Geschichte · Klasse 5–8 · aktualisiert
Bürgerrecht in Athen: Wer durfte mitbestimmen?
Du lernst, wer in Athen mitbestimmen durfte, welche Rechte und Pflichten Bürger hatten und welche Bewohner ausgeschlossen blieben.
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Kurz gesagt
In Athen durften männliche Vollbürger, also Männer mit allen politischen Bürgerrechten, mitbestimmen. Seit 451 v. Chr. mussten dafür beide Eltern Athener sein; es gab wenige Ausnahmen. Frauen, Sklaven und Metöken, also dauerhaft ansässige Fremde ohne örtliches Bürgerrecht, waren politisch ausgeschlossen.
In einer Stadt wohnen bedeutet noch nicht, dort mitentscheiden zu dürfen. Im antiken Athen war dieser Unterschied besonders groß. Du prüfst, wer zur entscheidenden Gruppe gehörte und welche Grenzen selbst für diese Bürger bestanden.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Athen war ein Stadtstaat: Zur Stadt gehörten ein eigenes Gebiet und eigene politische Einrichtungen. Ein Vollbürger war ein Mann mit allen politischen Bürgerrechten. Er konnte an Entscheidungen für die Gemeinschaft mitwirken. Frauen hatten diese politischen Rechte nicht. Auch versklavte Menschen und dauerhaft ansässige Fremde ohne örtliches Bürgerrecht waren ausgeschlossen.
Der athenische Politiker Perikles brachte ein Gesetz ein, das den Zugang zum Bürgerrecht enger begrenzte. Seit 451 v. Chr. mussten beide Eltern Athener sein. Abgesehen von wenigen Ausnahmen konnten damit nur Männer mit dieser Abstammung alle politischen Rechte besitzen. Dass die Herkunft der Mutter wichtig war, bedeutete also nicht, dass sie selbst politisch mitentscheiden durfte.
In der Volksversammlung kamen Bürger zusammen, um über gemeinsame Angelegenheiten zu entscheiden. Zugang erhielten Athener mit 20 Jahren, nachdem sie ihren Militärdienst, also ihren Dienst als Soldaten, geleistet hatten und in der örtlichen Bürgerliste eingetragen waren. Für politische Ämter, also öffentliche Aufgaben mit Verantwortung, kamen Vollbürger ab 30 Jahren infrage. Abstammung, Eintragung und Alter waren somit unterschiedliche Voraussetzungen.
Definition
Vollbürger
Ein männlicher Bürger Athens mit allen politischen Bürgerrechten. Für die Teilnahme an Versammlungen und die Übernahme von Ämtern galten weitere Voraussetzungen.
Merke: Die athenische Herkunft einer Mutter konnte für das Bürgerrecht ihres Sohnes entscheidend sein. Eigene politische Mitwirkungsrechte erhielt sie dadurch nicht.
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In der Volksversammlung entschieden die teilnehmenden Vollbürger unmittelbar über gemeinsame Angelegenheiten. Dazu gehörten Gesetze, Krieg und Frieden sowie Steuern. Jeder anwesende Bürger durfte abstimmen und hatte das gleiche Rederecht. Meist stimmten die Teilnehmer durch Handaufheben ab.
Vollbürger konnten auch an Volksgerichten mitwirken, also als Bürger über Rechtsfälle entscheiden. Viele öffentliche Ämter wurden durch ein Los unter Bürgern vergeben, die sich dafür meldeten und ihr Bürgerrecht nachweisen konnten. Für bestimmte Tätigkeiten gab es Geld: Seit 457 v. Chr. erhielten Mitglieder der Volksgerichte eine Bezahlung für ihre Arbeit. Das sollte auch Bürgern mit geringem Einkommen politische Mitarbeit ermöglichen.
Zu den Pflichten gehörte der Militärdienst. Wer ein Amt übernahm, musste außerdem Rechenschaft geben: Er musste seine Amtsführung erklären und konnte vor Gericht bestraft werden. Über die Entlastung nach dem Amt, also die Billigung seiner Amtsführung, entschied die Volksversammlung. Amtsträger konnten sich daher nicht selbst entlasten. Teilnehmer der Volksversammlung waren dagegen wegen ihrer dort getroffenen Entscheidungen vor gerichtlicher Bestrafung geschützt.
| Bereich | Recht oder Pflicht |
|---|---|
| Volksversammlung | Über gemeinsame Angelegenheiten reden und abstimmen |
| Volksgericht | Als Bürger an Entscheidungen über Rechtsfälle mitwirken |
| Militärdienst | Zum Kriegsdienst herangezogen werden |
| Öffentliches Amt | Die Amtsführung erklären und sich dafür verantworten |
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Vollbürger besaßen politische Mitwirkungsrechte. Metöken waren dagegen dauerhaft in Athen lebende Fremde ohne das dortige Bürgerrecht. Meist waren sie Griechen aus einem anderen Stadtstaat. Griechische Herkunft allein machte sie also nicht zu athenischen Bürgern. Metöken waren keine Sklaven.
Metöken mussten in Athen eine besondere Steuer zahlen und standen dafür unter einem gewissen Schutz des Staates. Vor Gericht und bei Rechtsgeschäften, etwa beim Abschluss eines Kaufvertrags, mussten sie sich durch einen Bürger vertreten lassen. Sie durften in Athen keinen Grundbesitz erwerben, also etwa ein Stück Land kaufen. Daher arbeiteten sie überwiegend in Handel und Gewerbe, etwa als Händler oder Handwerker. Wie Bürger wurden sie zum Kriegsdienst herangezogen. Bürgerrecht erhielten Außenstehende nur in Einzelfällen. Metöken konnten es nur aufgrund besonderer Verdienste durch einen Beschluss der Volksversammlung erhalten.
Sklaven waren versklavte, unfreie Menschen. Im antiken Griechenland versklavten Griechen Kriegsgefangene und kauften Menschen, die Piraten oder Sklavenhändlern zum Opfer gefallen waren. Auch frei geborene Griechen konnten in Sklaverei geraten. In Athen galten Sklaven als Eigentum eines Herrn oder des Staates. Ihre Eigentümer konnten weitgehend nach Belieben über sie verfügen. Sie durften sie jedoch nicht willkürlich töten. Sklaven hatten keine politischen Mitwirkungsrechte und keine Eigentumsrechte.
Die Lebensbedingungen versklavter Menschen waren sehr unterschiedlich. Einfache Arbeiter führten im antiken Griechenland ein kurzes und hartes Leben. In Athen konnten Eigentümer Sklavenfamilien auseinanderreißen, denn ihre Familienbeziehungen waren rechtlich nicht anerkannt. Gerichte ließen Sklaven für Straftaten mit Peitschenhieben statt mit Geldstrafen bestrafen. Mit wenigen Ausnahmen durften Sklaven vor Gericht nur unter Folter aussagen: Man fügte ihnen dabei absichtlich Schmerzen zu.
Versklavte Menschen arbeiteten und nahmen in Athen an den meisten religiösen Feiern und Handlungen teil. Ihr Eigentümer erlaubte ihnen oft, Geld anzusparen, um sich später freizukaufen. Es gibt auch Berichte über Sklaven, die ein eigenes Geschäft führten und ihrem Eigentümer eine feste Abgabe zahlten. Solche Möglichkeiten änderten nichts daran, dass sie bis zu einer Freilassung oder einem Freikauf unfrei blieben. Ein eigenes Geschäft bedeutete nicht, dass sie Eigentumsrechte besaßen.
| Gruppe | Politische Mitwirkung | Weitere Merkmale in Athen |
|---|---|---|
| Vollbürger | Politische Bürgerrechte | Freie Männer; zum Kriegsdienst herangezogen |
| Metöken | Kein örtliches Bürgerrecht | Dauerhaft ansässige Fremde; besondere Steuer und Kriegsdienst |
| Sklaven | Keine politischen Rechte | Unfreie Menschen; galten als Eigentum eines Herrn oder des Staates |
Merke: Arbeit, Geldzahlungen oder Kriegsdienst machten einen Menschen nicht von selbst zum Vollbürger.
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Athens Demokratie gab männlichen Vollbürgern viele Möglichkeiten, selbst zu entscheiden. Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. In Athen gehörte jedoch nur eine Minderheit der Bewohner zum politisch entscheidenden Volk. Frauen, Metöken und Sklaven waren ausgeschlossen. Aus heutiger Sicht werden die Leistungen von Frauen und Sklaven als unverzichtbar für die Gemeinschaft bewertet.
Auch unter Vollbürgern war die Teilnahme unterschiedlich leicht. Wer weit vom Versammlungsort entfernt wohnte, musste einen langen Hin- und Rückweg bewältigen. Manche Bürger lebten bis zu 70 Kilometer entfernt. Hauptsächlich nahmen deshalb Bürger aus der näheren Umgebung der Stadt teil. Seit etwa 400 v. Chr. erhielten alle Teilnehmer ein Tagegeld, also Geld für den Tag der Versammlung. Entfernt wohnende Vollbürger hatten ihr Teilnahmerecht auch ohne diese Zahlung. Eine Geldzahlung beseitigte aber nicht die Entfernung.
Jeder anwesende Bürger hatte das gleiche Rederecht. Das bedeutete nicht, dass alle gleich häufig zu Wort kamen. Vor allem geübte Redner traten hervor. Bürger unterschieden sich darin, wie gern und wie geschickt sie vor anderen sprachen.
Für dein Urteil kannst du zwei Fragen trennen: Wie viel durften die Berechtigten selbst entscheiden? Und wer gehörte überhaupt zu den Berechtigten? Nach der ersten Frage bot Athen weitreichende Mitbestimmung. Nach dem Maßstab gleicher politischer Rechte für alle erwachsenen Bewohner war der Ausschluss großer Gruppen eine deutliche Grenze.
Beispiel: Beispieltext, ausgedacht: ein weiter Weg
- 1Ein Vollbürger wohnt weit vom Versammlungsort entfernt.
- 2Er darf teilnehmen, muss dafür aber einen langen Hin- und Rückweg bewältigen.
- 3Sein Recht besteht. Die Entfernung erschwert ihm jedoch, es tatsächlich zu nutzen.
Merke: Prüfe getrennt, wer ein Recht besitzt und wie leicht er es nutzen kann. Beides gehört zu einem begründeten Urteil über Mitbestimmung.
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Alles auf einen Blick
Bürgerrecht in Athen
Zugang
Seit 451 v. Chr. mussten beide Eltern Athener sein; abgesehen von wenigen Ausnahmen besaßen nur Männer mit dieser Abstammung alle politischen Rechte.
Rechte
Vollbürger konnten in der Volksversammlung selbst reden und abstimmen sowie weitere öffentliche Aufgaben übernehmen.
Pflichten
Bürger leisteten Kriegsdienst; Amtsträger mussten ihre Amtsführung verantworten.
Unterschiede
Metöken waren ansässige Fremde ohne örtliches Bürgerrecht. Sklaven waren unfreie Menschen, die als Eigentum galten.
Grenzen
Frauen, Metöken und Sklaven waren politisch ausgeschlossen. Entfernung und Unterschiede beim Reden begrenzten auch die tatsächliche Beteiligung von Vollbürgern.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Beispieltext, ausgedacht: Macht Kriegsdienst einen Metöken zum Bürger?
- 1Ein Metöke wird in Athen zum Kriegsdienst herangezogen. Ein Schüler meint deshalb, er dürfe nun auch in der Volksversammlung abstimmen.
- 2Die Pflicht bestimmen: Metöken wurden wie Bürger zum Kriegsdienst herangezogen.
- 3Das Recht getrennt prüfen: Metöken hatten kein örtliches Bürgerrecht. Aus dem Kriegsdienst folgte daher kein Stimmrecht.
- 4Den möglichen Zugang nennen: Nur aufgrund besonderer Verdienste konnte die Volksversammlung einem Metöken das Bürgerrecht verleihen. Das geschah nur in Einzelfällen und erforderte einen eigenen Beschluss.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zu Sklaven und eigenen Geschäften In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Die Aussage verwechselt die Möglichkeit, ein Geschäft zu führen, mit einem rechtlichen Anspruch auf Eigentum. Richtig: Sklaven in Athen hatten keine Eigentumsrechte.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Das von Perikles eingebrachte Gesetz verlangte seit für alle politischen Bürgerrechte abgesehen von wenigen Ausnahmen athenische Herkunft beider Eltern. Nach geleistetem Militärdienst und Eintragung in die örtliche Bürgerliste erhielten Athener mit Zugang zur Volksversammlung. Als Eigentum eines Herrn oder des Staates galten in Athen .
Karteikasten
Erst selbst überlegen, dann umdrehen.
Übung mit Feedback