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Zunft (Schaffhausen)

Die zehn alten Zünfte der Stadt Schaffhausen waren ursprünglich Handwerksvereinigungen und entstanden im 15. Jahrhundert.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Entstehung
  2. 2. Gründung und politische Ordnung
  3. 3. Aufgaben, Zugang und Ausschlüsse
  4. 4. Zünfte, Berufe und Reihenfolge
  5. 5. Zunfthäuser, Ämter und Jahreslauf
  6. 6. Zunftsilber und heutige Bedeutung

Gegenstand und Entstehung

Die Schaffhauser Zünfte waren zunächst Handwerksvereinigungen. Zusammen mit den beiden Gesellschaften zun Herren und zun Kaufleuten prägten sie über Jahrhunderte das wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Leben der Stadt. Die zehn alten Handwerkerzünfte entstanden im 15. Jahrhundert.

Vom 11. bis zum 15. Jahrhundert bildeten sich in vielen europäischen Städten Handwerksvereinigungen und Korporationen. Sie vertraten die Interessen ihres Gewerbes und strebten zunehmend auch nach politischem Einfluss. In Zürich, Basel und Konstanz übernahmen die Zünfte bereits im 14. Jahrhundert die Macht. In Schaffhausen blieb dagegen zunächst der Adel an der Regierung. Der Rat verbot den Handwerkern 1281 und 1332 ausdrücklich, sich zu Zünften zusammenzuschließen.

Nach den Schlachten bei Sempach (1386) und Näfels (1388), in denen viele einflussreiche Schaffhauser Adelige fielen, wurde der Adel geschwächt. Die Handwerker baten deshalb 1411 Friedrich IV. von Österreich, den obersten Stadtherrn, um das Recht zur Zunftgründung. Am 1. Juli 1411 stellte er die erforderliche Urkunde aus und erlaubte den Handwerkern, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

Gründung und politische Ordnung

Am 12. Juli 1411 schlossen sich die Handwerker nach Einführung der Zunftverfassung zu zehn Zünften zusammen. Jede Zunft wählte einen Zunftmeister. Die Adeligen bildeten die „obere Gesellschaft zun Herren“, die nach ihrem Versammlungshaus beim Fronwagplatz benannt war. Die Kaufleute gründeten die „Gesellschaft zun Kaufleuten“ und trafen sich in der unteren Stube an der Vordergasse. Beide Gesellschaften wählten einen Oberherrn.

Die Zünfte übernahmen die politische Macht im Stadtstaat. Jede Vereinigung durfte zwei Mitglieder in den 24-köpfigen Kleinen Rat entsenden. In den 84-köpfigen Grossen Rat kamen je fünf Vertreter sowie der gesamte Kleine Rat. Die obere Gesellschaft zun Herren durfte zeitweise vier Mitglieder in den Kleinen Rat entsenden. Diese Ordnung blieb mehr als 400 Jahre weitgehend bestehen.

Die Vorherrschaft endete im Zusammenhang mit der Französischen Revolution von 1789 und den Napoleonischen Kriegen von 1798 bis 1815. 1798 brach die Alte Eidgenossenschaft zusammen; im Einheitsstaat der Helvetik wurden die Zünfte aufgehoben. Die Mediationsverfassung von 1803 errichtete sie zwar verfassungsrechtlich wieder, doch bis zur Kantonsverfassung von 1852 dienten sie nur noch als Wahlkörperschaften für den Grossen Rat, nicht mehr als Zünfte im mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Sinn. Die städtischen Wahlkörper hatten zunächst noch ein Übergewicht gegenüber den ländlichen.

Die Handwerksordnung von 1804 legte fest, dass jedes Handwerk in der Stadt eine Innung bildete. Handwerksmeister auf dem Land konnten sich den städtischen Innungen anschließen oder einen eigenen Verband gründen. Das Gewerbegesetz von 1855 beendete auch wirtschaftlich den Einfluss der Handwerksinnungen und erleichterte die Industrialisierung. Zuvor hatten sich Teile der Handwerker, unter anderem gegen die Grossbetriebe der Schaffhauser Industriepioniere Johann Conrad Fischer und Heinrich Moser, gegen den Wandel gewehrt.

Aufgaben, Zugang und Ausschlüsse

Zünfte legten fest, wer ein Handwerk ausüben durfte, auf welche Weise und an welchem Ort. Nach heutiger Einordnung wirkten sie wie protektionistische Kartelle. Sie beschafften Rohstoffe und Werkzeuge gemeinsam, verteilten durch Absprachen Arbeit und Einkommen möglichst gleichmäßig und hielten Konkurrenz von außerhalb der Stadt fern. Auch die Ausbildung wurde geregelt. Wer Meister werden wollte, musste vor der Zunft eine Prüfung ablegen. Zur Meisterprüfung waren nur Stadtbürger zugelassen, die außerdem über genügend Vermögen für den Kauf einer Werkstatt verfügen mussten. Nach bestandenem Meisterstück wurde der Handwerker in den Meisterstand erhoben und in die Zunft aufgenommen.

Die Zünfte übernahmen auch soziale und städtische Aufgaben. Beim Tod eines Mitglieds wurde dessen Leichnam in einem besonderen Raum des Zunfthauses aufgebahrt. Die Zunft verabschiedete sich gemeinsam mit der Familie und unterstützte Witwen und Waisen. Außerdem waren die Zünfte für die Feuerbekämpfung zuständig. Bei einem Brand alarmierten Trompetenstöße von Hochwächtern auf dem Munot, dem St. Johannturm, dem Obertorturm oder dem Schwabentor die Bürger.

In Kriegszeiten bildete jede Zunft ein „Banner“. Die Zünfte besaßen Waffen, Geschütze und Munition; neue Mitglieder mussten häufig ein eigenes Schwert oder eine Armbrust beschaffen. Diese Waffendepots gelten als die ersten Zeughäuser der mittelalterlichen Stadt. Auch die Bewachung der Stadt lag bei den zehn Zünften und zwei Gesellschaften. Jede Nacht versahen 60 Männer den Wachdienst auf den Stadtmauern; durchschnittlich war jeder Zünfter einmal in zehn Nächten eingeteilt.

Zugelassen wurden nur als ehrenhaft geltende Berufe. Henker, Totengräber, Wasenmeister, Musikanten und Nachtwächter sowie Bauern, Diener und Leibeigene waren vom Zunftleben ausgeschlossen. Neue Berufe wurden später bestehenden Zünften zugeordnet, ohne die Zahl der Zünfte zu erhöhen. Handwerksmeisterinnen waren im Mittelalter bei Schneidern und Webern zunächst gleichberechtigt. Ab dem 16. Jahrhundert wurden Frauen jedoch grundsätzlich nicht mehr aufgenommen. Witwen durften nach dem Tod ihres Mannes das Handwerk weiterführen, wurden aber nicht Zunftmitglieder.

Zünfte, Berufe und Reihenfolge

Die offizielle Reihenfolge richtete sich nach der ursprünglichen Lage der Zunfthäuser vom Rhein her gesehen. Spätere Umzüge einzelner Zünfte änderten diese Reihenfolge nicht: Zunft zun Fischern, Zunft zun Gerbern, Zunft zun Schuhmachern, Zunft zun Schneidern, Zunft zun Schmieden, Gesellschaft zun Kaufleuten, Zunft zun Becken, Zunft zun Rebleuten, Zunft zum Rüden, Gesellschaft zun Herren, Zunft zun Metzgern und Zunft zun Webern.

Die Zunft zun Fischern umfasste Fischer, Kabishändler, Scherer, Schiffleute, Schiffmacher und Hofknechte beim Salzhof. Die Gerberzunft vereinte Gerber, Karrer und Sattler; die Schuhmacherzunft vor allem Schuhmacher. Zu den Schneidern gehörten Schneider, Kürschner und Tuchscherer.

Die Zunft zun Schmiden war besonders breit zusammengesetzt. Zu ihr gehörten unter anderem Glockengiesser, Goldschmiede, Harnischer, Hafner, Hufschmiede, Kupferschmiede, Maurer, Messerschmiede, Schlosser, Schreiner, Steinmetzen, Wagner, Ziegler und Zimmerleute. Die Gesellschaft zun Kaufleuten bestand aus Kaufleuten, Bleichern und Färbern. Zur Zunft zun Becken gehörten Bäcker und Müller, zur Zunft zun Rebleuten die Rebleuten.

Die Zunft zum Rüden umfasste Krämer, Dreher, Glaser, Gürtler, Maler, Seckler, Seiler und Wirte. Die Gesellschaft zun Herren vertrat die alten Adelsfamilien. Die Zunft zun Metzgern vereinte Metzger, Gabelmacher, Küfer sowie Ärzte, insbesondere Feldärzte und Chirurgen. Zur Zunft zun Webern gehörten Weber, Hutmacher, Siebmacher, Tuchhändler und Wannenmacher.

Zunfthäuser, Ämter und Jahreslauf

Jede Zunft besaß ein meist prächtiges Zunfthaus mit einer Zunftstube. Dort fanden Versammlungen und Veranstaltungen statt. Nach der Aufhebung der Zunftverfassung mussten die Zünfte Mitte des 19. Jahrhunderts aus Geldmangel ihre Liegenschaften verkaufen. Die Fassaden prägen jedoch weiterhin die Altstadt. Erhalten sind unter anderem die Säle der Zunft zum Rüden, der Gesellschaft zun Kaufleuten und der Zunft zun Schneidern. Ehemalige Zunfthäuser wie die Gerberstube und die Fischerzunft werden heute als Restaurants genutzt.

Viermal jährlich fand ein Bott, also eine Zunftversammlung, statt. Die dort gefassten Beschlüsse galten als Gebot beziehungsweise Gesetz. Der Zunftmeister leitete das Bott; bei den beiden Gesellschaften hieß er Oberherr. Die sechs im Grossen Rat sitzenden Zunftmitglieder wurden als Sechser bezeichnet, von denen einer in den Kleinen Rat gewählt wurde. Der Zunftpfleger verwaltete die Kasse, der Zunftschreiber protokollierte Beschlüsse und der Silberherr betreute Zinngeschirr, Silbergefäße und die Zunftlade. Diese kleine Truhe enthielt wichtige Dokumente wie Zunftbrief und Zunftstempel. Schauer kontrollierten die Qualität der Handwerksprodukte. Der Stubendiener sorgte für die Bewirtung, der Zunftrüger für Ruhe, Ordnung und Bußen.

Zu den wichtigsten Terminen gehörten das Berchtelismahl am 2. Januar, das Lichtmessbott am 2. Februar, das Aschermittwochsmahl, das Pfingstmontagsbott mit Neuwahlen und der Bestimmung des Bürgermeisters, das St. Jakobi-Bott am 25. Juli zur Abrechnung der Zunftkasse, der Bartholomäusmarkt am 26. August, das Festessen am Martinstag am 11. November sowie die Neujahrsfeier am 25. Dezember. Am Dreikönigstag, dem 6. Januar, zogen die Zünfter bis 1822 mit Trommeln, Pfeifen und Laternen durch die Stadt. Der Bartholomäusmarkt eröffnete ein fünftägiges Fest mit unter anderem Seiltänzern, Jongleuren und Feuerschluckern; wegen des Gemüsehandels hieß er volkstümlich Böllemarkt.

Zunftsilber und heutige Bedeutung

Zum besonderen Besitz der Zünfte gehörten kunstvoll gestaltete silberne Zunftbecher. Eine Auswahl dieser kostbaren Einzelanfertigungen befindet sich weiterhin im Eigentum der Zünfte und wird in der Schatzkammer des Museums zu Allerheiligen ausgestellt.

Heute haben die Schaffhauser Zünfte im gesellschaftlichen und kulturellen Leben deutlich weniger Bedeutung als beispielsweise die Zürcher Zünfte. Viele Schaffhauser kennen sie kaum. Die Mitglieder sind häufig Nachfahren alter Handwerksfamilien; nur wenige üben noch den früheren Zunftberuf aus, und viele wohnen nicht mehr in Schaffhausen. Die Pflege von Tradition und gemeinsamer Geschichte führt sie zum jährlichen Zunftbott am Karlstag im Januar zusammen. Heute sind die Zünfte als Vereine organisiert.

Die zwölf Zünfte und Gesellschaften gehören zur Stiftung der Schaffhauser Gesellschaften und Zünfte. Diese organisiert gemeinsame Aktivitäten, vertritt die gemeinsamen Anliegen nach außen und pflegt Kontakte zu Behörden und Wirtschaft. Zum Jubiläum „600 Jahre Schaffhauser Zünfte“ fanden 2011 mehrere Veranstaltungen statt. Dabei wurde erstmals seit 1822 wieder ein Dreikönigsumzug durchgeführt. Auch heute gehören verschiedene Behördenmitglieder, darunter Führungspersonen wie der Erste Staatsanwalt Peter Sticher, den Zünften an.

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