgebäude. Im brennenden Gebäude nahm die van der Lubbe fest. Für die Außerkraftsetzung der genannten Verfassungsartikel legte § 1 fest.

Karteikasten

Erst selbst überlegen, dann umdrehen.

Übung mit Feedback

Abschluss-Check: Reichstagsbrandverordnung

LeichtWie waren die Rollen beim Zustandekommen der Verordnung verteilt?
MittelWelche Aussage trifft auf die Entwicklung der sogenannten „Schutzhaft“ zu?
SchwerWie unterscheidest du die Aufstandsbehauptung von der umstrittenen Täterfrage?

Weiterlesen in Geschichte